Das Ziel des Trennungsgrundsatzes ist damit nicht mehr die faktische Abgrenzung von Programm einerseits und Werbung andererseits, sondern die Transparenz für den Zuschauer, ob und, wenn ja, wann er auf Werbung treffen kann. Zwar bleibt es grundsätzlich beim Verbot von Product-Placement, jedoch werden, wie Sie wissen, mit § 15 für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und mit § 44 für den privaten Rundfunk Ausnahmen eröffnet.
Betrachtet man das Ganze zusammenfassend, so kann man sagen: Bei diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es um Transparenz für den Nutzer statt um faktische Trennung. Da ist es gut, dass zumindest Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber- und Verbrauchersendungen, Kindersendungen und auch Gottesdienste im öffentlich-rechtlichen wie im privaten Fernsehen völlig frei von Product-Placement bleiben. – Sie schmunzeln.
Der Entwurf dieses Staatsvertrags ist schon vor einigen Monaten im Ständigen Ausschuss ohne Aussprache zur Kenntnis genommen worden. Selbstverständlich werden wir Liberalen der Ratifizierung zustimmen. Aber es wird, Herr Walter, in angemessenem zeitlichen Abstand doch nötig sein, genauer zu untersuchen, wie sich Werbung in ihren verschiedenen Sonderformen weiterhin entwickelt und ob die Transparenz für den Bürger, die wir von diesem Staatsvertrag erwarten – deshalb machen wir ihn –, tatsächlich auch gewährleistet werden kann. Darum geht es unserer Fraktion.
Meine Damen und Herren, der Herr Minister muss nicht reden, aber er darf reden. Ich erteile ihm das Wort.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, dass ich mich zunächst ebenfalls bei der Kollegin Kipfer persönlich und auch im Namen der Landesregierung bedanke.
Sie waren eine stets kritische, aber immer sachkundige Wegbegleiterin. Ich durfte das 17 Jahre lang miterleben. Sie werden in Ihrer Fraktion sicherlich eine Lücke hinterlassen. Denn ich darf sagen: Man musste stets mit Ihnen rechnen, man konnte aber auch immer auf Sie zählen, wenn es um Forderungen des Medienrechts, der Medienpolitik ging. Insoweit herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit.
Ich möchte nur wenige Gesichtspunkte ansprechen, weil die Vorredner viele Punkte inhaltlich beleuchtet haben. Es ist na
türlich richtig, dass die deutschen Länder zunächst gern eine andere Regelung gehabt hätten, was die entgeltliche Produktplatzierung angeht.
Allerdings muss man der Vollständigkeit halber hinzufügen: Der jetzige Staatsvertrag trägt natürlich die Unterschriften der 16 Ministerpräsidenten.
Ich habe mich eben noch einmal versichert: Herr Beck, Herr Böhrnsen, Herr Platzeck, alle haben ihre Unterschrift unter den Vertrag gesetzt.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Carstensen auch? – Gegenruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD: Auch Schleswig-Holstein!)
So viel nur dazu, was die Unterstützung und die Unterzeichnung dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags angeht.
Nun muss man fragen: Warum unterschreiben die Ministerpräsidenten so etwas? Zunächst haben wir in der Tat ein Rahmenrecht Europas.
Herr Kollege Walter, der Medienminister vertritt immer die Interessen des Landes Baden-Württemberg, der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten und der privaten Anbieter. Deshalb haben sowohl Sie als auch die Kollegen Pauli und Kleinmann sowie die Kollegin Kipfer auf etwas hingewiesen, was den Kern trifft, nämlich die Frage der Wettbewerbsfähigkeit.
Das Problem ist ja, dass wir selbst dann, wenn wir bei uns etwas verboten hätten, damit nicht verhindert hätten, dass rundherum, von Amerika und überall her, all die Filme, die ausgestrahlt worden sind oder ausgestrahlt werden, trotzdem mit Produktplatzierungen versehen sind. Das heißt, Sie können das mit der Diskussion vergleichen, die wir jetzt in Kopenhagen oder sonst wo haben: Am deutschen Wesen allein wird die Welt nicht genesen. Dann stellt sich die Frage: Wie stellen wir uns auf, um in der Frage der Wettbewerbsfähigkeit richtig verortet zu sein?
Deshalb hat man bei diesem Staatsvertrag zumindest dort Grenzen gezogen, wo sie wichtig sind, wo sie Sinn machen. Das heißt, kein entgeltliches Product-Placement bei den Öffentlich-Rechtlichen, und bei den Privaten haben Sie die Schranken angesprochen.
Ich will nur auf die wesentlichen Schranken eingehen. Wir sagen: Sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Angeboten gilt, dass versteckte Werbebotschaften absolut unzulässig sind bei Nachrichtensendungen, bei Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, bei Ratgebersendungen, bei Verbrauchersendungen und – was ich besonders bemerkenswert finde – gerade auch bei Kindersendungen.
Ansonsten will ich zu Recht sagen: Im Schwerpunkt geht es um die Regelungen zur Produktplatzierung. Es geht eben darum, dass wir auch im privaten Bereich eine internationale Wettbewerbsfähigkeit von deutschen Produzenten und Veranstaltern sichern. So lässt sich im Grunde genommen die Unterschrift der 16 Regierungschefs erklären.
Deshalb hat man zum Dritten zu Recht darauf geschaut, dass in besonders sensiblen Sendungen – insbesondere in den von mir eben genannten – Produktplatzierungen grundsätzlich untersagt werden.
Deshalb glaube ich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf unter Beachtung aller Rahmenbedingungen, die zu Recht geschildert wurden, einen ausgewogenen Kompromiss gefunden haben.
Meine Damen und Herren, damit ist die Erste Beratung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/5517 beendet. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss überwiesen. – Sie stimmen zu.
Ich wollte Frau Kipfer eigentlich noch nicht verabschieden – denn sie ist nächste Woche noch da –, sondern nur ankündigen, dass dies ihre letzte Rede hier war. Die Verabschiedung holen wir dann noch nach.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Tagesordnung für die Zeit nach der Mittagspause im Einvernehmen mit den Fraktionen umgestellt worden ist: Wir werden zunächst Punkt 7 der Tagesordnung behandeln. Daran schließt sich die Fragestunde an.
Wir unterbrechen jetzt die Sitzung bis 14:00 Uhr und beginnen nach der Pause mit Punkt 7: Information zum Bahnprojekt Stuttgart–Ulm durch den Ministerpräsidenten und Aussprache.
Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, darf ich Ihnen mitteilen, dass Tagesordnungspunkt 11, Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Umweltministeriums – Investitionen in Hochwasserschutzmaßnahmen in 2009 –, Drucksache 14/3863, auf Wunsch der Fraktion der SPD im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen abgesetzt wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Hohen Haus dankbar, dass Sie bereit sind, abweichend von der geplanten Tagesordnung diesen Punkt zu behandeln. Ich glaube, es ist angezeigt, nachdem der Lenkungskreis heute Vormittag getagt hat und nachdem gestern der Aufsichtsrat der Bahn AG getagt hat und beide Gremien zu Entscheidungen gekommen sind und gerade auch der Presse Informationen gaben, dass jetzt die Landesregierung den Landtag umfassend informiert und in der Debatte auf die Positionen der Fraktionen und der Kolleginnen und Kollegen eingeht.
Ausgangspunkt dieser Entscheidung ist die Lage BadenWürttembergs – geografisch, topografisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Wir liegen im Herzen Europas und sind deshalb von Mehrverkehren mehr als nahezu jedes andere Land Europas berührt, egal, ob Nord-Süd oder West-Ost. Wir sind exportorientiert, das heißt, die Beförderung von Waren, Gütern und Menschen ist ein Anliegen für den Wirtschaftsstandort und seine Attraktivität. Wir sind ein Land hoher Mobilität und haben im Bereich der Infrastruktur und der Kapazitäten eindeutig Nachholbedarf.
Nehmen wir die vier Verkehrsmedien. Beim Luftverkehr sind wir mit unseren regionalen Flughäfen und dem Landesflughafen gut aufgestellt, aber in die europäische Liga – Frankfurt, München, Zürich – kommen wir nicht. Das heißt, wir genügen einer nationalen und eingeschränkt einer europäischen Dimension; aber der Flugverkehr ist für ein Land, das mit der Welt verbunden ist, direkt in Baden-Württemberg nicht hervorragend aufgestellt. Dies ändert sich auch nicht mehr.
Bei den Wasserstraßen, einer ökologisch sehr positiven Infrastruktur, haben wir nennenswerte Binnenhäfen. Aber auch hier gilt, dass andere Häfen an Rhein und Ruhr und im Norden und Osten Deutschlands leistungsstärker sind als Mannheim, Karlsruhe, Offenburg, Heilbronn, Stuttgart und Plochingen.