Protocol of the Session on February 19, 2025

Damit kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8112. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des zustän digen Ausschusses, Drucksache 17/8286. Dieser empfiehlt Ih nen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe

Artikel 1

Änderung des Landesglücksspielgesetzes

mit den Nummern 1 bis 45 auf. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mit breiter Mehrheit zu gestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Neubekanntmachung

Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Ent haltungen? – Auch Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung der Gebührenverordnung Innenministeri

um

Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Ent haltungen? – Auch Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich komme zu

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 19. Februar 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke schön. Ent haltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Nun kommen wir schon zu Punkt 4 der heutigen Tagesord nung:

Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Mi nisteriums für Landesentwicklung und Wohnen – Digita lisierung des Bauens, Virtuelles Bauamt – Drucksache 17/3698 (Geänderte Fassung)

Meine Damen und Herren, hier hat das Präsidium als Rede zeit für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Zur Begründung erteile ich für die Fraktion GRÜNE dem Kol legen Taifun Tok das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wer bauen will, Wohnraum schaffen möchte, muss sich heute einer Vielzahl von Heraus forderungen stellen. Eine davon war und ist der Bauantrag. Hier setzen wir an und nutzen ein digitales Werkzeug, weg von langwieriger Bürokratie, hin zum schnelleren Verfahren.

Es geht nicht nur darum, Anträge digital einzureichen, son dern auch darum, bürokratische Vorgänge so zu vereinfachen, dass niemand mehr das Gefühl hat, sich im Dschungel der Formulare zu verlieren.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Konrad Epple CDU)

Das Ziel ist klar: Die Prozesse, die heute zum Teil noch in Pa pierform abgewickelt werden, werden endlich in das digitale Zeitalter überführt. Ein Virtuelles Bauamt, bei dem Bürgerin nen und Bürger ihre Bauanträge online einreichen, den Bear beitungsstatus transparent nachvollziehen und mit den Bau rechtsämtern einfach per E-Mail kommunizieren können, das war die Idee. Genau dies wird jetzt Realität.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Im Virtuellen Bauamt gibt es keinen Papierkram, kein Warten und keinen Behördenflickenteppich. Es wird nicht nur schnel ler, sondern auch transparenter und gibt den Bürgerinnen und Bürgern ein Stück weit die Möglichkeit, die Verwaltung ak tiv mitzugestalten. Das ist ein großer Schritt hin zu einer mo dernen Verwaltung, die nicht nur in der Theorie, sondern end lich auch in der Praxis funktioniert.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Ich persönlich habe mir angeschaut, wie das vor Ort in den Behörden gelebt und auch umgesetzt wird, und zwar in Met zingen oder in Bietigheim-Bissingen. Ja, es kann funktionie ren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind moti viert, wurden in der Pilotphase beispielsweise mit Fortbildun gen gut darauf vorbereitet. Das hat mir gezeigt: Das Virtuel

le Bauamt ist angekommen und wird Schritt für Schritt um gesetzt.

Aber es ist leider nicht so einfach – das gehört zur Wahrheit dazu – wie das Überweisen einer Rechnung über das Smart phone. Das liegt zum einen an den unterschiedlichsten Anfor derungen in unseren Kommunen und zum anderen an der Tat sache, dass es hier eine riesige Vielfalt gibt: Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus, Gewerbe- oder Bürogebäude, Neubau oder Umbau.

Aber von den 209 Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg sind inzwischen bereits 200 an das Virtuelle Bauamt ange schlossen. 154 von ihnen nutzen die Plattform bereits in der Vollproduktion. Das zeigt mir, dass es hier vorangeht.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind in Baden-Württem berg nicht nur das Land der Tüftler, der Erfinder und der Den ker, sondern auch das Land der Häuslebauer.

(Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das war einmal!)

Auch angesichts der momentan sehr angespannten wirtschaft lichen Lage ist es uns in der Koalition wichtig, das Leben für alle, die Wohnraum schaffen wollen, ein Stück einfacher zu machen.

Sie sehen: Wir beschleunigen, wir vereinfachen und moder nisieren unsere Verwaltungsabläufe.

(Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)

Daher sind uns die geplanten Änderungen in der Landesbau ordnung zum digitalen Bauantrag ein wichtiges Anliegen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDUFraktion spricht jetzt die Kollegin Christine Neumann-Mar tin. Bitte sehr.