Protocol of the Session on February 19, 2025

Das war ja auch Gegenstand der Beratungen im Innenaus schuss. Ich finde das schon interessant; denn eigentlich besagt es: Sie trauen sich nicht zu, es zu kontrollieren, wenn ein paar Anbieter mehr – so viele wären es bei einer Konzessionsver gabe gar nicht; vielleicht zwei oder drei – da wären. Das heißt aber auch, dass Sie den legalen Anbietern von Glücksspiel, die nicht staatlich sind, gar nicht zutrauen, legale Angebote zu machen. Denn sonst würden Sie ja gar keinen Kontrollbe darf sehen.

Meine Damen und Herren, das finde ich nicht in Ordnung. Es zeigt sehr deutlich, wie Sie über die Branche denken.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Sie haben einen entscheidenden Punkt weggelassen. Ich den ke, in Wahrheit hat man sich für die Monopollösung für das Onlineglücksspiel deshalb entschieden, weil da das Land den maximalen Gewinn herausholen kann, was eben bei einer Konzessionsvergabe nicht der Fall wäre. Denn da würde auch

ein Teil beim privaten Anbieter bleiben. Darum geht es Ihnen in Wahrheit: Sie machen Auflagen, wenn es die Privaten be trifft, und wenn Sie selbst Geld verdienen können, halten Sie die Hand auf. Das ist die Politik, die Sie im Glücksspielbe reich betreiben.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Warum? Haben die Staatlichen keine Auf lagen?)

Auch beim Thema „Legalisierung des Onlineglücksspiels“ insgesamt ist es ein Irrsinn, dass man die Politik, die man bis her gefahren hat – dass Glücksspiel Ländersache ist und man da für das terrestrische Angebot landesbezogene Regelungen macht –, jetzt auf den Onlinebereich adaptiert – ein Online bereich, der global verfügbar ist.

(Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Völlig abwegig!)

Meine Damen und Herren, es ist doch nicht sinnvoll, dass sich 16 Bundesländer überlegen, ob sie eine Monopollösung ma chen, ob sie eine Konzessionsvergabe machen, ob es unter schiedliche Anbieter für Onlineglücksspiele geben soll. Wenn wir davon sprechen, dass es im Internet ein massives Ange bot gibt – ein legales und ein illegales –, sollte man sich Ge danken darüber machen, ob man das nicht besser bundesweit sortiert und bundesweit eine Lösung findet. Das muss das Ziel von Gesprächen über den nächsten Glücksspielstaatsvertrag sein. Dieses Länder-Klein-Klein bringt uns nicht weiter, ist aber sinnbildlich dafür, wie die Digitalisierung in unserem Land gemacht wird.

(Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der Bundesfinanz minister hat dazu gar nichts vorgeschlagen! Oder kennen Sie Vorschläge?)

Man bleibt im Föderalismus stecken, statt die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, die FDP/DVP-Fraktion hat große Zweifel, dass mit diesem Gesetzentwurf die richtigen Maß stäbe gesetzt werden, dass der richtige Fokus gesetzt wird. Wir bräuchten eigentlich eine bessere Initiative, um gegen il legales Glücksspiel vorzugehen, anstatt Kontrollinstanzen für das ohnehin schon gut kontrollierte legale Glücksspiel aufzu bauen. Wir lehnen deshalb diesen Gesetzentwurf ab, da Sie uns nicht überzeugen konnten, Herr Kollege Lede Abal, die sem Gesetz zuzustimmen. Wir lehnen es ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Für die AfDFraktion spricht Herr Abg. Daniel Lindenschmid.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, meine Damen und Herren! Das Glücksspiel und seine Regulierung sind eine heikle Materie im Spannungsfeld zwi schen Freiheit und staatlicher Bevormundung. Staatliche Re gulierung gibt es schon seit Jahrzehnten. In der alten Welt des analogen Spiels am Roulette- und Kartentisch hatte man die se Notwendigkeit schon früh erkannt. Der Staat sorgte schon

immer durch staatliche Monopolspielbanken für Rechtssicher heit und für Spielersicherheit. Das war und ist in bestimmtem Ausmaß nötig, da der Bankhalter zwar auch einem wirtschaft lichen Risiko ausgesetzt ist, anders als der Spieler dieses Ri siko aber durch seine Herrschaft über Verfahren und Abläufe senken kann – sei es legal, sei es, wie vielfach, aber auch il legal, ohne dass der Spieler das bemerkt.

(Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie meinen, so il legal wie die Parteispenden aus der Schweiz?)

„Die Bank gewinnt immer“ wurde nicht ohne Grund zum ge flügelten Wort.

Mit dem Aufkommen des Internets begann die Wildwestära des illegalen Glücksspiels. Spieler wurden millionenfach am Rechner betrogen, ausgenommen und ruiniert. Der staatliche Schutzauftrag musste und muss mit der Zeit gehen. Der Glücksspielstaatsvertrag entstand unter erheblichen Geburts wehen und entwickelte sich immer weiter. Er muss mit den immer neuen Möglichkeiten des Internets Schritt halten. In erster Linie geschieht das mit Geboten und Verboten. Der Staatsvertrag 2021 und das vorliegende Gesetz sind restrikti ve Gesetze mit Erlaubnisvorbehalt. Das kann niemandem, der die Freiheit des Einzelnen liebt, gefallen.

Das Grundgesetz gewährt die Freiheit des Einzelnen auch nicht ohne Einschränkungen. Aber man kann vor dem Elend, das durch ruinierte Existenzen und die Auswirkungen auf die Familien entsteht, auch nicht die Augen verschließen. Immer hin erlaubte der Glücksspielstaatsvertrag bis dahin illegale Glücksspiele wie virtuelle Automatenspiele, Onlinepoker und Onlinecasinospiele und lenkte sie in geschützte Bahnen. Da rin ist zutreffend nicht eine Einschränkung, sondern vielmehr die Schaffung neuer Freiheiten zu sehen. Die Glücksspielmög lichkeiten wurden erweitert, gleichzeitig aber wurde, soweit möglich, die Gewähr gegeben, dass der Spieler bestmöglich geschützt ist. Es muss eine legale Alternative zu illegalen An geboten geben.

Ein anonymer Spieleanbieter der organisierten Kriminalität auf den Niederländischen Antillen oder auf Malta käme z. B. nie auf die Idee, eine Spielersperrdatei für Süchtige, die sich vor sich selbst schützen wollen, anlegen zu lassen oder eine Anlaufstelle für Spielsüchtige zu finanzieren.

Deswegen besteht auch wenig Anlass zu Kritik am Vorhaben der Landesregierung, ein Angebot im Staatsvertrag zu nutzen. Länder haben die Möglichkeit – analog Toto-Lotto –, selbst Onlinecasinospiele anzubieten. Damit werden immerhin Steu ereinnahmen generiert, eine Mindestausschüttung garantiert und technische Manipulationen weitestgehend ausgeschlos sen.

Das Gesetz hat aber auch kritikwürdige Inhalte. So sollen für Kontrollen der Wettvermittler und Spielstätten zunächst zwölf neue Stellen geschaffen werden. Auch wenn sich diese durch Gebühren gegenfinanzieren sollen, fragen wir uns, ob es nicht ein Mal möglich ist, eine Aufgabenmehrung ohne Personal mehrung durchzuführen. Es ist klar, dass auch diese neuen Abteilungen im Laufe der Zeit nach immer mehr Personal gie ren werden.

Eine Gefahr sehen wir auch im unausrottbaren staatlichen Trieb nach immer mehr Regulierung und vor allem immer

mehr Risikominimierung. Wenn Spielautomaten mittlerweile so gebaut sein müssen, dass man im Stehen davor einschläft, nur damit sie keine Spielanreize mehr geben, dann ist das kon traproduktiv. Die staatlichen Angebote müssen sicher, aber auch attraktiv sein. Sie müssen den Kick bieten, den Spiel süchtige, aber eben auch gesunde Spieler brauchen. Verküm mern die Angebote zu Schnarchveranstaltungen, empfinden die Spieler weder Spaß noch Spannung und werden zur ille galen Konkurrenz getrieben. So weit darf es auf keinen Fall kommen. Auch im staatlich regulierten Glücksspiel muss die Balance gefunden werden.

(Beifall bei der AfD)

Ich erteile jetzt für die Landesregierung unserem Innenminister Thomas Strobl das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zum Glücksspiel gibt es praktisch keinen oder kaum jemanden, der keine Meinung hat. Dem einen sind die Regelungen viel zu streng, dem anderen sind sie viel zu lasch; das hat die heuti ge Debatte auch noch einmal gezeigt.

Unsere Aufgabe ist es, eine ausgewogene Regelung mit Maß und Mitte zu schaffen, eine pragmatische Regelung, die zwar ein Angebot zum Spielen ermöglicht, es aber gleichzeitig mit Sicherungen ausstattet, sodass Glücksspiel ein Freizeitvergnü gen bleibt und nicht den Einstieg in den Abstieg einleitet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese ausgewogenen Regelungen haben die Länder mit dem Glücksspielstaatsver trag geschaffen. Mit diesem Glücksspielstaatsvertrag wurden weitere Onlineglücksspiele erlaubnisfähig, gleichzeitig aber auch Mechanismen für den Schutz der Spielerinnen und Spie ler vorgeschrieben. Mit der Gründung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder wurden die Zuständigkeiten neu geregelt und die Überwachung der Anbieter von Online glücksspielen deutlich verbessert. Das ist sinnvoll, zumal On lineglücksspiele nicht vor einer Landesgrenze haltmachen.

Für das Land verbleibt durch die Regelungen des Glücksspiel staatsvertrags nur wenig Raum für eigene Vorgaben. Diese be treffen in erster Linie den terrestrischen Bereich. Lediglich die Entscheidung, ob im Land Onlinecasinospiele angeboten wer den dürfen, kann in Bezug auf das Onlineglücksspiel geregelt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes passen wir nicht nur unser Ausführungsgesetz an die geltende Rechtslage an, son dern schaffen auch die Rechtsgrundlage für ein Onlinecasino angebot.

Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Bankhalterspiele im Internet spielen wollen, sollen nicht auf illegale Angebote angewiesen sein. Wir möchten, dass ihnen möglichst rasch ein entsprechendes legales Angebot zur Verfügung steht. Wir ha ben uns für die Monopollösung entschieden, weil unserer Er fahrung nach ein verlässliches staatliches Unternehmen die größere Gewähr dafür bietet, dass spieler- und jugendschüt

zende Vorschriften eingehalten werden. Auch ist bei einem staatlichen Unternehmen eine engmaschigere Aufsicht mög lich. Dies trägt wesentlich dazu bei, dass ein qualitativ hoch wertiger Spielerschutz sichergestellt wird.

Auch das terrestrische Glücksspiel birgt Gefahren und muss kontrolliert werden. Durch die Schaffung einer Kontrollgrup pe beim landesweit zuständigen Regierungspräsidium Karls ruhe soll der Vollzug gestärkt werden. So sollen sowohl Wett vermittlungsstellen als auch Spielhallen regelmäßig und effi zient kontrolliert werden. Nur bei Vor-Ort-Kontrollen kann festgestellt werden, ob Jugend- und Spielerschutzvorgaben eingehalten werden.

Wir verstärken also, Herr Abg. Binder, die bisherigen Kont rollen, die seitens der Kommunen gemacht werden, durch die Kontrollgruppe beim RP Karlsruhe. Es ist aber zur Kenntnis zu nehmen: Ihnen ist das immer noch zu wenig. Anderen ist das ein Zuviel an Kontrolle. Ich finde, wir haben eine Verstär kung des Spielerschutzes vorgenommen, auch auf der Kont rollseite. Wir machen das auch in diesem Bereich mit Maß und Mitte.

Mit unserem Ausführungsgesetz nutzen wir die dem Land ein geräumten Möglichkeiten. Wir ermöglichen Onlinecasinospie le in Baden-Württemberg, stärken den Vollzug und schaffen eine ausgewogene Regelung der Glücksspiele. Damit haben wir eine Regelung gefunden, die vor allem den Schutz der Spielerinnen und Spieler im Blick hat, aber auch den erfor derlichen Betätigungsrahmen für Anbieter von legalem Glücksspiel vorsieht, was wiederum hilft, das illegale Glücks spiel einzudämmen.

Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, der Maß und Mitte findet und unterschiedliche Gesichts punkte, wie ich finde, sehr pragmatisch zu einem Ausgleich bringt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU)

In der zweiten Runde hat sich der Kollege Knopf noch mal zu Wort gemel det. Bitte sehr.

Ich möchte noch kurz auf die Ausführungen des Kollegen Karrais eingehen. Wir Grünen se hen das Glücksspiel kritisch. Ich denke, das ist auch vernünf tig, weil es schließlich um eine mögliche Gefährdung im Hin blick auf die Spielsucht geht. Deswegen wollen wir eine schö ne Regelung haben, die das damit verbindet, dass wir hier gut kontrollieren können. Wir sind aber kritisch, und das ist auch gut so.

Wir haben aber auch ganz klar die Haltung, dass man Glücks spiel nicht verbietet. Das ist das Gleiche wie beim Cannabis. Wir legalisieren es, schaffen aber einen Rahmen dafür. Es ist auch gut, wenn die Gewinne in möglichst großer Zahl dem Staat wieder zur Verfügung stehen, da es auch Schäden gibt. Wenn man Schäden hat, muss man diese ausgleichen. Deswe gen ist unsere Haltung so.

(Beifall des Abg. Christoph Höh GRÜNE)

Ich kann mich dem Minister nur anschließen, dass wir hier ein Gesetz mit Maß und Mitte geschaffen haben, das alles verbin det.

Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Damit kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8112. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des zustän digen Ausschusses, Drucksache 17/8286. Dieser empfiehlt Ih nen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.