Warum ist aber hier ein Gesetz notwendig? Das ist deshalb notwendig, weil das Land Kompetenzen abgibt.
Es gibt dann noch ein paar redaktionelle Änderungen, die der Neuordnung des Produktsicherheitsrechts geschuldet sind; das ist für uns aber nicht sonderlich relevant, denn es sind nur re daktionelle Änderungen.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Herr von Eyb hat ja eigentlich schon fast alles gesagt.
Trotzdem von meiner Seite noch einmal kurz zu einigen Punk ten: Ich denke, wichtig ist, dass wir hier ein sehr interessan tes Gesetz, ein spannendes Gesetz haben. Allein schon der Na me ist sehr interessant: „Gesetz zu dem Abkommen zur Än derung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik“, ZLS genannt.
Interessant ist dies auch insofern, als es das letzte Gesetz ist, das wir in diesem Jahr beschließen. Daher ist dieser klobige Name auch passend. Ich denke, wir müssen hierüber nicht mehr groß diskutieren;
Das Gesetz muss eben entsprechend verabschiedet werden, weil das Land Kompetenzen aufgibt, weil nach § 50 Satz 2 der Landesverfassung hier ein Staatsvertrag verabschiedet worden ist und dieses Änderungsabkommen eine Änderung des Staatsvertrags ermöglicht. Es ist also zu prüfen gewesen: Können wir es verkraften, diese hoheitlichen Aufgaben auf zugeben? Und es war zu prüfen, welche Haushaltswirkungen dies im Endeffekt hat.
Es ist festzustellen, dass es kaum Haushaltswirkungen hat, und wenn es Haushaltswirkungen hat, dann ist dem mit dem Haushaltsansatz im Haushaltsplan schon entsprochen.
Ich möchte zum Abschluss deutlich machen, dass wir diesem Gesetz zustimmen. Ich möchte Ihnen allen an dieser Stelle aber auch, da ich in diesem Jahr zum letzten Mal rede, ein schönes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr wün schen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Das Gesetz ist sinnvoll, zweckmäßig, seine Umsetzung kostet fast nichts; es ist gut. Die SPD-Fraktion wird dem Ge setz zustimmen.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Es ist schwierig, es kürzer zu machen, als das die Kollegin Rolland gerade getan hat.
(Abg. Volker Schebesta CDU: Oh nein! Das geht nicht kurz! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Der stimmt auch zu!)
Mit diesem Abkommen werden im Wesentlichen die Zustän digkeiten aus der Rohrfernleitungsverordnung übertragen. Das ist kostenmäßig unproblematisch. Warum? Weil Gebühren er hoben werden. Daher kostet uns das Ganze wirklich nichts, was für Baden-Württemberg nicht ganz unwichtig ist.
Deswegen: Ich freue mich über die Zustimmung und wünsche Ihnen, da ich morgen keinen Redepunkt habe, allen zusam men schon schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
(Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord neten der FDP/DVP – Abg. Volker Schebesta CDU: Dass ich das noch erleben darf! – Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7753. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksa che 15/7832. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzent wurf zuzustimmen.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die §§ 1 und 2 gemein sam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer den §§ 1 und 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist den §§ 1 und 2 einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkom mens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstech nik“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.