Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 10 des Gesetzentwurfs. Wer der Nummer 10 zustimmt, der möge bit te die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 10 mehrheitlich zugestimmt.
Ich lasse über die Nummern 11 bis 14 von Artikel 1, zu denen es keine Änderungsanträge gibt, gemeinsam abstimmen. Wer den Nummern 11 bis 14 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist den Nummern 11 bis 14 von Artikel 1 mehrheitlich zuge stimmt.
Ich rufe nun Artikel 1 Nr. 15 und dazu Ziffer 2 des Änderungs antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/6326-1, zur Ab stimmung auf. Wer der Ziffer 2 dieses Antrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich ab gelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 15 des Gesetzentwurfs. Wer der Nummer 15 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 15 zugestimmt.
Ich lasse über die Nummern 16 bis 23 von Artikel 1, zu de nen keine Änderungsanträge vorliegen, gemeinsam abstim men. Wer den Nummern 16 bis 23 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist den Nummern 16 bis 23 von Artikel 1 mehr heitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.
rung – Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung – Drucksache 14/6248
Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Das Hochschulrecht ändern für den Hochschulzugang beruflich qualifizierter Menschen – Drucksache 14/5376
Nach der Begründung durch die Regierung erfolgt eine Aus sprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.
Für die Landesregierung darf ich dem Minister für Wissen schaft, Forschung und Kunst Professor Dr. Frankenberg das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir in erster Li nie den Hochschulzugang für beruflich besonders Qualifizier te verbessern. Das heißt, im Grunde genommen wird der Meister bzw. die Meisterin einen Zugang zu den Hochschu len haben, wie er durch die allgemeine Hochschulreife, das Abitur, gegeben ist. Zum Zweiten wird für beruflich beson ders Qualifizierte, etwa auf der Gesellenebene, die Möglich keit geschaffen, über besondere Prüfungen den Hochschulzu gang zu erlangen.
Das Gesetz enthält dann weitere Bestandteile, die die Hoch schulmedizin betreffen, vor allem die Regelung der Gründung gemeinsamer Unternehmen zwischen Teilen der Universitäts klinika und Dritten. Es geht zudem um bestimmte Rechte des Wissenschaftsministeriums hinsichtlich der Wahl, Bestellung und Abberufung von Vorständen in Universitätsklinika.
Der zentrale Punkt ist der Hochschulzugang beruflich Quali fizierter. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das, was wir für die Schule als den Leitgrundsatz entwickelt haben, nämlich das Prinzip „Kein Abschluss ohne Anschluss“, für die beruf lich Qualifizierten ebenfalls ermöglichen.
Diejenigen, die in diesem System sind, die eine duale Ausbil dung absolvieren, müssen die Chance haben und auch wissen, dass sie später ein akademisches Studium absolvieren kön nen. Es ist sicherlich auch eine Motivation, zu wissen, dass man zunächst in eine duale Ausbildung gehen kann und die ser Weg keine Sackgasse ist. Es ist wichtig, dass wir für die sen Ausbildungsbereich nach wie vor gute und geeignete jun ge Menschen gewinnen können.
Wir verbinden den Weg zum Hochschulzugang mit Beratungs gesprächen, mit begleitenden Studienangeboten und auch mit der Frage, wie die Leistungen, die man in der beruflichen Qua lifikation erbracht hat, auf das spätere Studium anrechenbar sind. Die Hochschulen und die Fachhochschulen werden ent sprechende spezielle Studienangebote machen, bei denen das, was geleistet worden ist, besser angerechnet werden kann, und das, was nachgeholt werden muss, auch nachgeholt werden kann.
Mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz wird übrigens den Fachhochschulen die angemessene Bezeichnung „Hochschu len für angewandte Wissenschaften“ zugestanden.
Wir verbessern mit diesem Gesetz nicht nur den Hochschul zugang Berufstätiger, sondern auch die Hochschulzulassung allgemein. Wir gehen jetzt davon aus, dass für das Winterse mester 2011/2012 das neue Serviceverfahren möglich ist, das heißt, dass sozusagen die Geordnetheit des Zugangs an die Hochschulen in stark überbelasteten Fächern wesentlich ver bessert wird.
In den Auswahlverfahren wird klargestellt, dass neben schu lischen auch außerschulische Kriterien in die Auswahl einzu beziehen sind,
indem wir etwa beim Medizinstudium die Tätigkeit im Be reich von Rettungssanitätern und Ähnliches einbeziehen, dass als weitere Auswahlkriterien, wie es eigentlich überall der Fall ist, Essays und Motivationsschreiben möglich sind, aber dass auch dort, wo der Test eignungsdiagnostisch und auch vom gesamten Aufwand her nicht zu rechtfertigen ist, die Ausnah me gegeben sein kann, einen solchen Test nicht durchführen zu müssen.
Ich glaube, dass wir mit dem Gesetzentwurf, was den Hoch schulzugang Berufstätiger betrifft, einen richtigen und wich tigen Schritt machen,
der aber von Strukturen und Strukturänderungen an den Hoch schulen begleitet wird, und dass wir damit unser Hochschul zugangsrecht den Gegebenheiten anpassen. Ich glaube, auch die vorgesehenen Verbesserungen in der Universitätsmedizin sind notwendig.
Ich denke, dass „Hochschulen für angewandte Wissenschaf ten“ für die Fachhochschulen eine angemessene Bezeichnung ist, die sie richtig beschreibt, die sie auch in einen angemes senen Bezug zu anderen Hochschulen ihres Typs im Bundes gebiet setzt
und die die englische Bezeichnung „University of Applied Sciences“ endlich in eine angemessene, deutsche Form bringt;
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Mit dem vor Kurzem eingebrachten Ge setzentwurf stellen wir in unserem Land an einigen wichtigen Stellen die Weichen für eine weitere erfolgreiche Zukunft un serer Hochschulen.
Drei Punkte sind zentral. Erstens: Das Land bringt mit diesem Gesetz ein klares Konzept zur Neuregelung der Hochschul zulassung für Meister und beruflich qualifizierte Personen wie Fachwirte auf den Weg. Unsere Botschaft ist: Wir trauen un serem Handwerk viel zu. Deshalb eröffnet das Gesetz quali fizierten Handwerkern die Möglichkeit – wie sie für Abituri enten besteht –, den allgemeinen Hochschulzugang zu erlan gen.
Für uns ist das Gesetz nicht nur eine weitere Fortentwicklung unseres Hochschulsystems, sondern dahinter steht eine Wer tung, ein klares Bekenntnis zur Durchlässigkeit unseres Bil dungssystems. Nicht die Herkunft,