Protocol of the Session on February 21, 2019

tes Beispiel hierfür sehe. Der Rechnungshof hat Vorschläge unterbreitet, die dazu beitragen könnten, dass diese Förderung künftig zielgerichteter als bislang auch tatsächlich der Film wirtschaft in Baden-Württemberg zugutekäme. Hier sehen wir tatsächlich Spielraum, um die Wirksamkeit einer solchen För derung deutlich zu verbessern.

Weiter haben wir festgestellt: Je kleiner die Förderung, desto größer die Gefahr, einen überhöhten Verwaltungsaufwand zu produzieren oder Förderungen gar ohne sachlichen Grund zu gewähren. Dies zeigen unsere Prüfungen zu den gestuften För derverfahren und die Zuschüsse im Bereich der Dorf- und Be triebshilfe. In beiden Fällen ließ das zuständige Ministerium die tatsächliche Entwicklung der Vergangenheit aus den Au gen. Bei den gestuften Förderverfahren wurde das Kontroll system schon von vornherein nur lückenhaft aufgebaut.

Wir haben festgestellt, dass die Förderung von Einsätzen in landwirtschaftlichen Betrieben und Haushalten aufgrund des Rückgangs der Zahl von kleineren Betrieben massiv an Be deutung verloren hat. Seit 1999 ist die Förderung hierfür um fast 90 % zurückgegangen. Die Förderung für die Weiterbil dung solcher Maßnahmen wurde jedoch nicht an diese Ent wicklung angepasst, obwohl sie ihren ursprünglichen Zweck und ihr eigentliches Ziel völlig verloren hat.

Losgelöst von konkreten Sparvorschlägen des Rechnungshofs in der Denkschrift lassen Sie mich auf einen weiteren, für die Landesverwaltung meines Erachtens zentralen Punkt zu spre chen kommen, nämlich auf die IT-Neuordnung der Landes verwaltung. Die IT-Neuordnung hat das Ziel, die IT zu bün deln und sie so wirtschaftlich wie möglich zu organisieren. Unser Anliegen ist, diesen Prozess voranzubringen. Wir ha ben deshalb immer wieder Teile analysiert und dabei sympto matische Probleme festgestellt – auch jetzt wieder in der Denkschrift.

Das betrifft z. B. Fachverfahren wie etwa das Migranten-Ver waltungs- und Informationssystem, kurz MigVIS, das seit 2008 in der Flüchtlingsverwaltung des Landes im Einsatz ist. Das System bietet aber weder den notwendigen Funktionsum fang noch die erforderlichen Schnittstellen für einen vollstän digen und medienbruchfreien Austausch mit anderen Behör den. Das Land arbeitet an einem Nachfolgesystem und hat die Hinweise des Rechnungshofs erfreulicherweise positiv auf gegriffen.

Das Problem betrifft aber auch die Frage, wie die IT in ein zelnen Behörden generell aufgestellt ist. Bei der Prüfung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg z. B. zeigten sich unstrukturierte und heterogene Prozesse. Mehrfachstruk turen führen vor allem zu einem unverhältnismäßig hohen Per sonaleinsatz. Die IT der LUBW ist nicht ausreichend auf den notwendigen Prozess der IT-Neuordnung vorbereitet.

In diesem gesamten Prozess spielt die BITBW, die Sie ken nen, als zentraler Dienstleister eine wichtige Rolle. Aber auch der Rechnungshof sieht, dass die BITBW nach nunmehr drei einhalb Jahren mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat. So sind Kapazitätsprobleme erkennbar geworden. Die Personalgewin nung bereitet zunehmend Schwierigkeiten. Zudem wurde bei der Übertragung von Aufgaben zur BITBW nicht immer der Grundsatz befolgt, dass auch Ressourcen – insbesondere per sonelle Ressourcen – der Aufgabe folgen müssen.

Gleichwohl halten wir den Prozess der IT-Bündelung weiter hin für richtig. Ein zentraler Dienstleister ist für uns auch wei terhin ein elementarer und richtiger Ansatz bei dieser Aufgabe. Wir halten es aber auch für richtig, den Prozess der Neuord nung jetzt zu evaluieren. Das betrifft die Prioritätensetzung, aber auch den Zeitplan, und beides ist unter Berücksichtigung der Kapazitäten und der Aufnahmefähigkeit der BITBW kri tisch zu hinterfragen.

Ansatzpunkt kann und darf aber nicht nur der zentrale Dienst leister BITBW sein. Ansatzpunkt müssen auch die dezentral betriebenen IT-Verfahren in den Ressorts und den Behörden sein. Denn dezentral allein heißt noch nicht per se, die Lösung des Problems gefunden zu haben. Das zeigen die Beispiele. Auch hier muss konsolidiert werden.

Vor allem müssen die Übergänge von dezentralen Verfahren auf den zentralen Dienstleister BITBW besser vorbereitet wer den, um diesen nicht zu überfordern. Hier die Dinge nicht ein seitig zu sehen, sondern beide Seiten in den Blick zu nehmen und die Qualität insgesamt zu verbessern, ist Anliegen des Rechnungshofs und, denke ich, auch wichtig für die immer stärker IT-basiert arbeitende IT der Verwaltung. Deshalb lohnt die Aufgabe, weil sie auch ein finanzielles Volumen repräsen tiert, auch die kontinuierliche Begleitung durch die Regierung und den Landtag.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Vielen Dank, Herr Benz. – Als Nächste spricht Frau Kollegin Saebel für die Grünen.

Das rechte Mikrofon ist nicht intakt. Insofern ist es sehr hilf reich, wenn Sie jetzt auf Nebengespräche hier verzichten, weil man die Redner nicht so gut versteht. Sie, Frau Saebel, orien tieren sich vielleicht ein bisschen nach links,

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das ist immer gut! – Weitere Zurufe von der SPD)

Ich bitte, die Nebengespräche einzustellen oder nach außer halb des Plenarsaals zu verlagern. Komischerweise hört man sie nämlich ziemlich gut nach hier vorn schallen.

Das sollte mir jetzt nicht all zu schwerfallen. Vielen Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für den Tipp.

Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident Benz, vielen Dank für Ihre sehr kritischen, aber auch sehr inhaltsreichen Ausfüh rungen. Für uns ist es natürlich ganz wichtig, immer wieder Ihre mahnende Stimme zu hören und ihr doch zumindest in weiten Teilen auch zu folgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo Menschen agieren, pas sieren Fehler. Das wissen wir alle. Schon im Jahr 1714 rief der damalige preußische König, Friedrich Wilhelm I. eine Ge neralrechenkammer, die spätere preußische Rechnungskam mer, ins Leben. Sie sollte als eigenständiges, von der Verwal tung unabhängiges kollegiales Prüfungsorgan wirken. Er hat damit Weitsicht bewiesen, wie wir gerade eben gehört haben.

Auch unsere heutige Landesverfassung bestimmt, dass der Rechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsfüh rung des Landes unabhängig, kritisch, ohne Vorgabe des Par laments und ohne Vorgaben der Regierung überprüft.

Ihre Berichte, Herr Benz, werden von uns Parlamentariern stets mit Spannung erwartet. So war es jetzt doch wesentlich ruhiger hier im Plenum als bei den Tagesordnungspunkten zu vor. Denn Sie bringen eine andere Perspektive ein, den Blick von außen, obwohl Sie die Vorgänge sehr gut kennen, und Sie optimieren damit das Verwaltungshandeln der Behörden. Ziel ist es, Landesgeld und Steuermittel so effizient wie möglich einzusetzen.

Sie beraten uns insbesondere zu Organisations- und Struk turfragen, zu Verfahrensabläufen oder zur Personalbemessung für die Aufgabenerfüllung. Aber auch die Befassung mit Sub ventionen oder dem Bedarf zur Instandhaltung der Infrastruk tur ist ein Schwerpunkt Ihrer Arbeit. Bei großen Landesbau vorhaben erlaubt es die projektbegleitende Prüfung durch den Rechnungshof im Idealfall, Probleme so rechtzeitig zu erken nen, dass man noch in der Bauphase gegensteuern kann.

Der Finanzausschuss und das Parlament folgen häufig Ihren Vorschlägen, und dies fast immer einstimmig. Das war schon immer so, ganz gleich, in welcher Regierungskonstellation.

Im besonderen Fokus der grünen Haushaltspolitik steht natür lich die Nachhaltigkeit. So konnten wir in den letzten Jahren – auch dank guter Wirtschaftsdaten – auf eine Schuldenauf nahme verzichten und erstmals seit vielen Jahren Schulden tilgen. Wir bereiten uns aber auch mithilfe des Rechnungshofs auf die Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 vor. So hat das Finanzministerium zum 1. Januar 2017 eine Vermögens rechnung aufgestellt, die fortgeschrieben wird, um Landes vermögen und Landesschulden transparent darzustellen und entsprechend agieren zu können. Bis Ende 2019 werden wir, dem Rat des Rechnungshofs folgend, nach § 18 der Landes haushaltsordnung noch beträchtliche Mittel zur Verminderung der impliziten Verschuldung, also des Sanierungsstaus bei Landesliegenschaften und Infrastruktur, aufwenden.

Hier noch einige konkrete Vorschläge aus der aktuellen Denk schrift, die vom Finanzausschuss übernommen wurden. Sie hatten sie teilweise eben schon erwähnt.

Da die Zahl der Pensionsberechtigten steigt, weil immer mehr Beamte aus den geburtenstarken Jahrgängen in den Ruhestand gehen, erhöhen wir die Pensionsrückstellungen sukzessive. Für neu einzustellende Beamte werden den Pensionskassen künftig 1 400 € monatlich zugeführt.

Auch beim Thema Polizeiausbildung hatten Sie einen guten Vorschlag. So sollen sich künftig mehr Abiturienten direkt für den gehobenen Dienst bewerben, womit wir den Personal mangel sicherlich schneller werden beheben können. Die Chance zum Aufstieg aus dem mittleren in den gehobenen Dienst über einen zusätzlichen Qualifizierungslehrgang bleibt aber weiterhin bestehen, um auch Bewerbern mit mittlerer Reife den Zugang zur Polizeiausbildung zu ermöglichen.

Beim Hochwasserschutz fördert das Land Kommunen und Zweckverbände bei Vorhaben des technischen Hochwasser schutzes mit bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Vorrang vor technischen Lösungen sollte aber eigentlich die sinnvolle Flächennutzungsplanung der Kommune haben, da mit Hochwasser erst gar keine Schäden anrichten können. Nun sollen mit einer differenzierteren Landesförderung die Anrei ze zur interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Bereich erhöht werden.

Ein weiterer Vorschlag des Rechnungshofs betrifft mehr Fo tovoltaikanlagen auf Landesliegenschaften. Ausschreibungen für das Contracting sollen zentralisiert werden, um mehr PVAnlagen auf landeseigene Dächer zu bekommen. Aber es soll auch jeweils geprüft werden, ob es sich rechnet, den selbst er zeugten Strom selbst zu nutzen. Steigende Preise machen das wirtschaftlich. Dies gilt für größere Liegenschaften mit kon stant hohen Stromverbräuchen wie Kliniken, Rechenzentren oder Laborgebäude.

Des Weiteren schlug der Rechnungshof vor, neue Förderpro gramme für den ländlichen Raum künftig unabhängig vom Fördervolumen zu Beginn immer zu befristen und regelmä ßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Auch das findet un sere Zustimmung.

Meine Damen und Herren, wir sparen aber nicht nur mithilfe des Rechnungshofs, wir nehmen auch mehr ein. Sie haben er neut die Arbeit der Finanzämter im Land unter die Lupe ge nommen und insbesondere geprüft, ob die Steuern rechtzei tig und vollständig erhoben wurden.

Das Volumen der von der Finanzkontrolle festgestellten Feh ler betrug nahezu 140 Millionen €. Die fehlerhaften Steuer bescheide konnten so vielfach noch geändert werden, und ein beträchtlicher Teil der Summe konnte vereinnahmt werden.

Neben dem sich immer wieder ändernden und sehr komple xen Steuerrecht wird fehlende IT-Unterstützung – Sie erwähn ten es gerade, Herr Benz – bei der Steuerverwaltung als Feh lergrund genannt.

Die Fallbearbeitung im Bereich der Einkommensteuer hinge gen erfolgt jetzt schon weitgehend papierlos. Ab dem Veran lagungszeitraum 2019 wird für Grundlagenbescheide eine ma schinelle Übermittlung der Daten möglich sein. Hier können dann Programme helfen, Fehler zu eliminieren.

Vorschläge zur Steuervereinfachung macht ja das Land im Bundesrat immer wieder; leider werden sie dann oft im Bun destag ausgebremst.

In einigen Fällen allerdings gibt es für die vom Rechnungs hof vorgetragenen Problemstellungen andere Lösungen aus der Regierung oder von der Mehrheit des Finanzausschusses. Es ist auch legitim, wenn die Legislative, also unser Parla ment, bzw. der Finanzausschuss das eine oder andere Mal et was anders sieht als der Rechnungshof. Wir folgen dann un seren politischen Prämissen oder bevorzugen die Lösungsvor schläge der Ministerien.

So geschah dies etwa bei dem sehr weitgehenden Einsparvor schlag zur Finanzierung der Studierendenwerke. Hier können wir uns zwar durchaus strukturelle Veränderungen vorstellen, müssen aber sicherstellen, dass den Studierenden keine Nach teile erwachsen.

Sehr geehrter Herr Benz, sehr geehrte Damen und Herren des Rechnungshofs, vielen Dank für Ihre sachkundige Arbeit. Das

Königsrecht der Haushaltsführung über den Finanzausschuss wird mit Ihrer Beratung und durch Sie gestärkt. Daher ist die Unterstützung der Parlamentarier und der Landesverwaltung durch den Rechnungshof von unschätzbarem Wert.

Was die Abstimmungen betrifft – ich komme jetzt zum Schluss –: Die grüne Fraktion stimmt der Beschlussempfeh lung des Finanzausschusses zu, die Landesregierung für die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten. Ebenso stimmen wir der Beschlussempfehlung des Finanz ausschusses zu, die in der Haushaltsrechnung 2016 nachge wiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie die Abweichungen von den Stellenübersichten nachträglich zu genehmigen.

Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal beim Finanz ministerium und der Finanzministerin sowie beim Rechnungs hof für die gute Zusammenarbeit, und ich bedanke mich bei allen Fraktionen für die sachliche und kollegiale Arbeitsatmo sphäre im Finanzausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

Jetzt hat die CDU das Wort. – Herr Kollege Klein, bitte.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Das Jahr 2016 liegt schon etwas mehr als zwei Jahre hinter uns, und man darf feststellen, das Haus haltsjahr 2016 war für das Land Baden-Württemberg ein sehr ordentliches Jahr, was auch der Rechnungshof entsprechend festgestellt hat. Auch wir im Finanzausschuss haben schon ausgiebig zu diesem Haushaltsjahr beraten.

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes war ge ordnet, hat der Rechnungshof festgestellt. Das Jahr 2016 schließt mit einem Überschuss von fast 2,8 Milliarden € ab. Die Haushälter des Landes Baden-Württemberg haben bis auf wenige Ausnahmen richtig gebucht. „Was will man eigentlich mehr?“, kann man von diesem Pult aus fragen.

(Abg. Andreas Kenner SPD: Was?)

Zu verdanken ist diese Entwicklung natürlich einer seit Jah ren boomenden Wirtschaft hier im Land. Vor allem zu verdan ken ist sie den fleißigen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land. Zu verdanken ist sie aber auch der sehr niedrigen Ar beitslosenquote und der sehr niedrigen Jugendarbeitslosen quote, die wir in unserem Land nun schon seit einigen Jahren haben.

Die gute wirtschaftliche Entwicklung setzt sich auch in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 fort, sodass wir nach meiner Einschätzung auch für diese Haushaltsjahre gute Rechnungs ergebnisse erwarten dürfen, wenn auch nicht mehr – Herr Benz hat es anklingen lassen – in der entsprechenden Höhe.

Das Jahr 2019, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird allerdings deutliche Bremsspuren beim Wirtschaftswachstum bringen. Denn zum einen berührt das Thema Brexit, auch wenn es vor allem auf europäischer Ebene ein Thema ist, we sentlich auch unser Land Baden-Württemberg.