Es gibt sehr gute Gründe, welche gegen die Legalisierung von Cannabis sprechen, und zwar ganz unabhängig davon, ob es sich um eine weitreichende Freigabe über lizenzierte Fachge schäfte handelt oder um ein sehr fragiles Konstrukt der Social Clubs. Diese Gründe werden bei Weitem nicht nur von der Union vorgetragen, sondern von einer breiten Masse von Kri tikern, beginnend bei der Bundesärztekammer und endend bei der Suchtberatung in meinem Wahlkreis – allesamt Akteure, die der Scharlatanerie völlig unverdächtig sind.
Kurz vor der Bundestagsabstimmung am 23. Februar haben sich zahlreiche Berufsverbände, die allesamt mit den Folgen dieser Legalisierung konfrontiert sein werden, mit einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten zu Wort gemeldet und eindringlich an sie appelliert, diesem Gesetz nicht zuzu stimmen – untermauert durch Analysen des Ständigen Aus schusses der Europäischen Ärzte und des Internationalen Sucht stoffkontrollrats der Vereinten Nationen. Dies haben die Be rufsverbände getan, weil die Verheißungen dieses Gesetzes nicht nur nicht eintreten werden, nein, weil sie befürchten und weil sie überzeugt sind, dass das Gesetz zu mehr Konsum bei Jugendlichen führen wird, deren Hemmschwelle mit der Aus sicht auf legalen Konsum mit 18 Jahren sinken wird
Die Frage dieser Legalität darf doch um Himmels willen auch nicht an die Volljährigkeit geknüpft werden. Das menschliche Hirn ist mit 18 noch weit davon entfernt, voll entwickelt zu sein. Wer heranwachsende Menschen glaubhaft und ernsthaft schützen möchte, darf über eine Freigabe an Menschen unter 25 erst gar nicht nachdenken.
Es ist ja nicht der aus der Illegalität erwachsende Verfolgungs druck, der Krankheitsbilder wie Depressionen und Psychosen hervorruft, es sind die Inhaltsstoffe von Cannabis, welche vor allem für junge Menschen brandgefährlich sind.
Das Gesetz wird auch nicht zu weniger, sondern im Zweifel zu mehr Schwarzmarkt führen. Für die Polizeibehörden wird es völlig unmöglich sein, zwischen dem Passanten mit lega len 25 g Gras in der Hosentasche und dem Dealer mit ebenso viel zu unterscheiden. Letzterer muss jetzt bloß noch aufpas sen, dass er nicht mehr bei der Geldübergabe erwischt wird.
Einem Gesetz, das zu einer Entkriminalisierung von Dealern und zu sinnloser Mehrarbeit für die Polizei führe, könne er nicht zustimmen; die organisierte Kriminalität lache sich ins Fäustchen, erklärte der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler, selbst Kriminalbeamter.
Das Gesetz wird auch mitnichten zu einer Entlastung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden führen. Wie soll denn bitte um Himmels willen überwacht werden, wer wie viele Pflanzen daheim stehen hat, wem diese in einer Wohngemein schaft zuzuordnen sind, ob diese Pflanzen männlich oder weiblich sind oder ob sie nur während der Urlaubsabwesen heit des Nachbarn zur Pflege aufgenommen wurden?
Die Justiz muss nun – und das ist der größte Unsinn in einem ohnehin unsinnigen Gesetz – allein in Baden-Württemberg mindestens 25 000 Fälle in kürzester Zeit händisch auswer ten, Gesamtstrafen neu berechnen, Eintragungen im Bundes zentralregister tilgen und Inhaftierte, die aufgrund von Can nabisdelikten in Haft sitzen, umgehend freilassen.
Durch diese Rückwirkung entsteht jetzt die reelle Gefahr, dass sich die Justiz und damit der Staat wegen Freiheitsberaubung im Amt strafbar machen, wenn auch nur ein Inhaftierter auch nur einen Tag zu spät aus der Haft entlassen wird.
Es gibt keine tragfähigen Antworten zur Fahrtüchtigkeit, nicht einmal für Gefahrguttransporte. Es gibt keine Regelungen für Polizeibeamte, die nach diesem Gesetz ganz selbstverständ lich kiffen dürfen.
Und wir finden die absurde Situation vor, dass ab dem 1. Ap ril der Besitz von Cannabis legal wird, die Bezugsquellen hier zu, die Social Clubs, aber erst ab dem 1. Juli ihre Arbeit auf nehmen dürfen und bis zur ersten Ernte noch viele weitere Monate ins Land gehen werden.
Diese vielen Monate sind ein Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität, für den Schwarzmarkt und für die Dealer, die aller Voraussicht nach momentan bereits auf prall gefüllten Lagern sitzen.
Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Er wachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.
Der Versuch wurde ja unternommen, ist aber offensichtlich am Europa- und am Völkerrecht gescheitert. Die Lösung, die nun präsentiert wird, hat mit dem ursprünglichen Vorhaben – es gab ja dabei die Aussicht auf Cannabissteuereinnahmen in Milliardenhöhe, die auch zur Suchtprävention hätten verwen det werden sollen – rein gar nichts mehr gemeinsam.
Diese Meinung vertreten wir auch nicht exklusiv. Mit Erlaub nis, Herr Präsident Born, zitiere ich exemplarisch den innen politischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sebastian Hartmann:
Der Koalitionsvertrag sah ursprünglich die kontrollierte Abgabe von Cannabis in zertifizierten Geschäften vor, aber das aktuelle Gesetz verlagert diese Abgabe in den privaten Bereich und damit in die Unkontrollierbarkeit.
Es tut mir wirklich leid, und ich versuche ernsthaft, entspre chende Zitate in homöopathischen Dosen einzusetzen. Aber wenn die Innenministerin des Landes Niedersachsen, Frau Behrens, SPD, sagt – ich zitiere –: „Alle guten Hinweise sind fast vollständig ignoriert worden“, dann kann das in dieser Debatte genauso wenig unerwähnt bleiben wie die Aussage ihrer Kabinettskollegin Dr. Wahlmann, Justizministerin und derzeit Vorsitzende der Justizministerkonferenz. Die „Legal Tribune“ fasst die Kritik der Justizministerin zusammen als – Zitat – „so fundamental“, dass vom Gesetz wohl kaum etwas übrig bliebe, wenn man auf sie hören würde. – In ihrem Zi vilberuf ist sie übrigens Strafrichterin.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, dieses Gesetz wird nicht zu mehr Kinder- und Jugendschutz führen. Schüler, selbst Grundschüler, können von ihrem Pausenhof aus in 100 m Entfernung den Konsumenten von Joints zuschauen.
(Abg. Raimund Haser CDU: Das ist nicht zu fassen! Das ist echt nicht zu fassen! – Zurufe von den Grü nen)
Beim Glücksspiel haben wir aus guten Gründen eine Bann meile, eine Abstandsregelung von 500 m um Schulen. Beim Konsum einer Droge soll ein Fünftel hiervon ausreichend sein.
Mit diesem Gesetz droht neben allem weiteren Ungemach ein bürokratisches Monster, das in der Realität nicht vollziehbar und nicht kontrollierbar sein wird.
Abschließend kann ich auch nicht unerwähnt lassen, dass das wirklich hehre Ziel – das stellt niemand in Abrede – und das Versprechen, dass es ausschließlich um Jugend- und Konsu mentenschutz gehen solle, in dem Moment unglaubwürdig wird, wenn die Bundesregierung nichts Besseres zu tun hat, als die Legalisierung von Cannabis mit dem Satz „Bubatz wird legal!“ zu verkünden oder – um in der Jugendsprache zu blei ben – abzufeiern. Wer bei diesem ernsten Thema Jugendspra che verwendet, setzt sich dem Verdacht aus, dass es eben doch nicht nur um Kinder- und Jugendschutz geht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Appelle und Warnun gen, auch aus Ihren eigenen Reihen, können und dürfen in die ser Frage nicht ignoriert werden. Der UN-Drogenkontrollrat hat die Bundesregierung erst dieser Tage darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz gegen Völkerrecht verstößt.
Die Ampel legalisiert hier sehenden Auges eine gesundheits gefährdende Droge, während gleichzeitig die Werbung für die schwäbische Laugenbrezel aus Gesundheitsgründen verboten werden soll.
Wir lehnen die Legalisierung ab, wir lehnen dieses Gesetz ab. Zuallererst muss aber das Inkrafttreten zum 1. April verhin dert werden. Deshalb sind wir dankbar, dass der Ministerprä sident und der Sozialminister es ebenfalls so sehen, dass das Gesetz am 1. April nicht in Kraft treten darf.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Sascha Binder SPD: Sehr gut! – Zuruf von der CDU)