Sie haben jetzt selbst gemerkt, dass dies nicht funktionieren kann, haben, wie wir meinen, einen faulen Kompromiss ge schlossen, indem Sie diese Reduzierung der Ausbildungska pazitäten nur um ein Jahr verschoben haben, ohne zu wissen, ob dieser Ausbildungspakt, den Sie angedeutet haben, auch tatsächlich gelingen wird.
Das Land muss jetzt so lange, bis andere Verantwortungen tat sächlich geregelt werden, wenn es diesen Ausbildungspakt gibt, in der Verantwortung bleiben. Deshalb legen wir diesen Änderungsantrag vor.
Wir können diesem Gesetz deshalb heute nicht zustimmen, da man es hätte deutlich besser ma chen können, da zu wenig Verantwortung für fachkundige Be treuung und Beratung gewährleistet ist, die Beschäftigten bei der Umsetzung nur am Rande eingebunden waren und vor al lem die Interessen der Kleinwaldbesitzer nur unzureichend berücksichtigt sind.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Bevor ich mit der eigentlichen Rede beginne, möchte ich etwas zu Herrn Stein von der AfD sagen. Sie haben vorhin die Frage in den Raum geworfen, warum ei gentlich nicht eine bürgerliche Mehrheit zusammen gegen die Grünen aufsteht.
(Abg. Udo Stein AfD: Sie haben einen Grundsatzbe schluss, dass Sie uns nicht zustimmen! Das wissen wir!)
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ganz klar sagen: Wenn Sie, wie vorhin geschehen, den FDP-Kollegen loben, dann ist das das eine. Aber das andere ist: Wir möchten mit Ihnen nicht zu sammenarbeiten,
(Vereinzelt Beifall – Abg. Udo Stein AfD: Ja, das wis sen wir! – Abg. Anton Baron AfD: Klatschen bei den Grünen?)
Erstens: Ihr moralischer Kompass scheint ganz erheblich de fekt zu sein. Zweitens: Sie haben überhaupt kein politisches Gespür. Ich sage das in aller Deutlichkeit.
Wenn es jemanden gibt, der hier vorn keine Witze machen sollte über die – ich zitiere – „knapp tausend Jahre von 1933 bis 1945“, dann sind Sie das. Sie haben keinerlei Gespür da für. Wenn jemand so einen Witz nicht machen sollte, dann Sie.
(Abg. Udo Stein AfD: Tut mir leid, wenn Sie so was als Witz verstehen! – Gegenruf der Abg. Beate Böh len GRÜNE: War das jetzt Ernst?)
Jetzt bleiben wir aber tatsächlich einmal bei der Neuorgani sation der Forstverwaltung. Uns liegt hier ein umfangreiches Artikelgesetz mit 28 Artikeln vor, und die Reform an sich ist
erforderlich. Auch wir Freien Demokraten glauben, dass grund sätzlich ein Schritt hin zu mehr Wettbewerb und Marktneut ralität des Forstes zu begrüßen ist. Deswegen erkennen wir, Herr Minister, die Notwendigkeit der Reform durchaus an. Um ehrlich zu sein: Viele Bereiche in dem Gesetz sind un strittig.
Aber es gibt eben doch ein paar strittige Punkte. Da geht es zum einen um den Punkt Bürokratie, und zwar an allen Ecken und Enden des Waldgesetzes. Vor allem geht es um die büro kratische Ausweitung der waldbaulichen Grundpflichten. Zum anderen geht es um die Kostenrechnung, die man so nicht ste hen lassen kann. Ich möchte sie an dieser Stelle als Milchmäd chenrechnung bezeichnen.
Zunächst einmal zu den waldbaulichen Grundpflichten. Viel leicht ist es der CDU tatsächlich gelungen, das eine oder an dere in den Verhandlungen mit den Grünen herauszubekom men. Aber es gibt doch noch insbesondere zwei Paragrafen, die etwas schmerzen. So nehmen Sie z. B. in § 14 eine um fangreiche Verschärfung der gesetzlichen Grundpflichten vor. Vom Prinzip her wollen auch wir eine nachhaltige Bewirt schaftung und einen guten Umgang mit dem Wald. Aber wenn Sie das jetzt festschreiben, dann ist doch das Problem, dass manches, was zur gesetzlichen Pflicht wird, nicht mehr geför dert werden kann.
Wir wollen erstens einmal festhalten: Bisher hat das auch im Sinne des Vertragsnaturschutzes ganz hervorragend funktio niert. Deswegen gibt es doch überhaupt keinen Grund, so etwas jetzt gesetzlich zu verankern. Es hat doch bisher funktioniert.
Jetzt haben Sie, Herr Minister, ein Gutachten vorgelegt und erklärt, anhand dieses Gutachtens sei klar ersichtlich, dass wir trotzdem weiter fördern können, auch wenn etwas zur gesetz lichen Verpflichtung wird. Aber da stelle ich die Frage: War um schreiben Sie es denn nicht so eindeutig in das Gesetz hi nein?
Als Nächstes zu § 22: Wenn man weitgehende Pflichten für den Natur- und Artenschutz festschreibt, dann gefährdet man damit die Rechtsgrundlage für entsprechende Ökokontomaß nahmen im Privatwald. Jetzt wird die Landesregierung wahr scheinlich wieder sagen: „Das ist gar nicht so. Das haben wir überhaupt nicht vor. Niemand hat die Absicht, an den Förde rungen irgendetwas geringer werden zu lassen.“ Aber dann stelle ich die Frage: Was machen Sie, wenn in zwei oder drei Jahren der Landesrechnungshof sagt, an dieser oder jener Stel le müssten wir eigentlich gar nicht mehr fördern, weil es sich ohnehin nur um die Erfüllung eines Gesetzes handle? Da bin ich mal gespannt, wie dann die politische Wertung ausfällt.
Das andere aber, was schon auffällig ist, ist die Kostenrech nung. Was kostet die Reform? Spätestens seit der Polizeireform wissen wir, dass die Kosten doch deutlich höher werden, als es zuvor angenommen wurde. Am Anfang haben Sie bei den Beratungen im Kabinett noch von Kosten von 30,8 Millio nen € gesprochen. Schon davor war in der Presse etwas von 34 Millionen € zu lesen. Gut, über die Zahlen können Sie uns ja vielleicht aufklären.
Was aber eigentlich auffällt, ist Ihre Aussage, dass die Reform zukünftig eine Einsparung von jährlich 8,4 Millionen € erbrin
ge, weil einiges an Personal eingespart werde, z. B. bei der Ausbildung der Förster. Jetzt wurde aber ein Änderungsan trag von den Regierungsfraktionen eingebracht, der vorsieht, dass für einen bestimmten Zeitraum noch die volle Zahl der Ausbildungsplätze erhalten bleiben soll. Folglich ist das eine Milchmädchenrechnung. Außerdem haben Sie weitere Stel len vorgesehen, z. B. für Waldpädagogen. Die angegebene Zahl von 8,4 Millionen € pro Jahr ist also absolut erklärungs bedürftig und aus unserer Sicht nicht glaubhaft.
Wir werden auf jeden Fall diesem Gesetz nicht zustimmen. Ein Gesetz, das die 240 000 Privatwaldbesitzer in BadenWürttemberg einseitig so belastet, kann von uns nicht mitge tragen werden. Einzelnen Teilen stimmen wir zu, aber das Ge setz im Gesamten werden wir ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Baden-Württemberg hat sich in dieser Legislaturperiode wiederholt mit dem Thema Wald, aber auch mit dem Thema Holz und dem Thema Klimaschutz befasst. Alles hängt mit allem zusammen. Wir haben natür lich im Rahmen unserer Klimaschutzoffensive einen wesent lichen CO2-Speicher: Das ist der Wald. Sonst haben wir kei ne wesentlichen CO2-Speicher. Wir haben noch ein paar Moo re, die CO2 speichern, aber das war es dann. Wenn wir an die ser Baustelle etwas tun wollen, dann müssen wir die CO2Speicherfähigkeit erhöhen. Das gelingt nur durch eine aktive Waldbewirtschaftung. Da hilft auch Brache nicht weiter,
Zum Zweiten gelingt es nur, wenn wir so wirtschaften, dass wir auch Bäume entnehmen, wenn sie noch gesund sind, da mit deren Holz stofflich weiter verwendet wird und CO2 wei ter gespeichert werden kann. Ohne Waldbewirtschaftung kein Klimaschutz und kein CO2-Speicher; um das einmal klar zu sagen.
Danke, Herr Minister, für das Zulassen der Frage. – Wir haben heute schon viel über das Thema Wald gehört. Sie kennen ja auch den Wald im Land kreis Karlsruhe recht gut. In dem letzten zusammenhängen den Waldgebiet, zwischen Hambrücken und Bad Schönborn/ Kronau, sollen entlang der Autobahn auf Wunsch bzw. auf Antrag einer privaten Firma, der Firma WIRSOL, mehrere große Windkraftanlagen mit einer Höhe von 200 m errichtet werden. Wie bewerten Sie den Wald nach einer solchen Maß
Ich muss sagen, Herr Dr. Balzer, ich bin etwas erstaunt. Ich kenne die Verhältnisse dort, aber ich kenne die ses Vorhaben noch nicht. Ich würde Ihnen empfehlen,
einen Abgeordnetenbrief zu schreiben oder eine Kleine An frage zu diesem Thema zu stellen. Denn einzelne Eingriffe wie dieser haben mit dem Thema Forstreform nichts zu tun