Denn es gibt dazu unterschiedliche Urteile des Bundesverfas sungsgerichts. Das Urteil vom 7. Juli 2009 – man orientiert sich immer am neuesten Urteil – hat die Hinterbliebenenver sorgung im Bereich des Privatrechts geregelt. Jetzt ist die Fra ge, die man meiner Meinung nach klären muss: Sind wir in sofern daran gebunden, dass wir dieses Privatrechtsurteil in das Beamtenrecht übernehmen?
Das ist die entscheidende Frage. Bisher hat beim Bundesver fassungsgericht kein beamtenrechtlicher Streitgegenstand vor gelegen.
Unabhängig davon wollen die Koalitionsfraktionen dieses Thema klären, damit wir im Rahmen des Dienstrechtsreform gesetzes eine zweifelsfreie Regelung finden. Einen entspre chenden Prüfauftrag mit einem meiner Meinung nach relativ engen Zeitkorsett haben wir schon formuliert. Denn bis zu den Ausschussberatungen soll ein Ergebnis vorliegen.
Die SPD-Fraktion hat darüber hinaus einen Antrag zur Bür germeisterbesoldung mit zur Diskussion gestellt – der Antrag stammt vom Anfang des Jahres 2009 –, den ich persönlich gut nachvollziehen kann. Ich persönlich hatte für diesen Antrag sehr viel Sympathie.
Ja, ja, Herr Schmiedel, langsam. Ich erkläre es gleich. – Für diesen Antrag hatte ich sehr viel Sympathie. Aber das Prob lem ist, dass wir zunächst einmal schauen mussten, was wir im Jahr 2000 gemacht haben, als wir noch durch Vorgaben des Bundes eingeschränkt waren. Damals haben wir drei Grup pen nicht bedenken können; das war damals nicht möglich. Diesen drei Gruppen wollen wir etwas Gutes tun, nämlich die Besoldung um eine Stufe anheben. Es geht – das brauche ich nicht noch einmal zu erzählen – um die Gruppe von Gemein den mit 5 001 bis 10 000 Einwohnern, die Gruppe von Ge meinden mit 15 001 bis 20 000 Einwohnern und Gemeinden mit 20 001 bis 30 000 Einwohnern. Ich denke, im Moment ist das eine adäquate Lösung.
Darüber hinaus gilt die Zusage des Ministerpräsidenten, dass wir in der nächsten Legislaturperiode die gesamte Thematik noch einmal auf den Prüfstand stellen.
Das habe ich vergessen, Entschuldigung. – Auch Dinge, die nicht in Ihrem Antrag stehen, Herr Schmiedel, z. B. Anreize für eine dritte Amtsperiode, könnte man noch umfassender se hen. Wenn Sie das demnächst einmal machen, dann fragen Sie mich. Ich helfe Ihnen dann.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Dann warten wir auf ei nen Vorschlag der Opposition! – Abg. Rainer Stickel berger SPD zu Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Wir nehmen auch unseren Koalitionspartner mit!)
Ich möchte noch auf eine Kleinigkeit zu sprechen kommen, die wir geändert haben. Bei den Landräten und Beigeordne ten, die jetzt im Dienst sind, wollen wir die Altersgrenze auf 68 Jahre erhöhen. Allerdings erwarten wir, dass eine demo kratische Legitimation erfolgt. Die Gremien, Gemeinderat und Kreistag, müssen dann natürlich entsprechend entscheiden, wenn durch den Amtsinhaber ein Antrag gestellt wird. Das halten wir für sinnvoll.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Ich habe in den 19 Jahren, in denen ich im Landtag bin und hier werkle, selten ein solches Paket an Unterlagen bekommen. Nicht einmal bei der Verwaltungsreform war das Paket nach meiner Erinnerung so dick.
Ich möchte mich bei den beiden Häusern, dem Finanzminis terium und dem Innenministerium, bedanken, und zwar nicht nur bei den beiden Ministern, die immer im Fokus stehen, son dern auch bei den Fachleuten, die im Hintergrund arbeiten.
Die CDU-Fraktion hat einmal eine Anhörung durchgeführt. Ich muss sagen, an dem betreffenden Abend war ich über zeugt: Alle Beamten und Beamtinnen – aus dem Haus waren fünf, sechs Leute anwesend – waren profunde Kenner. Es gab keine Frage, die wir gestellt haben, auf die sie keine Antwort gewusst haben.
Ich habe am Anfang gesagt: Was lange währt, wird endlich gut. Finanzminister Stächele hat – das habe ich vor zwei Ta gen zufällig gelesen – laut „Stuttgarter Zeitung“ gesagt: Was lange währt, wird sehr gut. So kann man natürlich auch en den. Ich denke, wenn man einen Strich darunter zieht, ist die Dienstrechtsreform gut gelungen.
Dazu ein Kompliment an das Land. Ich glaube, wir brauchen keinen Vergleich mit anderen Bundesländern zu scheuen. In sofern bin ich zuversichtlich, dass wir dieses Reformwerk durch die Beratungen im Ausschuss tragen und auch hier im Plenum verabschieden werden.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Für die SPD-Fraktion möchte ich in drei Teilen zu dem umfassenden Gesetzeswerk Stellung neh men. Im ersten Teil sage ich, was wir gut finden. Im zweiten Teil komme ich darauf zu sprechen, wo wir Optimierungsbe darf sehen, und im dritten Teil schließlich gehe ich darauf ein, wo wir gravierenden Änderungsbedarf sehen.
Vorweg eine Bemerkung: Was Umfang, Komplexität und Kompliziertheit des Gesetzentwurfs angeht, handelt es sich in der Tat um ein Jahrhundertwerk. Die Dienstrechtsreform hat te auch eine ambitionierte Zielsetzung. Immerhin ging es da mals um einen vorgezogenen Einstieg in die Verlängerung der
Lebensarbeitszeit und schwerpunktmäßig insbesondere um die Betonung von Leistungskomponenten. Im Laufe des Ver fahrens haben sich die Akzente doch stark hin zu konkreten Regelungen verschoben, über die wir noch diskutieren.
Eines möchte ich sagen: In diesem sicher langen Prozess ist im Dialog zwischen den Beteiligten und mit den beiden Ministe rien auch viel erreicht worden. Die Gewerkschaften – ver.di, DGB, Beamtenbund –, die Polizei und die Feuerwehr waren in diesen Dialog sehr stark einbezogen.
Wir haben diesen Dialog mit den Beteiligten auch geführt. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle bei den Beteiligten, die diese Dialogbereitschaft gezeigt haben, aber auch bei den beiden Ministerien, die sehr offen waren. Wir waren oft un terschiedlicher Meinung, haben den Dialogprozess aber sehr positiv erfahren. Das ist leider nicht immer so.
An dieser Stelle mein Dank an die beiden Minister und ins besondere an die Mitarbeiter der beiden Ministerien, die uns, wenn bei uns Unklarheiten bestanden, wenn wir einen Rat oder Aufklärung brauchten, auch geholfen haben, in das kom plizierte Werk zu finden. Dafür sage ich vielen Dank.
Die Beratungen in den Ausschüssen – im Schulausschuss, im Finanzausschuss und federführend im Innenausschuss – wer den ebenfalls sehr umfangreich sein. Ich wünsche mir, dass die Dialogbereitschaft auch bei den Ausschussberatungen an hält.
Der Gesetzentwurf enthält spannende und durchaus fort schrittliche Elemente der Weiterentwicklung des Dienstrechts, die auch unseren Vorstellungen entsprechen.
Das gilt etwa für die Einführung der unterhälftigen Teilzeit im Beamtenrecht. Diese sehr familienfreundliche Regelung, die von uns seit Langem gefordert wird, findet nun Eingang ins Gesetz. Ich erwähne weiter den Sonderurlaub für die Betreu ung kranker Kinder sowie die Offensive für eine freiwillige Weiterarbeit und die Fortführung der Altersteilzeit für schwer behinderte Beamte. Das sind begrüßenswerte Neuerungen.
Ganz wichtig ist der Wegfall des einfachen Dienstes – wenn auch mit einer Ausdehnung der Besoldungstabelle im mittle ren Dienst nach unten. Ganz so gravierend, wie man zunächst vermuten könnte, sind die Auswirkungen durch den Wegfall des einfachen Dienstes also nicht. Aber immerhin wird auch damit eine alte Forderung umgesetzt, die die SPD-Landtags fraktion seit vielen Jahren erhebt.
Es sind strukturelle Verbesserungen bei der Beamtenbesol dung und insbesondere zahlreiche Beförderungsmöglichkei ten vorgesehen. Das ist auch im Polizeibereich besonders wichtig. Wir haben uns lange für solche Maßnahmen in die sem Bereich eingesetzt. Auch wird die Möglichkeit geschaf fen, Leistungsprämien zu gewähren, wenn auch nur in sehr eingeschränktem Umfang.
Besonders begrüßenswert sind die Regelungen zur Beamten versorgung, soweit die Trennung der Alterssicherungssyste
me vorgesehen ist. Auch hier sehen wir uns in einer alten Po sition bestätigt. Diese Regelungen sind dringend notwendig. Sie dienen dem flexiblen Übergang von der Wirtschaft in die Verwaltung und umgekehrt.
Optimierungspotenzial – damit bin ich beim zweiten Teil – sehe ich bei der Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte. In dieser Hinsicht muss unseres Erachtens eine deutliche Opti mierung erfolgen. Wenn man die Regelung einer abschlags freien Versorgung nach 45 Dienstjahren allgemein für Beam te vorsieht, muss man, wenn man Sonderaltersgrenzen ein führt, eine entsprechende Anpassung vornehmen. Denn ein Polizist oder ein Feuerwehrmann, die mit 62 Jahren in Pensi on gingen, würden nie und nimmer 45 Dienstjahre erreichen können.
Wir sehen Optimierungsbedarf bei der Gewährung von Sab batjahren. Im Hinblick auf die unterhälftige Teilzeit haben wir ein Problem, was das Merkmal des dienstlichen Interesses be trifft. Damit werden, glaube ich, die Möglichkeiten, die die ses Instrumentarium bietet, sehr weitgehend eingeschränkt.
Ich möchte, was den Änderungsbedarf angeht – darauf legen wir besonderen Wert –, auf vier Bereiche eingehen.
Der erste Bereich ist die geplante Anhebung der Sonderalters grenze im Vollzugsdienst von 60 Jahren auf 62 Jahre. Wir hal ten an unserer Forderung fest, diese Sonderaltersgrenze bei 60 Jahren zu belassen.
Natürlich ist die Regierung der Kritik insoweit begegnet, als jetzt Zusatzurlaubstage und der Verzicht auf Versorgungsab schläge bei Dienstunfähigkeit vorgesehen sind. Wir glauben aber – die Erkenntnis ist klar und deutlich –: Die physische und psychische Leistungsfähigkeit nimmt ab 50 Jahren ab. Nicht umsonst findet etwa bei der Feuerwehr die Tauglich keitsuntersuchung – –