Es geht dabei um Gründe der nationalen Sicherheit. Und wo geht es mehr um die nationale Sicherheit als beim Strafvollzug und bei der Bewahrung von Menschen vor Straftätern und Kriminalität, meine Damen und Herren?
Hören Sie auf mit diesem Käse! Im Strafvollzug hat das Wettbewerbsprinzip nichts zu suchen – gar nichts.
Ich kann Ihnen das anhand von Zahlen aus den Vereinigten Staaten belegen. Dort ist zwischen 1993 und 2000 die durchschnittliche Verweildauer bei Strafgefangenen von zwölf auf 17 Monate nach oben gegangen.
Mit der Privatisierung hat das zu tun, aber selbstverständlich. Wenn man weiß, welche verheerenden Auswirkungen Haft auf die Resozialisierung und die Rückfallquote hat, dann weiß man auch: Das ist genau der falsche Weg. Eines ist klar: Eine privatisierte Anstalt lebt davon, dass die Leute so schnell wie möglich wieder in die Anstalt zurückkommen, und so wird überhaupt Geld verdient.
(Lachen bei der CDU – Abg. Karl Zimmermann CDU: Das schlägt dem Fass den Boden aus! – Zuruf von der CDU: So ein Quatsch!)
Sie wollen privatisieren. Das erste Motiv ist Geldeinsparung. Das wird immer wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Die Hessen haben gesagt:
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Wir sind nicht in Hessen! Gehen Sie zu Ihren Genossen nach Hessen!)
Baden-Württemberg sagt: „1 Million € in fünf Jahren.“ Das ergibt 200 000 € pro Jahr. Das wurde angekündigt. Das ist genauso vollmundig wie in Hessen. Herausgekommen ist etwas ganz anderes: Die Träume vom billigen Strafvollzug sind zerplatzt.
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Günstig! Nicht billig! Günstigeren Strafvollzug! – Abg. Tho- mas Oelmayer GRÜNE: Pst! – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD: Der kann nicht zuhören! Der kann nur schwätzen!)
Es gibt nur eine Berechtigung, sich Gedanken darüber zu machen, warum man an dieser Struktur im Strafvollzug etwas
Jetzt kommen wir einmal zu den Erfahrungen in England und in Frankreich. Frankreich hat am längsten Erfahrung mit teilprivatisierten Strafvollzugsanstalten. Mir liegt hier ein Gutachten vor, das nachweist, dass eine Privatisierung keinerlei Verbesserungen im Hinblick auf die Rückfallquote und die Wiederholungsgefahr bei Straftätern zur Folge hat. Keine einzige Verbesserung!
und keine Einsparung erfolgt, sondern sich nur die Bedingungen für die Beschäftigten verschlechtern, kann ich nur fragen: Was soll durch eine Privatisierung dann im Strafvollzug in Baden-Württemberg besser werden?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Hans- Peter Wetzel FDP/DVP: Wo denn? Wer sagt denn das?)
Wenn diejenigen, die die Verantwortung dafür tragen, dass sich die Perspektiven der Strafgefangenen wieder verbessern, dass diese nicht wieder kriminell werden und wir weniger Opfer zu beklagen haben, noch schlechter bezahlt und noch schlechter versorgt werden, führt dies dazu, dass die eigentliche zentrale Arbeit nicht gemacht werden kann.
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Aber nicht FDP! – Gegenruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Aber knapp daneben!)
die sich auch mit dieser Frage befasst hat. Beate Merk sagt: „Wir könnten unsere Sicherheits- und Resozialisierungsstandards nicht halten, wenn alles ausgesourct würde, was nicht zwingend in staatliche Hände gehört.“
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Damit hat sie nichts gesagt! – Zurufe der Abg. Hagen Kluck FDP/DVP und Thomas Oelmayer GRÜNE)
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Jetzt aber! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Jetzt wird aber wieder zur Sache gesprochen! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Jimmy, gib’s ihnen! – Vereinzelt Heiterkeit – Weitere Zurufe – Unruhe)