Protocol of the Session on November 18, 2015

Der Bürgermeister kann der Betriebsleitung eines Eigen betriebs Weisungen erteilen, um die Einheitlichkeit der Gemeindeverwaltung zu wahren,

Kollege Schwarz, ich persönlich finde das gar nicht schlecht; aber okay –

die Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs zu sichern und Missstände zu beseitigen.

Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen der Betriebsleitung, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden; er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Ge meinde nachteilig sind.

So weit § 10.

Ich will aber eigentlich nur klarstellen: Allein an diesem Pa ragrafen ist zu erkennen, dass der Eigenbetrieb ganz maßgeb lich vom Verwaltungsorgan der Gemeinde abhängig ist.

Genau in dem Spannungsfeld zwischen Eigenbetrieb und kommunaler GmbH befinden wir uns. Deshalb führen wir jetzt die Anstalt des öffentlichen Rechts ein. Ich will da auch nichts wiederholen. Es ist alles bereits mehrfach richtig dargelegt worden.

Tatsache ist, dass die kommunalen Landesverbände die neue Rechtsform der kommunalen Anstalt begrüßen. Dies gilt so wohl einzelgemeindlich im Rahmen der Gemeindeordnung als auch interkommunal im Rahmen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit. Den Städtetag will ich hier stellvertretend zitieren – er weist darauf hin, dass das Land mit der Modernisierung des Gemeindewirtschaftsrechts eine langjährige Forderung des Städtetags Baden-Württemberg aufgreift –:

Wir begrüßen daher die mit diesem Entwurf vorgeschla gene Novellierung.

Ähnliches hören wir vom Gemeindetag und vom Landkreis tag.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind überzeugt, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts bessere Steuerungs- und Kon trollmöglichkeiten besitzt. Ich will vor allem explizit noch da rauf hinweisen, dass wir es in den jeweiligen Satzungen den Kommunen – bzw. überall dort, wo die Anstalt eingeführt wird, dann der Anstalt – überlassen, die Einzelheiten speziell für ihren Fall klären zu können.

Wir haben also einen Gesetzentwurf vor uns liegen, der eine weitere Verbesserung für die Kommunen darstellt. Das reiht sich in viereinhalb Jahre erfolgreiche Tätigkeit für die Kom munen hier im Landtag ein.

(Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

Es ist eine Innovation für die Kommunen. Die Kommunen er halten neue Gestaltungsspielräume. Es ist ein Fortschritt für die kommunale Selbstverwaltung. Ich bin deshalb froh, dass die bisherigen Redner geäußert haben, dass sie diesem Gesetz zustimmen werden. Das werden wir natürlich auch tun.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Andre as Schwarz GRÜNE: Bravo!)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich das Wort Herrn Abg. Professor Dr. Goll.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Heiler, Sie haben sich zu Recht vorsichtig ausgedrückt, als Sie gesagt haben, die „bisherigen Redner“ hätten zugestimmt.

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das war absehbar! – Abg. Walter Heiler SPD: Ich habe es befürchtet! Ich habe es Ihren Blicken angesehen! Sie waren nicht be geistert!)

Sie haben es befürchtet. – Es ist klar: Wir werden bei die sen Themen natürlich unserer Linie treu bleiben. Daher kön nen wir über dieses Gesetz nicht wirklich erfreut sein.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Klaus Bur ger CDU)

Vielleicht eine Bemerkung vorweg: Man muss schon einmal sagen, dass die Gesetzentwürfe jetzt in hoher Frequenz he reinhageln. So habe ich heute z. B. von der Landtagsverwal tung eine E-Mail erhalten, wonach sie mit dem Scannen schon gar nicht mehr nachkommt.

(Heiterkeit des Abg. Thomas Blenke CDU)

Ich muss gestehen, dass auch ich – und dies gilt für die gan ze Fraktion – eigentlich schon gar nicht mehr nachkomme, mich richtig damit zu beschäftigen.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Die Regierung auch nicht! Das merkt man ja! – Abg. Walter Heiler SPD: Sie haben sich nicht damit beschäftigt und lehnen es ab!)

Ich bin immer für sorgfältiges Arbeiten. Das wird ein bisschen schwierig, wenn es derart Schlag auf Schlag geht. Das sage ich vorweg. Unter Umständen lehnt man auch einmal etwas in Bausch und Bogen ab, weil man einer Sache nicht traut, wenn man sich nicht gründlich mit ihr beschäftigen konnte.

Dieser Gesetzentwurf enthält – das werden die Beratungen zeigen – auch Punkte, die nicht okay sind. Die Zustimmung wird bei uns absehbar schwierig bei der selbstständigen Kom munalanstalt und bei der gemeindeübergreifenden selbststän digen Kommunalanstalt.

Sie wissen, dass wir mit der Kritik daran nicht alleinstehen. Der Rechnungshof hat, wie Ihnen natürlich bekannt ist, kriti siert, dass diese Kommunalanstalt Verbeamtungen vornehmen kann, obwohl es nicht um klassische Eingriffsverwaltung geht. Es werden Gehaltsexzesse befürchtet und das weitere An wachsen kommunaler Schattenhaushalte. Das ist eigentlich auch so.

Wir wollen die Gemeinden handlungsfähig halten. Das ist gar keine Frage. Uns erschließt sich aber nicht zwingend, ob und wofür sie diese neuen Rechtsformen brauchen.

Interessant ist, dass die selbstständige Kommunalanstalt bei der Frage Unternehmungen und Beteiligungen jetzt in der Tat in unmittelbare Nähe von § 102 kommen wird. Sie haben so getan, als hätten Sie mit Blick auf § 102 nie etwas vorgehabt. Das ist natürlich nicht so. Es ist bekannt, dass Sie die Subsi diarität verändern wollten. Übrigens waren im ersten Entwurf erstens die Umkehrung der Subsidiarität und zweitens die neue Kommunalanstalt, vor allem die gemeinsame Kommu nalanstalt, schon enthalten.

Wir fragen uns wirklich, ob es solche Formen für die Hand lungen der Gemeinden braucht, die dann auch in Bereichen stattfinden werden, bei denen wir bisher schon trefflich darü ber streiten konnten: Ist das eigentlich noch Aufgabe der Ge meinde, oder sind wir schon in einem Bereich, in dem Priva te für uns handeln sollten? Wir wollen keinen Zustand, bei dem am Schluss über neue Anstalten, die, wie gesagt, zudem noch von Beamten geführt werden dürfen, Aufgaben wahrge nommen werden, wofür eigentlich die GmbH die ehrlichere Rechtsform wäre. So werden die Dinge immer weiter ver mischt, was uns ordnungspolitisch nicht gefällt.

Dies ist der Punkt: Wir wollen nicht, dass über die gemeinsa me Kommunalanstalt Wohnungen gebaut und mit Energie ver sorgt, dass die Heizkörper gar noch angeschraubt werden, dass der Abfall entsorgt und verwertet wird und der Garten durch den Bauhof gerichtet wird; denn dann wären wir allmählich bei der Staatswirtschaft angelangt.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Klaus Bur ger CDU)

Für mich ist die Haltung der Bürgermeister nachvollziehbar, auch die des Kollegen Klein. Aber ich hoffe, Ihnen näherge bracht zu haben, warum wir dieses Gesetz nicht begrüßen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7610 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landwirtschafts- und Landes kulturgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes – Druck sache 15/7676

Das Wort zur Begründung erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Alexander Bonde.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der heute ein gebrachte Gesetzentwurf beinhaltet zwei unterschiedliche Tei le: zum einen die Änderung des Landwirtschafts- und Lan deskulturgesetzes zur Fortführung des Grünlandschutzes und zum anderen eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Beide Teile sollen zum 1. Januar 2016 wirksam werden.

Artenreiches Grünland ist nicht nur in großen Teilen BadenWürttembergs landschaftsprägend, es hat auch eine besonde re Bedeutung für den Klimaschutz und die Biodiversität. Des halb hat Grünland und dessen Schutz einen hohen Stellenwert für uns in der Landespolitik. Baden-Württemberg nimmt da bei unter den Flächenländern zwischenzeitlich eine Spitzen position ein, und diese wollen wir – auch aus Verantwortung – behalten.

Deshalb haben wir 2011 mit Änderungen im LLG begonnen, die in der Erwartung standen, dass die europäische Ebene beim Grünlandschutz handeln wird. Dies ist inzwischen ge schehen. Die Europäische Union hat in der neuen Gemeinsa men Agrarpolitik im Rahmen des sogenannten Greenings ent sprechende Regelungen zum Grünlanderhalt getroffen. Das heißt, für konventionelle Betriebe, die aus der ersten Säule der Agrarförderung gefördert werden, besteht jetzt auch über eu ropäisches Recht ein Umbruchverbot.

Gleichwohl haben wir die Situation, dass es, wenn die Lan desregelungen auslaufen würden, zu einer Ungleichbehand lung von Betrieben kommen würde; denn Nichtantragsteller, Kleinerzeuger und Ökobetriebe werden von den europäischen Regelungen nicht erfasst. Wir sind der Auffassung, dass hier für alle Grünlandflächen und für alle Landwirtinnen und Land wirte die gleichen Regelungen gelten sollen. Deshalb wollen wir weiterhin für alle Grünlandflächen einen dauerhaften Schutzstatus fortführen.

Die Vorgaben im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz wurden aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den Rege lungen im LLG angepasst und den neuen europäischen Rege lungen im Greening gleichgeschaltet. Die Verfahren wurden dort, wo es möglich ist, vereinfacht. Dies schafft für alle Be triebe einen einheitlichen und nachvollziehbaren Regelungs rahmen.

Wir haben die Erfahrungen der letzten vier Jahre sehr inten siv ausgewertet. Deshalb soll künftig im LLG die Möglich keit eröffnet werden, bestimmte Dauerkulturen auf Grünland flächen anzubauen. Wir wollen eine sinnvolle und notwendi ge Weiterentwicklung der Betriebe ermöglichen. Dies erfolgt kontrolliert und unter definierten Bedingungen, sodass auch weiterhin den Belangen des Naturschutzes sowie des Boden- und Wasserschutzes ausreichend Rechnung getragen wird.

Wir wollen diese ausgewogene Regelung in der Verordnung zeitgleich mit dem Gesetz auf den Weg bringen. Ich denke, auch die Ergebnisse der Anhörung haben gezeigt, dass diese Änderungen für alle Beteiligten tragfähig sind.

Begleitend haben wir uns für die Belange des Grünlands und der Grünlandbewirtschafter bei der Neuausrichtung der Ge meinsamen Agrarpolitik sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule starkgemacht. Auch in den deutlich ausgebau ten Fördermaßnahmen für die Grünlandstandorte sowohl in Landes- als auch in EU-Programmen unterstützen wir diese Entwicklung und stärken die Landwirtschaft. Die Betriebe, die Bäuerinnen und Bauern tragen mit ihrer vielfältigen Ar beit täglich dazu bei, die Vielfalt der Landschaften, vor allem der Weiden und Wiesen in Baden-Württemberg zu erhalten. Dies ist ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft, den wir ent sprechend honorieren.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)