(Zuruf von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können doch eine inhaltliche Begrün- dung geben!)
Ich muss die Darstellung nicht wiederholen. Der Kollege hat auch ausgeführt, dass vor Ort das überhaupt nicht strittig ist und die entsprechenden Anfragen und Rückfragen sind gestellt worden. Entsprechend ist es auch ausgegangen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, es sind also reine Verfahrensfragen. Die sind jetzt hier dargestellt worden und der Kollege hat dargelegt und gefragt, nach welchem
Recht hier gehandelt wird. Also erstens ist es so, das Schreiben des Staatsministers von Baden-Württemberg, das sich in den Unterlagen befindet, datiert auch erst vom 02.04. Im Übrigen ist es so, dass bereits nächste Woche der Umweltausschuss und auch der Rechtsausschuss zu diesem Thema tagen. Das heißt, es wird also in höchster Eile das Thema behandelt. Dort wird auch sicherlich noch einmal im Rechtsausschuss die Rechtssituation entsprechend geklärt.
Also auch hier soll man Probleme nicht herbeireden und erzeugen, wo keine sind. Die entsprechenden Wahlen werden schon stattfinden und sind auch gewünscht in der Form, wie es jetzt vorgeschlagen ist. Deshalb warten wir doch die Ausschussberatungen ab, die bereits nächste Woche sind und in der ersten Maisitzung ist bereits die Zweite Lesung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Problem wird sehr schnell geregelt und damit ist dann auch ihrer Ausführung, die inhaltlich überhaupt keine Kritikpunkt umfasste, entsprochen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Herr Haedke. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es ist offensichtlich so. Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Über die Listennummern 30 und 52 bis 58 soll gesondert abgestimmt werden. Da zu zu dem der Abstimmung zugrundeliegenden Beschlussempfehlung kein Votum der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegt.
Ich lasse zunächst über die Listennummer 30, das ist der Antrag der Abgeordneten Steiger, Wahnschaffe und anderer betreffend Sicherstellung der Frühförderung, der Drucksache 14/11095 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Was ist jetzt? Ich möchte doch bitten abzustimmen.
Dann gehe ich davon aus, dass auch weiterhin das unverändert angenommen und der Empfehlung zugestimmt worden ist.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die Listennummern 52 bis 58, die alle das Bayerische Personalvertretungsgesetz betreffen.
Es handelt sich um die Anträge der Abgeordneten Prof. Dr. Eykmann, Ach, Unterländer und anderer auf den Drucksachen 14/11532 mit 14/11537 und um den Antrag der Abgeordneten Wörner, Naaß, Franzke und anderer auf der Drucksache 14/11563.
Ich schlage vor, über die sieben Anträge eine Gesamtabstimmung durchzuführen und dieser Abstimmung jeweils das Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes zugrunde zulegen.
Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen. Wer den Anträgen auf den Drucksachen 14/11532 mit 14/11537 und auf Drucksache 14/11563 entsprechend dem Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist den Anträgen in der vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgeschlagenen Fassung zugestimmt worden.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlage mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur Verfassungsstreitigkeit und zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der ausgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Mit Schreiben vom 24. Februar 2003 hat Herr Staatsminister Zehetmair mitgeteilt, dass für die Mitglieder des Landesdenkmalrats Prof. Dr. Stefan Kummer und Prof. Dr. Ludwig Wamser die Amtszeit am 24. März 2003 abgelaufen ist. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schlägt vor, beide Herren für eine erneute Amtszeit von vier Jahren zu bestellen. Herr Staatsminister Zehetmair hat gebeten, gemäß Artikel 14 Absatz 1 Satz 3 des Denkmalschutzgesetzes die entsprechenden Beschlüsse des Landtags herbeizuführen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Besteht damit Einverständnis, dass ich über die zu bestellenden Mitglieder gemeinsam abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich gemeinsam abstimmen.
Wer mit der Bestellung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten zu Mitgliedern des Landesdenkmalrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen – Auch keine. Dann ist auch dies so beschlossen.
Die Staatsministerin für Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 11. März 2003 mitgeteilt, dass der Bayerische Städtetag anstelle des bisher nominierten Ersten Bürgermeisters Neidlinger Herrn Ersten Bürgermeister Leopold Hackenspiel, Cham, in den Landessportbeirat entsenden möchte. Frau Staatsministerin Hohlmeier hat gebeten, die Bestätigung des vorgeschlagenen Mitglieds durch den Landtag herbeizuführen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Keine.
Wer mit der Entsendung von Herrn Leopold Hackenspiel in den Bayerischen Landessportbeirat einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Dies ist auch das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Der Landtag bestätigt damit Herrn Leopold Hackenspiel als Mitglied des Bayerischen Landessportbeirats.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag bereits zweimal verschoben. Wir werden uns jetzt deshalb bemühen, es möglichst kurz und prägnant zu machen. Aber ein klein wenig Auseinandersetzung muss in dieser Frage sein. Es geht darum, die Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher neu zu regeln. Wir müssen davon ausgehen, dass die Gerichtsvollzieher bei der Bürokostenentschädigung zu schlecht behandelt werden.
Ich darf zunächst in Erinnerung rufen, dass die Gerichtsvollzieher eine ausgesprochen undankbare Arbeit leisten, die aber ungewöhnlich wichtig ist. Ich muss des Weiteren darauf hinweisen, dass es Bereiche gibt, in denen die Vollstreckungsaufträge von Gerichtsvollziehern erst nach sechs Monaten erledigt werden; das ist leider keine Seltenheit. Sie alle wissen natürlich, dass das beste Urteil eines Gerichtes nichts hilft, wenn keine Vollstreckung erfolgt. Gerade für das Handwerk und für
den gesamten Mittelstand ist es von erheblicher Bedeutung, dass die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher möglichst ungehindert und zügig vonstatten geht.
Unser Antrag vom 12. 11. 2002 stellt darauf ab, dass die Bürokosten, die die Gerichtsvollzieher zu tragen haben, ausreichend erstattet werden. Die Gerichtsvollzieher sind Beamte im Mittleren Dienst, und die absolute Besonderheit gegenüber allen anderen Beamten besteht darin, dass sie selbst ein Büro unterhalten und hierfür eine Entschädigung bekommen.
Die Gerichtsvollzieher tragen vor – ich komme am Ende darauf zurück –, dass sie eine Unterdeckung von ungefähr 6000 e pro Jahr selbst zu tragen hätten. In der gegenwärtigen Situation werden die Gerichtsvollzieher sogar aufgefordert, für das Jahr 2001 Beträge zurückzubezahlen. Besonders pikant ist dabei, dass diese Rückforderungen für das Jahr 2001 erst im Januar 2002 angekündigt wurden und dass die Ankündigung erst im September realisiert bzw. näher präzisiert wurde. Erst im Dezember 2002 wurden Bescheide mit Rückforderungen zulasten der Gerichtsvollzieher erlassen. Was hier die Staatsregierung macht, ist schon fast unanständig.
Sie haben zu einem Zeitpunkt, zu dem kein Gerichtsvollzieher mehr die Möglichkeit hatte, seine eigenen Bürokosten – egal auf welche Weise – zu reduzieren, Bescheide über Rückzahlungen angekündigt und erst ein Jahr später zukommen lassen. So kann man mit einem solchen Organ der Rechtspflege nicht umgehen. Sie haben Bescheide – zum Teil mit, zum Teil ohne Rechtsmittelbelehrung, zum Teil sogar mit Sofortvollzug – erlassen.
Als Zwischenergebnis darf ich zunächst einmal festhalten: Es liegen deutlich über 300 Widersprüche vor. Zurzeit sind 220 Klagen anhängig. Da fragt man sich natürlich schon, ob in Bayern die Gerichtsvollzieher nichts Besseres zu tun hätten, als sich mit ihrer eigenen vorgesetzten Behörde darüber zu streiten, wie hoch in jedem einzelnen Falle ihre Bürokostenentschädigung sein solle.
An dieser Stelle würde ich Ihnen gerne sagen, dass es die Diskussionsfreudigkeit eines Redners sicher deutlich erhöhen würde, wenn im Saal kein solch hoher Lärmpegel herrschte, sodass man das Gefühl hat, es hört– außer Ihnen, Herr Leeb – überhaupt niemand zu. Aber das bin ich von Ihnen, Herr Leeb, und einigen wenigen anderen schon aus dem Ausschuss gewohnt. Ich schlage vor, dass, wer sich unterhalten will, hinausgeht, er hat draußen genügend Platz.
Die Frage ist wirklich, ob die Gerichtsvollzieher nichts anderes zu tun haben. Wir sind hier in einer Situation, die bundesweit ähnliche Probleme aufwirft. Sie dürfen ruhig einen Blick darauf werfen, wie andere Bundesländer mit diesem Problem umgehen. Nordrhein-Westfalen
will im Prinzip genauso vorgehen, wählt aber eine völlig andere Art und Weise. Nordrhein-Westfalen verhandelt mit den jeweiligen Gerichtsvollziehern darüber. Der Freistaat Sachsen hat auf die Rückforderungen vollständig verzichtet. Die extrem harte Linie wird nirgendwo in der Bundesrepublik – außer im Freistaat Bayern – durchgehalten. Ich finde, es gibt keinen Grund, darauf stolz zu sein.
Ausgangspunkt unseres Antrags war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4.07.2002, wonach die Entschädigung für Sach- und Personalkosten der Gerichtsvollzieher realitätsnah festzusetzen ist.