Protocol of the Session on March 11, 2010

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Herr Staatssekretär, nochmals die Frage: Sind Sie bereit, vor allem weil gerade beim Standort Ansbach die Synergieeffekte für BadenWürttemberg ganz erheblich wären, sich in dieser Richtung vielleicht doch noch einmal zu bemühen? Denn das Gutachten mit 270 Seiten spricht nicht unbedingt gegen diesen Standort. Ist die Landesregierung bereit, hierzu nochmals vorstellig zu werden?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Danke, Herr Präsident. – Lieber Kollege Dr. Bullinger, selbstverständlich. Ich habe das ja schon angedeutet. Wir stehen zumindest seit Ihrer Anfrage quasi in Dauerkontakt mit der bayerischen Seite. Wir werden diesen Kontakt aufrechterhalten. Allerdings ist es bei realistischer Betrachtungsweise und nach dem, was ich gehört ha

be, relativ unwahrscheinlich, Bayern vom Standort Ansbach zu überzeugen, sosehr ich das Anliegen aus Ihrer Sicht auch verstehen kann.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Wahrscheinlich weil es Franken sind!)

Keine weiteren Fragen. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Wir kommen nun zur dritten Anfrage:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. B ä r b l M i e l i c h G R Ü N E – A l k o h o l v e r k a u f s v e r b o t a n T a n k s t e l l e n i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Bitte, Frau Abgeordnete.

Schönen Dank. – Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Gründe haben die Landesregierung bewogen, bei

der Formulierung des Alkoholverkaufsverbots an Tankstellen ab 1. März 2010 Tankstellen mit Gaststättenkonzession aus der Regelung auszunehmen?

b) Hat die Landesregierung die Absicht, diese Regelung rückgängig zu machen? Dies bitte mit Angabe, nach welchen Kriterien die Regelung neu gefasst werden soll, bzw. mit Angabe, welche Gründe es dafür gibt, dies nicht zu tun.

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Drautz.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Richie, nicht unter ei- ner halben Stunde!)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abg. Mielich, meine Damen und Her ren! Seit dem 1. März darf in Baden-Württemberg von 22:00 Uhr abends bis 5:00 Uhr morgens kein Alkohol verkauft werden. Das gilt für alle möglichen Verkaufsstellen. Verkaufsstellen sind Supermärkte, Tante-Emma-Läden und natürlich auch Tankstellenshops. Verkauf in einer Verkaufsstelle bedeutet Mitnahme der erworbenen Produkte in handelsüblichen Mengen. Gaststätten dagegen sind gerade keine reinen Verkaufsstellen, sondern erlauben den Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort.

(Beifall des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Gaststätten dürfen auch den sogenannten Gassenschank betreiben. Das heißt, sie dürfen Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, wenn die Speisen und Getränke alsbald verzehrt werden.

(Heiterkeit der Abg. Theresia Bauer GRÜNE)

Meine Damen und Herren, wenn Sie in einem Lokal z. B. eine Flasche Wein bestellen, wer könnte da verhindern, dass Sie mit der vollen Flasche Wein das Lokal wieder verlassen?

(Heiterkeit)

Man brauchte keine Einlasskontrolle, sondern eine Einzelkontrolle aller Gäste, die das Lokal verlassen wollen. Stellen Sie sich das in einem Gartenlokal vor.

(Heiterkeit)

Der Aufwand wäre von keinem Gastwirt zu leisten.

Stattdessen gelten für Gaststätten die strengen Regeln des Gaststättenrechts. Ich erinnere nur an die bußgeldbewehrten Pflichten der Gastwirte beim Ausschank alkoholischer Getränke. Anders als in Supermärkten dürfen z. B. die Preise in Gaststätten keine überhöhte Nachfrage junger Erwachsener nach Alkohol auslösen.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Wie ist das eigentlich bei Weingütern?)

Verstöße können bis zu einer Schließung der Gaststätte und damit zum Verlust der Existenzgrundlage der betroffenen Gastwirte führen.

(Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Meine Damen und Herren, es kommt immer wieder vor, dass Betriebe gleichzeitig eine Gaststätte sind.

(Heiterkeit – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Dann müssten sie aber auch wirklich Gaststätte sein. Dazu gehören eine ordentliche Theke, Sitzgelegenheiten, eine entsprechende Geschirrausstattung sowie ein Ausschank. Und der Gastwirt darf die Getränke nur in einer Menge abgeben, die einen baldigen und gesellschaftlich üblichen Konsum – also auf keinen Fall Exzesssaufen – zulässt.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: „Komasaufen“ heißt das!)

Genau das bedeutet der Gassenausschank.

Mit einem Wort: Es gibt gute Gründe, Verkaufsstellen als Verkaufsstellen und Gaststätten als Gaststätten zu behandeln.

(Heiterkeit – Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE)

Frau Abgeordnete, ich komme jetzt zur Frage unter Buchstabe b. Wie Sie wünschen.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ist das ein Wunsch- konzert hier? – Abg. Ursula Haußmann SPD: Sie wünschen, wir spielen!)

Meine Damen und Herren, der zweite Teil der Frage von Frau Mielich lässt sich kurz beantworten: Die Erfahrungen mit dem Alkoholverkaufsverbot werden nach drei Jahren ausgewertet. Daraus werden dann die Konsequenzen gezogen.

(Abg. Walter Heiler SPD: Welche?)

So steht es im Gesetz, und daran hält sich das Wirtschaftsministerium.

(Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

In der Zwischenzeit werden wir darauf achten, dass alle Gaststätten,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

die Alkohol verkaufen, auch wirklich Gaststätten sind

(Heiterkeit)

und keine getarnten Verkaufsstellen, die jungen Erwachsenen als Nachschublager für Komasaufen dienen,

(Vereinzelt Heiterkeit)

und auch darauf, dass sich Gastwirte auch sonst an alle Regeln des Gaststättenrechts halten.

Sollte es im Einzelfall untragbare Zustände geben, wird die Landesregierung durch örtliche Sperrzeitregelungen dafür sorgen, dass die betroffenen Betriebe zwar Speisen und Softdrinks, aber keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen.

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Ur- sula Haußmann SPD: Wie wollt ihr das machen?)