weg beschreiten. Ebenso muss die Ethikkommission bei ei ner Bewertung in der Beschlussfassung das geltende Recht beachten, sonst wäre die Beschlussfassung ungültig. Aber wenn die Ethikkommission, wie sie von der Landesregierung vorgeschlagen wurde, eine ethisch begründete und rechtlich nicht zu beanstandende positive Entscheidung trifft, dann soll te sich auch niemand aus der Politik als Oberrichter auffüh ren und diese Entscheidung korrigieren.
Genau aus diesem Grund tragen nun die Landesregierungen bei der Auswahl der Mitglieder dieser Ethikkommission eine herausgehobene Verantwortung. Ich denke, die Zusammen setzung weist darauf hin, dass diese Verantwortung auch sehr ernst genommen wird. Der Bundesgesetzgeber hat die Ent scheidung getroffen, die PID unter sehr spezifischen Ausnah meregelungen und wirklich nur im Einzelfall zuzulassen. Des halb sollten die Kommissionsmitglieder auch die Offenheit mitbringen, die PID in einem spezifischen Einzelfall abzuleh nen und in einem anderen spezifischen Einzelfall zuzulassen. Das ist eine schwierige Entscheidung, aber die Zusammenset zung dieser Kommission macht uns sehr zuversichtlich, dass das gelingen kann und gelingen wird.
Ich danke unserer Sozialministerin und ihren Mitarbeitenden für ihre Verhandlungen mit den beteiligten Partnern, ganz be sonders auch der Landesärztekammer Baden-Württemberg und speziell ihrem Präsidenten Dr. Clever für die Bereitschaft und das dazugehörende Engagement, diese Ethikkommission unter ihr Dach zu nehmen. Ich weiß, dass diese Entscheidung nicht selbstverständlich war.
Schließlich noch zur heutigen Abstimmung: Ich weiß und kann es auch gut verstehen, dass es nicht nur den Abgeordne ten, die Ende Juli bei der Debatte über die Information zum Staatsvertragsentwurf persönliche Erklärungen abgegeben ha ben, schwerfällt, dem Gesetz über den Staatsvertrag zuzustim men. Aber wir stimmen heute nicht über die ethischen Grund satzfragen ab. Das war Aufgabe des Bundestags unter Betei ligung des Bundesrats. Im Bundestag votierten von 594 teil nehmenden Parlamentariern bei der Schlussabstimmung 260 Parlamentarier aus allen Fraktionen gegen das Gesetz, aber die Mehrheit mit 326 Abgeordneten – auch aus allen Fraktio nen – hat zugestimmt.
Deshalb entscheiden wir heute einzig und allein darüber, ob das Bundesrecht durch die Inhalte des uns vorliegenden Staats vertrags korrekt und verantwortungsvoll umgesetzt wird. Die se Frage haben wir in den Ausschussberatungen intensiv ge prüft und bejaht. Deshalb bitten wir um Zustimmung zum vor liegenden Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetz wird eine länderübergreifende Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit Sitz in Stutt
gart beschlossen. Die Kommission soll künftig entscheiden, in welchen Fällen durch künstliche Befruchtung gezeugte Em bryonen auf Erbschäden untersucht werden dürfen. Sie wird für Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saar land, Sachsen und Thüringen zuständig sein.
Im Staatsvertrag werden nun die Vorgaben des Bundes für die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik – PID – sowie die Zusammensetzung der Ethikkommission und die Benen nung und Berufung ihrer Mitglieder festgeschrieben. Mit dem Vertrag wird die Zielrichtung des Gesetzgebers unterstützt, diese Behandlungen nur ausnahmsweise und nur unter stren gen Vorgaben zuzulassen.
Es gibt eine enge Indikation, wann PID zulässig ist. In jedem Einzelfall muss die Ethikkommission zustimmen. Dadurch findet ein angemessener Interessenausgleich statt – auf der ei nen Seite die werdende Familie mit ihrer besonderen Gefähr dungssituation aufgrund einer Erbkrankheit, die Auswirkun gen auf das werdende Leben haben kann, und auf der ande ren Seite das Interesse des Staates am Schutz des ungebore nen Lebens.
Wir freuen uns, dass die länderübergreifende Ethikkommissi on nach Baden-Württemberg kommt, und wir sind der Lan desärztekammer Baden-Württemberg ausdrücklich dankbar, dass sie sich bereit erklärt hat, dieses schwierige und sensib le Thema für uns zu begleiten.
Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Kommission bie tet die Gewähr für eine ausgewogene Entscheidung. Insofern danken wir ganz herzlich auch der Landesärztekammer Ba den-Württemberg.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie Sie wissen, errich ten die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rhein land-Pfalz, Sachsen, Saarland und Thüringen durch einen Staatsvertrag eine gemeinsame Ethikkommission für Präim plantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg. Mit dieser gemeinsamen Ethikkommission schaf fen die Länder die Voraussetzung für die Durchführung der PID nach den strengen Regularien des Embryonenschutzge setzes und der Präimplantationsdiagnostikverordnung.
Der Landtag hat die Inhalte des Staatsvertrags in seiner 106. Sitzung im Juli dieses Jahres bereits zur Kenntnis genom men. Im Anschluss daran habe ich den Staatsvertrag für Ba den-Württemberg unterzeichnet.
Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es nun, die Zustimmung des Landtags zu dem Staatsvertrag nach Artikel 50 der badenwürttembergischen Landesverfassung einzuholen. Damit wird die Rechtsgrundlage für die Einsetzung der gemeinsamen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Lan
Was die Inhalte des Staatsvertrags im Einzelnen betrifft, darf ich auf die ausführliche Diskussion im Rahmen der Vorabin formation des Landtags verweisen.
Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die sensible und differenzierte Befassung mit diesem Thema danken. Denn es handelt sich bei der Präimplantationsdiag nostik um ein sehr sensibles Thema, bei dem grundlegende ethische Fragen zu behandeln sind.
Wie wir an dieser Stelle bereits einige Male festgestellt ha ben, eignen sich ethische Fragen nicht für eine Diskussion über parteipolitische Präferenzen. Deswegen ist es auch gut, dass bei diesen Fragen jeder und jede so entscheidet, wie es seinen und ihren ethischen Grundsätzen entspricht.
Für mich ist es sehr wichtig, dass sich die Landesärztekam mer Baden-Württemberg bereit erklärt hat, diese Ethikkom mission einzurichten. Denn dort ist aus meiner Sicht der rich tige Platz, um die entsprechenden, ethisch schwierigen The men zu diskutieren. Ich bedanke mich deshalb bei der Lan desärztekammer Baden-Württemberg, und ich bedanke mich auch bei Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zurzeit werden in allen am Staatsvertrag beteiligten Ländern Gesetzgebungsverfahren zum Staatsvertrag durchgeführt. Wei tere notwendige Vorarbeiten wie die Bestimmung der Mitglie der der Kommission werden parallel in Angriff genommen.
Ich denke, wir bringen nun ein aufwendiges und zeitintensi ves Verfahren zu einem guten Abschluss. Ich gehe davon aus und wünsche mir, auch im Sinne der betroffenen Frauen und Paare, dass die gemeinsame Ethikkommission bei der Lan desärztekammer Baden-Württemberg im ersten Quartal 2015 ihre Arbeit aufnehmen kann.
Seitens der Länder werden wir dann in der bisher bewährten Zusammenarbeit auch die künftige Arbeit der Ethikkommis sion aufmerksam begleiten. Wie ich dem Sozialausschuss be reits zugesagt habe, werden wir dort auch entsprechend be richten.
Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung, für Ihre sensible Aus einandersetzung mit dem Thema, und alles Gute.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/5937. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/6172. Der Ausschuss empfiehlt Ih nen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die §§ 1 und 2 des Ge setzentwurfs gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
gemeinsam auf. Wer diesen beiden Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Er richtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnos tik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.