Jetzt aber zur Haushaltspolitik im Grundsatz: In Zeiten ange spannter Haushaltslagen sind Gestaltungswille und Einspar wille zugleich erforderlich. Die Zeiten könnten gerade besser sein. Seit 2020 hatten wir es zunächst mit einer Pandemie und direkt anschließend mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, mit der daraus resultierenden Energiekrise sowie deutlich steigenden Zahlen von Geflüchteten zu tun.
Parallel hinzu kommt die schleichende Überalterung unserer Gesellschaft mit Personalmangel an allen Stellen. Parallel hin zu kommt der Bedarf der unabhängigeren Versorgung mit Computertechnologie, Medizinprodukten, Solarzellen und vielem anderen mehr. Parallel hinzu kommen Jahr für Jahr neue Hitzerekorde und Extremwetterereignisse sowie das dra matischste Insekten- und Artensterben seit 70 Millionen Jah ren.
Ganz im Sinne von Heraklit – panta rhei; alles fließt, alles be wegt sich – gilt dies auch für die Haushaltspolitik. Auch hier müssen wir prüfen, was wir verändern. Wenn uns ein Hoch wasser bevorsteht, sollten wir schleunigst nach Rettungsboo ten schauen, um zu sehen, wie wir die Herausforderungen be kämpfen. Denn so ehrlich müssen wir sein: Die Herausforde rungen werden in den nächsten Jahren nicht weniger. Daher fordern wir Grünen auch eine Weiterentwicklung der Schul denbremse auf Bundesebene hin zu mehr Investitionsmög lichkeiten. Auch in der Union gibt es gewichtige Stimmen ge gen eine starre Schuldenbremse.
Es liegen kluge Vorschläge zur Reform der Schuldenbrem se auf dem Tisch, insbesondere des Sachverständigenra tes, die man sehr ernst nehmen muss.
Die fiskalischen Spielräume für zukunftsgerichtete Ausgaben werden laut einer einstimmigen Einschätzung dieses Sachver ständigenrats für Wirtschaftsfragen, also unseren Wirtschafts weisen – Zitat – „unnötig stark beschränkt“ durch die Schul denbremse. Ein Bestandteil der konkreten Vorschläge des Sachverständigenrats bezieht sich auf die Überarbeitung der sogenannten Konjunkturquote zur Berücksichtigung der ak tuellen Wirtschaftslage.
Daran wird gearbeitet. Das kann uns unter Beibehaltung der Schuldenbremse Spielräume für notwendige Zukunftsinves
titionen ermöglichen – wichtig bei dem derzeit hohen Inves titionsbedarf. Sowohl in Bildung und Forschung als auch in Klimaschutz und Ökologie, als auch in Innovation und Infra struktur müssen wir jetzt in Aufgaben investieren, die uns morgen mehr kosten würden, wenn wir die Mittel heute nicht ausgäben. Das ist ebenso wie das Grundprinzip der Schulden bremse im besten Sinn nachhaltig.
Lassen Sie mich zudem zwei grundsätzliche Entscheidungen der Haushaltspolitik der letzten Jahre hervorheben. Wir haben erstens in Baden-Württemberg zu keinem Zeitpunkt Corona kredite für andere Zwecke umgewidmet. Das war gut und richtig so.
Auch haben wir zweitens hoffentlich ausreichend Rücklagen für Inflationsrisiken, für steigende Energiepreise, für die Ver sorgung von Geflüchteten oder für Tariferhöhungen gebildet.
Häufig gibt es für komplexe Probleme nicht nur den einen Lö sungsweg. Daher ist die Begleitung und Kontrolle durch den Landesrechnungshof sehr wichtig. Denn Sie, liebe Präsiden tin mit Kolleginnen und Kollegen, liefern uns Jahr für Jahr konstruktive Vorschläge, wie wir die Politik im Land verbes sern können. Ihren eingangs formulierten Hinweis auf eine eventuell niedrigere Etatisierung dort, wo hohe Ausgabereste auch noch aufwachsen, über mehrere Jahre existieren, haben wir sehr wohl schon diskutiert und prüfen das.
Jedenfalls bin ich der Meinung – auch der Kollege Schütte ist der Meinung –, dass wir gemeinsam angehen und prüfen soll ten, welche Möglichkeiten wir haben, um von diesen Ausga beresten runterzukommen, die uns allen, egal, wem im Saal, nicht gefallen.
Die Fraktion GRÜNE stimmt dem Antrag, den Rechnungshof – seine Präsidentin an der Spitze – für das Haushaltsjahr 2023 zu entlasten, sehr gern zu. Außerdem stimmen wir dem An trag zu, die Landesregierung für die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 sowie die Vermögensrechnung 2023 zu entlasten.
Sehr geehrter Herr Präsident, bevor ich zum eigentlichen Tagesordnungspunkt komme, möch te ich im Namen der CDU-Fraktion Sie, Frau Präsidentin Dr. Ruppert, heute hier im Landtag herzlich begrüßen. Es ist ja Ihr erster Auftritt gewesen, wir haben es gehört.
Der Rechnungshof ist wichtig. Seine Arbeit hilft uns und ver schafft uns immer wieder und mitunter überraschenderweise neue Erkenntnisse, insbesondere dann, wenn einmal etwas nicht richtig gut läuft, sondern etwas schiefläuft. Bekanntlich lernt man ja aus seinen Fehlern am besten und am meisten. Wenn man darauf zwar engagiert und entschlossen, aber stil voll hingewiesen wird, kann man mit der Kritik auch umge hen. Ich bedanke mich deswegen in diesem Zusammenhang vorneweg für Ihren souveränen Umgang mit dem Primat der Politik. Mir hat sehr gefallen, wie Sie bei den Beratungen im Finanzausschuss unsere Entscheidungen auch dann aufgenom men haben, wenn wir den Empfehlungen des Rechnungshofs nicht folgen konnten. Ich komme darauf später noch zurück.
Selbstverständlich stimmen wir den Entlastungsanträgen, wie sie der Kollege Dr. Rösler formuliert hat, auch zu. Mit diesem Hinweis spare ich Zeit.
Einige Bemerkungen grundsätzlicher Art: Sie haben die Aus gabereste thematisiert – in der Tat. Der Rechnungshof hat ja 2022 begonnen, in Stichproben die Ausgabereste zu prüfen. Gegenstand waren im Wesentlichen vertraglich nicht gebun dene Reste. Auf meine Nachfrage in der letzten Sitzung ha ben Sie ausgeführt, dass Sie diese Prüfung fortsetzen wollen, dies auch auf andere Ressorts ausdehnen. Das ist eine gute Sa che, auch dass sich – Herr Dr. Rösler hat das auch themati siert – das Finanzministerium dieses Themas auch angenom men hat. Wir wissen – das muss ich allerdings sagen –: Aus gabereste werden sich nie ganz vermeiden lassen. Sie hängen auch von externen Faktoren ab, auf die das Land keinen Ein fluss hat.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das auch für den Fall von wiederholt vorgetragener Kritik in vormaligen Denk schriften gilt, als Kommunen wegen des schleichenden oder schleppenden Abrufs von Mitteln kritisiert worden sind. Die können nämlich auch nichts dazu, wenn es vor Ort Probleme gibt. Daher bleiben wir dran, Sie bleiben dran, der Finanzmi nister bleibt dran. Es ist eine überraschende Erkenntnis für viele: Jeder Ausgaberest fängt beim Mittelansatz an, nämlich bei der Planung ganz am Anfang. Wer weiß, vielleicht zwingt jetzt eine sich abzeichnende veränderte Haushaltslage die Res sorts zu einer etwas stringenteren Mittelanmeldung oder auch zu einer Reste reduzierenden Prioritätenfestsetzung.
Dabei können auch – Sie haben es angedeutet; ich möchte es etwas deutlicher machen – Posterioritäten helfen, indem man nämlich sagt: Das machen wir nicht, das machen wir nicht mehr, oder das machen wir jetzt nicht.
Das ist schwierig, ist aber angesichts des haushaltswirtschaft lichen Handlungsbedarfs – die Präsidentin hat es gesagt; die Zahlen möchte ich nicht wiederholen – dringend erforderlich.
Einige wenige Blitzlichter zur Haushaltsentwicklung und zur Denkschrift im Allgemeinen: Die Haushaltsentwicklung in
den Vorjahren war noch durch die Coronapandemie geprägt. Dennoch hat das Land Schulden getilgt. Im Zusammenhang mit der Schuldenpolitik wird dieselbe auch immer wieder hin terfragt. Eine aktuelle Bewertung des Finanzministeriums können Sie der Drucksache 17/5738 entnehmen. Sie enthält im Wesentlichen Bekanntes, also nichts Neues. Das wird aber nicht davon abhalten, dass der Umstand erneut Kritik erfährt.
Im Beitrag Nummer 4 – für meine Begriffe der interessantes te – übt der Rechnungshof Kritik an vermeintlich zu viel auf genommenen Krediten. Auch dem ist das Finanzministerium entgegengetreten.
Darüber hinaus haben wir uns auseinanderzusetzen mit einer eventuellen Überarbeitung der Schuldenbremse. Natürlich ist genau diese Schuldenbremse und ihre Ausgestaltung immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Gerade die Dis kussion über das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat dazu geführt, dass die Diskussion an Dynamik und Schärfe zuge nommen hat.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir zwei Bemerkun gen: Dieser Tage hat der ehemalige Richter am Bundesverfas sungsgericht Peter Müller anlässlich einer Veranstaltung „175 Jahre badische Revolution“ in Bruchsal auch Ausführungen zu diesem Urteil gemacht. Er ist dabei auch auf die Kritik am Bundesverfassungsgericht eingegangen, die schlicht so argu mentiert, dass die Politik, insbesondere die Bundesregierung, keine Probleme oder zumindest weniger Probleme hätte, gä be es das Urteil nicht.
Aber das Urteil gibt es doch nur, weil die Bundesregierung ei nen verfassungswidrigen Nachtragshaushalt aufgestellt hat
und wir als konstruktiv-kritische Opposition in der Wahrneh mung unserer Rechte und Pflichten dafür gesorgt haben, dass die Verfassungslage geklärt wird. Jetzt ist sie geklärt, und das ist auch gut so.
Meine Quintessenz dieses Urteils ist ganz schlicht: Corona milliarden sind keine Klimamilliarden. In diesem Zusammen hang müssen wir uns in Zukunft mit der Frage der richtigen Prioritätensetzung auseinandersetzen. Weitere Ausführungen zu den Themen Jährigkeit und Jährlichkeit erspare ich Ihnen; das haben wir wiederholt diskutiert.
Nur, weil jetzt plötzlich viel Geld fehlt, eine Diskussion über die Schuldenbremse loszutreten halten wir nicht für akzepta bel. Unsere Auffassung ist: Wenn wir den zukünftigen Gene rationen aus finanziellen Gründen keinen Gestaltungsspiel raum hinterlassen, ist das genauso generationenungerecht, wie wenn wir ihnen keine intakte Umwelt und keine intakte Inf rastruktur hinterlassen. Das muss abgewogen werden, das muss diskutiert werden, das muss von der Augenblicksbewäl tigung gelöst werden. Das ist Politik.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau! Sehr richtig!)
Deswegen warten wir mit großem Interesse auf das vom Fi nanzministerium in Auftrag gegebene Gutachten zu den Aus wirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf unseren Landeshaushalt. Da werden verschiedene Fragen zu beant worten sein: die Frage der Schulden, die Frage der Zulässig keit eines Doppelhaushalts, die Frage, wie wir künftig mit un seren Rücklagen umgehen, ob das noch richtig ist oder ob wir sie anders strukturieren müssen. All das werden wir dann dis kutieren, wenn das Urteil vorliegt.
Ich will mich jetzt noch auf zwei, drei Bemerkungen konzen trieren, wo wir den Rechnungshofempfehlungen nicht folgen konnten. Das ist der Beitrag Nummer 6 – Landesanstalt für Kommunikation –; hier hat der Rechnungshof vorgeschlagen, die Fristen für die Förderung nicht zu verlängern. Das war im Übrigen einer der Beiträge, die sehr engagiert vorgetragen worden sind – zu Recht, nachvollziehbar. Wir sind allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass wir diese Förderung zum Erhalt der regionalen Medienvielfalt fortsetzen wollen, und sind uns durchaus bewusst, dass das eine sehr verantwortungs volle Entscheidung war. Die Kritik war nachvollziehbar; wir haben uns jedoch für einen anderen Weg entschieden.
Das gilt auch für das Thema „Beteiligung an Flughäfen/An teile an Flughäfen“. Sie mögen gering sein, aber wer weiß heute schon, was eine solche Beteiligung in Zukunft gegebe nenfalls noch für Vorteile hat?
Deswegen wollten wir uns dieser Chancen nicht begeben. Vielleicht werden wir eines Tages ganz froh sein, diese Betei ligung gehalten zu haben. Das schreiben wir ins Protokoll und holen es dann vielleicht raus.
Beim Beitrag Nummer 14 ging es um die Förderung der Ju gendsozialarbeit. Der Rechnungshof hat insbesondere kriti siert, dass die Förderbedarfe nicht hinreichend präzise ermit telt werden können. Da haben wir auf Antrag der FDP/DVP eine Verkürzung der Berichtspflicht beschlossen, damit wir recht zeitig Konsequenzen aus den Feststellungen ziehen können, und zwar für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026.
Bei den Landärzten wollten wir neben der Frage der Übertra gung an die Kassenärztliche Vereinigung auch die Höhe der Förderbeiträge geprüft wissen.