Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 17. Dezember 2008 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2007 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2005 (Nr. 26) – Förderprogramm „Virtuelle Hochschule Baden-Württemberg“ (VHBW) – Drucksachen 14/3827, 14/4298
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 12. März 2009 – Gesetz zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge; hier: Berichte des SWR und des ZDF über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jahren 2007 bis 2010 – Drucksachen 14/4187, 14/4336
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 14/4300, 14/4301, 14/4302, 14/4303
In dieser Petition geht es um eine kurdische Familie, die sich seit 13 Jahren in Deutschland befindet, um eine Frau mit acht Kindern im Alter von drei, zehn, elf, zwölf, 14, 15, 16 und 18 Jahren. Die Familie hat Asyl beantragt, dieses aber nicht erhalten. Es gibt zwei Probleme, wegen denen der Fall sowohl beim Petitionsausschuss als auch bei der Härtefallkommission nicht durchgegangen ist und warum der dauerhafte Aufenthalt nicht genehmigt wurde.
Zum einen hat der jetzt 18-jährige älteste Sohn als 15-Jähriger eine Straftat begangen, für die er keine Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern eine Arbeitsauflage bekommen hat. Damit war die Sache erledigt.
Das zweite Problem besteht darin, dass die Mutter nicht ausreichend integriert ist. Aber wer als Kurdin in Deutschland acht Kinder großzieht, hat natürlich das Problem, materiell für sich selbst zu sorgen und parallel dazu auch noch die eigene Integration voranzutreiben. Sie hat es allerdings geschafft, diese acht Kinder, die allesamt hier angekommen sind, die erfolgreiche Hauptschulabschlüsse gemacht haben und sehr gut integriert sind, die die Sprache sehr gut beherrschen, hier großzuziehen.
Es gibt das weitere Problem, dass sich die Familie kurzzeitig in Holland aufgehalten hat. Daher hat die Härtefallkommission dem Begehren aus formalen Gründen nicht stattgeben können.
Vom Ergebnis her sind wir also jetzt in der schlimmen Situation, dass wir sieben Kinder, die hier integriert sind, heimschicken müssen, weil die Mutter im Jahr 2003 einen Fehler gemacht hat und weil der 18-jährige Sohn im Alter von 15 Jahren eine Straftat begangen hat.
Ich sage Ihnen: Ich persönlich bringe das nicht übers Herz. Ich bin der Meinung, wir sollten dem Antrag der Familie auf ein Bleiberecht, also der Petition, stattgeben und auf diese Art und Weise erreichen, dass der Vorgang im Petitionsausschuss nochmals geprüft werden kann.
Der Vater ist gar nicht mehr da. Er ist in Kurdistan. Es geht allein um die Mutter und die acht Kinder. Es kann nicht sein, dass Kinder für die Fehler ihrer Eltern haften, dass wir acht Kinder heimschicken, weil die Mutter einen ausländerrechtlichen Fehler begangen hat und weil der älteste Sohn einen Fehler gemacht hat.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Sakellariou hat nicht alles gesagt, was hier entscheidungsrelevant ist.
Die Einreise erfolgte im März 1996. Alle gestellten Asylanträge, alle Widersprüche und Verwaltungsgerichtsverfahren wurden abgelehnt. Die Petenten wissen seit 1996 – seit 1996! –, dass sie wieder ausreisen müssen.
Die Petition war auch Gegenstand in der Härtefallkommission. Die Härtefallkommission hat dem Innenministerium den
Fall zweimal nicht als Berücksichtigungsfall empfohlen. Der Ehemann wurde 2006 erneut in die Türkei abgeschoben. Dort lebt er noch heute.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Petitionsausschuss hat sich am 24. September 2008 ausführlich und eingehend mit dieser Petition befasst. Der Ausschuss kam bei Abwägung aller Gesichtspunkte mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann. Der Beschlussvorschlag an den Landtag von Baden-Württemberg lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Dies steht jetzt zur Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich lasse nun über den Antrag des Herrn Abg. Sakellariou abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Wieso darf ich nichts mehr sagen? – Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Da war noch eine Wortmeldung!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will es nicht unnötig in die Länge ziehen. Aber die Begründung, die hier jetzt dafür angeführt worden ist, dass wir kein Bleiberecht aussprechen können, dass kein Berücksichtigungsbeschluss erfolgen soll, ist einfach nicht schlüssig.
heute natürlich nicht vorhalten, sie hätten seit 1996 gewusst, dass sie ausreisen müssen. Insofern geht es uns primär – das ist auch eindeutig und klar – um die Frage des Aufenthaltsrechts der Kinder. Dass man die Mutter abschiebt, solange minderjährige Kinder da sind, das ist, glaube ich, in unserer rechtsstaatlich verfassten Bundesrepublik aus humanitären Gründen nicht möglich.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Winfried Scheuermann CDU: Das war aber auch keine schlüssige Begründung!)
Meine Damen und Herren, ich lasse nun über den Antrag des Herrn Abg. Sakellariou abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Zweite war die Mehrheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Ich lasse nun über die Beschlussempfehlung zu der Petition 14/2256 – Drucksache 14/4303 laufende Nummer 19 – abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich zugestimmt.