Nach jetzigem Stand wird die Möglichkeit, Mehrgefahrenversicherungen abzuschließen, von der Landwirtschaft quasi nicht angenommen. Das ist Fakt. Der Druck auf die Landwirtschaft ist allerdings da, auch aufgrund der zunehmenden Klimaereignisse, der Unwetter. Dieser Druck stellt trotzdem keinen ausreichenden Beweggrund für die Landwirte dar, weil für die Versicherungsnehmer die Wirtschaftlichkeit fehlt. So beträgt z. B. die Versicherungsteuer bei der Mehrgefahrenversicherung 19 % – es gilt also der übliche Mehrwertsteuersatz –, wohingegen bei der speziellen Hagelversicherung nur 2 % erhoben werden. Deswegen greifen die Landwirte einfach nicht zu. Es wird daher nur dann zu einer breiten Einführung von Mehrgefahrenversicherungen kommen, wenn die Prämien für die Versicherungsnehmer günstiger werden.
In der Vergangenheit ist eine staatliche Beteiligung an den Prämien oder überhaupt die Möglichkeit, dass der Staat gewissermaßen als Rückversicherer eintritt, schon intensiv diskutiert worden, weil sich ja die Unwetterereignisse gehäuft haben. Insbesondere wurde diskutiert, die Prämien aus den Mitteln der allgemeinen Gemeinsamen Agrarpolitik zu finanzieren, was aber bis jetzt vom Bund und von den Ländern einvernehmlich abgelehnt worden ist.
Die Kofinanzierung einer Ernteversicherung kann, soweit der EU-Haushalt betroffen ist, laut Beschluss zum Health Check aus den Mitteln der ersten Säule nach Artikel 68 der betreffenden EU-Verordnung – die Fachleute kennen ihn – erfolgen. Das hätte aber nicht nur zur Folge, dass dann die Direktzahlungen weiteren Kürzungen unterliegen – was ja durch die Modulation geschehen ist –, sondern das wäre auch – das müssen wir schon von vornherein sagen – sehr verwaltungsaufwendig. Bund und Länder haben deswegen vereinbart, diese
Regelung in Deutschland nicht anzuwenden. Außerdem wäre ein Anteil staatlicher Zahlungen aus den nationalen Haushalten aufzubringen; das muss man auch wissen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Direktzahlungen jedoch ein wesentliches Element des landwirtschaftlichen Betriebseinkommens. Deswegen wären unsere Landwirte sicher nicht erfreut, wenn hier eine weitere Kürzung stattfinden würde.
Die Transfereffizienz von Direktzahlungen wird derzeit von Fachleuten höher eingeschätzt als die Umwidmung eines Teils dieser Mittel in Maßnahmen eines Risiko- und Krisenmanagements, zumal die stabilen witterungs- und marktunabhängigen Direktzahlungen grundsätzlich als fester Einkommensbestandteil einen risikomindernden Effekt haben. Für die Bewältigung von Naturkatastrophen wird deshalb von den bewährten Instrumenten staatlicher Soforthilfen, Ad-hoc-Hilfen, auch weiterhin Gebrauch gemacht.
Zur Verringerung von Produktionsrisiken sollten die Wirtschaftsbeteiligten existierende privatwirtschaftliche Instrumente nutzen und bei Bedarf weiterentwickeln; denn wir müssen uns allmählich schon Gedanken über die Häufigkeit und den Umfang von Unwetterereignissen machen.
Inwieweit sich im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik 2013 dann neue Ansätze für die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ergeben, bleibt noch abzuwarten. Die Landesregierung wird die möglichen Alternativen im Hinblick auf die Praktikabilität, aber auch auf deren Wirkung kritisch prüfen und gegebenenfalls dann unterstützen.
Ich stelle eine Zusatzfrage, auch aufgrund der Aktualität: Ist die Landesregierung bereit, bei den regionalen Sparkassen und Banken darauf hinzuwirken, bei Überbrückungsdarlehen für Unwetterschäden Zinsvergüns tigungen zu gewähren?
Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass die Landesregierung keine Möglichkeit hat, auf die Geschäftspolitik von Banken Einfluss zu nehmen. Das wäre vielleicht in den vergangenen Jahren manchmal ganz gut gewesen.
(Beifall des Abg. Fritz Buschle SPD – Abg. Ernst Behringer CDU: So ist es! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Wer weiß? – Abg. Norbert Zeller SPD: Was sa- gen da die Marktradikalen?)
Die Landesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass im Rahmen der oft langjährigen Geschäftsbeziehungen einem von Unwetterschaden betroffenen Landwirt eine wirtschaftliche und hoffentlich auch tragfähige Lösung angeboten wird.
Ich habe gehört, dass im Kreis Ravensburg eine Sparkasse ein – so möchte ich sagen – sehr konstruktives Verhältnis mit den Landwirten pflegt. Auf so etwas hoffen wir.
Natürlich ist im Einzelfall auch immer die Bonität eines landwirtschaftlichen Betriebs zu prüfen. Die Landesregierung wird ihrerseits Unterstützung für die geschädigten Landwirte anbieten.
Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen in Kürze – das wissen Sie – Mittel des Bundes zur Gewährung eines Liquiditätshilfedarlehens zur Verfügung. Ziel dieser Initiative ist in erster Linie die Milderung der marktbedingten Erlös minderungen. Sie ist also konkret auf das Thema Milch und die aus den Erlösminderungen entstandenen Liquiditätsengpässe ausgerichtet. Die Darlehen werden von der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu einem derzeitigen Zinssatz von 2,8 % bereitgestellt und über die Hausbanken ausgereicht. Landwirtschaftliche Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, den überwiegenden Anteil der im Oktober auszuzahlenden Betriebsprämie gewissermaßen schon im Vorgriff als Überbrückungsdarlehen zwischenzufinanzieren. Das Darlehen kann nach Auszahlung der Betriebsprämie bis spätestens 31. Dezember 2009 als Sondertilgung zurückgeführt werden. Die Zinsverbilligung soll für diesen Fall 3 % betragen. Damit ist das Darlehen zinsfrei.
Neben dieser Variante der Überbrückungsfinanzierung der Betriebsprämie kann das Liquiditätshilfedarlehen auch als normales Darlehen mit vierjähriger Laufzeit mit einem tilgungsfreien Jahr und einer Zinsverbilligung von 1 % in Anspruch genommen werden. Der Bund hat die Länder beauftragt, dies umzusetzen. Die notwendigen Richtlinien sind bei uns in Vorbereitung. Nach dem derzeitigen Stand ist davon auszugehen, dass die Anträge wahrscheinlich Mitte Juli eingereicht werden können. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Liquiditätshilfedarlehen ist, dass die Hausbank ins Obligo geht und eine Kreditbereitschaftserklärung abgibt.
Das Liquiditätshilfedarlehen kann auch zur Überbrückung von Unwetterschäden in Anspruch genommen werden. Das wurde uns jetzt ausdrücklich von Berlin mitgeteilt. Zur Unterstützung der von Unwetterereignissen Betroffenen wird die Landesregierung Mittel bereitstellen. Das hat der Minister bereits beim Vor-Ort-Besuch zugesagt. Hierzu wird vom Ministerium eine Richtlinie Unwetterhilfe auf der Grundlage einer Rahmenregelung des Bundes entwickelt, die natürlich mit der EU konform geht.
Insofern wird noch ein bisschen Zeit ins Land gehen, bis die Mittel ausgezahlt werden. Wichtig ist, dass man sie jetzt überhaupt richtig erhebt, dass man Eckdaten kennt und dass man die Ämter hört.
An dieser Stelle möchte ich sagen: Ich war auch draußen. Wir haben in unseren Ämtern für Landwirtschaft sehr praxis orientierte Landesbedienstete, die in dieser schwierigen Situation den Menschen schon eine Hilfe waren, die Überstunden gemacht haben und selbst sehr betroffen sind und helfen wollen.
Es ist halt immer ein individueller Schaden. Da muss geschaut werden, inwiefern man versichert ist. Der Herr Minister geht davon aus, dass insgesamt Schäden in Höhe von 52 Millionen € in der Landwirtschaft entstanden sind. Ich habe noch nie gesehen, dass irgendwo mit solcher Radikalität Hagel und Sturm, ja Orkan zugeschlagen haben.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v A d o l f H a a s S P D – F ö r d e r u n g d e s S t ä d t e t o u r i s m u s
Kontinent, speziell in den USA, für den Städtetourismus in Baden-Württemberg verstärkt zu werben, wie es ausweislich der Medienberichterstattung vom 12. Juni 2009 von der Stadt Heidelberg bereits praktiziert wird?
b) In welchen anderen Ländern muss dem Beispiel Heidelbergs folgend ebenfalls geworben werden, auch mit dem Ziel, den Langzeittourismus in Baden-Württemberg verstärkt bekannt zu machen, damit die Übernachtungszahlen gesteigert werden und die Aufenthaltsdauer verlängert wird?
Zu der Frage ist zunächst einmal anzumerken: Die Landesregierung betreibt selbst kein operatives Tourismusmarketing. Die Aufgabe der Bewerbung einzelner Städte als Tourismusziele ist vor diesem Hintergrund im Wettbewerbsmarkt Tourismus vorerst eine originäre Aufgabe der Städte selbst.
Dies vorausgeschickt ist die Tourismus-Marketing BadenWürttemberg GmbH (TMBW) seit dem vergangenen Jahr im Rahmen einer Sonderzuwendung des Wirtschaftsministeriums verstärkt auf dem US-amerikanischen Markt aktiv. Im Rahmen des auf die Jahre 2008 und 2009 befristeten Aktionsprogramms „Zukunftsfähiger Tourismus“ hat das Wirtschaftsminis terium der TMBW zur Orientierung und Verstärkung der Auslandsmarktbearbeitung eine Sonderzuweisung von 280 000 € bewilligt.
Aus diesen Mitteln werden Marketingkooperationen mit Reiseveranstaltern auf dem amerikanischen Markt eingegangen
Daneben setzt die TMBW im Rahmen ihres regulären Marketingplans 2009 für Marketingmaßnahmen in den USA und Kanada mit 95 000 € den absolut höchsten Betrag für einen Auslandsmarkt ein.
Die Bewerbung des Städtetourismus durch die TMBW erfolgt im Rahmen des Marketingkreises Städtetourismus, in dem die neun kreisfreien Städte des Landes Mitglied sind. Im Rahmen ihres zielgruppen- und quellmarktorientierten Marketings wird das Thema Städtetourismus von der TMBW individuell aufbereitet und bei nahezu allen Aktivitäten auf dem amerikanischen Markt beworben.
Als Beispiele sind die Präsentationen der TMBW vor wichtigen US-Pressevertretern, Mediatoren an der Ost- und Westküste, gemeinsame redaktionelle Beiträge in amerikanischen Fachpublikationen, die Teilnahme an bedeutenden Messen und Veranstaltungen der US-Reisebranche, die Organisation von Presse- und Studienreisen etc. zu nennen.
Zu Frage b: Um das Potenzial des Landes insbesondere in den Bereichen Städte, Kultur, Gesundheit und Wellnessangebote sowie Genuss und Kulinaristik auf den Tourismusmärkten herauszustellen und Baden-Württemberg langfristig erfolgreich als Reiseziel zu positionieren, ist die TMBW bereits seit vielen Jahren auf wesentlichen Auslandsquellmärkten in Europa und Übersee aktiv. In Europa gehören dazu folgende Märkte: Schweiz, Österreich, Italien, Frankreich und Großbritannien. In Übersee sind dies die Märkte USA, Kanada, Japan, China und die arabischen Golfstaaten.
Im Rahmen der vorgenannten Sonderzuwendungen und mithilfe des aus Mitteln des Impulsprogramms Baden-Württemberg dotierten Aktionsprogramms „Zukunftsfähiger Tourismus“ führt die TMBW in den Jahren 2008 und 2009 verstärk te Marketingmaßnahmen außer in den USA auch in den Ländern Japan, China, Großbritannien und Österreich sowie neu in den als Zukunftsmärkte eingestuften Ländern Russland und Indien durch.
Eine weitere Sonderzuwendung über 140 000 € wurde der TMBW im Sommer 2008 im Rahmen des Aktionsprogramms „Zukunftsfähiger Tourismus“ zur Verstärkung der Auslandsmarktbearbeitung in Frankreich in den Jahren 2008 und 2009 bewilligt.
Auf den europäischen Märkten werden zusätzliche Aktivitäten zur Ansprache von Endkunden durch die Teilnahme an Publikumsmessen, durch Plakatwerbung etc. durchgeführt. In den Überseemärkten hat sich die Konzentration auf Maßnahmen zur direkten Ansprache von Reiseveranstaltern, Reisevermittlern sowie Presse und Multiplikatoren bewährt.
In den beiden Zukunftsmärkten Indien und Russland werden diese Aktivitäten noch durch touristische Präsentationen für Vertreter der Reisebranche und der Fachpresse im Rahmen von Delegationsreisen des Herrn Ministerpräsidenten ver stärkt. Hierbei sind die Baden-Württemberg-Tage in Moskau – erst kürzlich vom 25. bis 28. Mai 2009 – sowie die Delega