Protocol of the Session on July 9, 2003

Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 14/13031)

Schultz (SPD)................. 9049 Obermeier (CSU)............... 9050 Frau Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 9050 Staatssekretär Georg Schmid........ 9050

Beschluss zum SPD-Antrag 14/11528...... 9051

Beschluss zum SPD-Antrag 14/11592...... 9051

Dringlichkeitsantrag der Abg. Maget, Biedefeld, Gartzke u. a. u. Frakt. (SPD)

Forschungsreaktor München II (FRM II);

1. Zwischenfall mit radioaktivem Wasser

2. Flugbeschränkungen

3. Versorgung des FRM II mit hoch angereichertem Uran (Drs. 14/12757)

Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (Drs. 14/12890)

Beschluss...................... 9051

Dringlichkeitsantrag der Abg. Christine Stahl, Dr. Dürr, Paulig u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sicherheit im Forschungsreaktor München II (Drs. 14/12772)

Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (Drs. 14/12904)

Beschluss...................... 9051

Schluss der Sitzung................ 9051

(Beginn: 9.01 Uhr)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 121. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich einen Glückwunsch aussprechen. Herr Staatssekretär Regensburger feiert heute seinen Geburtstag. Dazu gratuliere ich ihm im Namen des Hohen Hauses und persönlich sehr herzlich und wünsche ihm für das neue Lebensjahr alles Gute, vor allem Gesundheit und Energie für seine weiteren Aufgaben.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2

Mündliche Anfragen

Dafür haben wir heute 90 Minuten Zeit.

Ich bitte zunächst Herrn Staatssekretär Schmid um die Beantwortung der ersten Fragen.

Der erste Fragesteller ist Herr Kollege Pachner. Er hat das Wort.

Ich frage die Staatsregierung: Sind Meldungen des SPD-Kreisvorsitzenden Hansjörg Krazeisen in den „Aichacher Nachrichten“ vom 04. 07. 2003 und in der „Friedberger Allgemeinen“ vom 05. 07. 2003 zutreffend, wonach die Erstattungsleistungen des Bundes für die bayerischen Landratsämter „längst beim Freistaat Bayern zur Verteilung eingetroffen seien“? Wann haben diese Erstattungen die Staatsregierung erreicht und zu welchem Zeitpunkt ist mit der Weiterleitung der Mittel an den Landkreis Aichach-Friedberg zu rechnen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatssekretär Schmid.

Frau Präsidentin! Herr Kollege Pachner, die zitierten Meldungen sind nicht zutreffend. Ursprünglich sollten die Erstattungsleistungen des Bundes für Mehrbelastungen infolge des Grundsicherungsgesetzes, das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, erst im September oder Oktober bei den Ländern eingehen. Erst massive Proteste der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände haben den Bund zu einer etwas rascheren Mittelzuweisung bewegt.

Gleichwohl ist festzustellen, dass die verzögerte Auszahlung durch den Bund wenig Kommunalfreundlichkeit erkennen lässt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Erstattungsleistungen nach den bisherigen Erkenntnissen bei weitem nicht ausreichen werden, die Mehrbelastungen der Kommunen zu kompensieren.

Die 33,538 Millionen e, die auf Bayern entfallen, sind am 1. Juli 2003 vom Bund eingezahlt und am 2. Juli 2003 in Bayern verbucht worden. Bereits am 3. Juli 2003, also einen Tag später, ist der genannte Betrag dem Landesamt für Versorgung und Familienförderung, das mit der Verteilung auf die einzelnen Kommunen beauftragt wurde, zugewiesen worden.

Das Landesamt ist angewiesen, die Gelder so rasch wie möglich den Kommunen zukommen zu lassen. Die nötigen Vorarbeiten dafür sind getroffen. Das Landesamt hat uns mitgeteilt, dass die Überweisungen an die Kommunen Anfang nächster Woche veranlasst werden.

Auf Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände werden die Mittel heuer in Form von Abschlagszahlungen an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden weitergeleitet. Grundlage dieser vorläufigen Verteilung sind – ebenfalls auf Vorschlag der Kommunalen Spitzenverbände – die jeweilige amtliche Einwohnerzahl und der sich daraus ergebende Anteil an der Einwohnerzahl aller Landkreise und kreisfreien Gemeinden. Die Bezirke erhalten – mit Einverständnis des Verbandes der bayerischen Bezirke – für 2003 keine Abschlagszahlung, da ihre Belastungen vermutlich durch Einsparungen kompensiert werden.

Die endgültige Berechnung der den einzelnen Trägern der Grundsicherung zustehenden Leistungen wird auf der Basis der noch zu erlassenen Rechtsverordnung nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Ausführungsgesetzes zum Grundsicherungsgesetz vorgenommen. Die kommunalen Spitzenverbände haben uns mitgeteilt, dass sie uns bis Herbst ihre diesbezüglichen Vorstellungen mitteilen werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Pachner, wollen Sie eine Zusatzfrage stellen? – Keine.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Peters.

Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, wie werden die Mittel und Maßnahmen – Starthilfen – für Ausbildungsplätze, die ursprünglich nur für die Oberpfalz und Oberfranken vorgesehen waren, jetzt auf ganz Bayern regional verteilt? Und wie hoch ist der Anteil des Bundes und des Landes für Bayern und ist an eine Aufstockung der Mittel gedacht, falls sich der Bedarf erhöht?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Peters, durch die Maßnahme „Junge Menschen in Arbeit – zwölf Starthilfen“ ist der regional begrenzte Maßnahmenkatalog „Junge Menschen in Arbeit – 13 Starthilfen“ zum Stichtag 27. Mai 2003 auf ganz Bayern ausgedehnt worden.

Die Förderung erfolgt entsprechend den Anträgen. Die ursprünglich bereitgestellten Mittel für die Aktion Oberfranken und nördliche Oberpfalz wurden erhöht. Eine Umverteilung zulasten Oberfrankens und der nördlichen Oberpfalz wird deswegen nicht stattfinden.

Insgesamt sollen die Maßnahmen wie folgt finanziert werden: Circa 200000 e kommen aus dem ESF, dem Europäischen Sozialfonds, circa 4 Millionen e aus dem Arbeitsmarktfonds, circa 250000 e aus Haushaltsmitteln und circa 45000 e aus Mitteln Privater. Bundesmittel werden nicht bereitgestellt.

Es wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Mittel ausreichen werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine Zusatzfrage, bitte.

Herr Staatssekretär, habe ich richtig gehört, dass der Anteil Bayerns rund 100000 e beträgt? Ich habe es akustisch nicht richtig aufgenommen.

Nein, diese Zahl ist nicht richtig. Ich darf es Ihnen noch einmal erläutern.

Wir haben bei diesen Maßnahmen immer wieder ein Gesamtpaket zu öffnen. Es geht um Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und vor allem aus dem Arbeitsmarktfonds. Das sind natürlich bayerische Mittel – um das einmal konkret zu sagen –, weil es sich bei diesem Arbeitsmarktfonds um bayerische Mittel und nicht um irgendwelche Mittel handelt. Aus den Privatisierungserlösen sind der Sozialfonds und der Arbeitsmarktfonds entwickelt worden. Daraus stammen also die Mittel in Höhe von circa 4 Millionen e. Es sind also bayerische Mittel, die für die Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Es wird nicht so sein, dass irgendein Antrag abgelehnt werden muss. Die Sache haben wir so konzipiert, dass man davon ausgehen kann, dass alle Anträge, die gestellt werden, insbesondere Anträge auf Mobilitätsbeihilfen, bedient werden können.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Peters.

Wie erklären Sie es sich, dass die Mittel, die ursprünglich nur für die Oberpfalz und Oberfranken ausgereicht haben, jetzt plötzlich für fünf weitere Regierungsbezirke reichen sollen? Das ist irgendwie schwer zu vermitteln.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Peters, das ist relativ einfach zu vermitteln. Ursprünglich hatten wir für Oberfranken und die nördliche Oberpfalz einen Betrag zwischen 700000 und 800000 e vorgesehen. Jetzt ist der Betrag auf die genannte Summe von weit über 4 Millionen e aufgestockt worden. Deswegen können Sie davon ausgehen, dass alle Anträge in Oberfranken, in der nördlichen