Protocol of the Session on December 17, 2009

Für die Fraktion der FDP/DVP darf ich Frau Abg. Fauser das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich dem Lob an das Wirtschaftsministerium anschließen. Es ist erfreulich, dass wir heute ein vorzügliches Gesetz verabschieden können, über das wir in den letzten Monaten umfassend inhaltlich diskutiert haben. Bereits in der ersten Lesung wurde hier kontrovers darüber diskutiert, aber übereinstimmend festgestellt, dass wir damit im Bereich der Anmeldung von Gewerbe zur raschen Umsetzung von mehr Dienstleistungen eine Verbesserung bekommen werden.

Meine Damen und Herren, konstituierende Inhalte der Richtlinie der Europäischen Union sind die Niederlassungsfreiheit und die Freiheit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Austausch von Unternehmungen untereinander. Dies wurde jetzt vereinheitlicht und vereinfacht. Ich hoffe, dass dadurch tatsächlich Erleichterungen für diejenigen, die sich bei uns ansiedeln wollen, geschaffen werden.

Wer schon einmal eine Firma gegründet hat, weiß, dass die Anmeldung noch ganz einfach geht. Da muss man zum Notar, oder man holt sich einen Gewerbeschein. Bei uns im Land fängt die Problematik immer dann an, wenn man ein Unternehmen hat und dann mit der Knappschaft, mit der Berufsgenossenschaft, mit den Kassen, mit allen möglichen Organisationen zu tun hat.

Wir haben gehört: Die Bankberater sind auch nicht immer das, was sie sein sollten. Dies gilt natürlich auch für manche Steu

erberater oder andere Berater. Im Großen und Ganzen sind sie alle natürlich gut. Aber ich darf sagen: Wer schon einmal ein Unternehmen gegründet hat und es dann auch weiterführt, weiß: Darin liegt die Krux. Das Anmelden ist schnell umgesetzt, aber die Belastung durch Bürokratie, Steuern, Gebühren und Abgaben ist für Existenzgründer bzw. KMUs fast nicht erträglich.

Meine Damen und Herren, für die Gemeinden ist es nicht ganz einfach, weil sie – wie wir schon gehört haben – 16 Fachgesetze umsetzen müssen. Wir als FDP/DVP sind froh, dass wir zu einem Allkammernsystem gekommen sind, weil die Kammern die Beratung am besten durchführen können,

(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Ich glaube, Sie ha- ben den Gesetzentwurf nicht gelesen, Frau Fauser!)

weil sie die schwierigen Probleme in den einzelnen Berufs sparten und auch die berufsspezifischen Anforderungen kennen. Darüber hinaus sind die Stadt- und Landkreise mit einbezogen. Ich meine, dass damit ein umfassendes Angebot für alle vorliegt.

Meine Damen und Herren, die FDP/DVP-Fraktion freut sich, dass wir mit diesem Gesetz die EU-Richtlinie zum 1. Januar 2010 umsetzen können. Ich hoffe, dass wir in den nächsten Jahren keine Probleme, sondern nur eitel Freude und Sonnenschein mit diesem Gesetz haben werden.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Herr Minister, nachdem Sie heute schon sehr gelobt worden sind, erhalten Sie nun auch das Wort.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Er feiert schon heute Weihnachten!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kommt in der Tat nicht jeden Tag vor, dass einhellig über alle Fraktionen hinweg

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Es ist bald Weihnachten!)

Zustimmung zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung gegeben wird.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wir hätten es schon besser gemacht!)

Dafür will ich mich ausdrücklich bedanken.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Man kann es auch einmal umgekehrt machen!)

Ich glaube auch, dass das Thema „Einheitlicher Ansprechpartner“ und alles, was damit zusammenhängt – die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie –, schon auch ein wichtiges Ereignis für die Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg ist. Man sollte das nicht unterschätzen. Sie alle haben das nicht unterschätzt, sondern hierauf hingewiesen.

Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin: Man kann schon heute sagen, dass der Europäische Binnenmarkt, was den Warenverkehr angeht, ein Erfolgsrezept war und eine Erfolgsgeschichte ist. Das gilt besonders für das Land BadenWürttemberg, das natürlich, wie man weiß, in besonderer Weise vom Export abhängig ist.

Wir ergänzen diesen Europäischen Binnenmarkt im Warenbereich durch den Dienstleistungsbereich. Ich will nicht wiederholen, was alles schon gemacht worden ist. Heute ist gewissermaßen die Schlussveranstaltung. Es geht einfach darum, jetzt noch zu erreichen, dass alle Binnenmarktschranken, die in unseren Gesetzen, in unseren Vorschriften noch vor handen sind, abgebaut werden, damit die Umsetzung dieser Dienstleistungsrichtlinie zum Einheitlichen Ansprechpartner zu einem Erfolg wird.

Sie müssen sich vorstellen, meine Damen und Herren – es ist von Fleißarbeit gesprochen worden; es war tatsächlich so –: In der Tat mussten rund 1 000 Rechtsnormen durchforstet werden, und zwar über alle Ministerien hinweg, um die Binnenmarktschranken für den Einheitlichen Ansprechpartner wirklich zu beseitigen. Das ist gelungen. Wir haben hierzu einen schlanken Gesetzentwurf vorgelegt, in dem 16 Einzeländerungen gebündelt werden. Ich finde schon, dass das ein Beitrag dafür ist, dass der Binnenmarkt im Dienstleistungsbereich in der Zukunft funktionieren kann.

Ich will noch darauf hinweisen, dass nicht einmal die Hälfte der Bundesländer so weit sind wie wir. Ich kann Ihnen sagen, dass viele Bundesländer in diesen Tagen überhaupt erst in das parlamentarische Verfahren hierzu einsteigen und daher natürlich noch einige Zeit brauchen werden. Wir sind just in time. Das hängt damit zusammen, dass wir auch von Regierungsseite her versucht haben, die Dinge so schnell wie möglich voranzubringen, obwohl es natürlich auch viele Diskussionen gegeben hat.

Aber natürlich haben auch das Parlament, die Fraktionen, der Wirtschaftsausschuss und die Landtagsverwaltung ein ganz besonderes Verdienst daran, indem zugesagt wurde, heute Morgen noch die notwendige Sitzung des Wirtschaftsausschusses zur Beratung dieses Gesetzentwurfs durchzuführen, um damit den Weg freizumachen, dass dieses Gesetz noch vor dem 1. Januar 2010 unter Dach und Fach gebracht und zum 1. Januar 2010 auch tatsächlich wirksam werden kann.

(Beifall des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP)

Ich bedanke mich dafür ausdrücklich. Ich bin froh, dass wir die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie jetzt in trockenen Tüchern haben. Ich will noch einmal darauf hinweisen: Der Europäische Binnenmarkt ist nicht nur ein Warenmarkt, sondern auch ein Dienstleistungsmarkt.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Jawohl! Sehr richtig!)

Genau diesen Dienstleistungsmarkt, der – jedenfalls in der Zukunft – mindestens genauso wichtig sein wird wie der Warenmarkt, hatten wir seit einem halben Jahr im Fokus. Drei Gesetze waren notwendig, um dies auf die Reihe zu bringen. Das ist mit dem heutigen Tag gelungen. Das ist ein guter Tag für die Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg, aber auch ein guter Tag für das Zusammenspiel von Parlament und Regie

rung, wofür ich mich noch einmal ausdrücklich bedanken will.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Gut!)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/5516.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirt schaftsausschusses, Drucksache 14/5605. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Hafensicherheitsgesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesverwaltungsverfahrensge

setzes

Wer Artikel 2 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der

ordentlichen Gerichtsbarkeit

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Änderung des Landespressegesetzes