Protocol of the Session on July 30, 2009

Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens wurden im März 2009 der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die sonstigen zu erstellenden Unterlagen festgelegt. Auch die zu prüfenden Auswirkungen wurden besprochen. Dazu gehören z. B. die Themen Oberflächengewässer, Grundwasser, Wasserentnahme zur Erstbefüllung, „Betroffene Tier- und Pflanzenarten“ sowie das Landschaftsbild. Ob diese Auswirkungen umweltschädlich oder unter bestimmten Bedingungen und Auflagen vertretbar sind, kann derzeit also noch nicht beurteilt werden. Dazu müssen zunächst die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen. Eine abschließende, detaillierte Beurteilung erfolgt dann im Planfeststellungsverfahren.

Zu Buchstabe b: Zur Vorbereitung der konkreten Planung, auch hinsichtlich des Baugrunds, hat die Schluchseewerk AG einen Antrag auf Zulassung von Probebohrungen beim Landratsamt Waldshut gestellt.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Hoppla!)

Das Landratsamt Waldshut hat diesem Antrag kürzlich unter Befreiung von Verboten der Wasserschutzgebietsverordnungen stattgegeben. Mit der Befreiung verbunden waren naturschutzrechtliche Anordnungen und verschiedene Bestimmungen zum Schutz der Quellen sowie zum Schutz der Bohrlöcher und der Grundwasservorkommen in den Wasserschutzgebieten.

Das Landratsamt ist nach der Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die Bohrungen bei Beachtung der gebotenen Sorgfaltspflichten und der erforderlichen Schutzmaßnahmen zulässig sind und eine Beeinträchtigung des Grundwassers und der Trinkwasserquellgebiete nicht zu befürchten ist.

(Unruhe)

Gegen diese Entscheidung wurden Einsprüche bzw. Widersprüche erhoben. Diese sollen dem Regierungspräsidium in Kürze zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Regierungspräsidium konnte also bislang noch nicht prüfen, ob die Widersprüche Aussicht auf Erfolg haben. Inwieweit sich das Vorhaben im späteren Betrieb auf die Wasserversorgung auswirken würde, kann derzeit noch nicht konkret beurteilt werden.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Jetzt ist das Pump- speicherwerk leer!)

Meine Damen und Herren, ich kann keine weiteren Zusatzfragen zulassen, weil die Gesamtzeit von 30 Minuten, auf die wir uns für die Fragestunde geeinigt hatten, ausgeschöpft ist.

Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 wurde zurückgezogen.

Ich gehe davon aus, dass die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 – Vertragsabschluss über den Beginn der Planung für den Tunnel Falkensteig und den Freiburger Stadttunnel – schriftlich beantwortet wird.

(Widerspruch – Abg. Alfred Winkler SPD meldet sich.)

Es tut mir leid. Ihre Nachfragen können Sie schriftlich stellen. – Bitte, Herr Abg. Winkler.

Frau Präsidentin, darf ich mir eine Bemerkung erlauben: Nachdem gestern die Regierungsbefragung nach exakt 30 Minuten abgeschnitten worden ist

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Eine Stunde!)

und heute die Fragestunde gemäß den Regularien

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Es war eine Stun- de!)

eine halbe Stunde – jetzt auch wieder nach exakt einer halben Stunde abgeschnitten wird, möchte ich Sie fragen: Halten Sie diese minutiöse Einhaltung der für eine Fragestunde vorgesehenen Zeit – mit einigen Nachfragen – für sinnvoll? Ist das nicht konterkarierend?

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Wir haben doch be- schlossen, dass so verfahren wird! – Abg. Dr. Fried- rich Bullinger FDP/DVP: Du musst damit ins Präsi- dium gehen!)

Herr Abgeordneter, wir haben jetzt die Fragestunde auf 35 Minuten ausgedehnt, und Zusatzfragen würden zu weit führen. Wir müssen uns schon an das halten, was wir im Präsidium beschlossen haben.

(Abg. Ernst Behringer CDU: So ist es! – Abg. Alfred Winkler SPD: Ich war exakt in beiden Fällen der Be- troffene!)

Das tut mir leid. Sie können vielleicht Ihre Zusatzfrage schriftlich einreichen.

Meine Damen und Herren, damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v A d o l f H a a s S P D – V e r t r a g s a b s c h l u s s ü b e r d e n B e g i n n d e r P l a n u n g f ü r d e n T u n n e l F a l k e n s t e i g u n d d e n F r e i b u r g e r S t a d t t u n n e l

a) Welche Inhalte hat die vertragliche Vereinbarung, die laut

Pressemeldungen vom 24. Juli 2009 zwischen der Stadt Freiburg und dem Land Baden-Württemberg nach „monatelangem zähen Ringen“ über die Durchführung der Planung des Freiburger Stadttunnels als Vorstufe für die Realisierung desselben verbindlich abgeschlossen wurde?

b) Welche Zeitabläufe sind in dieser Vereinbarung vorgesehen für den Abschluss der Planung und die Fertigstellung des Falkensteigtunnels?

Schriftliche Antwort des Innenministeriums

Antwort zu a und b: Wesentlicher Inhalt der Vorfinanzierungsvereinbarungen ist: Das Land verpflichtet sich, richtliniengerechte RE-Entwürfe bis 31. Dezember 2013 in eigener Verantwortung zu erstellen und in das Sichtvermerksverfahren

einzubringen. Im Gegenzug hierzu verpflichten sich die Stadt Freiburg und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, die erforderlichen Kosten vorzufinanzieren. Stadt und Landkreis erhalten einen Refinanzierungsanspruch gegenüber dem Land, sobald der Sichtvermerk des Bundes vorliegt und das jeweilige Tunnelprojekt in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen ist.

Sollten Teile der Planungsleistungen aufgrund der vorgezogenen Planungen im weiteren Planungsverfahren nicht mehr verwertbar sein, verpflichten sich Stadt und Landkreis, alle dem Land entstandenen Kosten dieser Teile der RE-Entwürfe einschließlich einer angemessenen Verzinsung seit Refinanzierung zu erstatten.

Die Vereinbarung enthält keinerlei Festlegungen zur baulichen Fertigstellung der jeweiligen Projekte.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucksache 14/4800

Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung des Gesetzentwurfs eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Dr. Scheffold, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Parlamentsreform haben wir uns für diese Legislaturperiode ein sehr ehrgeiziges Reformziel gesetzt. Vieles konnte bereits erfolgreich umgesetzt werden. Ich darf erinnern an die eigenständige Altersvorsorge, die wir eingeführt haben, an die Änderung bei den Entschädigungen, die wir gemeinsam beschlossen haben, an die für uns in der Fraktion besonders schwierige Frage der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat und nicht zuletzt an die innere Parlamentsreform, die wir derzeit bereits „einüben“.

Das Reformvorhaben geht teilweise deutlich über das hinaus, was in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP/ DVP niedergelegt worden ist. Die Verkürzung dieser Legislaturperiode um einen Monat ist bereits beschlossen, die Zweitausteilung der Mandate nach Prozentpunkten sowie auch die Neueinteilung der Wahlkreise sollen jetzt beschlossen werden.

Ich glaube, wir haben nach intensiven Beratungen ein gutes Ergebnis erreicht. Es gab zahlreiche Vorschläge, Vorschläge des Landtagspräsidenten, Vorschläge in einer interfraktionellen Vereinbarung. Jetzt haben wir ein Ergebnis, bei dem dann mehr als 70 Kommunen, Stadt- und Ortsteile anderen Landtagswahlkreisen als bisher zugeordnet werden.

Der Ausgangspunkt muss das Bundeswahlgesetz sein. Dort steht unter § 3 Abs. 1 Nr. 3:

Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.

Es ist eine einfachgesetzliche Regelung, die aber das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach bestätigt hat und bei der die Grenzwerte so festgelegt sind.

Bei der Wahl 2006 lag die Größe des Wahlkreises Tübingen um 27 % über der Durchschnittsgröße; die Abweichung war also zu hoch. Es ist für mehrere Wahlkreise zutreffend, dass sie zu klein oder zu groß sind. Zu klein wären derzeitig zwei Wahlkreise in Stuttgart sowie die Wahlkreise Heilbronn, Pforz heim, Backnang und Freudenstadt. Zu groß sind neben dem Wahlkreis Tübingen noch die Wahlkreise Nürtingen, Reutlingen, Aalen und Lörrach.

Der Staatsgerichtshof hat in seiner Entscheidung damals gesagt, diese Wahl von 2006, im Hinblick auf Tübingen, ist deswegen noch zu halten, weil bei rückblickender Betrachtung im Jahr 2001 die 25 % noch nicht überschritten gewesen sind. Aber er hat ausdrücklich offengelassen, ob man dies zukünftig allein mit dieser Begründung so halten kann. Das heißt, für uns war und ist es zwingend notwendig, eine Anpassung vorzunehmen, damit uns bei zukünftigen Wahlen nicht das Gericht hinterher sagt, diese seien unzulässig.

Der Landtag hat sich deswegen bereits vor einigen Monaten dafür ausgesprochen, eine Wahlkreisreform vorzunehmen, durch die eben diese plus/minus 10 bis 15 % eingehalten werden. Das Innenministerium hat auf dieser Grundlage am 30. Oktober 2008 Vorschläge unterbreitet, wobei man insbesondere darauf Rücksicht genommen hat: Wie ist ein Wahlkreis historisch gewachsen, was gehört zusammen, wie passt die wirtschaftliche, kulturelle Situation zueinander?

Vor diesem Hintergrund sind, glaube ich, überzeugende Ergebnisse erbracht worden. Wir von der CDU-Fraktion werden diesen Vorschlägen zustimmen. Sicherlich hat es bei einzelnen betroffenen Gemeinden Kritik daran gegeben. Aber alle anderen Vorschläge, die in dieser Diskussion noch aufgekommen sind, hätten zu noch sehr viel mehr Kritik geführt,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es! Ge- nau!)

hätten vor allem das Ergebnis konterkariert, dass in der ganz überwiegenden Regel die Abweichung nicht mehr als 10 bis 15 % betragen soll und nur ausnahmsweise – in begründeten Fällen – geringfügig davon abgewichen werden kann. Dieses Ergebnis ist durch die erwähnten Vorschläge erzielt worden. Deswegen können wir von der CDU-Fraktion dem so zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Gall für die Fraktion der SPD.