Die Landesregierung schließt eine rechtlich abgesicherte und begrenzte Förderung zur Ermöglichung sinnvoller, aber rechtlich nicht zwingender Maßnahmen nicht aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schlagen Ihnen heute vor – wir haben darüber verhandelt; leider hat es darüber mit der CDU keine Übereinstimmung gegeben; vielleicht lässt sich mit der FDP/DVP eher eine Übereinstimmung erzielen –, dass wir jetzt endlich vom Landtag aus eine Linie vorgeben, was die Landesregierung machen soll. Deswegen schlagen wir Ihnen in dem Änderungsantrag Drucksache 14/5387 vor,
die Landesregierung aufzufordern, sich für eine vollständige, zeitnahe Abschaffung des Schienenbonus gegenüber dem Bund einzusetzen.
die Landesregierung aufzufordern, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, beim Bau der Rheintalbahn
schon jetzt die Lärmgrenzwerte, welche nach der vollständigen Abschaffung des Schienenbonus gelten werden, anzusetzen und die dann dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Das ist logisch. Wir sagen also: Wenn die Anwohner entlang der Rheintalstrecke nichts davon haben, dass ihr den Schienen bonus abschafft, dann legt wenigstens schon jetzt die Grenzwerte zugrunde, die ohne den Schienenbonus gelten. Die Grenzwerte betragen in Wohngebieten mit Schienenbonus 54 dB(A), ohne Schienenbonus 49 dB(A). Nun sagt jeder: Was für einen Unterschied machen schon 5 dB(A) aus? 10 dB(A) mehr werden als Verdopplung des vom Gehör wahrgenommenen Lärmpegels empfunden. Das ist also ein gewaltiger Unterschied.
Das ist der zweite Vorschlag, den wir Ihnen vorlegen. Dem könnten alle zustimmen. Das beinhaltet der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP auf Bundesebene.
Und als Drittes – das muss nach den Äußerungen des Wirtschaftsministers und der Pressemitteilung des Staatsministeriums schon jetzt sein; wir sollten doch als Landtag nicht immer hinterherlaufen – sagen wir im Interesse der Badener, um eine Gleichstellung herzustellen, dass der Landtag beschließen soll,
die Landesregierung aufzufordern, sich am Bau der Rheintalbahn zu beteiligen, um eine menschen- und umweltverträgliche Trassenführung, welche nicht durch die Anpassung der Lärmgrenzwerte durch den Bund abgedeckt wird, zu erreichen.
Wir nennen keine Summe, sondern wir sagen, wir wollen, dass das gleichbehandelt wird wie bei Stuttgart 21. Württemberg und Baden sollen gleichbehandelt werden. Deswegen heißt es „Baden-Württemberg“.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu der Frage „Was ist Stand der Trassierung des dritten und vierten Gleises im Oberrheingraben, und wie geht es weiter?“ drei Bemerkungen machen.
Meine erste Bemerkung ist: Seit Oktober dieses Jahres haben wir einen sogenannten Projektbeirat, zusammengesetzt aus Vertretern des Bundes, der Bahn, des Landes und der berührten Landschaften.
Meine Damen und Herren, wenn Bahn und Bund nach wie vor der Meinung wären, das verwirklichen und durchsetzen zu wollen, was sie ursprünglich geplant hatten, hätten sie in keinen Projektbeirat gehen müssen.
Die Installierung des Projektbeirats ist ein Durchbruch bei dem Problem, dass es nicht so Wirklichkeit werden kann, wie die ursprünglichen Pläne der Bahn ausgesehen haben.
Die Bildung dieses Projektbeirats dürfen sich auch die Bürgerinitiativen am Oberrhein als Verdienst an ihre Fahnen heften.
(Beifall der Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP und Edith Sitzmann GRÜNE – Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: So ist es! – Abg. Dieter Kleinmann FDP/ DVP: Sehr richtig! Das ist Basisdemokratie!)
In diesem Projektbeirat geschieht nicht mehr und nicht weniger, als dass man unter den Beteiligten versucht, zu einer Trassierung beim dritten und vierten Gleis zu kommen, bei der man dann in Zukunft ohne Rechtsstreit durchkommt und bei der man den Wünschen der betroffenen Anlieger so weit entgegenkommt, dass sich beim Lärmschutz eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Plänen – so wie sie uns bekannt sind und auf dem Tisch liegen – ergeben würde.
Meine zweite Bemerkung: Herr Drexler hat recht. Zu unserer großen Freude steht jetzt im Koalitionsvertrag des Bundes – ich zitiere –:
Dazu wollen wir den Schienenbonus schrittweise reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Gleichzeitig wollen wir eine lärmabhängige Trassenpreisgestaltung bei der Bahn.
Wenn der Bund jetzt dabei ist, sich Gedanken darüber zu machen – ich sage es ganz vorsichtig –, dass der Schienenbonus nicht so bleiben kann wie bisher, dann kann doch der Bund nicht kontraproduktiv gegen diese Festlegung im Koalitionsvertrag sagen: „Aber das dritte und vierte Gleis im Oberrheintal wird die letzte Maßnahme sein, bei der uns der Schienenbonus noch interessiert. Er ist einzuhalten.“
Das wird wohl nicht der Fall sein können. Ich kann es auch anders sagen: Bei einer solchen Haltung von Bund und Bahn im Projektbeirat würden die doch von vornherein schlechte Karten haben.
Meine Damen und Herren, hier ist das Tor auf zu einer deutlich besseren Trassierung und Lösung, als sie bisher auf dem Tisch liegt.
Meine dritte und letzte Bemerkung: In dem Projektbeirat sind wir als Land vertreten, und zwar durch Vertreter der Landesregierung und Vertreter der örtlich berührten Räume. Meine Damen und Herren, wir von der CDU-Landtagsfraktion haben ein solches Vertrauen in unsere Mitglieder im Projektbeirat, soweit sie von der Landesregierung kommen,
dass wir im Moment überhaupt keine Veranlassung sehen, unseren Vertretern im Projektbeirat Handlungsempfehlungen zu geben oder gar Handlungsvorgaben zu machen. Wo hat es so etwas denn je gegeben?
Ich sage es noch einmal: Wir haben Vertrauen in unsere Vertreter, und wir sehen deswegen überhaupt keinen Anlass, ir
Herr Drexler, nun gebe ich Ihnen natürlich darin recht, dass es zum Schluss so ausgehen kann, dass wir nicht völlig ungestraft davonkommen können.
Wenn ich in Verhandlungen gehe, dann entblöße ich mich dort doch nicht zum Teil, indem ich sage: Über 100, 200 oder 300 Millionen € brauchen wir gar nicht zu reden. Die legen wir von vornherein auf den Tisch.