Zweitens haben wir das Volumen der Landeswohnraumförde rung deutlich ausgebaut: 150 Millionen € im Landeshaushalt. Die Prognosen der L-Bank gehen davon aus, dass dieses Vo lumen in diesem und im kommenden Jahr voll ausgeschöpft wird, weil wir es in der Tat geschafft haben, die eine oder an dere Anpassung vorzunehmen, damit die Mittel auch abflie ßen können.
Das zeigt: Wir leisten unseren Beitrag über das Landeswohn raumförderungsprogramm, dass wir in Baden-Württemberg
deutlich mehr Wohnungen bekommen. Seit Langem wurden in Baden-Württemberg nicht mehr so viele neue Wohnungen fertiggestellt wie zurzeit.
Das zeigt auch: Wir sind auf dem richtigen Weg. Wir müssen weiter dafür arbeiten, dass Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, dass wir das erste Ziel, mehr Wohnraum zu schaffen, auch mit den Möglichkeiten der L-Bank und der staatlichen Wohnraumförderung endlich umsetzen.
Wir waren bundesweit Vorreiter bei der WEG-Förderung, weil wir wissen, dass ein erheblicher Anteil von Wohnungen in Wohnungseigentümergesellschaften organisiert ist. Deshalb haben wir die Garantiefunktion über das Landeswohnraum förderungsprogramm eingeführt. Das zeigt, dass wir da richtig unterwegs sind. Die anderen Länder kupfern das ab, fragen bei uns nach.
Das heißt, wir haben nicht nur einfach viel Geld in die Hand genommen – was notwendig war, nachdem Sie in Ihrer Re gierungszeit die Mittel zurückgefahren haben –,
nein, wir haben auch innovative Lösungen gefunden, um die Wohnraumförderung in die Breite zu bringen.
Schließlich haben wir auch dafür gesorgt, dass die Anschluss unterbringung von Flüchtlingen durch die Kommunen mit ei nem Sonderprogramm bezuschusst wird, einem Programm, das außerordentlich gut läuft. Ich bin dem Landtag dankbar, dass er es im Nachtragshaushalt ermöglicht hat, die Tranche 2016 auf 2015 vorzuziehen, damit wir unseren Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe möglichst schnell zur Seite ste hen.
Sie sehen also: Die Umsetzung des ersten Ziels, mehr bezahl baren Wohnraum zu schaffen, haben wir in den letzten vier Jahren mit zusätzlichem Geld, mit neuen Ideen massiv voran getrieben, weil wir davon überzeugt sind, dass es Aufgabe auch von Politik sein muss, die Schaffung von neuem Wohn raum zu unterstützen.
Wir sorgen aber nicht nur für mehr bezahlbaren Wohnraum. Wir wollen auch, dass bestehender Wohnraum bezahlbar und erhalten bleibt.
Deshalb haben wir ein erstes wohnungspolitisches Paket um gesetzt, das an die Kommunen adressiert war, das ihnen Mög lichkeiten schafft, den Erhalt von Wohnraum zu unterstützen. Mit dem Zweckentfremdungsverbot und der Umwandlungs verordnung haben wir den Kommunen Instrumente in die Hand gegeben, damit Mietwohnungen dem Markt nicht dau erhaft entzogen werden. Jetzt ist es an den Kommunen, ent lang ihrer Bedürfnisse diese Instrumente zu nutzen.
Sie sehen an diesem Beispiel: Uns war es wichtig, auch den Kommunen Autonomie so weit, wie es rechtlich möglich ist, zu belassen.
Wir haben gesehen, dass sich dies bewährt hat. Die einen ha ben die Möglichkeiten in Anspruch genommen, die anderen
haben sie nicht in Anspruch genommen. Das wird man in der nächsten Zeit sehen. Aber es ist ganz wichtig, dass gerade die Städte, die unter Wohnungsmangel leiden, es jetzt selbst in der Hand haben, diese Instrumente zu aktivieren.
Ich bin auch davon überzeugt: In den nächsten Jahren werden wir eher mehr davon sehen als weniger. Damit haben einen ersten wichtigen Schritt hin zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum getan.
Das zweite wohnungspolitische Paket hat dann sozusagen noch eines draufgesetzt. Der klare Schwerpunkt dieses zwei ten Pakets lautet: Mieter müssen geschützt werden, Mieten müssen bezahlbar bleiben, und zwar sowohl für die junge Fa milie auf der Suche nach einer neuen Wohnung als auch für die alteingesessenen Mieter.
Deshalb haben wir zusammen mit der Koalition in Berlin die Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen auf den Weg ge bracht und gerade dieser Tage einen Riesenschritt zum gerech ten Wohnungsmarkt hier im Land unternommen. Erst Ende Mai haben wir die Liste von 68 Städten und Gemeinden ver öffentlicht, für die diese Mietpreisbremse bei Wiedervermie tungen Anwendung finden soll. Hier darf dann die Miete bei Abschluss eines Mietvertrags bei Bestandswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens 10 % übersteigen.
Natürlich war es ein Kraftakt, zeitnah zur bundesgesetzlichen Ermöglichung im Land auch eine Gebietskulisse zu erarbei ten. Aber da zeigt sich einmal mehr: Wir meinen es ernst, und wir sind die Regierung des bezahlbaren Wohnraums in Ba den-Württemberg.
Wir haben das Ganze gemeinsam mit Ihnen von der Union beschlossen. Deshalb verstehe ich jetzt auch nicht, dass Sie daran herummachen.
Wir setzen es um, so, wie der Gesetzgeber die Möglichkei ten geschaffen hat. Es gibt sinnvolle Ausnahmen, die die Gro ße Koalition im Bund für Neubauten, für umfassend moder nisierte Wohnungen geschaffen hat. Das haben wir akzeptiert. Insofern kann man auch nicht von einer Überregulierung re den. Ich bin sicher, dass dies eine gute und sinnvolle Maßnah me ist.
Das Zweite ist: Wir haben die Kommunen von Anfang an sehr eng eingebunden. Aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung war es aber nicht möglich – so wie bei dem Zweckentfrem dungsverbot –, es den Kommunen allein zu überlassen. Viel mehr haben wir Bundesrecht umzusetzen.
Deshalb gab es ein Anhörungsverfahren, in dem die Kommu nen die Daten überprüfen konnten. In den Fällen, in denen ei ne Kommune aufgrund valider Daten Einwände gemacht hat, haben wir auch die Bereitschaft gezeigt, dies zurückzuneh men. Dies wird auch für die jetzt vorgelegte Gebietskulisse der Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen im Bestand gel ten.
Insofern sehen Sie, dass wir da sehr rational und auch so weit, wie es rechtlich zulässig ist, unter Wahrung der kommunalen Spielräume vorgegangen sind.
Sie müssen aber auch sehen: Wir haben nicht nur etwas ge gen stark steigende Mieten bei Neuvermietungen gemacht. Wir haben auch die Kappungsgrenze für bestehende Mietver hältnisse schon auf den Weg gebracht.
Davon sind 44 Städte und Gemeinden betroffen. Herr Wald, ich verstehe Ihre Kritik an dieser Gebietskulisse überhaupt nicht.
Sie müssen eben überlegen, was Sie jetzt wollen: Wollen Sie, dass wir eine Gebietskulisse überhaupt einrichten, ja oder nein?
Wollen Sie das, ja oder nein? Denn Sie haben nur gesagt: Die einen wären gern drin gewesen und haben sich beklagt, dass sie das nicht sind, und die anderen haben sich beklagt, dass sie drin sind.
(Abg. Tobias Wald CDU: Es gibt nur Enttäuschte! – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Was wollen Sie denn?)
Sie können das aber leider nicht auf Zuruf machen. Lieber Kollege Wald, es gibt eine Rechtsvorschrift im Bundesrecht, im Bürgerlichen Gesetzbuch, für die Definition der Gebiets kulisse. Damit sind wir uns schon einmal einig, dass eine Kommune nicht einfach sagen kann: „Hier bin ich; ich bin der Meinung, ich habe Wohnungsnot, und deshalb will ich rein.“ Genauso wenig kann man sagen: „Hier bin ich, ich will nicht rein“, sondern es gibt in § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwei klare Kriterien, die wir rechtssicher umsetzen müssen – in Baden-Württemberg wie auch in anderen Bundesländern. Das ist zum einen die Frage der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen und zum andern die der an gemessenen Bedingungen, also Wohnungsknappheit und ho hes Preisniveau. Das sind die beiden Kriterien. Genau diese Kriterien haben wir landesweit angewendet. Deswegen gibt es Kommunen, die drin sind, und welche, die draußen sind. Unabhängig davon, wie man das vor Ort empfindet, brauchen wir rechtlich sichere Kriterien.
Doch, wir haben diese rechtlich sicheren Kriterien. Schla gen Sie andere vor! Oder wollen Sie es auf Zuruf machen?
und dafür einzustehen, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. Da kann ich nicht den Kommunen hinterherlaufen. Da kann ich nicht nach Gutsherrenart Politik machen.
Sie haben – anders als wir – keinen validen Vorschlag ge macht, wie Sie die Gebietskulisse umsetzen wollen. Ihr Ver weis auf das Urteil in Berlin ist völlig irreführend, weil wir gerade nicht einen Mietspiegel zur Grundlage für die Gebiets kulisse machen, sondern wir haben ein rechtlich sicheres Ver fahren gefunden. Sie von der CDU müssen sagen: Wollen Sie eine Gebietskulisse, ja oder nein? Wollen Sie die Mieter in Baden-Württemberg schützen, ja oder nein? Ich stelle fest: Sie lassen die Mieterinnen und Mieter in Baden-Württemberg im Regen stehen.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Dr. Ste fan Fulst-Blei SPD: Jawohl! Sehr gut! – Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU)
Wieder einmal sieht man: Es gibt welche, die reden und re den. Es gab welche, die hatten die Zeit in ihrer Regierung, viel für die Mieterinnen und Mieter zu tun, viel für die Förderung des sozialen Wohnraums zu tun.
(Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Was hat man Ihnen heute Morgen in den Tee geschüttet? – Zuruf des Abg. Dieter Hillebrand CDU)
Wir handeln seit vier Jahren. Wir sind die Regierung des be zahlbaren Wohnraums für Baden-Württemberg.