Die Aussprache ist geschlossen. Im Ältestenrat bestand darüber Einvernehmen, dass die Federführung für diesen Gesetzentwurf beim Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik liegt.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich bekannt, dass eine Reihe von Anträgen für erledigt erklärt wurden. Im Einzelnen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Aufstellung.
Eine Aussprache findet dazu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/11937 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/12854 zugrunde. Der sowohl federführende als auch endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 3 als Zeitpunkt des Inkrafttretens der „1. September 2003“ eingefügt wird.
Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der CSU, die Fraktion der SPD, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Dr. Gröber. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Dr. Gröber. Gibt es Gegenstimmen? Ich bitte sie auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Gesetzes, das Unschädlichkeitszeugnis betreffend“.
Auch hierzu findet keine Aussprache statt. Wir kommen deswegen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/12250 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 14/13027 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe von verschiedenen Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/13027.
Wer dem Gesetzentwurf mit den vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Dr. Gröber. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.
Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden, damit treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage auch hier vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Dr. Gröber. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Agrarbereich“.
zur Ausführung des Altenpflegegesetzes und zur Änderung des Alten- und Familienpflegegesetzes (Drucksache 14/12251)
Auch hierzu findet keine Aussprache statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/12251 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Druck
sache 14/13014 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Insofern verweise ich auf die Drucksache 14/13014.
Wer dem Gesetzentwurf mit den vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Dr. Gröber. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Es ist so beschlossen.
Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Wir treten daher gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Dr. Gröber. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Ausführung des Altenpflegegesetzes und zur Änderung des Alten- und Familienpflegegesetzes“.
Auch hier wird auf eine Aussprache verzichtet. Wir kommen deswegen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/12175 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 14/12996 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/12996.
Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Dr. Gröber. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Es ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes seine Zustimmung geben will, den bitte sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Auch keine. Keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen und Zustimmung bei den Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie beim Herrn Kollegen Dr. Gröber.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Beamtenfachhochschulgesetzes“.
über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (GVEVLG) (Drucksache 14/11831)