Protocol of the Session on July 22, 2020

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 22. Juli 2020 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“. – Mit der Über schrift sind Sie einverstanden.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Danke schön. Ent haltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Druck sache 16/8259

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für So ziales und Integration – Drucksache 16/8288

Berichterstatterin: Abg. Sabine Wölfle

Auch hierzu gibt es fünf Minuten Redezeit für jede Fraktion.

Für die Fraktion GRÜNE beginnt Frau Abg. Krebs.

(Unruhe)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Ersten Beratung zur Änderung des Privatschulgesetzes am 25. Juni, also erst kürz lich, haben wir über die Einführung von Kopfsätzen für Phy siotherapie- und Logopädieschulen in privater Trägerschaft und darüber geredet, inwieweit diese eine auskömmliche Fi nanzierung darstellen. Die Opposition in Gestalt von Herrn Hinderer hat sich über die Höhe der errechneten Kopfsätze kritisch geäußert und weiteren Gesprächsbedarf angemeldet. Auch ich habe mich in meiner ersten Rede – ich sage es gern noch einmal – kritisch über die Tatsache geäußert, dass der Betrag des Kopfsatzes für die Physiotherapieschulen in pri vater Trägerschaft nun niedriger ist als der Betrag, den diese aufgrund der bisherigen Übergangslösung erhalten haben. Ich halte das nach wie vor für unglücklich.

Die Gesundheitsfachschulen in privater Trägerschaft nehmen beim Aufbau einer bedarfsgerechten und guten Gesundheits versorgung in Baden-Württemberg eine sehr wichtige Rolle ein. Wir sind bei uns im Land auf diese Expertise angewie sen. Wir stehen in der Verantwortung, die bestmöglichen Rah menbedingungen für die Schulen für Gesundheitsfachberufe zu schaffen. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst, und wir nehmen sie auch gern an.

(Beifall)

Dementsprechend war es der grünen Landtagsfraktion wich tig, die vom Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn Hin derer, angekündigte Anhörung zu unterstützen, um in dieser Angelegenheit möglichst große Transparenz zu schaffen und um einen weiteren Austausch über die kritischen Stellungnah men und die verschiedenen Gesichtspunkte zu den Kopfsät

zen und deren Berechnungsmethoden in aller Ausführlichkeit zu ermöglichen.

Diese Anhörung hat nun stattgefunden. In der Anhörung wur de deutlich, dass die aufgrund des Privatschulgesetzes ange wendete Berechnungsmethode, also das Bruttokostenmodell, rechtlich und methodisch fundiert und auch gesetzlich vorge schrieben ist. Die Änderung des Privatschulgesetzes ermög licht also eine Finanzierung der Physiotherapie- und Logopä dieschulen in privater Trägerschaft mit eigens errechneten Kopfsätzen, deren methodische Berechnung legitim ist.

Gleichzeitig stellen wir uns die Frage, wie wir darüber hinaus die Gesundheitsfachberufe bei uns im Land stärken können. Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU haben dar um einen Entschließungsantrag in den Sozialausschuss ein gebracht. Dieser sieht Folgendes vor: die Ermöglichung einer finanziellen Übergangslösung für die Physiotherapieschulen in privater Trägerschaft, die sich an den Förderbeträgen des Jahres 2018 orientiert – dies entspricht genau 7 942 € pro Schülerin oder Schüler und Jahr; das ist eine ganz nette gro ße Summe –, eine Aufstockung der finanziellen Zuwendun gen an Ergotherapie- und Podologieschulen – das ist eine Be sonderheit; es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wir wollen das in Betrieb nehmen, um die Schulen besser auszu statten –, eine zeitnahe Umsetzung der Schulgeldfreiheit in Baden-Württemberg – ganz wichtig – und – etwas Besonde res – eine Prüfung der coronabedingten Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen der Gesundheitsfachberufeschu len.

Insgesamt erhalten die Gesundheitsfachberufeschulen nun zu sammen eine Landesförderung in einer Höhe, die im Bundes vergleich an zweiter Stelle steht. In Richtung der Gesundheits fachschulen in privater Trägerschaft möchte ich gern versichern: Wir Grünen wollen die Übergangsphase hin zu einer Schul geldfreiheit in Baden-Württemberg möglichst kurz halten.

Auch vor dem Hintergrund dieser kurzen Zeit, bis es kommt, kommen muss – das haben wir ja auch angekündigt, dass es so sein muss –, ist die jetzige Lösung, bestehend aus dem Ge setzentwurf, flankiert von dem Entschließungsantrag, für mich eine gangbare Lösung, die die Gesundheitsfachberufe in Ba den-Württemberg deutlich stärken wird.

Aus diesem Grund kann ich Ihnen die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf nur empfehlen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Jetzt waren wir ein biss chen schneller fertig und brauchen, glaube ich, schon früher die Desinfektion des Redepults.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Nun spricht als Nächste Frau Abg. Neumann-Martin.

(Zuruf)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des

Privatschulgesetzes. Nach der ersten Lesung am 25. Juni ha ben wir am 9. Juli im Sozialausschuss eine Anhörung mit den Verbänden vorgenommen. Dabei konnten uns die Träger ihre Sichtweise verständlich vortragen. Sie informierten uns über ihren Einsatz in der Coronazeit. Durch ihre Bereitschaft konn te die Ausbildung für die dringend benötigten Gesundheits fachberufe weiter fortgeführt werden. An dieser Stelle möch te ich mich auch im Namen meiner Fraktion bei allen dafür bedanken.

Da der Gesetzentwurf von Jens Spahn im Bund zur Schulgeld freiheit noch auf sich warten lässt, müssen wir im Land einen Zwischenschritt einlegen. Die genauen Kopfgeldzahlen wird uns nachher Sozialminister Lucha noch vorstellen. Unser Ziel der Schulgeldfreiheit werden wir jedoch nicht aus den Augen verlieren; denn diese Schulgeldfreiheit wird dringend benö tigt, um weiterhin wettbewerbsfähig zu sein.

Bei meinem letzten Besuch in einer Ergotherapieschule in Karlsruhe erklärten mir die Schülerinnen und Schüler eindeu tig, dass das hohe Schulgeld zwar sehr, sehr belastend sei, sie es aber in Kauf nähmen, weil sie in Baden-Württemberg eine ausgezeichnete Ausbildung absolvieren könnten und noch vor Ende ihrer Ausbildung viele Vertragsangebote als Fachkraft aus allen Bundesländern erhielten. Wenn das Geld jedoch knapp ist, liebäugeln viele mit einer Ausbildung in RheinlandPfalz, da auf der Pfälzer Seite bereits die Schulgeldfreiheit be steht.

Lassen Sie uns heute im Sinne der Zukunftssicherheit für die ca. 4 800 Schülerinnen und Schüler an den 39 Physiothera pie- und 17 Logopädieschulen in privater Trägerschaft die Än derung des Privatschulgesetzes beschließen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Als Nächster spricht Herr Abg. Hinderer.

Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Frau Kollegin Krebs, Frau Kollegin Neumann-Martin: Über ein verbranntes Schwarzbrot können Sie noch so viel Zuckerguss gießen, da wird keine Torte mehr draus. So ist es auch mit diesem Gesetz.

(Beifall)

Heute ist schon mehrfach die Rede von guten Tagen gewesen – von guten Tagen für die parlamentarische Demokratie, von einem guten Tag für die Umwelt, für den Artenschutz, von ei nem guten Tag für die Landwirtschaft. Es ist sicher kein gu ter Tag für die Gesundheitsfachberufe mit diesem Gesetz, das Sie wirklich in den Sand gesetzt haben.

Ich versuche aber mal, positiv zu beginnen, und bedanke mich bei den Fraktionen der Regierungskoalition, dass sie unserem Ansinnen im Ausschuss für Soziales und Integration, eine öf fentliche Anhörung durchzuführen, zugestimmt haben. Denn diese Anhörung war wirklich sehr aufschlussreich. Ich bedan ke mich auch bei den Vertretern der Verbände, die vorgetra gen haben, dass sie dem Ausschuss trotz heftiger Brüskierung durch den Sozialminister in den vorgelagerten Verhandlungen Rede und Antwort gestanden haben.

Das war es aber auch schon mit den Good News im Zusam menhang mit dieser Gesetzesvorlage der Landesregierung. Al les andere sind Bad News, Chaos und Murks. Die Anhörung hat schonungslos offengelegt, wie schlecht dieser Gesetzent wurf vorbereitet und vor allem mit den Betroffenen kommu niziert wurde.

Ich frage mich schon, Frau Kollegin Krebs, ob wir in der glei chen Anhörung waren. Da habe ich ein Fragezeichen. Nicht nur, dass es knapp drei Jahre gedauert hat, bis die schon lan ge angekündigte Gesetzesänderung überhaupt das Licht des Parlaments erblickt hat, nicht nur, dass die Landesregierung mit einem Jahr Verzögerung gegenüber ihrer ursprünglich be schlossenen Zeitplanung ein Gutachten präsentiert hat, nein, es war vor allem die Art und Weise, wie die dringend erfor derliche Einführung eines eigenen Kopfsatzes für die Physio therapie- und Logopädieschulen zum Gesetz geworden ist: Ein Gutachten wird 1 : 1 in einen Gesetzestext gegossen, und die neuen Kopfsätze für die Schulen werden vom Sozialmi nister einfach diktiert, nicht mit den Betroffenen diskutiert; es werden keine Gegenargumente erörtert, keine alternativen Be rechnungsmodelle in Erwägung gezogen. Es wird kein Kom promiss gesucht und keine politische Bewertung vorgenom men, und das, obwohl die Gutachter selbst – die bei der An hörung übrigens wohlweislich lieber in Berlin geblieben sind – in ihrem Gutachten geschrieben haben – ich zitiere –:

Die Frage, ob mithilfe der von uns ermittelten Kopfsätze und der aktuellen Zuschussquote die Ausbildung an pri vaten Schulen angemessen finanziert wird, kann das Gut achten nicht beantworten. Dies ist ein Thema, das im po litischen Willensbildungsprozess erörtert und gelöst wer den muss.

Diese Erörterung, die aus unserer Sicht zwingend notwendig gewesen wäre, die mit Betroffenen zu führen gewesen wäre, hat eben nicht stattgefunden. Zugleich sind auch alle Hei lungsversuche der Vertreter der Regierungsfraktionen, die ja das Unheil kommen sahen, kläglich gescheitert. Sie haben selbst in der ersten Lesung gesagt, dass die Forderungen der Verbände berechtigt und nachvollziehbar sind und dass Sie bis zur Sitzung im Sozialausschuss einen Vorschlag für eine finanzielle Übergangsregelung vorlegen wollten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben uns einen solchen Vorschlag eben nicht vorgelegt. Was Sie uns vorgelegt haben, ist ein Entschließungsantrag mit einem Prüfauftrag an die Lan desregierung. Herr Kollege Rülke hat heute schon gesagt, ein Prüfauftrag sei eine Beerdigung dritter Klasse. Genauso ist es auch hier.

Herr Kollege Poreski – er ist nicht mehr da –, wenn ich mich recht erinnere, haben Sie dann versprochen, bis zur zweiten Lesung eine Konfliktlösung zu präsentieren. Das ist heute. Die Höhe der Förderung sollte bis zur Zweiten Beratung klar sein. Ich sehe nichts; da liegt auch nichts auf dem Tisch. Wo ist sie denn? Es bleibt bei dem Entschließungsantrag aus dem Aus schuss. Wenn sich die Landesregierung dann wieder so an die vorgegebenen Fristen hält wie bei ihren eigenen Beschlüssen, dann ist die Legislaturperiode zu Ende, bevor irgendetwas vor liegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie stimmen jetzt gleich einem Gesetz der Landesregierung zu und geben zugleich eine Prüfung für dieses Gesetz in Auf

trag. Das heißt doch, Sie fordern die Landesregierung zugleich auf, sich nicht an den eigenen Beschluss zu halten, sondern diesen erst zu überprüfen. Ja, wo hat es so etwas schon ein mal gegeben? Was für ein Demokratieverständnis haben Sie denn? So funktioniert es für uns nicht.