Protocol of the Session on March 18, 2009

Nach § 88 Abs. 2 der Geschäftsordnung erteile ich zu einer persönlichen Erklärung Herrn Abg. Schmiedel das Wort.

(Lachen des Abg. Stefan Mappus CDU – Unruhe bei der CDU)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzminister hat mir vorgeworfen, ich sei möglicherweise meiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen und in der Vergangenheit zu großzügig mit Boniregelungen umgegangen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Aha! – Zuruf von der CDU: Aha!)

Das weise ich entschieden zurück. Herr Stächele, Sie sind noch nicht so lange dabei. Deshalb wissen Sie möglicherweise nicht,

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das sollte er aber wis- sen!)

dass über Verträge von Vorständen und Boniregelungen ausschließlich die Trägerversammlung, also die Regierungsvertreter, entscheiden und der Verwaltungsrat nichts zu sagen hat.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Und wer sitzt da drin? – Abg. Winfried Scheuermann CDU: Auch nicht der Landtag! – Abg. Stefan Mappus CDU: Der Landtag auch nicht!)

Der Landtag auch nicht. Der Landtag kann aber die Regierung auffordern, in der Trägerversammlung entsprechend zu handeln.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Wenn Sie einen solchen Vorwurf noch einmal erheben wollten, müssten Sie das zurückstellen bis nach 2011, wenn wir dann

regieren. Dann können Sie uns in die Verantwortung nehmen.

(Beifall bei der SPD – Lachen bei der CDU – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Wir machen doch keine Ampel!)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. – Sie sind damit einverstanden.

Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Wahl der Mitglieder zur 13. Bundesversammlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Bekanntmachung der Bundesregierung vom 27. Januar 2009 über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 13. Bundesversammlung hat der Landtag von Baden-Württemberg 78 Mitglieder zu wählen.

Für die Wahl gelten die §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.

Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer auch zum Deutschen Bundestag wählbar ist.

Der Landtag wählt die auf das Land entfallenden Mitglieder nach den Vorschlägen der Fraktionen, die zu einer gemeinsamen Liste verbunden sind. Dabei hat jeder Abgeordnete eine Stimme.

Die gemeinsame Vorschlagsliste aller vier Fraktionen liegt Ihnen vor (Anlage). Kann ich davon ausgehen, dass die Wahl offen durchgeführt und deshalb durch Handzeichen abgestimmt werden kann? – Ich sehe keinen Widerspruch.

Wer die in der Vorschlagsliste der Fraktionen aufgeführten Damen und Herren zu ordentlichen bzw. Ersatzmitgliedern der 13. Bundesversammlung wählen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit sind die in der gemeinsamen Vorschlagsliste genannten Damen und Herren zu ordentlichen Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern gewählt.

Punkt 3 der Tagesordnung ist hiermit beendet.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds zum Staatsgerichtshof

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bernhard Ruetz, Vizepräsident des Landgerichts Hechingen und stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg, ist am 28. Dezember 2008 verstorben.

(Unruhe)

Gemäß Artikel 68 Abs. 3 Satz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof muss der Landtag innerhalb von drei Monaten für den Rest der Amtszeit des verstorbenen Herrn Dr. Bernhard

Ruetz einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin wählen. Die Amtszeit von Herrn Dr. Ruetz wäre am 25. Juli 2015 zu Ende gegangen.

(Unruhe)

Die CDU-Fraktion, auf deren Vorschlag Herr Dr. Ruetz am 25. Juli 2007 zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt wurde, schlägt Ihnen Herrn Heinz Wöstmann, Richter am Bundesgerichtshof, zur Nachwahl vor.

Meine Damen und Herren, nach § 97 a Abs. 3 unserer Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Staatsgerichtshofs ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Bitte verwenden Sie deshalb für die Wahl den gelben Stimmzettel, der auf Ihren Tischen liegt. Der Vorschlag der CDU-Fraktion ist darauf vermerkt.

Wenn Sie auf dem Stimmzettel den vorgegebenen Namen ankreuzen, haben Sie gemäß dem Wahlvorschlag gewählt. Sie sind nicht an den Wahlvorschlag gebunden und können den Namen streichen und durch einen anderen Namen ersetzen.

Ich bitte die Schriftführer, die Stimmzettel mittels Wahlurne einzusammeln.

(Einsammeln der Stimmzettel)

Hat jeder seinen Stimmzettel abgegeben? – Dann erkläre ich den Wahlvorgang für beendet. Ich bitte die Schriftführer, das Wahlergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen – Anhaltende Unruhe – Glo- cke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte darum, dass Sie alle wieder Platz nehmen. Wir warten nicht, bis das Ergebnis zu Punkt 4 der Tagesordnung feststeht, sondern wir machen jetzt weiter.

(Oh-Rufe – Abg. Stefan Mappus CDU: Sind Sie in Eile, Herr Präsident? – Minister Dr. Wolfgang Rein- hart unterhält sich mit Abgeordneten der CDU.)

Auch Regierungsmitglieder sollten im Parlament nicht mit anderen reden, wenn der Präsident darum bittet, wieder Platz zu nehmen. – Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zustimmung zur Bestellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Ministerpräsident Oettinger hat mit Schreiben vom 10. März 2009 mitgeteilt, dass die Landesregierung die Absicht hat, Herrn Leitenden Minis terialrat Jörg Klingbeil zum neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Gleichzeitig hat der Ministerpräsident darum gebeten, die zu dieser Bestellung erforderliche Zustimmung des Landtags gemäß § 26 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes herbeizuführen.

Gemäß § 97 a Abs. 3 der Geschäftsordnung erfolgt diese Entscheidung ohne Aussprache in geheimer Abstimmung.

(Zuruf: Was?)

Wenn Sie aber damit einverstanden sind, kann hiervon abweichend die Entscheidung in offener Abstimmung getroffen werden. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich werde deshalb entsprechend verfahren und komme zur A b s t i m m u n g.

Wer der Bestellung von Herrn Jörg Klingbeil zum Landesbeauftragten für den Datenschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist der Bestellung einstimmig zugestimmt.

Herr Klingbeil, Sie sind anwesend. Ich begrüße Sie herzlich und darf Ihnen aufgrund dieses Zustimmungsakts des Landtags zu der vorgesehenen Bestellung zum Landesbeauftragten für den Datenschutz herzlich gratulieren und Ihnen für Ihre Tätigkeit viel Erfolg und eine glückliche Hand wünschen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Damit ist der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.