Protocol of the Session on December 5, 2002

Dazu passt ein Zeitungsausschnitt, den ich gerade von Kollegin Narnhammer bekommen habe. Sonst lese ich die „Ebersberger SZ“ nicht. In der heutigen Ausgabe wird der Direktor des Amtsgerichts Ebersberg mit folgender Feststellung zitiert: „40% über dem Durchschnitt liegt bei uns jeder Richter.“

Eine solche Überbelastung stelle man sich einmal für andere Bereiche vor. Das ist nicht nur eine Frage der Belastung des Personals, sondern diese Überlastung hat Auswirkungen auf die Rechtsuchenden und auf den Rechtsfrieden. Somit ist in Bayern keineswegs alles in Ordnung.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen ist denjenigen, die nur durch Selbstausbeutung – und 40% bedeuten Selbstausbeutung – die Justiz am Laufen halten, an dieser Stelle ganz besonders herzlich zu danken, auch wenn sie eigentlich verfehlt mit Selbstausbeutung arbeiten. Also herzlichen Dank allen Justizmitarbeiterinnen und –mitarbeitern.

(Beifall bei der SPD)

Hierbei geht es nicht nur um die Interessen des Personals und der Rechtsuchenden, sondern auch um den Wert der Dritten Gewalt überhaupt. Die Einschätzung der Bevölkerung gegenüber der Gerichtsbarkeit liegt ja wesentlich über der anderer Gruppen in unserer Gesellschaft, auch gegenüber den Politikern. Das müssen wir etwas neidvoll akzeptieren.Es ist ganz wichtig, dieses gute Ansehen der Justiz im Interesse des Rechtsfriedens zu erhalten. Justiz sorgt für den Schutz des Schwächeren. Sie sorgt dafür, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten bleibt. Rechtsstaat ist auch ein unentbehrlicher Bestandteil der Rechtspolitik für eine gerechte und offene Gesellschaft ohne Ausgrenzung. Dies sollten wir uns immer vor Augen halten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nun hören wir natürlich die Ausreden: Dies ist die aktuelle Haushaltssituation. Da kann ich nur erwidern: Ich bin vor 35 Jahren oder noch früher zur Justiz gekommen. Die Justiz war schon immer das Armenhaus im Staate, und keiner der Justizminister hat daran ernsthaft etwas geändert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Genauso ist es, wenn Sie auf die Gesetzesflut aus Berlin hinweisen. Die war ja nötig, weil 16 Jahre absoluter Stillstand in der Rechtspolitik geherrscht hat und viele Vorhaben, die selbst von Bayern initiiert worden sind, wie die berühmte Zivilprozessreform, 15, 20 Jahre auf Eis gelegen sind, bis sie dann endlich durch eine tatkräftige Regierung und eine tatkräftige Koalition umgesetzt wurden.

Um bei der Gesamtbilanz zu bleiben, auch im Juristischen: Sie sind in der Terminologie des Zivilrechts auf dem Weg zum Offenbarungseid. Jetzt muss man zum Gerichtsvollzieher gehen und eine eidesstattliche Versicherung ablegen. Dies ist traurig für all diese Komplexe: für das Personal, für die Rechtsuchenden, für das Ansehen der Justiz. Im strafrechtlichen Bereich gibt es einen Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Der ist hier mindestens einschlägig, und das betrifft nicht nur den Minister, sondern auch die Fraktionsmehrheit in diesem Bayerischen Landtag. Das muss sich ändern.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Was Sie uns auf Ihrem ureigensten Bereich bieten, in Bayern Rechtspolitik zu ge-stalten, das ist so eine Mischung aus Untätigkeit und Unfähigkeit. Beides kommt wohl deswegen zustande, weil Ihr Haus nur damit beschäftigt ist, zum fünften Mal, zum sechsten Mal irgendwelche unsinnigen Vorstöße im Bundesrat zu unternehmen. Damit kommen Sie zu den eigentlichen Hausaufgaben überhaupt nicht. Da kommen dann so seltsame Sachen heraus – das kann ich mir hier nicht verkneifen – wie das Änderungsgesetz zum Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Da soll ein über 100 Jahre altes Gesetz in Bayern, das seine Wur

zeln in vielen Jahrzehnten, die vorher, noch im 19. Jahrhundert, lagen, wo es um den Grenzabstand der Bäume geht, plötzlich verändert werden. Bisher gab es klare Regelungen: Zwei Meter Abstand, wenn es über fünf Jahre geht, ist der Beseitigungsanspruch verjährt. Sie fügen jetzt ein unter angeblichem Hinweis auf irgendein Amtsgericht, dass es Beseitigungsansprüche für Bäume geben sollte, wenn sie in „Grenznähe“ stehen, also auch jenseits der zwei Meter, und dass die fünf Jahre Verjährungsfrist auch nicht gelten sollen, wenn dies „unzumutbar“ ist für den Nachbarn, der eine Beseitigung haben will.

Es gibt Äußerungen zu diesem Gesetz: Man könne sich gut vorstellen, dass in der Nähe eines kühlen Waldgrundstücks, das einer erwirbt, weil es dort billiger ist, später wegen Verschattung die Entfernung der Bäume verlangt werde. Die jetzt vorgesehene Regelung – so heißt es in einem Ausschuss dieses Landtags – löse diesen Konflikt nicht. Die Prozesse seien programmiert, der Rechtsfrieden werde durch diese Regelung nicht gesichert. Ich erwarte jetzt einmal Beifall,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

und zwar auch von Ihrer Seite, der CSU,, weil dies ein Zitat Ihres Kollegen Vocke ist, das er im Umweltausschuss gebracht hat.

(Zuruf des Abgeordneten Gabsteiger (CSU))

Nun gibt es eine Rückzugslinie der CSU, die lautet: Na ja, da gibts ein paar bei uns, die halten diese Regelung für völlig verfehlt. Wir haben es jetzt auch nicht weiterverfolgt. Das ist ein Erfolg. Heute hat mich, gerade als ich in den Rechtsausschuss gehen wollte, eine besorgte Frau angerufen, die sagte: Kann man das denn nicht verhindern? Ich habe jetzt Angst, dass mein Nachbar kommt, seit zehn Jahren haben wir das Grundstück, und verlangt, dass wir die Bäume entfernen sollen. Die Landschaftsgärtner haben gesagt: Wir brauchen in Zukunft gar keine Bäume mehr zu pflanzen, weil jeder Angst hat, dass sie bald wieder gefällt werden müssen. Wir können uns besser Sägen anschaffen, um die vorhandenen Bäume abzusägen.

All das haben Sie angerichtet, Herr Justizminister, und jetzt ist die verklausulierte Entschuldigung der CSUFraktion, man wolle keine eigentlich nicht notwendigen Gesetze. Die Gesetzesflut wolle man nicht vergrößern. Nun war das wirklich das erste substanzielle Justizgesetz seit zwei Jahren. Vorher haben wir einmal zusammen das Schlichtungsgesetz gemacht, da waren wir gemeinsam auf dem richtigen Weg. Das haben wir auch gemeinschaftlich verabschiedet. Jetzt kommt dieses Gesetz. Sie werden auch von der CSU zurückgepfiffen, zu Recht. Sie sollten sich einmal überlegen, was Sie in Ihrem Haus eigentlich anstellen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich bin vom Kollegen Welnhofer gebeten worden, nicht allzu viel Häme auszugießen. Das würde ich auch gar nicht machen. Aber ich will nur erwähnen, vielleicht können Sie Ihre Pressestelle ein bisschen in Zaum halten.

Die haben dann eine Überschrift gemacht: „Merkwürdiges Geholze der SPD-Baumexperten“ und haben einen anerkannten Sachverständigen, der in neun Auflagen zum Nachbarrecht ein Buch veröffentlicht hat und früher auch einmal in diesem Landtag war, den Kollegen Dr. Kaub, als „Gartenzwergexperten“ benannt.

(Dr. Wilhelm (CSU): Ist das etwas Schlechtes?)

Mit dieser Bezeichnung haben Sie sich jetzt selber lächerlich gemacht. Ich kann das gerne zurückgeben. Was Gartenzwergexperten im Bayerischen Landtag mit bewirkt haben, dass Sie Ihren Unsinn zurücknehmen müssen, das ist doch ganz schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Aber genauso geht es natürlich mit der Untätigkeit. Wie ist es mit den Gerichtsvollziehern? Bei unserer letzten Ausschusssitzung mussten wir wiederum die Situation der Gerichtsvollzieher behandeln. Immer wieder in den letzten Jahren haben sie sich an den Landtag gewandt, und wir haben dankenswerterweise mit der CSU auch manche Verbesserung erreicht. Was die Bürokostenpauschale betrifft, mussten sie erst sieben, acht Jahre einen Prozess bis zum Bundesverwaltungsgericht führen, das jetzt wieder zurückverwiesen hat. Aber haben Ihre Leute dann vielleicht gesagt: Das packen wir jetzt an, in drei Monaten ist das erledigt? Nein, wir mussten darum kämpfen, überhaupt einen Bericht zu bekommen. Das ist abgelehnt worden. Was erreicht wurde, ist eine Petition, auch mit der CSU, als Material. Das braucht es doch nicht, liebe Leute. Gerichtsvollzieher sind ja auch nicht für sich selber tätig, sondern sie sollen den Gläubigern endlich zu ihrem Geld verhelfen. Was nutzt der schönste Titel, wenn du das Geld nicht hast? Also auch hier Untätigkeit, Untätigkeit. Man muss bei diesem Ministerium fast Daumenschrauben ansetzen.

Was ist mit dem Verfassungsgerichtshof? Hermann Leeb ist nicht da. Er sagt jedes Mal in der Richterwahlkommission, es müsse doch jetzt endlich wieder mal ein berufsrichterliches Mitglied in den Verfassungsgerichtshof aus dem Bereich des Oberlandesgerichts Bamberg. Ich kann ihn da immer nur unterstützen. Es muss aber endlich auch einmal jemand hinein, der nicht der CSU nahe steht, sondern auch anderen gesellschaftlichen Gruppen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Gabsteiger (CSU): Das kann aber ein Schaden sein!)

Was die Richter in ihrer Bedrängnis betrifft, so könnte man den Leuten wenigstens ein bisschen Unterstützung geben, wenn es um ihre eigenen Angelegenheiten geht. Alle drei Richterverbände haben Vorschläge vorgelegt, wie man bei Beförderungen die Richterschaft besser einbindet. Sie wollen keinen Richterwahlausschuss – da brauchen Sie keine Angst zu haben, darüber werden wir noch mal reden müssen bei der Verfassungsänderung zum Konnexitätsprinzip und Ähnlichem. Sie wollen einen Einigungsausschuss nach baden-württembergischem Vorbild. Die CSU hat diese Vorschläge seit Monaten – sie blockt ab. Das Ministerium hat es auch seit Monaten – es blockt ab. Das sind verschiedene Abstufungen. Der

Bayerische Richterverein, wahrlich nicht im Verdacht der großen Progressivität, will dies. Die Vereinigung der Verwaltungsrichter will dies. Die Neue Richtervereinigung will dies in abgestufter Form. Wir wären ja bereit, das auf einem relativ niedrigen Level zu machen. Aber nein, Untätigkeit, Untätigkeit. Dieses Justizministerium frönt dem Wort eines Justizministers – ich weiß nicht, wann das war, vor 150 Jahren, glaube ich –, der gesagt hat: Ich kann mit der Unabhängigkeit der Richter sehr gut leben, solange ich allein über deren Beförderung entscheide. – Das ist die Situation in Bayern, und davon sollte man wegkommen,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

und zwar wegkommen zusammen mit den Richtern. Es ist schon gekennzeichnet worden, wie sie arbeiten.

Diese Unfähigkeit ist natürlich auch bei vielen Ihrer Vorstöße auf Bundesebene festzustellen. Sie haben heute wieder erklärt, wie wichtig es sei, endlich die Mindestverbüßungsdauer bei Lebenslang von 15 auf 20 Jahre aufzuwerten.

Sie wissen genau, dass Sie damit mit dem Bundesverfassungsgericht in Konflikt kommen. Sie begründen das mit dem Anstieg der Schwerstdelikte in der letzten Zeit – die sind in der „Bild“-Zeitung besonders angestiegen; dass wissen wir aber unabhängig davon: Sie täuschen die Leute, dass bei schweren Delikten schon jetzt nach 15 Jahren nicht Schluss ist. In § 57 a des Strafgesetzbuches steht „Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn erstens 15 Jahre der Strafe verbüßt sind, zweitens nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet...“ Bei schweren Straftaten ist demnach sowieso nicht bei 15 Jahren Schluss. Sie müssen dafür also eine bessere Erklärung finden.

Sie haben wieder den Dauerbrenner Jugendstrafrecht angeführt. Sie wollen die Heranwachsenden, also die 18- bis 21-Jährigen weitgehend, in der Regel nach Erwachsenenstrafrecht behandeln. Am 20. September, kurz vor der Bundestagswahl, fand in Berlin der Deutsche Juristentag statt. Er hat diese Frage behandelt. In ihm sind Juristen aus allen möglichen Ebenen; nicht nur Politiker, die auf Populismus achten, wie Sie, sondern auch Wissenschaftler und Praktiker aus dem Vollzug. Dort wurde ein Antrag behandelt, die Heranwachsenden generell in das Erwachsenenstrafrecht einzubeziehen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Dazu und zu den Argumenten hätten Sie einmal ein Wort sagen können. Er wurde mit 57 zu 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Größere Mehrheiten kann man sich selbst in diesem Landtag kaum vorstellen. Das war auch nichts Neues – die Kollegin Förstner hat Ihnen das in unserem Ausschuss schon einmal vorgebetet. Darüber hinaus hat diese Vereinigung, die ungeheures Renommee hat – das betonen auch Sie immer wieder –, über die Frage der Einbeziehung der Heranwachsenden diskutiert. Sie möchte umgekehrt, dass die 18- bis 21-Jährigen in das Jugendstrafrecht einbezogen werden. Ein diesbezüglicher Antrag wurde mit 33 zu 25 zu 1 angenommen – nicht so klar, aber auch eine deutliche Mehrheit. All das

verschweigen Sie uns. Das verschweigen Sie in Ihren Presseerklärungen und Pressekommuniques. Dies ist doch keine redliche Arbeit, sondern zeigt, dass Sie mit falschen Karten spielen.

Bei der Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit Sexualstraftaten ist es genauso. Wie lange hat es gedauert, bis aus den mickrigen 14 Plätzen im bayerischen Strafvollzug in der sexualtherapeutischen Abteilung in München, die auf 22 Plätze ausgebaut war, mehr geworden sind? Wie viele Anträge mussten wir stellen, damit etwas geschieht? Der beste Schutz ist, wenn man Leute therapieren kann. Wir wissen, dies geht nicht bei allen. Bei vielen geht es aber. Wenn diese Chance versäumt wird und es passiert wieder etwas, sind Sie schuld. So war es auch bei dem ersten schlimmen Fall, bei der kleinen Natalie. Es war ein bayerischer Strafgefangener, der aus dem bayerischen Vollzug vorzeitig entlassen worden war und dann in Epfach am Lech dieses grausame Delikt begangen hat. Sie haben da eigene Fehler zu verantworten. Das sollten Sie auch einmal bedenken.

Natürlich machen Sie auch die ZPO-Reform mies. Das ist längst gegessen. Viele Richter sagen: Gott sei Dank. Die Kollegen, die bisher nicht so flexibel waren, die bisher keine Rechtsmeinung zum Besten gegeben haben, die bisher nicht möglichst viel Gütliches versucht haben, müssen das jetzt auch machen. Wir haben es schon immer gemacht. Es war gerade der Sinn dieser Zivilprozessreform, etwas zu verbessern.

Die Schuldrechtsmodernisierung problematisieren Sie auch wieder. Mein erster Chef im Justizministerium 1965 – Herr Held war nach mir dort – war Herr Herbst, später Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Ich habe ihn neulich einmal gefragt: Was halten Sie eigentlich von der Schuldrechtsmodernisierung und dem Gezeter der Bayern, dass sie gestückelt und zum Teil erst später in Kraft gesetzt werden soll? Herr Herbst hat mir gesagt, dass er das absolut nicht versteht. Er hat dies schon Ende der Siebziger-/ Anfang der Achtzigerjahre in Kommissionen, in die er von Bayern geschickt worden ist, diskutiert und Anregungen gegeben. Auch diesbezüglich sollten Sie ein bisschen ehrlicher sein, wenn Sie solche Kritik üben.

Beim Opferschutz machen Sie ein paar Projekte. Auf Bundesebene blockieren Sie aber etwas, was wichtig wäre – da kommt der Egoismus auch anderer Bundesländer zum Ausdruck –, nämlich etwa den Vorschlag, 10% der Einnahmen aus Geldstrafen an die Opferschutzverbände auszureichen. Dies wäre eine sinnvolle Geschichte. Sie blockieren dies aber und sagen nichts dazu.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin auf die nächsten Reformvorhaben gespannt, zum Beispiel die freiwillige Gerichtsbarkeit. Nach Äußerungen Sachkundiger gibt es über 350 Verfahren. Hier liegen Momente der Vereinfachung. Sie werden es aber so machen wie immer, weil Ihre zum Teil retardierenden Richter und die Rechtsanwälte, die sich etwas Neues anschauen müssten, sagen werden: Ja, später, aber

nicht mit uns. Da können Sie sich Meriten erwerben; aber diese Reform muss erst einmal kommen.

Zum Betreuungsrecht. Wir haben neulich eine Petition aus diesem Gebiet gehabt. Sie sagen zu Recht: Wir müssen weg von den Berufsbetreuern und hin zu Menschen, die das ehrenamtlich machen. Aber wie sieht denn die Realität aus? Ein ehrenamtlicher Betreuer, der in Herrsching wohnt, während sich der Betreute in einem Pflegeheim in München befindet, möchte ihn gerne wenigstens zweimal im Monat besuchen. Das geht aber nicht; höchstens einmal im Monat ist möglich. Dies ist blödsinnig. Es steht doch ganz klar fest, dass dadurch außer Rechtsanwälten, die feste Gebühren erhalten, niemanden animiert wird, eine Betreuung zu übernehmen.

Sie haben gesagt, wir gewähren so viel sachliche Unterstützung; Stichwort: das berühmte zentrale Mahngericht. Dazu kann man doch nur sagen: Endlich ist das zentrale Mahngericht gekommen. Andere Länder wie BadenWürttemberg und Hessen haben das schon Jahre vorher gehabt. Bayern ist hier das Schlusslicht – sonst sind Sie doch nach Ihrer Propaganda immer ganz vorn. Was war bei der Einführung der Videoeinrichtungen zum Opferschutz, zur Vernehmung der Zeugen nicht im Angesicht des Täters? Wir waren mit unserem Ausschuss damals in Nürnberg. Man hat gemeint, dass irgendein Laie beim Media-Markt gewesen und irgendetwas zusammengekauft hat. Mittlerweile ist es besser geworden, zum Beispiel in Coburg. Bayern ist hier aber nicht an der Spitze.

Zur PC-Ausstattung. Andere Länder sind da viel weiter. Bayern hinkt hinterher. Schauen Sie sich einmal an, was in Nordrhein-Westfalen ist.

Wir haben verschiedene Anträge zur Verbesserung der auch aus Ihrer Sicht katastrophalen Personalsituation gestellt. Ich muss wiederholen: Es geht nicht nur um das Personal, seine Überlastung und Selbstausbeutung, sondern es geht genauso um die Interessen der Gläubiger, die zunächst einen Titel brauchen. Dazu brauchen Sie Richter, und um den Titel vollstrecken lassen zu können, brauchen Sie Gerichtsvollzieher.

(Beifall bei der SPD)

Es geht auch um den strafrechtlichen Schutz. Wir wissen alle, dass ein schnelles Behandeln sehr wichtig ist. Dies muss aber rechtsstaatlich sein. Bei den Bewährungshelfern ist ja jetzt Gott sei Dank, nachdem wir jahrelang für eine Verstärkung plädiert haben, ein klein wenig passiert.

(Zuruf von der CSU)