Protocol of the Session on July 28, 2010

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: „Tosender Applaus bei der CDU“!)

Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Professor Dr. Goll.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat haben wir uns über diesen Gesetzentwurf sehr oft ausgetauscht. Viele Argumen te sind genannt und gegeneinander abgewogen worden. Wir haben bis hin zur Sitzung im Ständigen Ausschuss am vergan genen Donnerstag debattiert. Das Protokoll über die dortige Beratung kann man in der heutigen Ausgabe der „Stuttgarter Zeitung“ lesen. Diese Lektüre ist nicht ganz ohne Unterhal tungswert.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Haben Sie das da hin gegeben? – Zuruf des Abg. Norbert Zeller SPD)

Deswegen will ich jetzt auch nicht alle Argumente – so wich tig das Gesetz ist – noch einmal nennen. Ich möchte umge kehrt aber schon dem Umstand Rechnung tragen, dass wir

heute vor einer wichtigen Entscheidung stehen. Insofern viel leicht als Kompromiss: Ich spreche wenige Punkte noch ein mal an.

Wir tragen mit dem Gesetzentwurf in der Tat den Anforderun gen Rechnung, die uns das europäische Recht und die euro päische Entwicklung vorgeben. Weil vorhin ein schönes Bei spiel genannt wurde, sage ich: Wer diese Entwicklung nicht sieht und denkt, wir könnten in Baden-Württemberg, nach dem inzwischen auch Portugal eingeschwenkt ist, als Einzi ge in ganz Europa – nicht die ganze Bundesrepublik, sondern nur Baden-Württemberg – dieser Entwicklung trotzen, dem muss ich sagen: Das könnte wirklich der Schwanz sein, der mit dem Hund zu wedeln versucht. Da liegt meines Erachtens eine krasse Fehleinschätzung vor.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Da müssen Sie nach rechts schauen, Herr Minister! – Zuruf des Abg. An dreas Stoch SPD)

Nicht nur das Steuerargument wurde genannt, nicht nur das Freizügigkeitsargument wurde genannt. Das Argument ist das Äquivalenzprinzip, wonach man mit der Gebühr vielleicht gar kein Geld verdienen darf. Ich verstehe jeden, der dies bedau ert.

Das Gebäude des staatlichen Notariats wäre über kurz oder lang auf drei von vier Seiten zum Einsturz gebracht worden. Das ist meine Überzeugung – und nicht nur meine. Das ist ein Umstand, für den eigentlich jede Plausibilität spricht, wenn man sich einmal in der europäischen Landschaft umsieht. Ich bitte, nicht so schnell zu vergessen, welchen Zustand wir hat ten. Das System wurde von innen und außen torpediert, und zwar ständig und ununterbrochen. Dieser Landtag war ein ständiger Reparaturbetrieb, in dem wir das nächste Loch wie der geschlossen haben.

Ich habe von vornherein gesagt: Es wird so weitergehen; wir werden niemals Ruhe bekommen, wenn wir nicht den Weg in die Reform antreten. Mit dem ersten Beschluss, in Richtung Reform zu gehen, herrschte wieder Ruhe. Die Notare selbst haben nach einer Perspektive gerufen. Wir müssen ihnen auch die Perspektive eines geordneten Übergangs bieten.

Zu den finanziellen Folgen: Diese sind doch x-fach berechnet worden. Ich kann Ihnen pfundweise Literatur, pfundweise Zahlen auf den Tisch legen. Natürlich wird man sich über manche Zahl nicht einigen. Selbst wenn man so tut, als hätte man im Notariat weiter beliebig Beträge verdienen können – was nicht der Fall ist –, ist es immerhin so, dass sich unter Einrechnung der Einsparungen, die durch die Grundbuchamts reform entstehen, und der Einsparungen bei den Kommunen Gewinne und Verluste dieser gesamten Maßnahme in etwa ausgleichen. Das haben wir von Anfang an dargestellt.

Im Übrigen haben wir schon vor einem Jahr das Bundesge setz bekommen. Das Bundesgesetz sieht den Übergang 2018 vor. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir bundesweit nach wie vor eine Extrawurst dazubekommen haben, nämlich die Einsichtsstellen bei den Gemeinden.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe.

Bundesweit ist einmalig, dass wir bei den Gemeinden Grundbucheinsichtsstellen schaffen können. Damit bekommt das Grundbuchamt insofern eine wirklich nicht zu schlagende Bürgernähe, als man bei jedem Notar und bei zahlreichen Gemeinden Grundbuchzugang er hält.

Meine Damen und Herren, ich will zu den einzelnen Prozes sen der Umsetzung nicht mehr viel sagen. Eines muss man aber im Hinblick auf das klarmachen, was Herr Oelmayer an gemahnt hat, wie wir die ganze Sache über die Bühne brin gen:

Mit dem, was heute beschlossen wird, haben Sie genau das Gesetz, das Sie brauchen, um das zu bieten, was Sie wollen, nämlich mit den einzelnen Leuten planen zu können, wohin sie eigentlich wollen. Das Auseinanderschalten z. B. der No tariate in zwei Abteilungen – Beurkundungen und freiwillige Gerichtsbarkeit – können wir nicht einfach ins Blaue hinein machen. Genau dafür benötigen wir dieses Umsetzungsge setz.

Dieses Gesetz ist wichtig, nachdem der Wechsel bundesrecht lich grundsätzlich beschlossen ist. Dieses Gesetz ist wichtig, damit wir Schritt für Schritt eine geordnete Durchführung ma chen können, an die wir unverzüglich herangehen werden. Wir werden dann auch sagen können, wie der Bereich Beurkun dung aussieht, wie viele Stellen vorhanden sind.

Wir können mit jedem Einzelnen darüber sprechen, wohin er will. Genau das werden wir tun. Wir werden für jeden Einzel nen und für jede Einzelne, die in dem Notariat beschäftigt sind, egal, ob es Notarinnen und Notare oder Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter sind, eine Perspektive entwickeln, unab hängig davon, ob sie in die Freiheit wollen oder ob sie zum Staat wollen. Genau dafür brauchen wir dieses Gesetz, um das es heute geht. Dann können wir den restlichen Weg miteinan der ordentlich bewältigen, unter Berücksichtigung der Inter essen der Betroffenen, soweit dies möglich ist, wobei ich sehr zuversichtlich bin, dass wir die vorhandenen Wünsche der Be troffenen in erheblichem Umfang werden erfüllen können.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, da mit wir die Reform ordentlich auf den Weg bringen können.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegt keine Wortmel dung mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksa che 14/6250.

Dazu ist eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich gehe davon aus, dass die hierfür nötige Zahl von fünf Stimmen zu sammenkommt. – Das ist der Fall. Danke schön.

Ich schlage vor, dass wir zunächst über die einzelnen Artikel abstimmen und die namentliche Abstimmung bei der Schluss abstimmung vornehmen. – Sie sind damit einverstanden. Dan ke schön.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/6722.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige

Gerichtsbarkeit

Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zuge stimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Weitere Änderung des Landesgesetzes über die frei

willige Gerichtsbarkeit

Im Einleitungssatz ist die Fundstellenangabe des Landesge setzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit offen geblieben.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um mehr Aufmerk samkeit. Wir befinden uns in einer Abstimmung.

Das Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit wurde mit Artikel 1 dieses Gesetzentwurfs, über den wir gerade ab gestimmt haben, geändert und ist noch im Gesetzblatt zu ver künden. – Sie sind damit einverstanden, dass die fehlende Fundstellenangabe vom Ausfertigungs- und Verkündungsor gan vor der Verkündung ergänzt wird.

Wer Artikel 2 mit dieser Maßgabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Arti kel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Landesjustizkostengesetzes

und dazu Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/6722. Wer Artikel 3 mit dieser Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zu gestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Weitere Änderung des Landesjustizkostengesetzes

Im Einleitungssatz ist die Fundstellenangabe des Landesjus tizkostengesetzes offen geblieben. Das Landesjustizkostenge setz wurde mit Artikel 3 dieses Gesetzentwurfs, über den wir gerade abgestimmt haben, geändert und ist noch im Gesetz blatt zu verkünden. – Sie sind damit einverstanden, dass die fehlende Fundstellenangabe vom Ausfertigungs- und Verkün dungsorgan vor der Verkündung ergänzt wird.

Wer Artikel 4 mit dieser Maßgabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Arti kel 4 ist mehrheitlich zugestimmt.