Protocol of the Session on November 18, 2015

Ich freue mich über die von Ihnen, Herr Hollenbach, ange kündigte Zustimmung der CDU-Fraktion. Nun können wir den Verantwortlichen ein glückliches Händchen und viel Er folg bei der Umsetzung der Fusion wünschen. Wir, meine Fraktion und ich – und ich denke, wir alle hier im Landtag –, wünschen der neuen LBS Landesbausparkasse Südwest viel Erfolg bei der Verfolgung ihrer Ziele.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD sowie des Abg. Dieter Hillebrand CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Sakellariou das Wort.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Bausparen ist Baden-Württemberg. Man sollte es nicht glauben, dass die ursprüngliche Idee aus dem dritten vorchristlichen Jahrhundert, aus China stammt.

(Abg. Walter Heiler SPD: Han-Dynastie!)

Aus der Han-Dynastie, wie der Kollege Heiler richtig an merkt. Da wurden im dritten vorchristlichen Jahrhundert ge meinnützige Spargesellschaften auf Gegenseitigkeit gegrün det, dann in Deutschland in Bielefeld – das weiß ich auch vom badischen Abg. Heiler – und letztlich in Schwäbisch Hall zur Blüte gebracht.

(Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Zuruf des Abg. Hel mut Walter Rüeck CDU)

Das kann man so beschreiben.

Wenn man aus Schwäbisch Hall kommt, dann weiß man auch um die Probleme, die das Bausparwesen im Moment hat. Die anhaltende Niedrigzinsphase führt natürlich zu erheblichem Druck bei dem Modell Bausparen und bei den Beschäftigten, weil natürlich auch die Gewinne nach unten gehen.

Insofern beobachten wir das, was wir in Schwäbisch Hall se hen, auch bei der Landesbausparkasse. Wenn dann die Be schäftigten und die Personalräte gemeinsam ein Konzept er arbeiten und wenn diese Fusion von zwei gleichberechtigten Partnern, die nur unterschiedlich groß sind – der eine 87,5 % und der andere 12,5 % –, von den dort Beschäftigten an das Land herangetragen wird und dazu ein Staatsvertrag erforder lich ist, dann werden wir diesem selbstverständlich zustim men, weil das vernünftig ist und weil es das Bausparen stärkt und verbessert.

Der Wermutstropfen, dass Arbeitsplätze von Karlsruhe nach Stuttgart verlagert werden, ist kein Thema für diesen Land tag, sondern das betrifft die internen Abläufe, die mit dem Per sonalrat, mit den Beschäftigten und mit der Geschäftsleitung abgesprochen und beschlossen sind.

Weil wir das Bausparen in Baden-Württemberg als eine zen trale baden-württembergische, geradezu identitätsstiftende Wirtschaftsform voranbringen wollen, werden wir der Ermög lichung dieser Fusion durch diesen Staatsvertrag selbstver ständlich zustimmen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Herrn Abg. Professor Dr. Goll das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Es ist bei allem guten Willen gegen En de dieser Debatte nicht mehr möglich, etwas Richtiges zu sa gen, was nicht bereits gesagt worden wäre. Auf Wiederholun gen möchte auch ich verzichten.

Das, was passiert, ist vernünftig. Wir werden dieses Vorhaben deshalb auch unterstützen.

Danke schön.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Mir liegen keine Wort meldungen zur Aussprache mehr vor. Damit ist die Ausspra che beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7677 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes – Drucksache 15/7678

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben ver einbart, in der Ersten Beratung keine Aussprache zu führen. Die Landesregierung verzichtet auf eine mündliche Begrün dung des Gesetzentwurfs.

Somit schlage ich Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7678 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu über weisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen.

Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsver trag – Drucksache 15/7556

Das Wort zur Begründung erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Silke Krebs.

(Ministerin Silke Krebs befindet sich nicht im Plenar saal. – Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Ohne Aus sprache!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ich die Tagesordnung nicht selbstständig ändern kann, sondern nur mit Ihrer Zustim mung, ist die Frage – –

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das kann doch auch Pe ter Friedrich machen! – Abg. Volker Schebesta CDU: Das ist doch dasselbe Haus! Staatsministerium! Das ist doch seine Aufgabe! – Ministerin Silke Krebs be tritt den Plenarsaal.)

Frau Ministerin Krebs kommt schon. Bis sie hier am Red nerpult steht, kann ich zwischendurch noch einmal dem Kol legen Deuschle, der nämlich anwesend ist, recht herzlich zum Geburtstag gratulieren.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Alles Gute!

(Abg. Thomas Blenke CDU: Die Staatsministerin hat es möglich gemacht!)

Ja, die Staatsministerin hat es möglich gemacht.

Jetzt bitte ich darum, dass die Frau Ministerin den Gesetzent wurf zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag be gründet.

Sehr geehr ter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Regierung hat heute echt einen Lauf, einen Lauf in dem Sinn, dass wir hier immer in den Plenarsaal eilen, weil wir nicht rechtzeitig über den Gang der Debatten informiert wor den sind. Ich bitte, das zu entschuldigen. Aber ich glaube, es ging ja noch.

Wir haben jetzt den Achtzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag in der Debatte. Der Siebzehnte ist aus dem Verfahren, der Neunzehnte steht quasi vor der Tür.

Aber hier sind wir beim Achtzehnten. Da geht es um die re gionalisierte Werbung, um das Verbot von regionalisierter Werbung in bundesweiten Programmen. Das Ziel des Staats

vertrags ist, die Finanzierungsgrundlage für lokale und regi onale Medien zu erhalten und damit eben auch die lokale und regionale Medienvielfalt zu schützen.

Auslöser war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2014, mit dem man so nicht gerechnet hatte. Eigentlich war man davon ausgegangen, dass die schon be stehende Rechtslage eine regionalisierte Werbung von bun desweiten Anbietern ausschließt. Aber das Bundesverwal tungsgericht hat sie für zulässig erklärt. Deswegen wird jetzt über den Staatsvertrag reagiert, denn diese Zulässigkeit hätte bedeutet, dass die bundesweit zugelassenen Programme – z. B. Pro Sieben, RTL oder SAT.1 – auch auf die Töpfe des Werbemarkts im regionalen Bereich hätten zugreifen und ei ne regionale Vermarktung hätten vornehmen können.

Für die Medienvielfalt und die Medienlandschaft gerade auch in Baden-Württemberg ist es aber sehr wichtig, dass die Funk tionsfähigkeit gerade der lokalen und regionalen Märkte si chergestellt ist, weil besonders hier durch die Digitalisierung entsprechende finanzielle Herausforderungen bestehen und die Anbieter, die auf diesen Markt angewiesen sind, sowieso schon große Anstrengungen unternehmen müssen, sich über diesen Markt zu finanzieren. Wären jetzt bundesweit tätige Rundfunkveranstalter zusätzlich zu ihrem eigenen Gebiet, dem bundesweiten Markt, auch noch auf den regionalen Märkten in Konkurrenz getreten, wäre die Funktionsfähigkeit dieser Märkte gefährdet gewesen. Denn von der Größenord nung der Anbieter und ihrer Leistungsfähigkeit her wären hier ganz unterschiedliche Player auf dem Markt vertreten gewe sen.

Deshalb sieht eben der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaats vertrag ein grundsätzliches Verbot regionenspezifischer Wer bung in bundesweiten Fernsehprogrammen vor. Mit Inkraft treten des Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags wä re eine regionalisierte Werbung nur noch dann zulässig, wenn die Landesgesetzgeber eine entsprechende Öffnung gesetz lich regeln würden. Für Baden-Württemberg ist das ausdrück lich nicht angedacht.

Das Verbot gilt – auch aus Gleichbehandlungsgründen – auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit hier in Ba den-Württemberg für den SWR. Allerdings ist der SWR nicht betroffen, weil er gar nicht die Absicht hat, auf entsprechen den Märkten tätig zu sein.

Weil im Bereich der regionalen Rundfunkprogramme große Herausforderungen bestehen – das wissen Sie als Abgeordne te –, hoffen wir, dass die Umsetzung schnell erfolgt, damit zu mindest an diesem Punkt Sicherheit geschaffen wird und es nicht zu einer weiteren Verschärfung der Situation kommt. Deswegen hoffen wir, dass wir das Inkrafttreten zum 1. Janu ar 2016 durch das schnelle Verfahren sicherstellen können.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache über den Gesetzentwurf hat das Prä sidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.