die ganz anders als noch vor Jahrzehnten die Pflanzenschutz mittelausbringung ermöglichen. Deshalb meine ich, das ist schon jetzt praktizierte Verantwortung, die hier für den Arten schutz gezeigt wird. Wir wollen unsere einzigartigen Kultur landschaften im Land erhalten, wir wollen auch in Zukunft Wein aus Baden-Württemberg
auch aus Tauberfranken, selbstverständlich –, aber auch Obst vom Bodensee genießen. Denn ein Apfel aus BadenWürttemberg ist uns lieber als die Bioavocado aus Peru.
Wir wollen auch in Zukunft würzige Biere mit Qualitätshop fen aus Tettnang trinken und nicht nur Industrieabfüllungen aus anderen Ländern.
Deshalb: Wir unterstützen die bäuerlichen Familienbetriebe in unserem Land ganz entschieden bei der Vermarktung ihrer Produkte. Daher brauchen wir auch künftig ausreichend land wirtschaftliche Flächen und einen expliziten Flächenschutz, den wir auf den Volksantrag hin erstmals ins Landesrecht schrei ben. Wir wollen gute, gesunde, regionale Lebensmittel aus un serer Heimat. Die Notwendigkeit dafür hat uns auch Corona gezeigt. Dafür treten wir ein, und dafür brauchen wir unsere Landwirtschaft. „Farmers for Future“, das muss das Stichwort sein, über das wir uns hier unterhalten.
Ich will jetzt noch einmal darauf hinweisen: Gerade auf dem Höhepunkt der Coronawelle waren viele Menschen im Land dafür dankbar, dass die Landwirte in unserem Land in der La ge sind, alle verlässlich – gemäß dem Text im Vaterunser – mit dem täglichen Brot zu versorgen. Auch das hat uns Coro na gezeigt. Wir waren über die Berechnungen froh, dass Korn und Kartoffeln vom heimischen Boden reichen, um uns alle in diesem Land zu ernähren. Das sollten wir an solchen Ta gen nicht vergessen.
Die Bauern in unserem Land verdienen nicht unser Misstrau en, sie brauchen unsere Unterstützung. Sie machen ihre Ar beit unter dem Druck des Weltmarkts, des Klimawandels, ge sellschaftlicher Erwartungen. Deshalb haben sie Anspruch auf unsere Solidarität, und zwar durch faire Preise, durch faire Re geln und auch durch faire Debatten hier, verehrte Kollegin nen und Kollegen.
Insoweit ist für uns in der CDU der Schutz der Artenvielfalt elementar, auch im Sinne der Bewahrung der Schöpfung. Ba den-Württemberg war schon früh Pionier beim Artenschutz sowie beim Naturschutz, und zwar in der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft. Ich habe die Vergangenheit angesprochen; ich nenne dabei etwa die Entwicklung des MEKA-Programms, das von hier seinen Ausgang genommen hat. Wir wollen da rüber mit den Landwirten dauerhaft und eng im Gespräch blei ben. Deshalb unterstützen wir auch die Idee des hier kritisier ten Kulturlandschaftsrats. Das ist eine vernünftige Idee; einen solchen Rat sollte man jetzt erst einmal einrichten, bevor man dies kritisiert.
Worauf es uns ankommt, ist ein achtsames Zusammenspiel zwischen Bewahren und Entwickeln, zwischen Schützen und Nützen im klassischen Sinn. Das ist Nachhaltigkeit, das ist et was, was wir den Kindern in unserem Land, was wir auch nachfolgenden Generationen weitergeben wollen. Das wollen wir gemeinsam mit der Landwirtschaft verwirklichen, aber auf einem Weg, den alle mittragen können, den die ganze Ge sellschaft mitgehen kann. Darum muss es uns gehen, heute und auch in Zukunft.
Ich sehe unter den Abge ordneten jetzt keine Wortmeldungen mehr. Dann gebe ich für die Landesregierung Herrn Minister Hauk das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wiederholt gesagt worden: Wir diskutieren über ein Novum, nämlich über einen Volksantrag, den Land wirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg eingebracht haben. Dieser Volksantrag wurde möglich, weil die Verfas sung in der letzten Legislaturperiode geändert wurde – übri gens gemeinsam in diesem Haus.
Wenn ich nun die Situation fünf Jahre nach dieser Verfas sungsänderung betrachte, kann ich, Herr Ministerpräsident, Ihre Euphorie nicht ganz teilen. Ich glaube, das Instrument des Volksantrags hat sich bewährt.
Was das Thema Volksbegehren betrifft, muss ich dem Kolle gen Schwarz recht geben. Auch ich meine, beim Volksbegeh ren muss man nachjustieren. Unsere damaligen Bedenken zu Quoren und dergleichen – das sage ich jetzt als Unionsvertre ter – sind, glaube ich, heute nachvollziehbar. Komplexe Sach verhalte eignen sich nicht unbedingt für Ja-Nein-Entscheidun gen in einem Volksbegehren.
Herr Minister, Moment bitte. – Ich möchte um etwas mehr Ruhe bitten. Es ist ein enor mer Lärmpegel im Saal.
Darüber muss man, wenn das Thema „Volksan trag, Volksbegehren“ nach dem Tagesordnungspunkt 6 dann beendet sein wird, weil dessen Anliegen entsprochen wurde, noch einmal vertieft diskutieren. Das ist, meine ich, notwen dig, damit es nicht erneut zu solchen, auch gesellschaftlichen, Spaltungskonflikten kommt.
Denn der Volksantrag hat seine Ursache natürlich auch in dem Volksbegehren. Da machen wir uns überhaupt nichts vor. Der Volksantrag ist ein Stück weit als Gegenbewegung dazu ent standen, dass sich mit dem Volksbegehren Initiatoren gefun den hatten, die gesagt hatten: „Wir wollen ein totales Pesti zidverbot in allen baden-württembergischen Schutzgebieten erreichen.“ Das hat natürlich eine Gegenbewegung derer aus gelöst, die in Schutzgebieten – in Landschaftsschutzgebieten, in Natura-2000-Gebieten, in Naturschutzgebieten – wirtschaf ten. Diese Gegenbewegung hat dann, um sich Gehör zu ver schaffen, das Instrument des Volksantrags gewählt – den wir nun entsprechend beraten.
Meine Damen und Herren, da muss man klar sagen: 90 000 Unterschriften sind kein Pappenstiel. Das ist schon eine brei te Grundstimmung, die sich hier ausdrückt. Dies kann man nicht erreichen, wenn man gerade mal so en passant über das Thema spricht. Aber ich glaube, das liegt daran, dass man so komplexe Sachverhalte hat, die sich nicht für ein Volksbegeh ren, für Ja-Nein-Entscheidungen eignen. Darauf wollten si cher auch die Initiatoren des Volksantrags aufmerksam ma chen.
Der Volksantrag wurde am 6. März eingereicht. Dem Volks antrag vorausgegangen war eine Unterschriftensammlung ab Oktober. Bis Anfang März 2020 wurden über 90 000 Unter schriften vorgelegt.
Parallel zum Volksantrag hat der runde Tisch mit Naturschutz- und Bauernverbänden stattgefunden. Dieser runde Tisch war nicht durch den Volksantrag initiiert, aber er hat wesentliche Elemente des Volksantrags – weil der Antrag schon Anfang Oktober bekannt war und aufgrund des Antrags Unterschrif ten geleistet wurden – bereits aufgegriffen.
Kollege Untersteller und ich – deshalb gehören die Punkte 5 und 6 eigentlich zusammen – haben einerseits die Anliegen des Volksbegehrens beachtet, andererseits aber auch praktika ble Antworten gefunden und versucht, nicht einen Kompro miss, sondern eine Weiterentwicklung des Volksbegehrens zu initiieren.
Das ist uns deshalb nicht schwergefallen – Kollege Stoch ist jetzt weg, aber Herr Kollege Weber, ich sage das jetzt an Ih re Adresse –, weil wir im Koalitionsvertrag schon entspre chende Passagen vereinbart hatten, was wir zu den Themen Pflanzenschutzmittelanwendung und dergleichen mehr tun wollen. Insofern war das für uns ein Leichtes.
Entschuldigung. Herr Kollege Gall, Sie haben mit Ihrer Po lizeireform auch länger als ein Jahr gebraucht. Die Legisla turperiode dauert eben fünf und nicht vier und auch nicht drei Jahre, und im letzten Jahr waren wir im dritten Jahr der Le gislaturperiode.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage ganz offen – und das ist auch die richtige Antwort an die Landwirte, näm lich an die freien Unternehmer – – Herr Kollege Rülke ist jetzt leider gegangen. Er hat hier von einem „Totalbankrott“ ge sprochen. Herr Kollege Dr. Rülke, da muss ich einfach sagen: Lesen hilft weiter.
Wer die soziale Markwirtschaft nur als Pädagoge in Lehrbü chern vermitteln kann, sollte einfach mal ein Gesetz durchle sen. Dann wird er nämlich merken, dass hier soziale Markt wirtschaft pur angewendet wird und wir eben nicht mit die sen Instrumenten, wie sie gang und gäbe sind – über das Ord nungsrecht –, sondern mit Anreizsystemen arbeiten – mit Aus nahme des Ordnungsrechts im Naturschutzbereich. Das war quasi die Morgengabe an die Initiatoren des Volksbegehrens, die wir auf den Verhandlungstisch legen mussten.
Ich finde, es ist eine sehr kluge Lösung, die am Ende heraus gekommen ist, mit der die Landwirte nicht nur leben können, sondern mit der sie vor allem weiter wirtschaften können. Kein einziger Landwirt wird gegängelt, keinem einzigen Land wirt wird etwas vorgeschrieben. Vielmehr schaffen wir An reizsysteme, wie wir das in Baden-Württemberg seit 30 Jah ren tun.
Herr Kollege Dr. Reinhart hat vorhin zu Recht einen meiner Vorgänger im Amt, Gerhard Weiser, genannt, der im Prinzip der Vater der Anreizsysteme in der Landwirtschaft war, ob das nun die SchALVO, die jetzt eigentlich bei uns allen im Haus unumstritten ist, der MEKA oder das Nachfolgeprogramm FAKT war, das auch unumstritten ist. Also, mit Anreizsyste men muss man Menschen überzeugen.
Dort, wo die Wirtschaft nicht mehr in der Lage ist, gewünsch te Effekte herzustellen, muss sie den Landwirt dazu bewegen, dies zu tun, und ihn für das gewünschte Verhalten belohnen und darf ihn ordnungsrechtlich nicht ständig einschränken. Das ist doch die Problematik.
Herr Weber – in Ermangelung des Kollegen Stoch –, ich glau be, Sie sollten Ihrer Bundesumweltministerin mitgeben, dass es die bessere, die klügere Variante ist, mit Anreizen zu arbei ten und nicht mit Verboten, die jetzt nach wie vor wie ein Da moklesschwert über den Landwirten hängen.
Franz Untersteller und ich haben uns auf ein Eckpunktepapier geeinigt, das auch nicht unumstritten war. Aber, meine Damen und Herren, es ist Aufgabe der Regierung, in entscheidenden und auch kritischen Momenten voranzugehen und zu versuchen, den gordischen Knoten zu durchschlagen. Wir haben mit die sem Eckpunktepapier versucht, die Initiatoren des Volksbe gehrens zu überzeugen. Das ist vollständig gelungen. Ich ha be nicht damit gerechnet, dass alle Unterstützer sofort zustim men. Ich meine, die SPD war ja auch Unterstützer. Sie hat sich bisher nie geäußert, ob sie dem Volksbegehren noch nachhängt oder ob sie jetzt auch einschwenkt.
Auf der Basis der Eckpunkte, die die Initiatoren akzeptiert ha ben, sind wir mit allen Beteiligten, mit Naturschützern und Naturnutzern, in intensive Gespräche eingetreten. Das war auch wichtig und richtig, weil die Eckpunkte damit auch Le ben erhalten haben. Am Ende eines acht- bzw. sechswöchigen Prozesses stand vor Weihnachten letzten Jahres auch ein Er gebnis, nämlich im Prinzip eine Rohfassung des hier vorge legten Biodiversitätsstärkungsgesetzes, also der Änderung des Naturschutzgesetzes und der Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes.
Ich glaube, dieser Prozess ist auch beispielgebend. Der Mi nisterpräsident hat zweifelsohne recht, wenn er sagt, dass die ser Beteiligungsprozess – durch das Volksbegehren ausgelöst – ein demokratischer Willensbildungsprozess von unten ist. Das heißt nicht, dass – – Herr Kollege Rülke ist wieder nicht da.
Wenn nicht alle Aspekte eines Volksbegehrens 1 : 1 umgesetzt wurden, heißt das nicht, dass das für die Katz war, wie der Kollege Dr. Rülke meinte. Vielmehr bedeutet das, dass im Prinzip die Anliegen des Volksbegehrens aufgenommen wur den und in eine vielleicht praktikablere und auch akzeptable re Form umgesetzt wurden. Das ist, glaube ich, geglückt, weil wir am Ende einen breiten Konsens erzielt haben.