Lassen Sie mich jetzt konkret auf einzelne Punkte eingehen. Ich darf dazu aus Ihrem Koalitionsvertrag zitieren:
Wir werden für ein umfassendes Kinderschutzgesetz sor gen. Wir fördern ein verbindliches Netzwerk vor Ort, in dem alle Beteiligten zum Wohle der Kinder zusammenar beiten, und wollen die Art und Weise der Informations weitergabe verbessern.... Deshalb wollen wir neue Im pulse bei den Frühen Hilfen setzen und die Hilfen für al le Familien durch die Arbeit von Familienhebammen aus bauen und stärken.
Bislang totale Fehlanzeige! Auch nach Inkrafttreten des Kin derschutzgesetzes des Bundes am 1. Januar dieses Jahres ist nicht bekannt, wo die Landesregierung denn nun ihre Schwer punkte setzen möchte.
Augenfällig ist allerdings, dass die Zuschüsse für Maßnah men des Kinderschutzes um 200 000 € gekürzt werden.
In den Beratungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses wurde diesbezüglich auf das Bundeskinderschutzgesetz und
die daraus resultierende dauerhafte Bundesförderung verwie sen. Sie machen es sich da allerdings zu einfach, wenn Sie die neue Bundesförderung zum Anlass für Kürzungen nehmen, anstatt zu überlegen, wie die zusätzlichen Mittel für zusätzli che Maßnahmen zum Schutz der Kinder im Land eingesetzt werden können.
Jetzt mache ich weiter. Ich greife zum Bereich der Jugendar beit einige Formulierungen aus dem Koalitionsvertrag auf: zusätzliche Investitionen für eine schulnahe Jugendarbeits struktur, feste Verankerung von Integration, Partizipation und Medienbildung, Stärkung von verlässlichen und verbindlichen Förderstrukturen, Ausbau des Bildungsreferentenprogramms.
Das hätten wir alles mitgetragen. Nur: Mit dem 44. Landes jugendplan für 2012 wird davon nichts umgesetzt.
Herr Schmiedel, wir kommen noch zu der Stelle, an der Sie sagen, pro Jahr wollten Sie eine bestimmte Summe ausgeben.
Eine tragfähige Anschlussregelung bzw. Weiterentwicklung des „Bündnisses für die Jugend“, das Ende 2011 ausgelaufen ist, haben Sie nicht zustande gebracht. Die Jugendverbände werden auf den „Zukunftsplan Jugend“ und den Doppelhaus halt 2013/2014 vertröstet. Wir haben vor Weihnachten die Ver bände angehört. Da haben Sie das gehört.
Der Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft muss über eine aktivere Krankenhausplanung und eine Neufor mulierung der Förderkriterien gestaltet werden.... Das bislang chronisch unterfinanzierte Landeskrankenhaus programm
Jetzt komme ich ausnahmsweise einmal auf Ihre Wahlpro gramme zu sprechen. In den Wahlprogrammen war noch die Rede davon, dass Sie die Krankenhausförderung verdoppeln, mindestens aber auf 600 Millionen € pro Jahr erhöhen. Jetzt erreichen Sie in diesem Haushalt nicht einmal den Ansatz vom letzten Jahr.
Dass man überhaupt in die Nähe der letztjährigen Förderhö he kommt, ist allein dem Umstand geschuldet, dass man im Finanzausgleichsgesetz einen Verschiebebahnhof eröffnet, so dass die erhöhte Krankenhausförderung letztlich zulasten der Kommunen und damit in weiten Teilen zulasten der Träger selbst geht.
Die jetzt zur Verfügung gestellten Mittel reichen nicht einmal aus, um eine weitere Vergrößerung des Investitionsstaus zu verhindern. So haben wir uns Ihre Krankenhauspolitik wahr lich nicht vorgestellt.
Darüber hinaus wollen wir Mehrgenerationenhäuser und -projekte dauerhaft unterstützen und weiter voranbrin gen, um das Zusammenleben älterer Menschen und jun ger Familien zu ermöglichen und die gegenseitige Unter stützung zu fördern.
Unser diesbezüglicher Änderungsantrag wurde im Finanz- und Wirtschaftsausschuss abgelehnt. Eine Förderung an an derer Stelle – sagen Sie es, falls wir etwas übersehen haben – ist im Haushalt nicht auffindbar.
Wir setzen uns auch für einen weiteren Ausbau der Pfle gestützpunkte in Baden-Württemberg ein. Die Stützpunkte stellen wichtige Anlauf- und Beratungsstellen für Betrof fene und ihre Angehörigen dar
und sollen als niedrigschwellige und aufsuchende Diens te eine stärkere präventive Funktion übernehmen.
Und was ist? Sowohl der quantitative Ausbau als auch die in haltliche Neuausrichtung sind zunächst bis zum Jahr 2013 ver schoben. Weil wir den Doppelhaushalt 2013/2014 – das ha ben wir schon gehört – bereits ab Oktober dieses Jahres bera ten, scheint uns eine weitere Verzögerung bei diesem Thema bis zum Jahr 2015 nicht unwahrscheinlich zu sein.
Wir werden daher das Landesheimgesetz, das sich nur auf den stationären Bereich bezieht, vollständig überarbei ten, um für alle Einrichtungen und Dienste eine Quali tätskontrolle zu ermöglichen und einen bestmöglichen Verbraucherschutz zu garantieren.
Bislang totale Fehlanzeige. Die Frau Ministerin hat im Okto ber vergangenen Jahres angekündigt, bis Anfang 2012 – das haben wir jetzt – Eckpunkte zur Überarbeitung des Heimge setzes vorzulegen. Bislang Fehlanzeige. Vielleicht können Sie, Frau Ministerin, nachher zumindest die Auskunft, was den Termin angeht, etwas präzisieren.
Keine Aussage findet sich im Koalitionsvertrag zu den fami lienentlastenden Diensten für Menschen mit Behinderung. Obwohl der Haushaltsansatz von 2,4 Millionen € im Jahr 2011 bis auf 14 000 € vollständig ausgeschöpft wurde, nehmen Sie in diesem Bereich eine Kürzung um 150 000 € vor.
Dabei fordert die UN-Behindertenrechtskonvention dazu auf, Menschen mit Behinderung in ihrem gesamten Lebenskon text in den Blick zu nehmen. Die familienentlastenden Diens te müssen erhalten werden, und die Landesförderung muss in unveränderter Höhe beibehalten werden. Ein entsprechender Änderungsantrag unsererseits wurde im Finanz- und Wirt schaftsausschuss ebenfalls abgelehnt.
Sie machen keine Aussagen zur Selbsthilfe. Der Begriff Selbst hilfe taucht im gesamten Koalitionsvertrag nicht an einer ein zigen Stelle auf. Vielmehr wird die gesundheitliche Selbsthil feförderung im Haushalt von 700 000 € auf 680 000 € gekürzt.
Meine Damen und Herren, Selbsthilfeförderung ist eine Ge meinschaftsaufgabe der öffentlichen Hand, der Krankenkas sen und aller Sozialleistungsträger. Alle Erfahrungen aus der Praxis belegen hier, dass die maßgeblich von bürgerschaftli chem Engagement getragene Selbsthilfe kontinuierlicher För derung bedarf. Insoweit erscheint uns eine Kürzung in diesem Bereich völlig unangemessen.
Dennoch wurde auch hier ein Änderungsantrag der CDUFraktion, mit dem die Kürzung der Selbsthilfeförderung rück gängig gemacht werden sollte, im Ausschuss von den Koali tionsfraktionen abgelehnt.