auf. Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 5 ist einstimmig zugestimmt.
auf. Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 6 ist einstimmig zugestimmt.
auf. Wer Artikel 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 7 ist einstimmig zugestimmt.
auf. Wer Artikel 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 8 ist einstimmig zugestimmt.
auf. Wer stimmt Artikel 10 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 10 ist einstimmig zugestimmt.
auf. Wer stimmt Artikel 11 zu? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Artikel 11 ist einstimmig zugestimmt.
auf. Wer stimmt Artikel 12 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 12 ist mehrheitlich zugestimmt.
auf. Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 13 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Viertes Gesetz zur Bereinigung des baden-württembergischen Landesrechts (Viertes Rechtsbereinigungsgesetz – 4. RBerG) – Drucksache 14/4110
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn man zu diesem Gesetzentwurf Alternativen sucht, wird man keine finden, denn es handelt sich dabei um die Erfüllung bundesgesetzlicher Vorgaben. Ein landesgesetzlicher Spielraum besteht nicht. Deshalb möchte ich mich auch kurz fassen.