Protocol of the Session on July 29, 2009

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor: Neben einer Einmalzahlung erfolgt eine Anhebung der Besoldungsbezüge in zwei Stufen. Zum 1. März 2009 werden die Grundgehälter zunächst um einen Sockelbetrag von 40 € erhöht. Die um den Sockelbetrag erhöhten Grundgehälter sowie die übrigen dynamischen Besoldungsbestandteile wie z. B. die Amtszulagen und der Familienzuschlag werden um 3 % erhöht. Die Anwärtergrundbeträge werden um einen Festbetrag von 60 € erhöht. Daneben erfolgt noch eine Einmalzahlung von 40 €.

Zum 1. März 2010 werden die Grundgehälter und die übrigen dynamischen Besoldungsbestandteile sowie die Anwärtergrundbeträge um weitere 1,2 % erhöht.

Die Versorgungsempfänger partizipieren an beiden Erhöhungen unter Anwendung von Anpassungsfaktoren entsprechend ihrem Ruhegehaltssatz bzw. ihrem Anteilssatz.

Durch diese zeit- und inhaltsgleiche Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger beim Land werden im Jahr 2009 Personal

mehrkosten in Höhe von rund 364 Millionen € und im Jahr 2010 von rund 533 Millionen € entstehen. Die Mehrausgaben sind gedeckt durch veranschlagte Personalausgaben im Staatshaushaltsplan für 2009 und in der mittelfristigen Finanzplanung für 2010. Die Personalmehrkosten bei den Gemeinden und den sogenannten sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts betragen rund 56 Millionen € im Jahr 2009 und rund 83 Millionen € im Jahr 2010.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung steht zu ihrer Fürsorgepflicht für ihre Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses steht die Landesregierung zu ihrem Wort und würdigt damit die guten Leistungen der Mitarbeiter auch in finanziell äußerst schwierigen Zeiten. Mit diesem Gesetzentwurf ist uns schließlich auch der Spagat zwischen der Teilhabe der Beamten und Richter sowie der Versorgungsempfänger an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Finanzpolitik gelungen.

Ich bitte daher den Landtag, dem vorliegenden Gesetzentwurf nach entsprechender eingehender Beratung zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Groh für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Staatssekretär Fleischer soeben ausgeführt hat, haben wir heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamten des Landes Baden-Württemberg zu beraten. Bei diesem Besoldungsänderungsgesetz geht es in erster Linie darum, eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für die Jahre 2009 und 2010 zu beschließen.

Zum 1. März 2009 und zum 1. März 2010 sollen die Grundgehälter und Versorgungsbezüge erhöht werden. Dieser Zweistufenplan sieht eine lineare Erhöhung von 3 % und 1,2 % vor, ergänzt durch eine Einmalzahlung von 40 €. Dabei werden alle Besoldungsordnungen gleichermaßen behandelt, das heißt, die Besoldungsordnungen A, B, C, W und R sind mit denselben Steigerungsraten fortgeschrieben worden.

Da, wie Herr Staatssekretär Fleischer schon ausführte, eine Gleichstellung zum tariflichen Bereich erfolgen soll, sind die für die Monate März und April vorgesehenen Besoldungserhöhungen durch Abschlagszahlungen im Monat Mai 2009 bereits gewährt worden. Dass wir uns erst heute in Erster Beratung mit dieser Beamtenbesoldungserhöhung beschäftigen, hat mit organisatorischen Gründen zu tun und bedeutet nicht, dass die Beamten schon wieder eine Gehaltserhöhung bekommen würden. Darauf wollte ich besonders hinweisen.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Ich komme gleich darauf zurück!)

Dann ist es gut.

Zu dem Tarifabschluss, der bis 31. Oktober 2010 vereinbart wurde, müssen auch die Personalmehrausgaben etatisiert werden. Für das laufende Haushaltsjahr 2009 ist dies durch die Veranschlagung im Staatshaushaltsplan bereits erfolgt, und

für 2010 ist die mittelfristige Finanzplanung entsprechend korrigiert und fortgeschrieben worden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns ja recht bald mit dem Haushaltsplan 2010/2011 zu beschäftigen haben und die weiteren finanzpolitischen Auswirkungen im aktiven Dienst wie auch im Versorgungsbereich dann ganz konkret zu bewerten haben.

Auch die CDU-Fraktion sieht in dieser Besoldungserhöhung eine leistungsgerechte und sozial gerechte Beteiligung der Beamtenschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Andererseits gilt es aber auch, die kommenden Haushaltsjahre im Blick zu haben und bei den anstehenden Diskussionen, beispielsweise um die Dienstrechtsreform, die finanzpolitischen Konsequenzen nicht ganz außer Acht zu lassen.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Wann kommt die Dienstrechtsreform denn?)

Notwendige Reformen zur Steigerung der Attraktivität des Beamtenverhältnisses und das finanzpolitisch Machbare müssen dabei eng aufeinander abgestimmt werden.

Wir alle wissen: Die Beamten des Landes leisten hervorragende Arbeit. Wir wissen aber auch: Die Haushaltssituation lässt nicht die Erfüllung aller Wünsche zu.

Die CDU-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf uneingeschränkt zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Junginger für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es ist erfreulich, dass wir noch vor der Sommerpause diese Anpassung an das Tarifergebnis vom 1. März 2009 in Potsdam vornehmen können. Wir stimmen selbstverständlich dem Gesetzentwurf, der aus 61 Seiten besteht und eine Reihe von wunderbaren Tabellen enthält, die das Gefüge der Besoldungsstruktur auf Bundes- und Landesebene einmal darstellen, zu.

Gleichzeitig merken wir aber kritisch an – das ist der einzige Punkt, der auch nach den Vorstellungen der Betroffenen nicht sachgerecht erledigt wurde –, dass auch die lineare Anpassung der Leistungszulagen noch angesprochen werden muss. Es wurde gesagt, dass strukturelle Veränderungen aus Gründen der allgemeinen Finanzsituation nicht vorgesehen seien. Jetzt kam jedoch vonseiten des Feuerwehrsektors beispielsweise die nachvollziehbare Anmerkung, dass dort besondere Belas tungsumstände mit einer kleinen pauschalen Zulage abgegolten werden, was insgesamt bei allen Städten und Gemeinden, in denen es Beamte der Berufsfeuerwehren gebe, ein Volumen von 77 000 € pro Jahr ausmache.

Wir werden im Ausschuss noch einmal darüber sprechen müssen, ob es denn nachvollziehbar ist, dass diese Leistungszulagen – die ja besondere Hintergründe haben – nicht auch eine kleine Anpassung erfahren haben.

(Beifall der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Jetzt kommt Beifall.

(Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

Man müsste dabei auch einmal in Erfahrung bringen, wie hoch denn diese „gewaltigen“ Einsparungen, die durch Verzicht auf die lineare Anpassung erwirtschaftet werden, in Relation zu dem sind, was wir mit den mehr als 500 Millionen € und später dann 700 Millionen € ausgeben. Das ist eine offene Frage; es war aber der einzige Punkt, bei dem sowohl der Beamtenbund als auch der DGB und ver.di – die ja ursprünglich gesagt hatten, auch die Leistungszulagen sollten mit der linearen Anpassung Schritt halten, weil auch das selbstverständlich ein Element des laufenden Einkommens sei – Kritik geübt haben.

Vielleicht können wir bei den Ausschussberatungen noch einmal mehr dazu hören, auf welche Höhe sich diese Beträge belaufen würden und ob wir nicht doch die Möglichkeit hätten, auch insoweit eine Gleichbehandlung mit den Tarifbeschäftigten vorzunehmen. Vonseiten der Feuerwehr wird darauf hingewiesen, dass die angestellten Feuerwehrleute selbstverständlich eine lineare Anpassung der entsprechenden Leis tungszulage erhalten haben.

Wer nun sagt: „Schon wieder Gehaltserhöhungen für Beamte“, der muss sehen, dass wir 2005 eine Nullrunde hatten und dass der Herr Ministerpräsident im Dezember 2007 für das Jahr 2009 angekündigt hat, es solle einen erheblichen Gehaltszuwachs nunmehr auch für die Beamten geben, und dass das, was nun herausgekommen ist, ein ausgewogener Kompromiss ist, bei dem sowohl die Belange der Beschäftigten als auch die Belange der Arbeitgeber in mühevollen Auseinandersetzungen berücksichtigt werden konnten, sodass zum 1. März 2009 eine prozentuale Steigerung erfolgte, mit der alle leben können.

Deswegen ist es eindeutig, dass daraus gewisse Aufträge erwachsen, nämlich beispielsweise die überfällige Dienstrechtsreform, die ja auch den Themenkomplex „Leistungszulagen, Einordnung und Entwicklung“ aufgreifen muss. Das, was jetzt geschieht, ist eine 1:1-Umsetzung, sowohl was den zeitlichen Rahmen angeht – Wirkung ab 1. März 2009 rückwirkend – als auch bezüglich des inhaltlichen Rahmens, mit Ausnahme der linearen Anpassung der Leistungszulagen, die ja abgelehnt worden ist.

Ich glaube, dass wir das im Einzelnen wirklich noch besprechen müssen, und ich meine, es wäre durchaus möglich gewesen, dieses Gesetz nicht erst in der vorletzten Sitzung vor der Sommerpause einzubringen. Denn wir haben ja gerade im Jahr 2008 ein vergleichbares Gesetz, nämlich das Beamtenversorgungsanpassungsgesetz für 2008, gemacht. Nach mei nem Eindruck stimmen die jetzt aufgeführten Zahlen und Paragrafen mit Ausnahme der Beträge im Wesentlichen mit den Regelungen überein, die 2008 getroffen worden sind.

Nach meiner Auffassung ist es auch höchste Zeit, hinsichtlich des Renteneintrittsalters klare Verhältnisse zu schaffen, weil das hinsichtlich der zukünftigen Personalkosten ein wesentliches Moment ist. Im Augenblick ist das zwischen den Repräsentanten der Arbeitnehmer auf der einen Seite und der Regierung auf der anderen Seite ja noch immer offen. Da muss Klarheit geschaffen werden.

Ich sage auch, dass mit dieser Regelung notwendige strukturelle Veränderungen selbstverständlich nicht vorgenommen

worden sind – das ist auch nicht die Aufgabe –, aber dass die se in absehbarer Zeit vorgenommen werden müssen. Ich darf sagen: Man kann schon die Auffassung des Finanzministers teilen, dass es mit der Tariferhöhung gelungen ist, den guten Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in ei nem schwierigen konjunkturellen Umfeld aktuell gerecht zu werden. Wir sehen das auch so und werden mit Ausnahme der Diskussion über eine mögliche Anpassung der Leistungszulagen und der Frage, in welchem Umfang hierfür Kosten anfallen würden, dieses Gesetz selbstverständlich in allen Einzelheiten mittragen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Oelmayer für die Fraktion GRÜNE.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema „Versorgungsanpassung und Vergütungsanpassung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg“ ist kompliziert.

Ich will eingangs gleich klarstellen: Auch wir als Fraktion GRÜNE sind der Auffassung, dass die über 220 000 Menschen, die wir mit den Aufgaben beschäftigen, die wir als Land zu erledigen haben, ganz überwiegend einen klasse Job machen. Warum schicke ich das vorweg? Ich schicke das deswegen vorweg, weil es, was das parlamentarische Gebaren angeht, eigentlich um die normative Kraft des Faktischen geht. Als Parlament sind wir zwar diejenigen, die quasi das Etatrecht ausüben. Denken wir aber einmal darüber nach: Was sollen wir, wenn schon unter Vorbehalt ausgezahlt wird, anderes tun, als das nachzuvollziehen, was uns die Regierung vorlegt? Deswegen gebe ich Kollegen Junginger recht. Eigentlich hätten wir 2008 ein gesondertes Gesetz machen müssen; wir müssten auch für 2009 ein eigenes Gesetz machen. Warum? Kollege Fleischer, da bin ich auf die Debatten gespannt, die wir führen werden.

Zunächst kommt es darauf an, wie viel diese Anpassung das Land kosten wird. Wir haben uns das anhand der Zahlen des Ministeriums ausrechnen lassen – wir haben nicht selbst gerechnet; nicht dass Sie meinen, Herr Kollege Fleischer, die Zahlen seien nicht zutreffend –: Im Jahr 2009 sind es 442 Millionen € und im Jahr 2010, über das wir jetzt mit der Übertragung mitentscheiden, 662 Millionen €.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor nicht allzu langer Zeit haben wir einen Nachtragshaushalt beschlossen. Wir wissen jetzt schon, dass uns in den nächsten Jahren Milliarden fehlen werden, um den Haushalt zum Ausgleich zu bringen. Deshalb muss die Frage gestattet sein, Herr Kollege Fleischer, der Sie als einer der Verantwortlichen diesen Gesetzentwurf namens der Regierung einbringen, wie Sie das denn finanzieren wollen. Dazu hätten Sie vielleicht auch noch einen Satz sagen können. Als Parlament tragen wir ja insgesamt die Verantwortung. Wenn wir demnächst über den Doppeletat 2010/2011 beraten, müssen wir uns überlegen, welchen Spielraum wir noch haben. Ich muss Ihnen gleich sagen: Wenn wir das alles so vollziehen, wie Sie es uns vorschlagen, haben wir keinen Spielraum mehr; dann brauchen wir hier auch keine langen Haushaltsdebatten zu führen. Dann haben wir Manifestationen

in einer Größenordnung, bei der ich der Auffassung bin, dass die Ergebnisse von Parlamentsdebatten durch solche Beschlüsse der Landesregierung quasi vorweggenommen werden.

Ich nenne Ihnen einen Punkt, von dem ich denke, dass er in unserer Debatte um die Anpassung der Vergütungen auch eine große Rolle spielt. Wir haben die Angabe selbst ermittelt. Sie ist aber nicht so schwer zu ermitteln; die Zahlen erhält man vom Statistischen Landesamt. Wir haben jetzt 220 000 Menschen in Baden-Württemberg in Kurzarbeit – nicht im öffentlichen Dienst, sondern in der Privatwirtschaft. Diese Menschen haben zum Teil Einkommensverluste in einer Größenordnung zwischen 200 und 800 € pro Monat zu akzeptieren. Ich will das Thema nicht schlechtreden – wir haben das heute Morgen schon diskutiert –, aber man muss aus meiner Sicht auch den Fakten Rechnung tragen,

Deswegen muss man die Frage stellen, ob es tatsächlich angemessen ist, einem Tarifvertrag vom 1. März – wobei man in Anbetracht der Zahlenentwicklung ja auch schon die Frage stellen kann, ob die Landesregierung gut daran getan hat, ihn zu übernehmen – so einfach zuzustimmen und das jetzt inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Schon am 1. März 2009 war offensichtlich, dass wir uns in einer Finanz- und Wirtschaftskrise mit wegbrechenden Einnahmen in Milliardenhöhe befinden. Wir diskutieren ja nicht um ein paar Millionen hin oder her, sondern wir diskutieren über Milliarden.

Da stellt sich einfach die Frage, ob es nicht glaubwürdiger gewesen wäre und künftig glaubwürdiger wäre, wenn wir ganz offen argumentieren würden und sagen würden: Wir können uns als Land in Zukunft das, was wir uns bisher geleistet haben, nicht mehr leisten.

Da werden wir als Grünen-Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen – – Das, was ich Ihnen hier sage, ist ja nicht einfach. Wir könnten als Oppositionsfraktion einfach sagen: „Wir stimmen da zu; die Beamtinnen und Beamten werden am 27. September auch zur Wahl gehen; wieso sollen wir denn darüber diskutieren?“ Aber ich sage Ihnen schon jetzt: Vielleicht ist es gar nicht so schlecht, dass der Gesetzentwurf erst jetzt kommt; denn dann können wir über die Sommerpause alle miteinander – vielleicht auch die Regierung und die die Regierung tragenden Fraktionen – noch einmal darüber nachdenken, welche Finanzmassen wir für die Zukunft noch zur Verfügung haben.