Protocol of the Session on November 12, 2014

Erlauben Sie mir, dass ich noch das Thema Ermächtigungen aufgreife. Bereits heute enthält das bisherige Jagdgesetz eine Reihe von Ermächtigungen, auf deren Basis dieses Gesetz schon über Verordnungen der Landesregierung und des Mi nisteriums weiter ausdifferenziert wird. An dieser Struktur ha ben wir nichts verändert. Insofern verstehe ich das Argument, hier würde der Landtag aus dem Spiel genommen, nicht. Kri tisiert wurde beispielsweise die Ermächtigung, dass die Lan desregierung weitere Arten in das Jagdgesetz aufnehmen kann. Diese ist jedoch Bestandteil des alten Gesetzes, das von den jenigen, die darin jetzt eine Entmachtung des Landtags sehen, mit verabschiedet worden ist.

In einem zweiten Punkt will ich auch noch einmal deutlich sa gen: Das Eigentumsrecht wird durch die Regelungen nicht eingeschränkt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwi schenfrage des Herrn Abg. Glück?

Ja, bitte.

Herr Minister, danke, dass Sie die Frage zulassen.

Ich bitte um Ihre Einschätzung: Unter dem alten Landesjagd gesetz gab es zwar Diskussionen zwischen den Interessenver bänden, aber wenn man an die Basis gegangen ist, hat man ei gentlich immer ein positives Miteinander erlebt. Die Bauern haben gesagt: „Na ja, die Jäger insgesamt sind zwar schwie rig, aber meine Jäger sind in Ordnung.“ Hat man die Jäger be fragt, hieß es häufig: „Na ja, die Bauern insgesamt sind zwar schwierig, aber meine Bauern sind in Ordnung.“ Jetzt haben wir zwei Jahre – –

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Glück, kommen Sie bit te zur Frage.

Ich bitte um Ihre Einschät zung. Nun haben wir zwei Jahre harter Diskussionen hinter uns. Jetzt meine Frage: Würden Sie mit dem Wissen von heu te, dass Ihr Gesetz inhaltlich weitgehend gerupft wurde und dass es so viel Streit vor Ort gab, wo es vorher keinen Streit gab, das ganze Thema wieder so angehen? Anders gefragt: War es jetzt wirklich all das wert?

(Zuruf von der SPD: Ja!)

Sehr geehrter Herr Abg. Glück, ich habe dargestellt, weshalb wir – wir, die Regierung, und Sie, der Ge setzgeber – hier gefordert sind, dem, was im Grundgesetz ver ankert wurde, dem Staatsziel Tierschutz, auch nachzukom men. Ich bin der Auffassung, dass ein solches Staatsziel nicht eine Veranstaltung für Sonntagsreden ist, sondern sich im kon kreten gesetzgeberischen Handeln niederschlagen muss.

Zu der Behauptung, dass es keine Debatte über die Jagd in Baden-Württemberg gegeben habe, bevor dieses Gesetz in die Diskussion kam: Ich weiß nicht, in welcher Nische dieser Ge sellschaft Sie sich exklusiv aufhalten, wenn Sie diese Ein schätzung vertreten. Der erste Landesjägertag, zu dem ich ein geladen wurde, als ich frisch Minister geworden war, hat über das Thema „Gesellschaftliche Stellung der Jagd und unter schiedliche Anforderungen an die Jagd“ diskutiert. Die Jäger haben dort mit einem dazu eingeladenen Professor darüber diskutiert, wie man die gesellschaftliche Rolle der Jagd stär ken kann, weil sich die Erwartungen verändert haben und auf einmal vieles, was früher normal war, so umstritten ist.

Selbstverständlich also standen hier die Jagd und die gesell schaftliche Veränderung, die rechtliche Veränderung, die ver fassungsrechtliche Veränderung im Zentrum der Diskussion. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Glück, das kam nicht aus dem Nichts, sondern das spiegelt genau die Si tuation wider.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Weil Sie von der FDP/DVP das angesprochen und es irgend wie bis heute nicht verstanden haben, sage ich noch einmal: Eigentum verpflichtet selbstverständlich. Wir schaffen die Jagd als Eigentumsrecht keineswegs ab. Das ist überhaupt nicht der Charakter dieses Gesetzes. Aber selbstverständlich unterliegt auch ein Eigentumsrecht wie die Jagd anderen Fra gen, unterliegt es auch schon heute den Regelungen in der Na turschutzgesetzgebung, in der Tierschutzgesetzgebung und vielem mehr. Das ändert sich nicht durch dieses Gesetz, mei ne sehr verehrten Damen und Herren.

Deshalb: Die Ziele und Grundgedanken des Gesetzentwurfs tun der Jagd, tun dem Wild, tun der Natur in Baden-Württem berg gut. Ich bin davon überzeugt und werbe für die Zustim mung zu dem Gesetzentwurf. Wir setzen damit die notwendi ge Modernisierung in der Jagd, die notwendige Modernisie rung im Tierschutz und im Naturschutz praxistauglich um. Das stärkt uns in Baden-Württemberg.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Schöne Worte!)

Ich bin überzeugt: Diejenigen, die Leidenschaft für die Jagd haben, werden sie durch dieses Gesetz nicht verlieren, aber die Akzeptanz für diese Leidenschaft wird gestärkt, weil sie einen rechtlichen Rahmen erhält, der modernen Anforderun gen gerecht wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Meine Damen und Herren, in der All gemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen damit in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/5789. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Druck sache 15/6048. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf mit verschiedenen Änderungen in Artikel 1 und in der Anlage zu § 7 Absatz 1 und 3 zuzustimmen.

Ich werde den Antrag auf namentliche Abstimmung an den Schluss stellen, weil er sich ja auf das Gesetz im Ganzen be zieht.

Ich rufe auf

Artikel 1

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 1 in der Fas sung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ländli chen Raum und Verbraucherschutz, Drucksache 15/6048, ins gesamt zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall.

Wer Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt wor den.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Nationalparkgesetzes

Wer Artikel 2 des Gesetzentwurfs zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Arti kel 2 ist mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wer Artikel 3 des Gesetzentwurfs zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Arti kel 3 ist mehrheitlich zugestimmt worden.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 12. November 2014 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtierma nagementgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Hat dieser Antrag die nach § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung vorgeschriebe ne Unterstützung durch mindestens fünf Abgeordnete? – Das ist der Fall.

Meine Damen und Herren, wer dem Gesetz zustimmen möch te, den bitte ich, mit Ja zu antworten, wer es ablehnen möch te, der möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme ent halten möchte, der antworte mit „Enthaltung“.

Ich bitte den Schriftführer, den Kollegen Burger, den Namens aufruf vorzunehmen, beginnend mit dem Buchstaben S.

(Unruhe)

Ich darf um Ruhe während der Abstimmung bitten.

(Namensaufruf)

Meine Damen und Herren, befindet sich noch jemand im Saal, der noch nicht aufgerufen wurde und jetzt noch abstimmen könnte? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die namentliche Ab stimmung beendet. Ich bitte die Schriftführer, das Abstim mungsergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen)