nicht nur der Abschluss des Vertrags, sondern der Aufruf an uns alle, neue Ideen für die Zusammenarbeit zu entwickeln.
Jeder Abschluss ist auch ein Anfang. In diesem Sinn machen wir heute einen Zwischenschritt, glaube ich, den wir aber sicherlich trotzdem als historisch bezeichnen dürfen.
Verlässliche Partner tun diesen Zwischenschritt heute. Es wird ermöglicht, dass wir in einem verlässlichen Rahmen weiter zusammenarbeiten und einen solchen Vertrag, sollte es einmal nötig sein, natürlich auch weiterentwickeln. Auch das ist mit dem vorliegenden Vertrag möglich.
Wir gehen heute als Land eine Verpflichtung ein, und wir tun dies aus vollem Herzen und sehr, sehr gern. Wir erfüllen diese Verpflichtung nicht nur im Rückblick auf die Vergangenheit, aber sehr wohl auch im Rückblick und in Anerkennung des Erbes, das uns die Vergangenheit hier übermittelt. Wir tun dies aber genauso beherzt im Vorgriff auf die Zukunft, die gemeinschaftlich zu gestalten ist. Wenn man auf die Entwick
lung der israelitischen Gemeinden in den letzten 60 Jahren zurückblickt, so kann einem nicht bange sein um die Weiterentwicklung in den nächsten Jahren.
In dem Konzert der religiösen und kulturellen Stimmen sind die israelitischen Gemeinden eine ganz wesentliche Stimme. Diese wird mit dem heutigen Tag sozusagen in dem Konzert des gemeinschaftlichen religiösen und kulturellen Zusammenlebens fest verankert.
Ich danke allen, die an den Verhandlungen und dem Weg hierhin bis heute beteiligt waren, und ich freue mich auf den weiteren Weg, den wir gemeinsam beschreiten werden.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der SPD und der Grünen – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU und Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/5725.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/5982. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Zustimmung zu dem Vertrag des Landes BadenWürttemberg mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zu dem Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Gesetz einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften – Drucksache 14/5517
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/5517.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/5983. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.