Wir könnten es in Zukunft vielleicht so machen, dass wir den Regierungsvertretern nach zehn Minuten einen Tipp geben.
In der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Druck sache 14/2468.
Der Ständige Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit der Beschlussempfehlung Drucksache 14/3809, den Gesetzentwurf abzulehnen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle? –
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/2468, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt und Tagesordnungspunkt 4 erledigt.
GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart – Drucksache 14/3272
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über die drei Gesetzentwürfe eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei dem aufgerufenen Tagesordnungspunkt handelt es sich um alte Themen, die von der SPD oder den Grünen – dieses Mal sind es die Grünen – immer wieder vorgebracht werden.
Zunächst zum ersten von drei Themenschwerpunkten, dem Auszählverfahren bei Kommunalwahlen. Seit Jahrzehnten gibt es bei uns das d’hondtsche Auszählungsverfahren, das in Einzelfällen nicht ganz den Wählerwillen im Parlament abbildet.
Aber ein völlig gerechtes Auszählverfahren, das den Wählerwillen auch tatsächlich 1 : 1 umsetzt, gibt es nicht. Der Bundestag hat vor etwa 20 Jahren das Auszählverfahren von d’Hondt auf Hare/Niemeyer umgestellt, jetzt hat er auf SainteLaguë/Schepers umgestellt. Vielleicht gibt es auch hier aus unserem Kreis einmal jemanden, der noch ein anderes Auszählverfahren entwickelt.
(Heiterkeit – Beifall der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Nein, Sainte- Laguë ist in Ordnung!)
Mir imponiert an anderen Ländern, meine Damen und Herren, dass diese zum Teil über Jahrhunderte hinweg an einem bestimmten System festhalten und es nicht ändern wollen, auch wenn es bestimmte Ungerechtigkeiten mit sich bringt. Ich denke nur an die US-amerikanische Präsidentschaftswahl über Wahlmänner. Vor 200 Jahren war das ein hochmodernes Sys tem, heute ist es völlig überholt. Aber in Amerika will man das nicht ändern. Für mich selbst ist das überraschend.
Warum bringen Sie nun die vorliegenden Initiativen ein? Sie wissen genau, dass unser Koalitionspartner FDP/DVP gern ein anderes Wahlverfahren hätte als das d’hondtsche System. Sie wollen mit ihren Initiativen die FDP/DVP hier nur vorführen.
Wir sind uns aber in der Koalition einig, dass wir uns verständigen und dann hier gemeinsam abstimmen. Wir haben als CDU gegen unsere Überzeugung auf Wunsch der FDP/DVP zugestimmt, bei der Kreistagswahl Doppelkandidaturen zuzulassen.
Heute wird die FDP/DVP unserem Wunsch entsprechen und das Auszählverfahren bei d’Hondt belassen. – Von Herrn Schmiedel brauche ich gar nicht zu reden. Der stimmt hier dagegen und macht nachher das Gegenteil.
Ich komme wieder zurück zum Wahlsystem. Aus den Gründen, die ich genannt habe, nämlich dass sich das System be
währt hat, dass ohne Not keine Änderung erforderlich ist und dass es kein zu 100 % gerechtes System gibt, sind wir der Meinung, es dabei zu belassen.
Zum zweiten Themenkomplex: Wahlalter 16 Jahre. Ich habe mit Interesse den Bericht über die Beratung der vorliegenden Gesetzentwürfe im Ständigen Ausschuss gelesen, den der Kollege Hollenbach verfasst hat. Darin heißt es:
Ein Abgeordneter der Fraktion GRÜNE legt dar, … aus Sicht der Initiatoren der Gesetzentwürfe reiche es nicht aus, Jugendlichen zu ermöglichen, in eine Partei einzutreten oder sich in Jugendgemeinderäten zu engagieren, in denen sie jedoch keine Entscheidungskompetenzen hätten, ihnen jedoch ein Wahlrecht selbst auf kommunaler Ebene zu verwehren.
Das ist doch alles, wenn man es wirklich einmal genau anschaut, Unsinn. Sie schreiben, das Wahlalter von 16 Jahren habe sich dort bewährt, wo es eingeführt wurde. Die Wahlforschung zeigt eindeutig, dass – egal, in welchem Alter jemand zum ersten Mal wählen darf – die Erstwähler immer eine deutlich höhere Wahlbeteiligung haben als die Zweitwähler. Als das Wahlalter bei 21 Jahren lag, war dies bei den 21- bis 24Jährigen so; jetzt ist es bei den 18- bis 21-Jährigen so;
und das wäre bei den 16- bis 18-Jährigen auch so. Später lässt die Wahlbeteiligung leider deutlich nach.
Wir sind der Auffassung, dass man das Wahlalter an die Volljährigkeit koppeln sollte. Es gibt eine bestimmte Altersgrenze mit Rechten und Pflichten. Das ist die Volljährigkeit. Hier ist es auch sinnvoll, das aktive und das passive Wahlrecht anzupassen.
Im Übrigen ist der Dachverband der Jugendgemeinderäte der Auffassung, dass man das Wahlalter nicht auf 16 Jahre festlegen sollte. Ich bin nicht immer der Meinung dieses Dachverbands, aber in diesem Fall hat er auch deshalb recht, weil direkt Betroffene darüber sprechen und nicht Funktionäre von Jugendverbänden oder vom Landesjugendring, die als „Berufsjugendliche“
zumindest teilweise als „Berufsjugendliche“ – ihren Enkeln sagen wollen, welche bestimmte Meinung sie haben sollten.
(Beifall des Abg. Paul Nemeth CDU – Abg. Reinhold Gall SPD: Warum müssen Sie die jetzt diffamie- ren?)
Zum letzten Punkt: Quotierung bei Kommunalwahlen. Auch darüber hat der Kollege Wolf in der ersten Lesung schon Ausreichendes gesagt. Bei unserem Kommunalwahlrecht mit Panaschieren und Kumulieren hat der Wähler so viele Möglichkeiten wie in keinem anderen Bundesland. Beispiele wie in Stuttgart zeigen, dass Frauen auch dann, wenn sie auf dem