Protocol of the Session on April 14, 2010

Anders ist es bei der Frage der Pensionen und der Altersver sorgung. Da ist es in der Tat zutreffend, dass dieser Passus

noch nicht im Gesetz verankert ist. Aber ich habe vorhin da rauf hingewiesen: Das wird sicherlich noch einmal ein Dis kussionspunkt sein, kann ich mir vorstellen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Jawohl!)

Der wird von Regierungsseite nicht aufs Tableau gebracht. Aber wir haben jetzt sechs Wochen Zeit, um mit allen Betrof fenen, insbesondere mit den Verbänden, zu reden.

Zur zweiten Frage möchte ich, wenn Sie mir gestatten, etwas weiter ausholen. Sie haben in der Tat recht: Das Landesper sonalvertretungsrecht stößt beim Beamtenbund in Teilen auf Widerstand. Ich will allerdings voranstellen: Der Chef des Be amtenbunds, Herr Stich, hat das, was schon jetzt auf den Tisch gelegt wurde, umfassend ausdrücklich gewürdigt und gelobt. Darüber freue ich mich. Er hat das als Ergebnis eines langen Beratungsprozesses angesehen, der sehr vertrauensvoll ge führt wurde. Deswegen bin ich auch sicher, dass wir die rest lichen Differenzen ebenfalls noch in einem Konsens lösen werden.

Was wir jetzt getan haben, ist Folgendes: Die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes setzt jetzt – ich füge hin zu: endlich – die tragenden Entscheidungsgrundsätze des Bun desverfassungsgerichts in seinem Beschluss zum schleswigholsteinischen Mitbestimmungsgesetz um. Die leidige Dis kussion über die Verfassungsmäßigkeit unseres Landesperso nalvertretungsgesetzes ist damit beendet. Das ist die erste Feststellung, die mir sehr wichtig ist. Denn diese Diskussion haben wir jahrelang geführt, und sie ist jetzt bereinigt und er ledigt. Ich sage deswegen „endlich“, weil diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon aus dem Jahr 1995 stammt und Baden-Württemberg inzwischen – auch dies räu me ich ein – zu den letzten Bundesländern gehört, die noch nicht alle erforderlichen Konsequenzen in ihrem Recht nach vollzogen haben. 1996 haben wir zu den Ersten gehört, die den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Landesper sonalvertretungsgesetz berücksichtigt haben, aber damals lei der eben nicht in allen Punkten. Das müssen wir jetzt nach holen.

Die Diskussion über diesen Punkt – lassen Sie mich das auch noch sagen – wird, wie mir scheint, besonders emotional ge führt und verläuft teilweise auch ein bisschen abseits von sachlichen Argumenten. Da wird gern von den Gegnern das Bild gezeichnet, dass die Mitbestimmungsrechte der Perso nalräte abgebaut und die Beschäftigungsinteressen nicht ernst genommen würden. Das ist falsch. Richtig ist: Wir schätzen die Mitbestimmung der Beschäftigten und bekennen uns zu starken Mitbestimmungsrechten. Das sind nicht nur Lippen bekenntnisse.

Wir bleiben in allen Fällen, die wir neu regeln müssen, in der Mitbestimmung. Wir bleiben auch in der höchstmöglichen Form der Mitbestimmung, die das Verfassungsrecht überhaupt zulässt. Nur in wenigen Einzelfällen, Herr Kollege Stickel berger, die bis zum Schluss streitig bleiben und in denen des wegen eine paritätisch von Personalräten und Dienststellen bestellte Einigungsstelle unter einem neutralen Vorsitzenden angerufen wird, muss deren Entscheidung in eine Empfehlung an die oberste Dienstbehörde umgemünzt werden. Das ist der Stand des Verfahrens.

Ich bin sicher, dass wir da mit dem Beamtenbund in den nächsten sechs Wochen genauso vertrauensvoll beraten, wie das in der Vergangenheit der Fall war.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Dann war der MP in seiner Einschätzung voreilig!)

Nein, nicht voreilig, sondern die pauschale Zustimmung des Beamtenbunds hat er sicherlich auch noch auf die Dissens punkte bezogen. Aber diese geringfügigen Lücken werden wir noch mit Diskussionen ausfüllen.

Für die nächste Frage erteile ich Herrn Abg. Oelmayer für die Fraktion GRÜNE das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsi dent. – Herr Minister, ich habe drei Fragen.

Zur ersten Frage: Am 1. September 2006 ist die Föderalismus reform I in Kraft getreten. Bei den Verfassungsänderungen, bei der Reform des öffentlichen Dienstrechts wollte der da malige Ministerpräsident Schrittmacher sein. Jetzt hinken wir hinterher. Worauf führen Sie es zurück, dass es jetzt fast vier Jahre gedauert hat, bis Sie – dem Kabinett jedenfalls – einen Gesetzentwurf vorgelegt haben?

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Da wird eben gründ lich gearbeitet!)

Die zweite Frage bezieht sich auf die Familiengründungspha se, auf ein familienfreundliches Dienstrecht. Das Einzige, was Sie in dieser Hinsicht jetzt nachweislich zustande gebracht ha ben, ist die Ausdehnung der Teilzeitbeschäftigung. Das The ma aber, dass für eine Familiengründung auch wichtig ist, dass die Besoldung in dieser Zeit der Familiengründungsphase ei ne andere sein muss als die, die sich derzeit darstellt, war zu mindest einmal in der Diskussion. Wieso haben Sie das nicht realisiert?

Zur dritten Frage: Auch die Frage der Leistungselemente in der Besoldung wurde über lange Zeit hinweg offen diskutiert, auch vonseiten der die Regierung tragenden Fraktionen. Auch hierzu ist wenig bis gar nichts Konkretes übrig geblieben. Sie sprechen jetzt von Prämien und Leistungszulagen, die aber noch gar nicht konkretisiert sind. Wieso sind Sie da zurück gewichen? Wieso gibt es keine echte Leistungsbesoldung, we nigstens in dem Umfang, wie sie im Tarifvertrag für die An gestellten vereinbart worden ist?

(Abg. Hans Heinz CDU: Da gibt es gar keine mehr!)

Kollege Heinz, hören Sie gut zu! – Wird es bei den Leis tungsprämien und den Leistungszulagen so sein,

(Abg. Hans Heinz CDU: Sie haben keine Ahnung!)

wie es ehedem schon einmal der Fall war, dass sie gesetzlich gar nicht zugesichert werden und bei der nächsten finanziel len Notlage, die die Landesregierung mit herbeiführt, wieder einkassiert werden?

Das waren vorab einmal meine drei Fragen zu Ihrem Reform konzept.

Bitte, Herr Minister.

Herr Kollege Oelmayer, Sie monieren in Ihrer Frage inzidenter, dass wir schnell gestartet sind, dann aber das Tempo gedrosselt haben. In der Zeitach se betrachtet ist das richtig. Wenn Sie aber die Inhalte und den Diskussionsverlauf betrachten, dann werden Sie zustimmen – ebenso wie Herr Stich vom Beamtenbund –, dass dieser Pro zess richtig war. Denn wir mussten eine Vielzahl von wirklich schwierigen Fragen miteinander diskutieren.

Es ist allemal besser, mit der Beamtenschaft, auf deren Leis tungen und deren Leistungsbereitschaft der Staat angewiesen ist – Sie erinnern sich an das, was ich eingangs gesagt habe –, im Konsens zu Lösungen zu kommen. Wenn man dann zu ver nünftigen Ergebnissen kommt, ist das hundertmal besser, als wenn wir als Erste durchs Ziel gehen, aber anschließend se hen, was auf der Strecke verloren gegangen ist.

Wir haben hier im Übrigen – ich habe es vorhin nur mit ei nem Halbsatz andeuten können – auf einem ganz wichtigen Gebiet auch bundesweit eine Vorreiterrolle. Wir sind die Ers ten, die die Transparenz, die Durchlässigkeit zwischen Beam tenschaft und freier Wirtschaft ermöglichen. Die Trennung der Alterssicherungssysteme ist ein ganz wichtiger, großer Bro cken gewesen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Jawohl!)

Wir reden über das Beamtenrecht. Ganz Deutschland disku tiert seit Jahren über diesen Punkt. Aber kein anderes Bundes land hat es bislang geschafft, das über die Rampe zu bringen. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland. Das wäre mit einem Schnellschuss so nicht gegangen. Das sage ich Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Ha gen Kluck FDP/DVP – Abg. Werner Pfisterer CDU: Sehr lobenswert! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: So ist es!)

Deswegen haben wir da durchaus etwas vorzuweisen.

Ihre zweite Frage kann ich ganz einfach beantworten: Natür lich ist es wünschenswert, den jungen Beamten in der Fami liengründungsphase besoldungsmäßig etwas mehr zukommen zu lassen, weil sie es dann am dringendsten brauchen. Ich den ke z. B. an unsere Polizeibeamten. Wenn ein Polizeibeamter in Besoldungsgruppe A 7 startet – ein Polizeianwärter, ein Po lizeimeister dann, wenn er aufs Revier kommt –, eine Frau und ein Kind hat und in Stuttgart eine Wohnung nehmen muss, bleibt am Monatsende nicht mehr viel übrig. Deswegen war es schon wünschenswert, dass wir da mehr tun.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Dann müsst ihr eben einmal ordentlich zahlen!)

Ja, genau, Kollegin Haußmann. Das haben wir jetzt mit un serer Strukturreform getan. Schauen Sie einmal genau hin.

Bei der Polizei gibt es jetzt das Eingangsamt A 7 de facto nicht mehr.

(Beifall des Abg. Dr. Dietrich Birk CDU)

Die Polizeibeamten fangen jetzt bis auf wenige Ausnahmefäl le in der Besoldungsgruppe A 8 an. Das sind wirkungsvolle Maßnahmen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Jawohl!)

Im Übrigen: Da laufen unsere Regelungen parallel zu denen der Wirtschaft. Dort fangen die meisten eben auch mit einem relativ niedrigen Gehalt an, wenn sie nicht gerade in der – –

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Außer Anlagebera tern!)

Gut. Das wollte ich jetzt nicht sagen, Herr Kollege. Aber da ran habe ich gedacht.

Mit anderen Worten: Da passiert schon etwas.

Wir haben natürlich auch zu berücksichtigen, was wir finan zieren können.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Ja klar, dann muss man das woanders wegnehmen!)

Genau.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das habt ihr euch aber nicht getraut!)

Dann müssen wir auch woanders etwas wegnehmen. Das ist natürlich auch unter dem Gesichtspunkt „Leistungsförderung“ nicht unbedingt motivierend und zielführend.

Aber, Herr Kollege Oelmayer, wir müssen uns natürlich den real gegebenen Rahmenbedingungen beugen und anpassen. Wir tun dabei, was wir können. Ich habe Ihnen deswegen das Beispiel von A 7 bei der Polizei genannt.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Leistungsbesol dung!)

Ja. Darüber haben wir lange mit den Verbänden diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, wie es jetzt augenblick lich auf dem Papier steht. Aber wir haben noch sechs Wochen für die Anhörung. Der Gesetzentwurf liegt jetzt erstmals öf fentlich aus. Dazu werden sich sicherlich noch einige zu Wort melden. Dazu wird der Finanzminister noch etwas sagen, und auch die Beamten selbst werden noch etwas dazu sagen. Das ist nicht in allen Bereichen so einfach schematisch umzuset zen wie – ich nenne ihn noch einmal – im Bereich der Poli zei. Diese finanziellen Ressourcen können weit besser für an dere Zwecke eingesetzt werden.

Sie wissen, dass wir hier on top 40 Millionen € haben, die wir im Zuge der Dienstrechtsreform noch sinnvoll zu verwenden haben werden. Darüber werden wir noch im Einzelnen reden. Ich habe keine Bedenken, dass wir auch bei diesem Punkt zu überzeugenden Lösungen kommen werden. Aber wir müssen uns in allen Bereichen nach der Decke strecken.

Gibt es weitere Fragen? – Für die SPD-Fraktion Herr Abg. Stoch, bitte.