Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann den Vorrednern zustimmen. Was wir heute beschließen, ist auch in unserem Sinne. Wir haben es in einer konstruktiven Atmosphäre gemeinsam ausgehandelt. Die Vereinbarung bedeutet eine Stärkung des Landtags. Ob sie auch eine Stärkung der Oppositionsrechte bedeuten, ist noch offen – Kollege Güller hat dies angesprochen. Wir müssen versuchen, unsere Rechte wahrzunehmen.
Ich wage zu bezweifeln, dass wir tatsächlich die Stärkung der Oppositionsrechte gewonnen haben. Mit Blick auf die bayerischen Verhältnisse wäre dies überaus wünschenswert.
Wir haben die Ergebnisse der Enquete-Kommission, die wir im Landtag umsetzen können, Stück für Stück umgesetzt. Dafür haben wir Eigenlob verdient, das wir uns zubilligen sollten. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht.
Allerdings möchte ich einen kleinen Blick auf all das werfen, das wir in der Enquete-Kommission mit Hinweis auf die anderen Ebenen – Bund und Europa – zur Stärkung des Landesparlaments nicht umsetzen konnten.
Wir haben im März den Lübecker Konvent erlebt. Auch er hat sich mit der Reform des Föderalismus befasst. Das, was uns dort geboten wurde und was nun als Ergebnis bereitsteht, stimmt mich allerdings wenig hoffnungsfroh. Es ist wieder einmal ein Beispiel dafür, wie sich ein guter Vorsatz totlaufen kann. Von Anfang an war dieser Konvent mit einem Webfehler versehen. Ich habe ihn nur im Fernsehen auf Phönix verfolgen können. In Lübeck wurde eine Bühne für die Exekutive geschaffen, welche nur ihre Rechte sieht und den Föderalismus, den wir schützen wollen, zu einem Exekutivföderalismus umgeformt hat. Gerade für die Ministerpräsidenten wurde dort eine Bühne geschaffen, ohne dass deutlich gemacht wurde, dass hier ganz andere Interessen verfolgt werden. Wenn man zwei Jahre oder noch länger in dieser Enquetekommission gearbeitet hat, kann so etwas nur frustrieren.
Die Erklärung wird, wie es in der Beilage „Maximilianeum“ so schön stand, wohl in die Geschichte eingehen. Ich fürchte aber, sie wird dort auch verbleiben. Um über die Reformunfähigkeit der Gremien in ihrer Gesamtheit in Deutschland hinwegzutäuschen, sucht man sich nun einen gemeinsamen Gegner. Auch das hat man in
Lübeck erklärt. Man schaut nach Europa und stellt sich gegen die vermeintliche Vereinnahmung durch die Europäische Union. Diese scheinbare Allianz, die in Lübeck zwischen Bund und Ländern und zwischen Exekutive und Legislative geknüpft wurde, ist natürlich trügerisch. Sie trägt nicht dazu bei, dass die Rechte der Landesparlamente oder überhaupt der Parlamente allgemein – auch das Bundesparlament könnte eine Stärkung vertragen – und damit die Rechte des Volkes tatsächlich gestärkt werden.
Dem Lübecker Konvent wurde als Vergleich immer der EU-Konvent gegenübergestellt. Bei der Namenswahl hat man sich auch ganz bewusst an den EU-Konvent angelehnt. In Lübeck hatten wir aber eine völlig andere Ausgangslage. Der EU-Konvent ist durch eine Regierungskonferenz beschlossen worden. Er hat einen Auftrag, er ist ein sachorientiert arbeitendes Gremium, und über die Ergebnisse, die dieser Konvent vorlegen wird, wird natürlich auch abgestimmt werden. Dies alles ist beim Lübecker Konvent leider nicht zu erwarten. In nicht allzu weiter Vergangenheit hätten wir die Chance gehabt, Ähnliches zu erreichen. Es war die deutsche Wiedervereinigung 1990. Diese Chance haben wir aber alle gemeinsam verpasst. Ich bin wenig optimistisch, dass die Erkenntnisse, die wir im Bayerischen Landtag zur Frage der Stärkung der Landesparlamente und der Parlamente insgesamt gewonnen haben, auch über das hinaus, was wir heute beschließen, umgesetzt werden. Gerne würde ich mich in Zukunft eines besseren belehren lassen. Vielleicht gelingt es uns doch, ich weiß aber nicht, wie wir es im Moment erreichen können.
Dennoch können wir heute dem Gesetzentwurf und den Anträgen, die uns vorliegen, in Einigkeit zustimmen. Wir Grüne werden das natürlich auch.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zu Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/11731 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/12461 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 3 als Datum des Inkrafttretens der 1. September 2003 eingefügt wird.
Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist, so weit ich es sehe, das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfa
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz über die Unterrichtung des Landtags durch die Staatsregierung (Parlamentsinfor- mationsgesetz – PIG)“
Nun kommen wir zur Abstimmung über die mitberatenen interfraktionellen Anträge auf den Drucksachen 14/11737 bis 11739: Bei allen drei Anträgen wurde im federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen bzw. im mitberatenden Ausschuss einstimmig Zustimmung empfohlen. Ich schlage vor, über die drei Anträge eine Gesamtabstimmung durchzuführen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das ist wiederum das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück und Fraktion (CSU), Maget und Fraktion (SPD), Christine Stahl, Dr. Dürr, Elisabeth Köhler und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Es wurde vereinbart, dass Herr Dr. Bernhard für alle Fraktionen spricht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben heute den dritten interfraktionellen Gesetzentwurf zu behandeln. Es ist ein Tag der Harmonie, an dem ich sogar die Ehre habe, für alle Fraktionen zu sprechen – eine ungewöhnliche Rolle.
Meine Damen und Herren, wir beraten den Gesetzentwurf, mit dem wir die Altersversorgung der Abgeordneten den gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen wollen. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass wir es nicht hinnehmen können, dass nur bei der Rentenversicherung und bei der Beamtenversorgung Kürzungen und Einschränkungen hingenommen werden müssen. Diese Kürzungen und Einschränkungen müssen wir auch auf uns übertragen, und das tun wir mit diesem
Gesetzentwurf. Die Eckdaten sind den Kolleginnen und Kollegen schon aus der Ersten Lesung bzw. aus den Ausschussberatungen bekannt. Wir wollen den Höchstsatz der Altersversorgung genauso wie bei der Beamtenversorgung von 75% auf 71,5% absenken. Entsprechend der Beamtenversorgung sollen auch unsere Versorgungsbezüge in einem Zeitraum von acht Jahren abgesenkt werden. Deshalb ist im Laufe der Beratungen noch einmal eine Änderung vorgenommen worden. Danach wird das Recht der Versorgungsbezüge aus dem Aufwandsentschädigungsgesetz herausgenommen und ins Abgeordnetengesetz übertragen.
Auch bei der Witwen- und Witwerversorgung nehmen wir eine Absenkung von bisher 60 auf 55% vor, wobei diese Absenkung nur für Ehen gilt, die nach dem 30. Juni 2003 geschlossen werden, sowie für Ehen, die zwar vor dem 30. Juni 2003 geschlossen wurden, bei denen aber kein Ehegatte vor dem 1. Juli 1963 geboren ist.
Durch die Ausschussberatungen haben sich keine Änderungen ergeben, mit Ausnahme dieser rechtstechnischen Änderungen in Bezug auf das Versorgungswerk. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/12013 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/12462 zugrunde. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/12462. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes“.
zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (Drucksache 14/11561)
Wir kommen daher sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/11561, der Änderungsantrag auf Drucksache 14/12032 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/12465 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 1 Nr. 1 Buchst. e) neu gefasst wird. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Als Datum des In-Kraft-Tretens schlägt er vor, in § 2 den „1. Juli 2003“ einzufügen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/12465.Wer dem Gesetzentwurf mit der vom federführenden Ausschuss für Staathaushalt und Finanzfragen empfohlenen Änderung und dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das ebenfalls so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage hier ebenfalls vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist auch dieses Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat der interfraktionelle Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12032 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.
zur Änderung des Bayerischen Eisenbahn- und Bergbahngesetzes sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 14/11732)