Protocol of the Session on March 21, 2000

Dies ist deswegen gut so, weil sich vor allem in den Köpfen der Männer etwas ändern muss.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Münzel, ich darf zunächst einige Bemerkungen an Sie richten. Wir sollten uns mit diesem Thema ernsthaft auseinandersetzen, auch wenn die Zeit schon fortgeschritten ist. Ich gebe Ihnen Recht und halte es für wichtig, das Thema so zu diskutieren, dass die Frage der Gleichstellung kein Thema ist, das man gewissermaßen mit dem Gesetz beendet, sondern dass es sich um eine Daueraufgabe handelt, wie Sie zu Recht formuliert haben. In dieser Formulierung stimme ich Ihnen zu. Ich stimme Ihnen auch insoweit zu, als es keine einfache Aufgabe ist, sondern eine Sisyphusarbeit. Weil das vielen noch nicht bewusst ist, wird es noch nicht so bewertet, sondern in einer völlig anderen Richtung gesehen. Insoweit sind wir uns einig.

Ich stimme Ihnen und Frau Kollegin Naaß auch insoweit zu, als wir mit der Gesamtdiskussion über dieses Thema noch nicht am Ende sind; denn so etwas lässt sich nicht von heute auf morgen verändern. Darüber sollten wir uns im Klaren sein, wenn wir das Thema diskutieren. Deswegen haben wir nicht einen letzten Bericht, sondern einen ersten Bericht gegeben. Das heißt, die Diskussion des Themas muss fortgesetzt werden. Aber, Frau Kollegin Naaß, Ihre Bewertung in dieser Situation, in Bayern sei nichts vorangegangen, Bayern sei ein Entwicklungsland, bringt uns nicht weiter.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Naaß (SPD))

Nein, so haben Sie es gesagt. Ferner darf ich Sie bitten, korrekt zu argumentieren; denn so einfach, mit „Friede, Freude, Eierkuchen“ zu argumentieren, darf man es sich nicht machen.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Naaß (SPD))

Wenn Sie dieses Thema für wichtig halten, müssen Sie darüber auch intensiv diskutieren.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Naaß (SPD))

Genau dies ist der Punkt. Insofern verstehe ich Sie nicht. Vorhin haben Sie gesagt, das Thema würde von uns zu nachlässig diskutiert. Jetzt, da wir das Thema diskutieren, sagen Sie, wir sollten zum Punkt kommen.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Lochner-Fischer (SPD))

Da Sie fragen, wie die Beteiligung gewesen sei und wie der erste Bericht zustande gekommen sei, darf ich kurz Punkt 1.3 des Berichtes zitieren: „Grundlage des vorliegenden Berichts ist eine Umfrage bei den Dienststellenleitungen von Behörden. Parallel hierzu wurden alle Gleichstellungsbeauftragten über ihre Tätigkeit, aktuelle Probleme und erreichte Erfolge befragt.“ Sie haben vor

hin das Gegenteil gesagt. Entweder Sie berichten vollständig, oder Sie lassen diesen Punkt weg.

(Frau Naaß (SPD): Wir haben intensiv beraten!)

Bitte, lesen Sie den Bericht, dort können Sie dies intensiv nachlesen. Ich stelle Ihnen hierfür ein Exemplar zur Verfügung.

(Frau Naaß (SPD): Sie sollten das Protokoll lesen! – Zurufe der Frau Abgeordneten Lochner-Fischer (SPD))

Die Beratung ist das eine; aber Sie sollten auch den Bericht lesen, da Sie ihn schon kritisieren. Ihnen scheint das Thema nicht so wichtig zu sein; denn Sie hören nicht zu.

Zum Thema „Frauenquote“ haben Sie offensichtlich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine falsche Konsequenz gezogen. Sie haben das Urteil in Ihrem Sinne interpretiert und nicht so, wie es vom Europäischen Gerichtshof gemeint war. Dieser hat die Mitgliedstaaten keineswegs dazu verpflichtet – wie Sie das interpretieren –, flächendeckend Quoten einzuführen. Er hat lediglich festgestellt, dass Quoten, dort wo es sie gibt, nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen dürfen. Der Bayerische Landtag hat sich im Übrigen beim Gesetzgebungsverfahren mit dem Thema befasst.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie haben es nur noch einmal aufgegriffen. Es ist kein neues Thema. Damals haben wir auch gegen die Quotierung argumentiert. Diese Argumentation gilt fort, weil wir meinen, dass mit starren Quoten und starren Schemata oder gar starren Funktionen nicht das gemeinsame Ziel erreicht werden kann. Damit erreichen Sie nur Konfrontation und Rechtsstreitigkeiten, nicht aber eine positive Entwicklung im Sinne der Gleichstellung.

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit einem freundlichen Lächeln erreicht man mehr – das kenne ich schon!)

Das ist auch kein Argument. Man erreicht zwar ein bisschen mehr; das mag manchmal sein, nicht aber in dieser Frage. Ich würde mich über ein solches Lächeln von Ihnen freuen.

Ich darf noch den schon zitierten Artikel 8 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes erwähnen, wonach es möglich ist, im Rahmen des Leistungsprinzips auch die Erfahrungen aus dem familiären und ehrenamtlichen Bereich zu berücksichtigen und aufzunehmen. Ich halte das für einen wichtigen Punkt. Die Kritik, die Sie am Bericht geübt haben, ist nicht gerechtfertigt. Sie wissen das, Frau Kollegin Naaß.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Naaß (SPD))

Führen Sie sich den Bericht intensiv vor Augen. Sie werden sehen, dass wir eine überaus positive Bilanz ziehen können. Natürlich gibt es noch Felder, wo wir vorankom

men müssen. Das ist unbestritten. Das ist auch nicht negiert worden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie ein Bild zeichnen würden, das der Realität entspricht. Es wäre richtig gewesen, das aufzuzeigen, was bereits geschehen ist. Wir sind gut vorangekommen, und Sie bestreiten das nicht.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Lochner-Fischer (SPD))

Der Frauenanteil an Führungspositionen im öffentlichen Dienst hat zugenommen. Am besten verweise ich auf unser Haus.

(Frau Lochner-Fischer (SPD): Ja, gerade auf Ihr Haus!)

Ja, in meinem Haus. Das vereinfacht es. Wir versuchen bei jeder Personalbesprechung – ich bin stets dabei – Frauen in Führungspositionen zu bringen.

(Frau Dr. Baumann (SPD): Das ist leider nicht so!)

Zu sagen, Bayern sei Entwicklungsland und es sei nichts geschehen, ist zu einfach. So einfach darf man es sich nicht machen.

(Beifall bei der CSU)

Das Gleichstellungsgesetz hat in den ersten drei Jahren gegriffen. Wir haben erste Erfolge. Wir kommen voran; denn das Bewusstsein der Menschen ändert sich. Das halte ich für wichtig. Wir können das Problem nicht nur durch Gesetze lösen, sondern nur dann, wenn wir die Meinungen und die Einstellungen zu diesem Problem ändern. Ich meine, wir sind auf dem richtigen Weg. Das Problem kann nicht von heute auf morgen gelöst werden. Es muss und wird auf der politischen Tagesordnung bleiben. Der erste Bericht liegt vor. Es wird weitere Berichte geben. Mit mehr Gesetzen und mehr Quoten werden wir das Problem nicht lösen.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/1380. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen dieser Empfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Gegenstimmen? – Die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 11

Gesetzentwurf der Staatsregierung

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung (Drucksache 14/2590)

Zweite Lesung –

Auf die Aussprache wird verzichtet. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/2590 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/3149. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Gegenstim

men? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. So beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung“.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, da es schon 19.55 Uhr ist und wir zu keiner Abstimmung mehr kommen, schließe ich für heute die Sitzung.

(Schluss: 19.56 Uhr)