Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch einmal ein herzlicher Dank an die SPD, dass wir heute noch mal die Möglichkeit haben, dieses The ma im Plenum zu erläutern. Sowohl Herr Dr. Preusch als auch Frau Krebs haben die Aufgabendimension skizziert, was es mit der Reform des Bereitschaftsdienstes auf sich hat, was die Kassenärztliche Vereinigung tut, was wir tun.
Ich muss zur Vollständigkeit natürlich auch sagen, was wir, das Ministerium, nicht tun können. Denn es wurde nicht oh ne Absicht bundesgesetzlich so geregelt, dass die Sicherstel lung in die Hände gegeben wird, die auch für die Umsetzung garantieren müssen, die die Sicherstellung auch zu gewähr leisten haben. Alles andere – das wissen Sie – wäre direktive Staatsmedizin. Und ich kenne weltweit keinen Erfolg, kein
die wir im Prinzip in Deutschland mit der Sozialpartnerschaft, auch mit den Körperschaften, die die Sicherstellung überneh men, haben.
Die ersten Änderungen der Neukonzeption werden jetzt schritt weise umgesetzt. Sie fordern jetzt einen Stopp. Die Landes regierung und der Landesgesetzgeber haben keine Möglich keit, der KV Vorgaben zu machen, an welchen Orten die Si cherstellung des Bereitschaftsdienstes erfolgen soll. Sie selbst wissen: Wir haben auch Frau Dr. Reinhardt im Ausschuss ge habt, wir haben mehrere Runden gedreht, und sie hat sehr ge nau erklärt, an welchen Kriterien sich die KV orientiert: an der Erreichbarkeitsquote – Herr Preusch und Frau Krebs, da bin ich beiden Fraktionen sehr dankbar –, der Gesetzgebung zur integrierten Notfallversorgung, der Sicherstellung einer Erreichbarkeit innerhalb von 30 bis 40 Minuten in 90 bis 95 % der Fälle. Genau das muss unser Ansinnen sein. Davon lassen sich die Organe der Selbstorganisation leiten.
Wir reden über nichts anderes als die Sicherstellung der ver tragsärztlichen Versorgung in sprechstundenfreien Zeiten über die KVBW; das wurde auch hier noch mal ganz klar gesagt. Ich bin Herrn Dr. Preusch für die Erläuterung wirklich dank bar. Die Diagnosen, die dort statistisch erfasst werden, sind die, für die ich normalerweise zum Hausarzt gehe.
Sie haben uns ja sehr viele Detailfragen gestellt: Wir haben ein ganz heterogenes Bild. Mal ist es mehr, mal ist es weni ger. Wir haben auch in der regulären Praxiszeit in manchen Regionen einen Anstieg bei Notfallbesuchen in Krankenhäu sern mit nicht notfalladäquaten Diagnosen.
Herr Minister, was ich nicht ver stehe, ist Folgendes: Sie sind in dieser Sache Rechtsaufsichts behörde. Die Kassenärztliche Vereinigung hat jetzt ein Krite rium „Bis zu 45 Pkw-Minuten zur nächsten Notfallpraxis“ er funden.
Ich habe alle Gesetze rechts und links, des Bundes und des Landes, durchgeschaut. Nirgendwo finde ich die 45 Minuten. Ich finde 30 Minuten, so beispielsweise auch in dem Lauter bach-Gesetz, in dem es heißt, ein bedarfsnotwendiges Kran kenhaus im ländlichen Raum sei gegeben, wenn man 30 Mi nuten einhält.
Oder ich lese im Gesetz, dass die Kassenärztliche Vereinigung bei den Hausärzten dazu verpflichtet ist, sich nach Mittelbe reichen zu richten. In jedem Mittelbereich muss die kassen ärztliche Versorgung mit Hausärzten gegeben sein, nur bei der Notfallversorgung soll der Mittelbereich keine Rolle spielen. Was sagen Sie als Rechtsaufsichtsbehörde dazu? Darf die Kas senärztliche Vereinigung einfach Kriterien erfinden, wie sie will, oder muss sie sich an das halten, was sie im Rahmen der Gesetze vorfindet? Das verstehe ich unter Ermessensüberprü fung.
Sehr geehrter Herr Abg. Mack, danke für die Nachfrage. – Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Vorgabe zum Zeitwert. Die Sicherstellung ist den Kassenärzten an heimgestellt.
Es ist frei, anheimgestellt, und sie orientieren sich – das ist für uns doch ganz wichtig in der Anerkenntnis der Wirklich keit – an Richtwerten, auf die wir uns im Prinzip – Sie waren ja an der Bundesgesetzgebung zum Teil beteiligt – in der neu en Notfallgesetzgebung verständigt hätten – das ist jetzt lei der nicht gekommen –, dass wir tatsächlich eine verlässliche, verbindliche, leistungsfähige, planbare Bereitschaftsdienst versorgung anbieten können.
Wenn Sie einmal die Landkarte von Baden-Württemberg be trachten, sehen Sie, dass das auch Zirkelwerte sind. Herr Stoch hat ja darauf hingewiesen, wie es früher einmal war. Ich kann mich an die Debatten erinnern. Es war ein großer baden-würt tembergischer Erfolg, dass Bereitschaftsdienstpraxen an Kran kenhausstandorten gemacht werden. Das wird jetzt abgesi chert.
(Abg. Florian Wahl SPD: Nein, es wird geschlossen! Münsingen wird geschlossen! – Abg. Andreas Stoch SPD: Es wird geschlossen!)
Jetzt wird die intersektorale Verantwortung abgesichert. Das haben Sie in dem Antrag auch noch einmal gesehen.
Ja, Herr Kollege Mack, diese Frage klärt tatsächlich die Kas senärztliche Vereinigung. Dies ist rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden.
Wir haben also tatsächlich die Aufsicht darüber, ob Rechts verstöße vorliegen, ob Ermessensgrenzen überschritten wur den. Und das ist nicht der Fall.
Es ist in der Tat so, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ohne ei ne Konkretisierung, ohne einen Sicherstellungsauftrag durch den Bundesgesetzgeber wird es keine inhaltlichen Maßstäbe geben. Das ist so. Die haben wir jetzt auch noch einmal arti kuliert.
Ein aufsichtliches Handeln, das Vorgaben zwangsweise durch setzen würde, wäre rechtswidrig und ist meines Erachtens auch nicht intendiert.
Sie wissen – das weiß auch Herr Stoch –: Die Klage der 13 Kommunen richtet sich nicht gegen die Rechtsaufsicht des
Landes in Bezug auf die Sicherstellung, sondern gegen die KVBW wegen einer vermeintlich nicht ausreichend erfolgten Beteiligung nach SGB X. Das ist eine sehr weiche General klausel. Und ich habe da manche Assoziation, wo da die Kom munen gegen sich selbst den Klageweg suchen könnten, wo sie z. B. der Sicherstellung der Pflichtversorgung bei Kitas nicht gerecht werden. Da wäre ich mit solchen Normierungen sehr vorsichtig.
Ich möchte auch noch mal eines sagen: Der Vorwurf, die KVBW hätte wenige Gespräche geführt, stimmt nicht. Sie hat viele Gespräche geführt, auch informelle. Sie macht Informa tionsrunden.
(Abg. Florian Wahl SPD: Halt nicht mit den Betrof fenen! – Gegenruf des Abg. Winfried Mack CDU: Vielleicht nicht mit Ihnen, Herr Kollege! – Gegenruf des Abg. Florian Wahl SPD: Mit den Bürgermeistern hat sie nicht gesprochen!)
Jetzt, Leute! Ich habe euch genau zugehört, und wir nehmen das alles sehr, sehr ernst. Aber es ist natürlich so, dass die Bür germeister, wenn sie keine Botschaft erhalten, die sie wün schen, dann so tun, als wäre nicht kommuniziert worden, und das stimmt einfach nicht.
Es hat Ihnen doch auch Frau Dr. Reinhardt im Ausschuss mit geteilt, dass diese Kommunikation stattgefunden hat.
Ich bin jetzt echt ein bisschen erstaunt, dass Sie die Aufwer tung der 116 117 und auch den Ausbau der Telemedizin nicht zur Kenntnis nehmen. Die KVBW hat von 2023 bis Ende 2024 die Zahl der Mitarbeitenden für die Telemedizin von 150 auf 250 erhöht.
Der Prozess geht weiter. Ich nenne die telemedizinische Ver sorgungsplattform. Sie wissen, die Fahrdienste werden aufge baut. Die Auffangpraxen sind breiter.
Sie haben vorhin so getan, als würde man von Auslastung re den. Meine Damen und Herren, das ist doch genau unser Pro blem – das ist im Übrigen auch der Logikfehler von Lauter bach –: Wir können gar nicht mehr in Vorhaltestrukturen in vestieren. Die Strukturen, die wir anbieten, müssen passge nau in Anspruch genommen werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung – das hat Ihnen Frau Dr. Reinhardt im Ausschuss sehr detailliert erklärt, und deswegen ärgert es mich auch ein bisschen – hat genaue Analysen von Patientenströmen in den Regionen,