Wer stimmt dem Einzelplan 14 zu? – Gegenstimmen? – Ent haltungen? – Einzelplan 14 ist einstimmig zugestimmt.
Wir kommen nun in der Dritten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Entwurf des Nachtragsgesetzes der Lan desregierung, Drucksache 14/6580:
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – § 1 ist mehrheitlich zuge stimmt.
lautet: „Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haus haltsjahre 2010 und 2011“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/6661, abzustimmen. – Sie stimmen zu. Es ist so beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwe sens in Baden-Württemberg – Drucksache 14/6250
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kein Reformwerk der letzten Jahr zehnte ist länger, intensiver und kritischer diskutiert worden als die Notariats- und Grundbuchamtsreform. Dies gilt beson ders auch für unsere Fraktion, die es sich bei diesem Gesetz entwurf bestimmt nicht leicht gemacht hat.
Lassen Sie mich am Schluss des Verfahrens noch ein paar wichtige Punkte ansprechen. Ob nun die Versorgungsansprü
che wie derzeit gesetzlich geregelt werden oder im neuen Dienstrechtsreformgesetz, ist allenfalls für Juristen noch von Interesse.
Wichtig ist allein, dass die Versorgungsansprüche gesichert sind. Dies garantieren wir hiermit. Ich denke, so viel Vertrau en sollte man in ein Parlament haben.
Im Übrigen wird morgen der Entwurf des Dienstrechtsreform gesetzes eingebracht. Hier regeln wir im neuen Landesbeam tenversorgungsgesetz die Trennung der Alterssicherungssys teme. Das heißt, wer jetzt Altersversorgungsansprüche hat und dann in die Freiberuflichkeit geht, dem bleiben die erworbe nen Ansprüche erhalten. Es erfolgt also keine Nachversiche rung in der gesetzlichen Rentenversicherung; denn damit wür de sich der Notar natürlich erheblich schlechterstellen. Ich bit te das jetzt einfach einmal so zu nehmen. Wir stehen dazu, dass die Altersversorgungsansprüche auch gewährleistet sind.
Lassen Sie mich noch einmal das Ziel nennen. Das Ziel ist nach wie vor unverändert. Wir möchten, dass möglichst vie le Notare in die Freiberuflichkeit gehen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Reform ernsthaft gefährdet. Deshalb kön nen wir auch keine Kompensation der Gebührenanteile der Notare vornehmen. Dies würde nämlich genau dazu führen, dass der Beamtenstatus so komfortabel ausgestattet wäre, dass niemand mehr Freiberufler werden wollte. Statt der Kompen sation wollen wir etwa 180 Funktionsstellen schaffen und die se mit einer Zulage versehen.
Dass die Erwartungshaltung zahlreicher Notare, was die fi nanzielle Kompensation anlangt, sehr hoch war, ist unserer Fraktion sehr wohl aufgefallen. Allerdings hat die CDU-Frak tion in diesem Bereich niemals eine Zusicherung abgegeben. Unsere Fraktion wird sich aber dafür einsetzen, dass die Zu lagen angemessen sein werden.