Wer Artikel 13 zustimmt, den bitte ich, die Hand zu heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 13 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 14 zustimmt, der möge bitte die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 14 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 15 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 15 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 16 zustimmt, der möge bitte die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 16 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 17 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 17 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt in BadenWürttemberg (DLR-Gesetz BW)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Nein, nein. Ich habe gerade nach den Gegenstimmen gefragt. – Es ist niemand dagegen. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt. Vielen Dank.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von BadenWürttemberg – Drucksache 14/5578
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! So wie die Parteien, so wie einzelne Abgeordnete, so sind auch die Fraktionen für die politische Willensbekundung und für die politische Arbeit wichtig. Deshalb ist es wichtig, dass wir eine zeitgemäße Beschreibung der Aufgaben der Fraktionen vornehmen und in eine Gesetzesform gießen. Dies dient den Fraktionen, dies dient den Kontrollorganen, und dies dient letztlich auch dem Landtag.
In der Vergangenheit hatte es bedauerlicherweise immer wieder strittige Fragen gegeben, beispielsweise dann, wenn von Fraktionen Druckerzeugnisse herausgegeben worden sind, wenn Veranstaltungen durchgeführt worden sind,
wenn Straßen- oder Standaktionen veranstaltet worden sind, wenn Werbematerial vergeben worden ist, wenn Internetauftritte erfolgen oder wenn Meinungsumfragen veranstaltet worden sind.
Es soll aber keinen Streit über die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionsgeldern geben. Das ist im Sinne der Fraktionen, im Sinne des Rechnungshofs und letztlich auch im Sinne des gesamten Landtags, insbesondere im Sinne von dessen Präsidenten, der über solche Rechtsfragen letztlich zu entscheiden hat.
Der vorgelegte Gesetzentwurf dient daher der Klarstellung und der Präzisierung. Er gibt klare Definitionen vor, und er zieht entsprechende Folgerungen daraus. Zunächst einmal gibt er eine zeitgemäße Aufgabenbeschreibung der Fraktionsarbeit, und er klärt dann auch den Einsatz der den Fraktionen zugewiesenen staatlichen Mittel. Mit dieser gesetzlichen Präzisierung erleichtern wir letztlich auch die Arbeit des Rechnungshofs sowie des Landtags und seines Präsidenten. Insbesondere gibt der vorgelegte Gesetzentwurf Antworten auf Fragen zu Inhalt und Umfang der Fraktionsautonomie.
Meines Erachtens sind dabei aus heutiger Sicht folgende Aspekte besonders bedenkenswert: Der erste Punkt ist, dass mit der Parlamentsreform auch eine deutliche Steigerung der Anforderungen an die Fraktionsarbeit einhergeht. Wir haben zweitens eine spürbare Zunahme der Verflechtungen zwischen der Landespolitik einerseits und der Bundespolitik oder der Europapolitik andererseits. Damit haben wir natürlich auch einen entsprechenden Kommunikationsaufwand mit deren Organen. Wir müssen mit dem Bundestag kommunizieren, wir müssen mit dem Europaparlament kommunizieren, wir müssen mit anderen Landtagen kommunizieren, und ebenso müssen wir mit Landkreisen sowie dem Städtetag und dem Gemeindetag kommunizieren.
Wenn wir diese weit gefasste Fraktionsautonomie als Spiegelbild sehen, dann korrespondiert damit eine Öffentlichkeitsarbeit, die eigenverantwortlich sein muss. Das ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit. Das regeln wir mit diesem Gesetz jetzt ausdrücklich. Die Fraktionen haben in einer repräsentativen Demokratie nicht nur Adressat von dem zu sein, was die Bürger an die Fraktionen und an deren Arbeit heranreichen, sondern sie sind auch selbst ein autonomer Faktor in der parlamentarischen Demokratie, in der parlamentarischen
Willensbekundung. Deswegen ist es für uns selbstverständlich, dass dieses Gesetz jetzt so gefasst wird.
Wir heben allerdings hervor, dass eine klare Grenze zur Parteiarbeit gezogen werden muss. Das ist für uns als CDU ebenso eine Selbstverständlichkeit. Deswegen wird dies in diesem vorgelegten Gesetzentwurf auch ausdrücklich so geregelt.
Ich fasse zusammen: Es ist ein notwendiges Gesetz. Es dient den Fraktionen hier im Landtag, es dient dem Rechnungshof, es dient dem Landtag insgesamt.
Wenn ich mir zum Schluss noch einen Satz erlauben darf, so ist es folgender: Der Landtag von Baden-Württemberg ist und bleibt das kosteneffizienteste Parlament. Das wird durch diesen Gesetzentwurf nicht verändert.
Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Bei der Diskussion über die Beratende Äußerung des Rechnungshofs zur Mittelverwendung der Fraktionen zu Beginn dieses Jahres sind wir zumindest bei den Wortmeldungen übereinstimmend zu der Auffassung gekommen, das Fraktionsgesetz noch in dieser Periode zu novellieren, und zwar mit dem erklärten Ziel, die Fraktionsarbeit insgesamt auch zeitgemäßer zu beschreiben, wie es Herr Kollege Dr. Scheffold gerade ausgeführt hat.
Meine Fraktion hat in der seinerzeitigen Debatte anerkannt – keine Frage –, dass der Rechnungshof formuliert hat, dass politische Aktivitäten von Fraktionen nicht umfassend aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden dürfen. Diese Formulierung allerdings – „nicht umfassend“ – lässt genau den verfassungsrechtlichen Spielraum für die politischen Aktivitäten, die wir jetzt in ein neues Fraktionsgesetz gießen.