Ebenso habe ich vorhin die Betriebsgründungen genannt. Ich will die Zahlen nicht wiederholen. Mit der Bildungs- und Innovationspolitik und der Forschungs- und Entwicklungspolitik, die wir betreiben, haben wir den hohen Kreativitäts- und Leistungsstand erreicht. Mit der Offensive Zukunft Bayern I und der Hightech-Initiative haben wir die Impulse gegeben. Das sollten andere Länder auch tun; das sollte der Bund auch tun, dann hätten wir in Deutschland eine bessere Situation.
Informations- und Kommunikationstechnik, Bio- und Gentechnik und Materialwissenschaften sind Querschnittstechnologien, die man im Automobilbau, im Maschinenbau und bei weiteren Sektoren brauchen kann. Die Softwareentwicklung ist nicht nur eine Sparte, sondern die Software wird in jedem Betrieb gebraucht, der produziert oder Dienstleistungen gestaltet. Wer noch nicht erkannt hat, dass unsere Wirtschaft moderner, wettbewerbsfähiger und exportstärker geworden ist, hat die Bedeutung der Innovationspolitik noch nicht kapiert.
Wir fahren eine Doppelstrategie: Mit der Bestandspflege wird nach Möglichkeit das erhalten, was besteht. Dazu braucht es vernünftige Rahmenbedingungen. Außerdem brauchen wir Innovationen.
Es wird von Innovation gesprochen. Was wegbricht, muss neu entstehen. Wer nur Bestandspflege betreibt, wird vieles nicht halten können. Wer Innovation vergisst, der nutzt die neuen Chancen nicht, die wir brauchen.
Letzter Punkt: Der Transrapid ist nach unserer Meinung Fernverkehr, darum muss ihn auch der Bund bezahlen. Das ist unser Standpunkt. Der Bund sagt, der Transrapid zähle zum Nahverkehr, denn er will die Zahlungen auf die Länder abwälzen. Das ist der ganze Streitpunkt. Es wäre mir sehr recht, wenn Kollege Runge seinen Einfluss nutzen würde, um den Bund zu der Ansicht zu bringen, der Transrapid sei ein Fernverkehrsmittel.
Sie wollen es sich überlegen. Aber eines müssen Sie sich nicht mehr überlegen: GRÜN hat Sprüche gemacht: „Wenn wir den Transrapid verhindern, fließt das ganze Geld in die S-Bahn.“ In der Koalitionsvereinbarung finden Sie dazu keinen Satz und kein Wort. Wenn das Thema kippt, dann wird Eichel das Geld kassieren. Für die S-Bahn läuft dann nichts.
(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir wissen doch selbst, was im Koalitionsvertrag steht.!)
Noch etwas: Wenn der Transrapid nicht realisiert würde, bräuchten wir eine Express-S-Bahn. Wir brauchen in München den zweiten S-Bahn-Tunnel und bräuchten dann zusätzlich die Express-S-Bahn. Das sind zwei Großprojekte. Der Bund sagt aber, die Realisierung zweiter Großprojekte im gleichen Zeitraum wird nicht drin sein. Das bedeutet bei einem Wegfall des Transrapid, dass wir Probleme beim S-Bahn-Ausbau hätten, wenn wir das zweite Projekt realisieren wollten. Es ist gerade umgekehrt: Wenn wir den Transrapid bekommen – aus dem Topf finanziert, der beim Bund vorhanden ist –, dann haben wir genügend Mittel, um die S-BahnProjekte zu realisieren. Bekommen wir den Transrapid nicht, wird es bei der S-Bahn eng. Das ist die Realität. Ich wundere mich immer, warum man das auf Seiten der SPD und der GRÜNEN nicht sehen will.
Letzter Punkt: Was wir brauchen, ist eine andere Weichenstellung bei Steuern, bei Abgaben und auf dem Arbeitsmarkt. Hier gehören Fakten geschaffen. Nur über die Fakten schaffen Sie eine andere Psychologie in der Wirtschaft. Sie werden doch nicht glauben, dass man die Fakten ins Negative treiben kann und sich auf der anderen Seite eine positive Stimmung entwickelt. Eine positive Stimmung in der Wirtschaft baut sich auf Fakten auf. Dass Sie sich bei den Fakten schwer tun, weil Sie in die
falsche Richtung laufen, ist bekannt. Nur haben Sie auch das Vertrauen in der Bevölkerung und in der Wirtschaft verspielt. Wer so gelogen und betrogen hat wie Sie im Wahlkampf, der muss sich nicht wundern, wenn in der Wirtschaft eine Riesenenttäuschung vorhanden ist.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2003/2004, Einzelplan 07, sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/10475 zugrunde. Der Einzelplan 07 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/10475 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 07 entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Einzelplan 07 mit dem vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.
Gemäß § 132 Absatz 5 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als abgelehnt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.
Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen folgende Beschlussfassung vor: „Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen, insbesondere in den Erläuterungen der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen, beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenso nicht. Dann ist das so beschlossen.
Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Drucksache 14/10475 weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf Drucksache 14/10420 seine Erledigung gefunden hat. Das Hohe Haus nimmt hiervon zustimmend Kenntnis. Die Beratung des Einzelplan 07 ist abgeschlossen.
Wie ich gehört habe, wird der Antrag nicht begründet. Es wird darüber nicht gesprochen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Einmal in einer Legislaturperiode muss es sein: die Behandlung der Zweitwohnungssteuer. Ich habe heute Nachmittag den Kollegen Meyer auf dem Gang gefragt: Wie schaut es denn aus? Er hat gemeint: „Nein, nicht schon wieder die Steuern erhöhen.“ Herr Haedke, auch so ein Steuerweiser, hat es schon in der Presse mitgeteilt.
Wichtig ist, dass man klarstellt: Es geht darum, dass die Gemeinden, die Städte, selber entscheiden können, ob sie die Steuer wollen oder ob sie sie nicht wollen. Es entsteht bei Ihnen der Eindruck, dass Sie es den Kommunen nicht zutrauen, selber entscheiden zu können. Das kann doch einfach nicht wahr sein.
Wenn man zum Beispiel an Niederbayern denkt, weiß man ja, wer in den Gemeinderäten die Mehrheit hat. Gerade dort müssten Sie Vertrauen in Ihre Basis haben. Sie müssten wissen, was Sie tun können. Wir streiten im Bayerischen Landtag über Kürzungen – ob das bei der Schülerbeförderung, beim kommunalen Straßenbau oder bei Wasser und Abwasser ist. Auf der anderen Seite sagen Sie, die Kinderbetreuung könnten die Gemeinden noch zusätzlich finanzieren. Sie muten den Kommunen eine ganze Menge zu – Kürzungen und mehr Leistungen –, aber wenn es um mehr Geld geht, über das die Kommunen selber entscheiden können, dann sagen Sie: „Das können unsere Gemeinde- und Stadträte nicht.“ Dabei müssen die Kommunen mit Ihrer Politik der Kürzungen und Leistungserweiterungen fertig werden.
Ich lese heute in der Zeitung, Herr Glück habe gesagt, die Gemeinden sollten die Vereine nicht im Stich lassen.
Ich denke manchmal, ich bin im falschen Film: Kürzungen und Leistungserweiterungen und dann noch sagen, die Vereine dürften nicht im Stich gelassen werden. Wir wissen doch alle: Wenn die Zuführung zum Vermögenshaushalt nicht mehr geleistet werden kann, muss bei den freiwilligen Leistungen gekürzt bzw. müssen solche sogar gestrichen werden.
Ich darf mich zu Recht fragen, nach welcher Mathematik Sie rechnen. Der Präsident des Bayerischen Gemeindetages befindet ebenso: „Wir stehen mit dem Rücken an der Wand“ und belegt das auch mit Hochrechnungen, Herr Kollege Meyer. Er hat errechnet, dass die Bagatellsteuern im Gesamten genau 250 Millionen Euro ergeben würden. 250 Millionen Euro für Vereine oder die Kinderbetreuung. Ist das kein Geld, ist das eine Bagatelle?
Es stimmt nicht, Kolleginnen und Kollegen, dass wir in Bayern damit einen Sonderweg beschreiten würden. Bundesweit trauen die Parlamente ihren Kommunen mehr zu. Bundesweit betragen die Einnahmen aus den Bagatellsteuern 1,6 Milliarden e oder – umgerechnet in DM – zirka 3,2 Milliarden DM. Das ist doch gutes Geld, vor allem dann, wenn es für die Vereine oder für die Kinderbetreuung verwendet wird.
Sie müssen aber damit leben, dass es auch noch ein paar Sozis gibt, auch wenn es Ihnen nicht so gefällt, Herr Hofmann, aber Sie gewöhnen sich noch daran.
In diesem Stimmkreis gibt es 6352 Wohnungen, davon sind 2200 Zweitwohnungen. Wenn man diese Wohnungen mit einer Zweitwohnungssteuer, nämlich einer Pauschale von 385 DM oder rund 200 e belegen würde – wir gehen von einer Pauschale aus, in anderen Bundesländern gibt es als Steuersatz einen Anteil an der Nettojahresmiete –, dann würden wir 440000 e oder eine runde Million Mark einnehmen. Das ist doch gutes Geld, das wir nicht mehr als Bagatelleinnahme bezeichnen können.
Herr Glück hat dafür sehr viel Verständnis. So steht zum Beispiel heute in der „Süddeutschen Zeitung“ zu lesen:
Wer aber das Subsidiaritätsprinzip, also die Verlagerung von Verantwortung nach unten, ernst nehme, müsse den Kommunen mehr Kompetenzen zugestehen, auch beim Ausschöpfen von Finanzquellen. „Ich bin dafür, dass wir das früher oder später den Kommunen freistellen“.
So wird der Fraktionsvorsitzende Glück zitiert. Weiter ist zu lesen, dass auch der Chef der Staatskanzlei, Huber, keine Probleme sehe – –