lautet: „Gesetz über elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe (EAStVollzG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 14/4780
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Druck sache 14/4780. Abstimmungsgrundlage ist die Beschluss empfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/4841. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 5 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie- rung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2009/2010 (BVAnpGBW 2009/2010) – Drucksache 14/4830
Das Präsidium hat eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Zunächst erfolgt die Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung.
Herr Minister, übernehmen Sie die Begründung des Gesetzentwurfs? Ich sehe sonst keinen Vertreter des zuständigen Ressorts.
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Herr Stephan macht es! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Herr Stephan, übernehmen Sie! – Zuruf: Da kommt der Staatssekre- tär!)
Herr Staatssekretär Fleischer, Sie erhalten für die Landesregierung das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf enthält die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2009 und 2010. Er gilt für die Beamten und Pensionäre des Landes und der Kommunen. Damit übertragen wir das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer der Länder vom 1. März 2009 in Potsdam zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich.
Unsere Beamten und Pensionäre sind uns in der Tat sehr wichtig. Daher haben wir schon in der ersten Kabinettssitzung nach dem Tarifabschluss die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses beschlossen, während in anderen Ländern noch diskutiert worden ist. Wir haben der Ankündigung unverzüglich Taten folgen lassen. Schon seit Mai dieses Jahres profitieren unsere Beamten, Richter und Pensionäre davon. Sie erhalten die Verbesserung durch das Tarifergebnis in Euro und Cent ausgezahlt. Bisher geschah dies noch unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung. Daher erfolgt heute die Einbringung dieses Gesetzentwurfs.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor: Neben einer Einmalzahlung erfolgt eine Anhebung der Besoldungsbezüge in zwei Stufen. Zum 1. März 2009 werden die Grundgehälter zunächst um einen Sockelbetrag von 40 € erhöht. Die um den Sockelbetrag erhöhten Grundgehälter sowie die übrigen dynamischen Besoldungsbestandteile wie z. B. die Amtszulagen und der Familienzuschlag werden um 3 % erhöht. Die Anwärtergrundbeträge werden um einen Festbetrag von 60 € erhöht. Daneben erfolgt noch eine Einmalzahlung von 40 €.