Sie haben viele Maßnah men angeführt, die alle mit Kosten verbunden sind. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es für die Länder viel besser wä re, wenn man das machen würde, was wir vor zehn Jahren ge macht haben, nämlich Reformen auf der Angebotsseite wie beispielsweise die Agenda 2010? Ihre Partei könnte doch ei gentlich stolz darauf sein;
denn das war eine Sache, die uns noch heute hilft. Ihre Vor schläge laufen jedoch auf eine immer höhere Verschuldung hinaus.
Noch eine letzte Frage: Welchen Beitrag können wir zur Ver besserung der Steuermoral in Griechenland leisten? Wollen Sie vielleicht, dass am deutschen Wesen das griechische Steu erwesen genest? Wollen Sie im Ernst deutsche Beamte nach Griechenland schicken? Das würde etwas geben.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sol len wir vielleicht die Kavallerie dorthin schicken?)
Herr Stratthaus, herzlichen Dank. Zum Thema Verschuldung: Der EU-Haushalt, den Frau Merkel durchgesetzt hat, weist eine Unterdeckung von über 50 Milliarden € auf. Das heißt, momentan treibt diese Bun desregierung die EU in eine Verschuldung hinein, die es gar nicht geben darf. Die EU darf sich nämlich nicht verschulden.
Mit dem vorliegenden Haushalt ist aber eine Neuverschul dung der EU von 50 Milliarden € verbunden. So viel zu der Frage, wer dafür sorgt, dass in Europa Schulden entstehen. In diesem Fall ist das die Bundesregierung.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Frau Merkel! – Abg. Gerhard Stratthaus CDU: Es geht doch nicht um die kleinen Schulden des EU-Haushalts! – Abg. Winfried Mack CDU: Ich glaube, Sie bringen da etwas durch einander! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Außerdem habe ich deutlich gesagt, dass wir zu einer Steuer harmonisierung in Europa kommen müssen, damit die Steu erschlupflöcher geschlossen werden und die den Staaten zu stehenden Steuereinnahmen nicht verloren gehen. Damit kön nen wir die Finanzausstattung der Staaten verbessern und – auch aus dem Aufkommen der Transaktionssteuer – z. B. ei nen Altschuldenfonds bedienen, um den überschuldeten Län dern einen Teil ihrer Schulden abzunehmen. Das muss selbst verständlich mit Verpflichtungen verbunden sein. Dazu gehört auch die Haftung. Aber ich glaube, wir brauchen an diesen Stellen tatsächlich eine Entlastung von der Schuldenlast in diesen Ländern.
Dagegen habe ich überhaupt nichts – verstehen Sie mich nicht falsch –, ganz im Gegenteil. Ich halte es ausdrücklich für rich tig, dass da Strukturreformen stattfinden. Aber ich bitte Sie: Fragen Sie doch auch einmal bei dem italienischen Mitglied der konservativen Parteienfamilie in Europa nach – das ist, wenn ich es richtig weiß, Herr Berlusconi –,
wie er sich denn zu den inneren Strukturreformen in Italien bei der Frage „Wie bringen wir den italienischen Arbeitsmarkt auf Trab?“ positioniert hat. An der Antwort auf diese Frage wäre ich interessiert.
Insofern glaube ich: Wir sind da gar nicht weit auseinander. Wir finden wahrscheinlich in jedem Parteienkorb ein faules Ei. Da stimme ich Ihnen zu. Aber da haben Sie, glaube ich, auch ein paar mit im Gepäck. An dieser Stelle können wir ge
Mir liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Be schlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Interna tionales, Drucksache 15/2902.
Der Ausschuss für Europa und Internationales schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 15/2853, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen der Beschluss empfehlung zu.
Wir haben noch über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3169, der Ihnen vorhin ausgeteilt wur de, sowie über den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜ NE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/3167, abzustim men.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3169, abstimmen, in dem es unter Ab schnitt I in der dritten Zeile richtigerweise heißen muss „Handlungsfähigkeit der EU“. Sind Sie damit einverstanden, dass die Abschnitte I und II gemeinsam zur Abstimmung ge stellt werden? – Dies ist der Fall.
Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/3167. Sind Sie damit einverstanden, dass die Abschnitte I bis III gemeinsam zur Abstimmung gestellt werden?
Wir bitten darum, über Ab schnitt I, Abschnitt II und Abschnitt III Ziffer 1 gemeinsam und über Abschnitt III Ziffer 2 getrennt abzustimmen.
Sie stimmen dem zu. – Wer Ab schnitt I, Abschnitt II und Abschnitt III Ziffer 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Insoweit mehrheitlich zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Aufhebung des Schlichtungsgesetzes – Druck sache 15/3024
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich darf heute unseren Gesetzentwurf einbringen, mit dem wir das Schlichtungsgesetz, das derzeit noch in Kraft ist, aufheben wollen.
Wenn ich eine Über schrift für unsere Initiative wählen sollte, dann würde ich for mulieren: Das Schlichtungsgesetz bringt es schlicht nicht.
Das ist leider die negative Bilanz, die wir angesichts der er hobenen Zahlen nach knapp zwölfeinhalb Jahren Geltung des Schlichtungsgesetzes in Baden-Württemberg ziehen müssen. Das Gesetz hat sich nicht in dem erhofften Maß bewährt.
Die Zahl der Schlichtungsverfahren ist seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2000 ebenso kontinuierlich zurückgegangen wie die Zahl derjenigen Verfahren, die durch eine außerge richtliche Einigung beendet werden konnten. Dies hat sich erst vor ein paar Tagen nach Auswertung der Zahlen auch für das Jahr 2012 bestätigt. Es hat sich gezeigt, dass es in etwa 80 % der Fälle, in denen zunächst ein Schlichtungsverfahren durch geführt wurde, dann doch zu einem Klageverfahren gekom men ist. Der mit dem Gesetz verfolgte Zweck, einerseits die außergerichtliche Konfliktbeilegung zu fördern und aufzuwer ten und andererseits die Justiz zu entlasten, konnte nur zu ei nem kleinen Bruchteil verwirklicht werden.
Zudem ist aus der gerichtlichen Praxis und der Anwaltschaft bekannt, dass das Schlichtungsgesetz in einer Vielzahl von Fällen zu einer Ausweichbewegung in das Mahnverfahren ge führt hat. Die zwingende Durchführung eines Schlichtungs verfahrens – sie ist zwingend – wird von den Beteiligten viel fach als bloßer Formalismus und als Behinderung bei der Er langung von Rechtsschutz empfunden, also als eine zwangs weise, im Gesetz geregelte Erschwernis, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Deshalb haben sich in den vergangenen Wochen und Mona ten alle angehörten Verbände und die Praxis – etwa die Rechts anwaltskammern, der Anwaltsverband Baden-Württemberg und die Gerichte – uneingeschränkt dafür ausgesprochen, das Schlichtungsgesetz vollständig aufzuheben. Genau so sieht es unser Gesetzentwurf vor.
Die Abschaffung des Schlichtungsgesetzes – darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen, um nicht falsch verstanden zu werden –