Hierfür stehen in Baden-Württemberg in diesem Jahr bis zu 22 Millionen € zur Verfügung. Das ist noch nicht das, was man sich wünschen würde. Aber damit können umgerechnet immerhin um die 500 zusätzliche Pflegekraftstellen geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, zu erwähnen, dass es dem Bundesgesundheitsministerium nicht gelungen ist, ein sogenanntes Einzelvertragssystem einzuführen. Ein solches Modell hätte es den Kassen ermöglicht, an der staatlichen Krankenhausplanung vorbei mit den Krankenhäusern direkt über Menge und Preis bestimmter Behandlungsleistungen der Krankenhäuser zu verhandeln.
Insbesondere die bereits vielfach zitierten Krankenhäuser im ländlichen Raum hätten hier aufgrund ihrer niedrigeren Fallzahlen Nachteile zu befürchten gehabt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auch ein Wort zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen sagen, die ebenfalls Gegenstand heftiger Kontroversen im Rahmen der Beratung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes war. Im Bereich der Investitionsförderung können die Länder bekanntlich eigene Schwerpunkte setzen. Es kann daher nicht im Sinne eines gut funktionierenden Föderalismus sein, dass sich die Länder bei der Ausgabe ihrer Mittel für Krankenhausinvestitionen streng nach den entsprechenden Vorgaben des Bundes zu richten haben. Genau dies hatte aber das Bundesgesundheitsministerium ursprünglich vor.
Ich meine, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich habe den Eindruck, wir sind uns in diesem Hohen Haus darüber einig –, das Wie der Ausgabe muss noch immer demjenigen überlassen bleiben, der auch das Geld zur Verfügung stellt.
Ich komme noch darauf, lieber Kollege Schmiedel. – Nur so können die Länder ihrer Verantwortung für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhausstrukturen gerecht werden.
Um hier entsprechend handeln und steuern zu können, ist es aus Sicht des Landes unerlässlich, auch große Investitionen von kleinen Krankenhäusern weiterhin direkt finanziell be
gleiten zu können. Ich bin daher froh darüber, dass im vergangenen Gesetzgebungsverfahren der monistischen Krankenhausfinanzierung eine klare Absage erteilt wurde. Grundlage hierfür war auch und gerade ein einstimmiger Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahr 2007 unter Vorsitz meiner Chefin, der Gesundheitsministerin Frau Dr. Stolz, der übrigens hier in Baden-Württemberg gefasst wurde.
Mit der nunmehr gefundenen Kompromisslösung, nach der zunächst eine Arbeitsgruppe Kriterien für eine Investitionsförderung auf der Basis leistungsorientierter Investitionsfallpauschalen erarbeiten soll, können wir leben. Wir werden aber die Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe äußerst kritisch begleiten, weil das sogenannte DRG-System – für die Zuhörer auf der Tribüne: die diagnosebezogenen Fallgruppen – ausschließlich die Betriebskosten berücksichtigt. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es steht zu befürchten, dass durch eine Übertragung dieses Systems auf die Investitionskostenfinanzierung der tatsächliche Investitionsbedarf der Krankenhäuser nicht sachgerecht abgedeckt werden kann.
Darüber hinaus würde ein derartiges Investitionskostenfinanzierungssystem wiederum kleinere Häuser benachteiligen. Wer kann dies wollen? Wir jedenfalls nicht. Denn diese Häuser können nicht die erforderlichen Fallzahlen aufweisen, um über diese genügend Fallpauschalen für ihre Investitionen zu erwirtschaften. Baden-Württemberg hat jedenfalls mit dem derzeitigen Mischsystem aus gezielter Einzelförderung und starker Pauschalförderung beste Erfahrungen gemacht. Dies bescheinigen uns zahlreiche unabhängige Studien – z. B. das Bruckenberger-Gutachten –, in denen Baden-Württemberg fast immer einen Spitzenplatz einnimmt.
Nur durch einen gezielten Mix aus Einzel- und Pauschalförderung können gerade Krankenhausprojekte im ländlichen Raum zeitnah und angemessen gefördert werden. Eine auskömmliche Pauschalförderung ist gerade für diese Häuser eine zuverlässige Größe der staatlichen Krankenhausinvestitionsförderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung wird sich auch in Zukunft mit guten Gründen nachdrücklich für die Beibehaltung der dualen Krankenhausfinanzierung einsetzen. Hierbei ist es mir wichtig, zu betonen, dass das Land seine Krankenhausinvestitionsmittel in den vergangenen Jahren wieder deutlich aufgestockt hat.
Ich nenne nur einmal ein paar Zahlen: Im Jahr 2007 waren es 305 Millionen €, 2008 waren es 310 Millionen €, 2009, also in diesem Jahr, sind es 340 Millionen €. Hinzu kommt über das Konjunkturpaket II ein Sonderprogramm, ein Krankenhausprogramm, mit dem 25 zusätzliche Krankenhausprojekte über alle Landesteile mit 174 Millionen € einmalig gefördert worden sind. Wir konnten den Antragsstau damit ein Stück weit abbauen. Das Programm geht auch gezielt an Standorte, die nach dem Landesentwicklungsprogramm der Kategorie „Ländlicher Raum“ zuzurechnen sind.
Ich denke, gerade der Erhalt und die Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten in leistungsfähigen Krankenhäusern und mit motiviertem Personal sollte und muss unser aller Ziel sein. Die Landesregierung fühlt sich diesem Ziel nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels besonders verpflichtet.
Ich darf mich bei Ihnen allen für die konstruktive Mitarbeit bedanken, die dazu beiträgt, dass wir dieses Ziel auch in Zukunft gemeinsam wenigstens annähernd erreichen können.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Da es sich um einen reinen Berichtsantrag handelt, kann ich von der Erledigterklärung ausgehen. – Vielen Dank. Es ist so beschlossen.
Landesregierung – Integration durch Bildung – Chancen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an den Schulen in Baden-Württemberg – Drucksache 14/2592
Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Mehr Migrantinnen und Migranten für das Lehramt gewinnen – Drucksache 14/3891
Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Chancen für Baden-Württemberg nutzen – Integration durch Bildung – Drucksache 14/4067
Außerdem liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/4645, zu dem Antrag der Fraktion GRÜNE – Mehr Migrantinnen und Migranten für das Lehramt gewinnen –, Drucksache 14/3891, und dem Antrag der Fraktion GRÜNE – Chancen für BadenWürttemberg nutzen – Integration durch Bildung –, Drucksache 14/4067, vor.
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung zu b und c fünf Minuten, für die Aussprache über den ganzen Tagesordnungspunkt fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund sind in Baden-Württemberg deutlich benachteiligt. Das wissen wir nicht erst seit der ers ten PISA-Studie im Jahr 2001, sondern das ist schon sehr viel länger bekannt. Allerdings ist erst durch diese erste PISA-Studie ein öffentliches Bewusstsein dafür entstanden, dass wir in unserem Bildungswesen ein massives Gerechtigkeitsproblem haben.
Wir in Baden-Württemberg sind besonders stark betroffen. Bei uns sind Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund stark benachteiligt. Aber wir haben gleichzeitig das Problem, dass bei uns nicht nur eine kleine Minderheit betroffen ist, sondern der Anteil der Menschen unter 20 Jahren mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg bei 33 % liegt. Insgesamt beträgt der Migrationsanteil der Bevölkerung in Baden-Württemberg 25 %. Man sollte also meinen, dass wir in unserem Bundesland besonders große Anstrengungen unternehmen, um Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund besser zu fördern.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das machen wir auch! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die können jede Schule besuchen!)
Bis jetzt allerdings sind hier noch keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen worden. Aber zumindest hat Kultusminister Rau das Gerechtigkeitsproblem inzwischen ebenfalls erkannt und dies eingeräumt. In einer dpa-Meldung vom 26. Januar 2009 hat er gesagt, dass die Integration ausländischer Schüler noch nicht ausreichend gelungen sei. Wörtlich sagte er:
Er hat daneben festgestellt, dass die Intelligenz bei Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund nicht anders verteilt ist als bei den deutschen. Das stimmt natürlich.
Er hat zudem festgestellt, dass wir hier eine deutliche Bildungsreserve haben, die wir noch nicht ausschöpfen.
Nun hat Kultusminister Rau angekündigt, dass er das Thema „Bessere Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund“ zu seinem Schwerpunkt machen möchte. Von Januar bis heute haben wir davon allerdings noch nichts gemerkt.
Wir haben heute eine Große Anfrage sowie zwei Fraktionsanträge mit umfangreichen Beschlussteilen vorgelegt, in denen ganz pragmatische Forderungen formuliert sind und Konzepte vorgestellt werden, mit denen wir in Baden-Württemberg in eine bessere Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund einsteigen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, wir hätten nun erwartet, dass Sie in einer öffentlichen Debatte im Landtag klar zum Ausdruck bringen, welchen Forderungen sie hier zustimmen können, zumal das ja auch im Mittelpunkt der künftigen Bildungspolitik in diesem Land ste