Protocol of the Session on December 17, 2014

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschluss empfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Sind Sie da mit einverstanden, dass ich gemäß dem Antrag von Herrn Abg. Haußmann zunächst die Abschnitte 1 bis 3 des Gesetzent wurfs, die aus den §§ 1 bis 12 bestehen, und danach die wei teren Abschnitte zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall.

Ich rufe also

Abschnitt 1 bis Abschnitt 3

gemeinsam auf. Wer den Abschnitten 1 bis 3 mit den §§ 1 bis 12 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.

Ich schlage Ihnen vor, die Abschnitte 4 und 5 mit den §§ 13 bis 18 gemeinsam zur Abstimmung zu stellen. – Dagegen er hebt sich kein Widerspruch.

Ich rufe also

Abschnitt 4 und Abschnitt 5

gemeinsam auf. Wer den Abschnitten 4 und 5 mit den §§ 13 bis 18 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. Dezember 2014 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frau en und Senioren, Drucksache 15/6171, abzustimmen, in dem drei Ersuchen an die Landesregierung formuliert werden. Sind Sie damit einverstanden, dass ich Abschnitt II der Beschluss empfehlung mit den Ziffern 1 bis 3 gemeinsam zur Abstim mung stelle? – Das ist der Fall.

Wer Abschnitt II der Beschlussempfehlung zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Abschnitt II der Beschlussempfehlung Drucksache 15/6171 ist einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Er richtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdi agnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württem berg – Drucksache 15/5937

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ar beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren – Drucksache 15/6172

Berichterstatterin: Abg. Dr. Marianne Engeser

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion spricht Kollegin Dr. Engeser.

(Unruhe)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In unserer letzten Sitzung vor Weihnach ten sprechen wir über ein Gesetz, das den Beginn des Lebens unter ganz besonderen Umständen regelt. Man könnte sagen, es geht nicht um das Kind in der Krippe, sondern um das Kind aus dem Reagenzglas.

Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, mit dem wir ge meinsam mit fünf anderen Ländern eine Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik einrichten. Die staatliche Aufga be der gemeinsamen Ethikkommission, deren Entscheidungs befugnis Behördencharakter hat, kann nur durch ein Gesetz auf die Landesärztekammer übertragen werden.

Die Ethikkommission soll den engen Rahmen, in dem PID, also Präimplantationsdiagnostik, möglich sein soll, überwa chen. Bei diesem Rahmen handelt es sich im Wesentlichen

um schwere erbliche Erkrankungen, insbesondere mit der Ge fahr einer Tot- oder Fehlgeburt. Paare, bei denen das Risiko der Vererbung einer solchen Erkrankung besteht, sollen die Chance haben, in einem sicheren Rahmen Kinder zu bekom men.

Dieser Wunsch nach Kindern ist oft groß, und er ist auch sehr nachvollziehbar. Aber gerade weil er mitunter so stark ist, wird uns auch vor Augen geführt: Was medizinisch und technisch möglich ist, das wird auch gemacht. Eine solche Entwicklung ist das Social Freezing. Diese Methode ist in den Vereinigten Staaten von Amerika schon ganz beliebt, und große Firmen bieten das ihren Mitarbeiterinnen an, um auf die Lebenspla nung und auch die Planung der Arbeitswelt besser Einfluss nehmen zu können. Das ist ein Faktor im Zusammenhang mit umstrittenen medizinischen Entwicklungen, auf die wir ein fach auch hinweisen wollen.

Aber ungeachtet, welche Verbote hierzulande aufgestellt wer den: Es wird sich immer ein Land finden, in dem andere Re gelungen oder lockerere Regelungen gelten. Daher ist unser Fazit: Medizinischen Fortschritt brauchen wir, und er wird sich nicht aufhalten lassen. Wir können lediglich versuchen, ihn in die richtigen Bahnen zu lenken. Dies wollen wir von der CDU tun. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen; denn wir wollen die Errichtung einer Ethikkommission hier bei der Landesärztekammer in Stuttgart. Es ist auch ein Aus druck unseres Willens, den gesellschaftlichen Wandel zu ge stalten. Hierzu gehört eben auch, die PID verantwortungsbe wusst zu begleiten.

Aber Präimplantationsdiagnostik ist ein äußerst schwieriges Thema. Sie ist sowohl in der Wissenschaft als auch in der Be völkerung umstritten und wird kontrovers diskutiert. Die De batte im Bundestag im Jahr 2011, deren Ergebnis das Gesetz war, auf dessen Grundlage wir heute entscheiden, hat dies klar gezeigt. Sie hat aber auch klar gezeigt, dass man nicht leich ten Herzens entscheiden soll, sondern nach reiflicher Überle gung und ernsthafter Gewissensprüfung.

Auch bei der heutigen Abstimmung in diesem Haus werden nicht alle Abgeordneten zustimmen. Mit ihren Enthaltungen oder Gegenstimmen bringen sie zum Ausdruck, dass es eben eine schwierige und differenziert geführte Diskussion ist. Ein Gesetz wie dieses kann nicht im Vorbeigehen beschlossen werden. Deswegen freue ich mich auch, dass viele hier noch anwesend sind und zuhören.

Wir, das Parlament, sollten auch nach der Verabschiedung die ses Gesetzes die Arbeit der Ethikkommission eng begleiten. Ich habe daher im Sozialausschuss angeregt, dass wir regel mäßig einen Bericht über die Arbeit der Ethikkommission be kommen. Sie, Frau Ministerin, haben dies dankenswerterwei se zugesagt. Ich habe es so verstanden, dass dies auch im Sin ne der anderen Fraktionen ist.

In diesem Sinn wünsche ich Ihnen schöne Feiertage und be danke mich für Ihr Zuhören.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen und der FDP/DVP)

Für die Fraktion GRÜNE spricht der Kollege Lucha.

Herr Präsident! Jetzt hätte ich fast gesagt „Herr Kandidat“, aber das darf ich nicht.

Sie dürfen gern Ihre Rede beginnen, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Es ist wirklich gute Sitte und Traditi on, bei ethischen und dem Gewissen verhafteten Themen, die – wie Sie, Frau Engeser, richtigerweise angemerkt haben – auch im Bundestag quer durch die Fraktionen unterschiedlich bewertet wurden, tatsächlich keinen „Fraktionszwang“ zu ha ben, sondern eine offene Debatte zuzulassen. Denn die Ent scheidung der Betroffenen, eine PID durchführen zu lassen, ist keine leichtfertige Entscheidung. Niemand, der persönlich betroffen ist, wird diese Entscheidung leichtfertig treffen.

Dass wir gemeinsam mit den anderen Bundesländern, die die sen Staatsvertrag unterzeichnet haben, das Angebot der Ethik kommission machen, die diese Entscheidung überprüft und auch als gesellschaftliche Stütze im Abwägungsprozess zur Verfügung steht, ist ein großer Fortschritt, und wir würden uns wünschen, dass noch mehr Länder dem Staatsvertrag beitre ten.

Allein wenn wir sehen, wie die Ethikkommission zusammen gesetzt ist, dass aus verschiedenen Disziplinen – der Ethik, der Frauenheilkunde, der Kinderheilkunde, des Rechts – wirk lich eine ganz breite, praktisch und wissenschaftlich fundier te Mannschaft zusammengestellt wird, erkennen wir, wie ernst diese kaum aufzulösende Frage und dieses kaum aufzulösen de Dilemma genommen wird. Wir haben auch im Ausschuss schon sehr differenziert und sehr feinsinnig darüber beraten.

Wir bedanken uns sehr beim federführenden Sozialministeri um, dass es diesen Staatsvertrag auf den Weg gebracht hat, auch als Signal der Solidarität der Länder, die betroffenen Menschen nicht alleinzulassen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion spricht Kolle ge Hinderer.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Zum Abschluss des Plenarjahrs liegen uns zwei Gesetzesvorhaben aus dem Sozialministerium vor, die eine breite Zustimmung erfahren. Das freut uns und ist gut so.

Der vorliegende Staatsvertrag über die gemeinsame Einrich tung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer orientiert sich sehr eng an der Ver ordnung der Bundesregierung zur Regelung der Präimplanta tionsdiagnostik. Das erachte ich als richtig.

Wir haben in zwei Beratungsdurchgängen im Sozialausschuss die Inhalte bewertet, Rückfragen an die Landesregierung ge stellt und empfehlen Ihnen daraufhin einvernehmlich die Zu stimmung zu dem vorliegenden Gesetz.

Selbstverständlich können Betroffene, denen durch die Ethik kommission die Zustimmung zur Durchführung einer Maß nahme der PID nicht erteilt wird, auch zukünftig den Rechts

weg beschreiten. Ebenso muss die Ethikkommission bei ei ner Bewertung in der Beschlussfassung das geltende Recht beachten, sonst wäre die Beschlussfassung ungültig. Aber wenn die Ethikkommission, wie sie von der Landesregierung vorgeschlagen wurde, eine ethisch begründete und rechtlich nicht zu beanstandende positive Entscheidung trifft, dann soll te sich auch niemand aus der Politik als Oberrichter auffüh ren und diese Entscheidung korrigieren.