Wir wollen vielfältigere Zugangsmöglichkeiten für den Ein stieg in eine Laufbahn und auch eine Anpassung an die neue Studienstruktur – Bachelor und Master sind die Stichworte –, was natürlich notwendig ist.
ohne dass sie zuvor in einem langen Vorbereitungsdienst ge schult werden müssten. Auf Mindestzeiten, Mindest- und Höchstaltersgrenzen für den Erwerb der Laufbahnbefähigung, für Beförderung, Aufstieg usw. soll verzichtet werden. Damit soll eben die Leistung noch stärker als bisher in den Mittel punkt gerückt werden. Einstellungen in einem Beförderungs amt sollen für berufserfahrene Bewerberinnen und Bewerber möglich sein. Damit können wir einfach noch besser qualifi ziertes Personal gewinnen, z. B. Mediziner für Gesundheits ämter oder andere Spezialisten.
Der Wechsel von einer Laufbahn in eine andere soll erleich tert werden. Leistungsstarke Beamtinnen und Beamte, auch fortbildungsbereite Beamtinnen und Beamte sollen weiterhin die Möglichkeit des Aufstiegs haben.
Als Ergebnis dieser Flexibilisierung des Laufbahnrechts wird der Landespersonalausschuss entbehrlich, da sein bisheriges Tätigkeitsfeld, über Ausnahmen von den engen Regelungen der geltenden Landeslaufbahnverordnung zu entscheiden, schlichtweg entfällt.
Wir brauchen – das möchte ich zum Schluss als Appell an uns alle richten – ein Beamtenrecht, das uns für lange Zeit das Werkzeug an die Hand gibt, flexibel und situationsgerecht auf Veränderungen reagieren zu können. Der Gesetzentwurf ist meines Erachtens ein Ausdruck unserer Absicht, wesentlich mehr Freiräume zu schaffen, als man das bisher vom Beam tenrecht kennt. Ich bitte Sie, dieses Reformwerk zu unterstüt zen. Ich glaube, das hat es auch verdient.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Dieses Mot to könnte man über die Dienstrechtsreform stellen. Es klang beim Minister schon an: Baden-Württemberg war über viele Jahre an der Spitze dieser Bewegung mit der Dienstrechtsre form, seit wir durch die Föderalismusreform I die Möglich keit bekommen haben, hier entsprechend zu agieren.
Man muss nun erklären – ich finde, das kann man ruhig deut lich ansprechen –, warum wir so lange gewartet haben. Es ist kein Geheimnis.
Ja, wir haben wirklich gewartet. Mein Eindruck war, Herr Oelmayer, dass Herr Oettinger als Ministerpräsident gewar tet hat, weil er gehofft hat,
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Dass er weg ist! – Ver einzelt Heiterkeit – Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Zu Recht!)
dass wir andere Länder auf dem Weg mitnehmen können, schneller als der Bund die Umsetzung der Lebensalterszeit von 65 Jahren auf 67 Jahre auf die Reihe zu bringen. Der Bund wartet mit der vollständigen Umsetzung bis 2029.
Ich sage heute noch immer: Es war für mich eine Leistung – das sage ich jetzt einmal nach links, zu Ihnen –, die Müntefe ring und Schröder vollbracht haben, dass sie damals in der rotgrünen Koalition den Mut hatten, diese Verlängerung zu be schließen. Schlecht war, dass man beschlossen hat, dass sie erst ab 2012 gilt. Man hat also unnötigerweise Jahre verstrei chen lassen. Der Beginn hätte gleich erfolgen sollen.
Wir haben nun gesehen, dass in Baden-Württemberg der Lei densdruck, was die Pensionslasten angeht, ein ganz anderer als im Bund ist, weil wir ein Mehrfaches von Beamten haben als der Bund.
Deshalb war die Absicht sicherlich sinnvoll, dass wir hier schneller vorangehen und diesen Prozess vielleicht bis zum Jahr 2020 abschließen. Daraus resultiert die Wartezeit. Herr Oettinger hat als Ministerpräsident immer gehofft, noch ein paar andere Länder gingen diesen Weg mit. Letztlich ging je doch kein einziges Land diesen Weg mit. Das war das Grund problem.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Jetzt ist er nicht einmal mehr selbst dabei! – Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Aber die Reform ist da!)
Die vorliegende Lösung – das war der Preis, den man zahlen musste – haben wir weitgehend im Einvernehmen mit dem Beamtenbund und mit den Gewerkschaften erzielt. Diese jet zige Lösung setzt auf eine freiwillige Weiterarbeit der betrof fenen Beamtinnen und Beamten.
Aus Sicht der Beamten habe ich auch Verständnis dafür, dass man sagt: „Wir möchten als Anreiz für eine freiwillige Wei terarbeit nicht nur einen Zuschlag von 10 %, wir hätten gern 15 %.“ Aber eines ist doch auch klar: Je mehr wir als Land dem Arbeitnehmer den Anreiz geben, desto weniger ist nach her in der Kasse. Ich brauche jedoch eine gefüllte Kasse, um die exorbitant steigenden Pensionslasten überhaupt bezahlen zu können.
Der Einsparungsbetrag – um Sie jetzt ein bisschen mit Zah len zu bewerfen –, der durch die Verlängerung der Lebensar beitszeit erzielt werden kann, liegt pro Jahr bei durchschnitt lich 89 Millionen €. Das ist schon eine gewaltige Summe. Wenn wir uns nun vor Augen führen, dass wir im Prinzip ei ne Gesamteinsparung von 1,54 Milliarden € in diesem Zeit raum bis 2029 realisieren können, dann wissen wir, dass rich tig viel Geld auf dem Spiel steht.
Allerdings muss man fairerweise sagen, dass wir auch eini ges vorhaben, was Geld kostet. Wir haben z. B. gesagt: Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat, kann abschlagsfrei gehen. Das kostet in summa auch 77,6 Millionen €. Das ist eine entspre chende Mehrausgabe.
Jetzt kommt ein Thema, das die Gemüter in den letzten Wo chen ziemlich bewegt hat. Kollege Kluck ist in Reutlingen so gar in eine Feuerwehruniform geschlüpft und hat dort Dienst getan.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Schwierig! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Das hat aber nicht geholfen! – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Gibt es solche Unifor men?)
Doch, da gab es entsprechende Uniformen. Doch, doch. Wir haben etwas gefunden. Lassen Sie sich überraschen, Frau Haußmann.
Wir haben uns in der CDU die Frage nach der Sonderalters grenze auch nicht leicht gemacht; wir haben intensiv disku tiert. Aber wir haben, finde ich, eine gute Lösung gefunden. Die jetzige Lösung bleibt bei einer einheitlichen Altersgren ze von 62 Jahren für die Polizei, die Feuerwehr – wir reden in diesem Zusammenhang allerdings wohlgemerkt nur über die Berufsfeuerwehr – und für den Bereich des Justizvollzugs. Wir geben aber ein Äquivalent dafür. Denn wir sehen die Mehrbelastung, die in diesem Bereich durch Wechselschicht und anderes entsteht. Wir wollen – das ist für mich der ent scheidende Punkt – keinen Versorgungsabschlag für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug bei Dienstunfähigkeit ab einem
Alter von 60 Jahren vornehmen. Hinzu kommt, dass wir die Ausgleichszahlung – das sind fünf Gehälter von maximal 4 091 € – belassen und noch zwei zusätzliche Urlaubstage ge währen. Ich finde, das ist schon ein adäquater Ausgleich. Da durch entstehen wiederum Kosten von etwa 2,77 Millionen €, die von der vorhin genannten Gesamteinsparsumme abgezo gen werden müssen.
Ich persönlich bin der festen Überzeugung, dass wir mit die ser Lösung zwar nicht Einvernehmen oder Wohlwollen bei al len Beamten erreichen können, dass wir aber dem Problem Rechnung getragen haben und die Betroffenen eigentlich weit gehend zufrieden damit sein können.
Wir haben für die schwerbehinderten Beamtinnen und Beam ten bereits vor der Dienstrechtsreform eine Lösung getroffen. Diese wollen wir in das neue Dienstrecht übernehmen und da bei nach dem bayerischen Modell leicht modifizieren. Auch diese Lösung verursacht Mehrkosten, und zwar etwa 6 Milli onen € pro Jahr.
Die unterhälftige Teilzeit ist ein Instrument – der Herr Minis ter hat es angeschnitten –, das wir neu einführen. Ich finde, die Festlegung eines Mindestumfangs von 30 % ist der rich tige Weg. Auch hier müssen wir mit Mehrkosten rechnen – in diesem Fall in Höhe von 7,5 Millionen € pro Jahr –, die durch erhöhte Lasten im Bereich Beihilfe etc. entstehen. Trotzdem muss man das, finde ich, machen. Das ist ein guter Schritt. Aber die Absenkung des Mindestumfangs auf 25 %, wie es sofort wieder gefordert wird, wäre nach meiner Meinung zu viel.
Außerhalb der Dienstrechtsreform geben wir einen Betrag von 6 Millionen € für das Gesundheitsmanagement aus. Das ist, finde ich, ein richtiger erster Schritt, um zum Erhalt der Ge sundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land bei zutragen.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum Landesperso nalvertretungsgesetz. Mir ist schon klar, dass es bei den Ge werkschaften und auch bei den Personalräten nicht auf Ge genliebe stößt, wenn man die Mitbestimmungsrechte etwas einschränkt. Andererseits sollten die Gewerkschaften und Per sonalräte zur Kenntnis nehmen, dass wir mit der Änderung, die wir mit dem Dienstrechtsreformgesetz vornehmen, im Prinzip nur die Verfassungsrechtsprechung, die übrigens aus dem Jahr 1995 stammt – Stichwort Evokationsrecht –, umset zen. Allein schon aus rechtsstaatlichen Gründen ist diese No vellierung des LPVG unverzichtbar.
Nein, die Fristen verkürzen, das Ganze handhabbarer und schneller machen, so, wie es vor der Großen Koalition der Fall war. Das hätte ich für den richtigen Weg gehalten. Aber unse re Fraktion hat gesagt: Das machen wir nicht.
Der Herr Minister hat vieles im Detail dargestellt. Ich will des halb nur einige wenige Aspekte, z. B. zum Besoldungsrecht, herausgreifen.
Was ich z. B. – das klang vorhin schon an – für einen bundes weit sehr innovativen Ansatz halte, ist die Trennung der Al terssicherungssysteme. Wir wollen damit erreichen, dass der Wechsel aus der Wirtschaft in die staatliche Verwaltung viel leichter als bisher vonstatten gehen kann, dass man seine An sprüche auf Alterssicherung, die man in den jeweiligen Sys temen erworben hat, bei einem Systemwechsel mitnehmen kann.
Hinsichtlich der Anerkennung der vorberuflichen Erfahrungs zeiten haben wir im Ergebnis der Anhörung die anrechenba re Zeit von fünf Jahren auf zehn Jahre erhöht. Auch da haben wir, glaube ich, einen guten Kompromiss erzielt.
Jetzt kommt ein Punkt, den man so oder so sehen kann. Ich denke, es war eine gewaltige Leistung, dass sich die Koaliti onsfraktionen, obwohl die finanziellen Rahmenbedingungen alles andere als gut sind, entschieden haben, 40 Millionen € in die Hand zu nehmen, um noch einmal strukturelle Verbes serungen in der Beamtenbesoldung vorzunehmen. Thomas Blenke hat gesagt, ich solle das Modell erklären, das bei der Polizei jetzt natürlich enorme Möglichkeiten eröffnet. Aber dazu reicht die Zeit nicht aus. Vielleicht können wir das im Ausschuss noch machen.
Ich will nur einmal zwei Stichworte nennen: Im Polizeibe reich wird es 2 150 Beförderungen geben, davon allein 500 Beförderungen von A 8 nach A 9 und 465 Beförderungen von A 11 nach A 12. Im Bereich Steuerverwaltung sind es 1 470 Beförderungen. Sie sehen, da wird wirklich eine Bewegung in das System hineinkommen bzw. ist hineingekommen; wir haben das ja im Nachtragshaushalt schon umgesetzt. Ich hal te das für eine gewaltige Verbesserung.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu den Anträgen der Opposition sagen, die heute ebenfalls zur Beratung vorgelegt worden sind. Eine wichtige Frage ist die nach der rechtlichen Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner schaften.