Protocol of the Session on November 26, 2014

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Ja!)

das die Finanzierung einer solchen Maßnahme durch die um liegenden Grundstückseigner regelt?

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Erzähle mir niemand, der Grund für diese Posse sei eine zu lasche Formulierung des zugrunde liegenden Gesetzes. In Sa chen bürokratischer Gängelung durch Finanz- und Maßnah menpläne kann man in Schleswig-Holstein durchaus ein Vor bild in der baden-württembergischen Regierung erkennen.

Wir sehen also: In diesem Gesetz steckt Potenzial – Potenzi al zu reichlich bürokratischem Aufwand bei wenig Ertrag oder – schlimmer noch – zu reichlich bürokratischem Aufwand bei gar keinem Ertrag. Wenn die Ideen Einzelner per Gesetz und Satzung als verbindlich deklariert werden, folgt daraus beilei be noch keine Akzeptanz durch die Betroffenen.

Eine ganze Reihe von Projekten etwa in Sachsen und Hessen wurde von den Eigentümern abgelehnt. Allerdings hat, was die Ablehnung von Aufwertungsprojekten betrifft, Kiel die Nase vorn. In dieser Stadt wurden bereits vier Initiativen ge stoppt, davon allein zwei Vorhaben des Innenstadtkonzepts.

Auf der anderen Seite können echte, freiwillige Initiativen viel mehr erreichen. Deren Arbeit müssen wir unterstützen und dürfen diese nicht zu Zwangsmaßnahmen umfunktionieren.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Auch in den Fachverbänden sind Regelungen wie das GQP umstritten. In einem Land unterstützt Haus & Grund ein Ge setz, und in einem anderen Land lehnt dieser Verband es ab. In Rheinland-Pfalz konnten sich nicht einmal die regionalen Industrie- und Handelskammern auf eine gemeinsame Beur teilung einigen.

Doch trotz der sehr gemischten Erfahrungen anderer Bundes länder und der Uneinigkeit von Experten weiß es unsere Re gierung wieder einmal besser und will das Gesetz nun durch peitschen. Es scheint das Motto zu gelten: „Wenn wir die Bür ger schon nicht bei unserer Politik mitreden lassen, sollen sie wenigstens über das Eigentum ihrer Nachbarn entscheiden dürfen“ – sozusagen ein Zuckerle, mit dem Sie die Bevölke rung über die ausgefallene Politik des Gehörtwerdens hinweg trösten. Dass dieses Bürgerbeteiligungsplacebo wirkt, wage ich zu bezweifeln.

Außerdem stellt sich die Frage: Was folgt auf das GQP? Die Erfahrung zeigt, dass ein solches Gesetz der erste Einstieg ist und schnell der Wunsch nach noch mehr Regulierung gedeiht. In Nordrhein-Westfalen wurde die Gebietskulisse des dorti gen Gesetzes über die Immobilien- und Standortgemeinschaf ten dermaßen ausgeweitet, dass sie heute vom Wohn- bis zum Gewerbegebiet alles umfasst.

Vielfach lässt sich zudem genau das beobachten, wovor ich schon in der ersten Lesung gewarnt habe: Das GQP wird ein Einfallstor, durch das sich die Kommunen aus ihrer Verant wortung für hoheitliche Aufgaben wie Sauberkeit oder sogar Sicherheit zurückziehen und dies teilweise auf die Quartiers gemeinschaft übertragen.

Noch etwas muss mit Sorge gesehen werden: In mehreren Städten werden unter dem Dach gesetzlich regulierter Auf wertungsgemeinschaften zahlreiche Dienstleistungen für die teilnehmenden Grundstücksbesitzer angeboten. Dieses kartell artige Angebot beispielsweise für Hausmeisterdienste schal tet nicht nur gesunden Wettbewerb aus, es erinnert auch stark an entsprechende Angebote kommunaler Träger, über die in diesem Haus vor nicht allzu langer Zeit debattiert wurde, als es um die drohende Umkehr des § 102 der Gemeindeordnung ging.

Betrachtet man beide Vorstöße von Grün-Rot gemeinsam, er gibt sich ein gefährliches Bild, das die FDP/DVP im Auge be halten wird. Sollte sich herausstellen, dass öffentliche Betrie be auf der Grundlage des GQP kleine Unternehmen vom Markt drängen wollen, werden wir dem nicht tatenlos zuse hen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Vorher aber tun wir alles dafür, dass es gar nicht so weit kommt. Die FDP/DVP-Fraktion wird dem Gesetz nicht zu stimmen. Für mich ist es ein Paradebeispiel eines Gesetzes, das nicht erforderlich ist, um Quartiersentwicklung zu fördern.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Dann fra gen Sie mal den HGV in Tübingen!)

Deswegen ist es erforderlich, dass das Gesetz nicht verab schiedet wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie darauf aufmerk sam machen, dass für die Nutzung technischer Geräte in Ple narsitzungen des Landtags die Maßgabe gilt, dass es keine

Laptops sein dürfen. Ich will das noch einmal sagen. Deswe gen appelliere ich an Sie: Laptops dürfen im Plenarsaal nicht benutzt werden.

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Rust das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der zweiten Lesung und der vielen Argumente, die ausgetauscht wurden, möchte ich mich auf drei Punkte konzentrieren.

Der erste ist das Thema Quoren, das in der ersten Lesung tat sächlich eine große Rolle gespielt hat. Ich habe mich damit noch einmal ernsthaft auseinandergesetzt, weil hierzu durch aus gute Argumente vorgetragen wurden. Aber ich kann Ih nen versichern, dass die Quoren, die wir jetzt vorgesehen ha ben, gewährleisten, dass ein hohes Maß an Zustimmung oder ein extrem geringes Maß an Widerspruch – je nachdem, wie man es formuliert – vorhanden sein muss, um ein solches Quartier zu entwickeln und umzusetzen.

Die 15 % sind zur Initiierung erforderlich. Da passiert noch gar nichts, da muss noch niemand etwas bezahlen. Da muss die Verwaltung handeln – Herr Hollenbach, das ist richtig –, aber bei anderen Dingen muss schon bei wesentlich geringe ren Quoren das Rathaus handeln. Ich denke, 15 % in einem Quartier sind schon eine ganz ordentliche Zahl.

Dann kommt die zweite Hürde, die erfordert, dass weniger als ein Drittel widerspricht und zwei Drittel zustimmen oder – je nachdem, wie Sie es formulieren möchten – ihre Zustimmung dadurch signalisieren, dass sie nicht widersprechen. Und das ist natürlich auch eine Frage des Bürokratieabbaus.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Dieses Ge setz ist ein großer Beitrag zum Bürokratieabbau!)

Deswegen verstehe ich nicht, dass infrage gestellt wird, war um wir die Möglichkeit schaffen, dass man eben nicht wider spricht, um Zustimmung zu signalisieren. Wer nicht wider spricht, signalisiert seine Zustimmung.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aha!)

Das ist doch völlig in Ordnung. Wenn man dagegen ist, wenn es so schlimm ist, wie Sie hier wieder den Teufel an die Wand malen, dann kann man doch widersprechen – das ist doch ein einfacher Akt –, indem man sagt: „Nein, ich mache da nicht mit.“ Das ist doch keine große Hürde. Wenn es wirklich so schlimm ist, wie Sie immer behaupten, dann wird auch je mand im Quartier widersprechen. Da bin ich ziemlich sicher.

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Ist das der Bü rokratieabbau?)

Mich berührt schon, dass Sie den Gemeinderäten so wenig zu trauen.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das stimmt! Das ist ja unglaublich!)

Bei der FDP/DVP verstehe ich es noch, weil sie in den Ge meinderäten kaum noch Stimmen zusammenbekommt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Aber die CDU kann doch genug Selbstbewusstsein haben. Sie haben doch in vielen Gemeinderäten sehr große Fraktionen. In diese Fraktionen können Sie doch Vertrauen haben und sa gen: Wenn der Gemeinderat nicht zu mindestens 50 % zu stimmt, dann kommt das sowieso nicht. Haben Sie Vertrauen in Ihre Kommunalpolitiker, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Dann noch zur Härtefallregel: Herr Hollenbach, Sie sind ja vom Fach. Eine Härtefallregel ist immer eine Individualbe trachtung. Es kann nie eine Pauschalbetrachtung sein, wie Sie sie haben wollen. Deswegen ist das, was Sie fordern – eine Pauschalregelung für Härtefälle zu machen –, gesetzessyste matisch falsch. Das widerspricht sich nämlich. Eine Härtefall regel setzt immer eine Individualprüfung voraus.

Der pauschale Ausschluss, den Sie wollten, ist enthalten. Das ist dargestellt worden; Frau Lindlohr hat es angesprochen. Der Ausschlussgrund ist schon aufgeführt, und der Rest ist eine Individualbetrachtung des Härtefalls. Wenn ein Härtefall ein tritt, dann wird jedes Rathaus auch gut reagieren. Es ist ein Gesetz des Ermöglichens, nicht des Zwingens. Keine Kom mune wird gezwungen, das zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Frau Gurr-Hirsch, ich habe Ihre Frage aus der letzten Debat te beantwortet – der Brief müsste angekommen sein –, wel che Kommunen sich hierfür interessiert haben. Seit der ers ten Lesung kamen neue hinzu, die sich für das Instrument in teressieren. Es ist vor allem für die vielen kleinen Einzelhänd ler eine Stärkung. Die Filialen von großen Konzernketten wer den eher dagegen sein und sich unter Umständen nicht groß dafür interessieren, wie gut ein Einkaufsquartier, eine Ein kaufsstraße aufgestellt ist. Die kleinen Einzelhändler werden dadurch gestärkt. Wenn Sie mit denen reden, bin ich mir si cher, dass Ihnen zurückgemeldet wird, dies sei ein gutes und sehr demokratisches Instrument. Die Einzelhändler, die das machen wollen, sind einbezogen. Die Gemeinden und Ge meinderäte sind einbezogen. Daher halte ich es für ein gutes Gesetz des Ermöglichens, um der schwierigen Situation, der viele Einzelhändler in den Innenstädten ausgesetzt sind, zu begegnen. Ich bitte um möglichst breite Unterstützung hier im Haus.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf: Sehr gut!)

Mir liegen keine wei teren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/5935. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/6038. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit einer Ergänzung in § 1 zuzustimmen. Außerdem liegt der Ände rungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/6141, vor, der die §§ 3, 4 und 6 betrifft.

Ich schlage Ihnen vor, zunächst den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/6141, zur Abstimmung zu

stellen. – Sie sind damit einverstanden. Wer den drei Ziffern des Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/5935. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf mit den §§ 1 bis 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung insgesamt zur Ab stimmung stelle? – Das ist der Fall.

Wer dem Gesetzentwurf mit den §§ 1 bis 8 zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt worden.

Die Einleitung