Protocol of the Session on April 22, 2009

Aber auch so ist die Struktur eigentlich klarer. Mit dem Gesetz ist ein Fortschritt verbunden. Es wurde von uns, vom Land aus, natürlich auch unterstützt. Es wird jetzt umgesetzt. Im Wesentlichen sind es ansonsten „Aufräumarbeiten“, terminologische Anpassungen.

Für den Kernbereich allerdings – das Große Familiengericht – haben wir in der Tat erhebliche Weiterbildungsanstrengungen vorgesehen, die zum Teil schon laufen. Das Gesetz wird ja zum 1. September 2009 in Kraft treten. Da wird die badenwürttembergische Justiz gut gerüstet sein – auch dank Ihrer Mitwirkung an diesem Gesetz, das wir eben als Grundlage brauchen, um im Land die Reform ins Werk zu setzen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Bitte sehr!)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 14/4110.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/4335. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe

Artikel 1

Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige

Gerichtsbarkeit

auf. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig angenommen.

Ich rufe

Artikel 2

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der

ordentlichen Gerichtsbarkeit

auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 3

Änderung des Landesjustizkostengesetzes

auf. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 4

Änderung des Landesordnungswidrigkeitengesetzes

auf. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 5

Änderung des Baden-Württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

auf. Wer stimmt Artikel 5 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 6

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes

auf. Wer stimmt Artikel 6 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 6 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 7

Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für

Baden-Württemberg

auf. Wer stimmt Artikel 7 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 7 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 8

Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes

auf. Wer stimmt Artikel 8 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 8 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 9

Änderung des Unterbringungsgesetzes

auf. Wer stimmt diesem Artikel zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 9 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 10

Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgeset

auf. Wer Artikel 10 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 10 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe