Liebe Kollegen, die Sache ist ganz einfach: Ob ein Antrag zulässig oder nicht zulässig ist, entscheidet sich an der Sache und nicht durch Mehrheiten.
Sonst könnten wir als Opposition einpacken. Dann könnten Sie jeden Antrag, der Ihnen nicht passt, weil Sie sich in der Sache nicht einig sind, einfach für unzulässig erklären.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Wir halten den Antrag von Ih- nen für nicht rechtmäßig!)
Wenn der Präsident feststellt, dass dieser Antrag zulässig ist, dann ist das zu respektieren. Es gehört zu den parlamentarischen Gepflogenheiten, dass Entscheidungen des amtierenden Präsidenten zu respektieren sind. Alles andere kann man dann im Präsidium besprechen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch nach Rücksprache mit der Verwaltung bin ich der Auffassung, dass der Antrag zulässig ist und zur Abstimmung gestellt werden kann. Andernfalls könnte jede Mehrheit im Parlament bei jedem beliebigen Antrag es ablehnen, den Antrag zur Abstimmung zu stellen. Das geht nach unserer Geschäftsordnung nicht.
Insofern halte ich meine Meinung nach wie vor aufrecht, dass dieser Antrag zulässig ist und jetzt auch zur Abstimmung gestellt werden kann.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube nicht, dass die Fragestellung die ist, ob wir hier jeden Antrag mit Mehrheit ablehnen könnten oder jedem Antrag mit Mehrheit zustimmen könnten.
Ich halte diesen Antrag nicht für unzulässig, Herr Kollege. Das ist eine politische Einschätzung, aber diese Einschätzung wird hier oben so nicht geteilt. Insofern lasse ich den Antrag jetzt zu und auch die namentliche Abstimmung,
Eine namentliche Abstimmung findet statt, wenn ein entsprechender Antrag durch fünf Abgeordnete unterstützt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5812-4, zustimmen möchte, den bitte ich, mit Ja zu antworten, wer ihn ablehnen möchte, der möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der antworte mit „Enthaltung“.
Ich bitte die Schriftführerin, Frau Kollegin Schütz, den Namensaufruf vorzunehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben O.
Ist noch jemand im Saal, der abzustimmen wünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Abstimmung beendet. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmen auszuzählen.
Mit Ja haben 41 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 25 Abgeordnete gestimmt, enthalten haben sich 51 Abgeordnete.
SPD: Katrin Altpeter, Christoph Bayer, Stephan Braun, Fritz Buschle, Wolfgang Drexler, Sabine Fohler, Reinhold Gall, Hans-Martin Haller, Rita Haller-Haid, Rudolf Hausmann, Ursula Haußmann, Helen Heberer, Walter Heiler, Peter Hofelich, Gunter Kaufmann, Gerhard Kleinböck, Thomas Knapp, Walter Krögner, Georg Nelius, Dr. Rainer Prewo, Margot Queitsch, Ingo Rust, Nikolaos Sakellariou, Dr. Nils Schmid, Claus Schmiedel, Wolfgang Stehmer, Rainer Stickelberger, Johannes Stober, Andreas Stoch, Wolfgang Wehowsky, Marianne Wonnay, Norbert Zeller.
GRÜNE: Theresia Bauer, Winfried Kretschmann, Dr. Bernd Murschel, Reinhold Pix, Eugen Schlachter, Hans-Ulrich Sckerl, Edith Sitzmann, Dr. Gisela Splett, Franz Untersteller.
CDU: Manfred Groh, Manfred Hollenbach, Karl-Wolfgang Jägel, Karl Klein, Dr. Bernhard Lasotta, Dr. Reinhard Löffler, Ulrich Lusche, Winfried Mack, Stefan Mappus, Paul Nemeth, Werner Raab, Dr. Wolfgang Reinhart, Karl-Wilhelm Röhm, Karl Rombach, Winfried Scheuermann, Katrin Schütz, Stefan Teufel.
FDP/DVP: Dr. Birgit Arnold, Dietmar Bachmann, Monika Chef, Friedhelm Ernst, Dr. Ulrich Goll, Dr. Hans-Peter Wetzel.